Schwarzfernsehen und dabei erwischt werden


Orodreth

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Cremig, der Oro

Meine Schwester fernseht nun schon einige Jahre schwarz. Nun wurde sie erwischt und ihr wurde ein Mahnschreiben geschickt (Inhalt kenne ich nicht). Sie hat nun ziemliche Angst, dass sie das ganze rückzahlen muss, weil doch ein anständiger Betrag zusammengekommen wäre.

Nun hat sie mich beauftragt, mich für sie mal zu informieren, was sie denn nun tatsächlich nachzahlen müsste.

Muss man alles zurückzahlen, was man bis zum Zeitpunkt der Mahnung "verfernseht" hat? Kann man in Raten abzahlen? Kann man sich eventuell wehren, sprich irgendein Gschichtl drucken (halte ich persönlich für nicht sinnvoll)? Oder geht bei Nicht-Zahlung das ganze vor Gericht?

bearbeitet von Orodreth

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Grantscherm

Muss man alles zurückzahlen, was man bis zum Zeitpunkt der Mahnung "verfernseht" hat?

wer will beweisen seit wann man ein fernsehgerät in der wohnung hat ? also ist ab dem zeitpunkt des "erwischt werdens" zu bezahlen, würd ich mal sagen.

bearbeitet von Pompfinewra

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jung, dynamisch, erfolglos

wie wurde sie denn "erwischt"?

War die GIS plötzlich vor der Tür?

Dann einfach behaupten, den Fernseher vorgestern gekauft zu haben (weniger hartgesottene können ja einen etwas realistischeren Zeitpunkt wählen).

Auf jedenfall immer behaupten, dass man davor kein Gerät besessen hat, dass geeignet ist das programm zu empfangen, also kein Computer, kein Radio, kein Fernseher,...

Das Gegenteil sollen sie ihr erstmal beweisen.

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Cremig, der Oro

moved -> "der stress mit den mädls" thread :davinci:

:D

die gis-leute scheinen gestern bei ihr gewesen zu sein. da sie nicht da war haben sie ihr das schreiben ins postkastl geworfen. in dem schreiben steht ein zeitraum drin, seitdem sie schwarzfernseht. und der stimmt auch. ich frage mich ebenfalls, wie die sowas rausbekommen bzw. ob sie es rausbekommen haben oder die zahl nur geraten ist.

ich werd mir mal das schreiben bei gelegenheit durchlesen, dann weiß ich mehr

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Supersoldat.

naja eine lösung wäre vermutlich, dort mal anzurufen, und nachzufragen...es kann nur sein, dass sie eventuell schon mal so einen wisch bekommen hat, und diesen ignoriert hat?! vermutlich wurde dann dieser zeitraum (also vom 1.wisch bis eben jetzt)genommen...ab wann man ferngesehen hat, kann man wohl kaum nachweisen...woher soll die GIS auch wissen, seit wann ich einen fernseher hab??

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jung, dynamisch, erfolglos

:D

die gis-leute scheinen gestern bei ihr gewesen zu sein. da sie nicht da war haben sie ihr das schreiben ins postkastl geworfen. in dem schreiben steht ein zeitraum drin, seitdem sie schwarzfernseht. und der stimmt auch. ich frage mich ebenfalls, wie die sowas rausbekommen bzw. ob sie es rausbekommen haben oder die zahl nur geraten ist.

ich werd mir mal das schreiben bei gelegenheit durchlesen, dann weiß ich mehr

lass mich raten: der Zeitpunkt entspricht dem Datum des Wohnungseinzugs.

Gar nix wissen's.

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für leiwand, gegen oasch.

Auf jeden Fall mal nicht bezahlen. Den Zeitpunkt haben's vermutlich übers Melderegister und einfach so mal auf Verdacht ein Mahnschreiben verfasst. Durchwegs bekannt, dass die GIS-Wichser lügen bis sich die Balken biegen, um an ihre Provisionen zu kommen. Ohne konkreten Verdachtsmoment (GIS-Hawara sieht den Fernseher von der Tür aus), wird keine Bezirksbehörde eine Durchsuchung der Wohnung anordnen und mir ist auch kein Fall bekannt, wo es mal soweit gekommen wäre.

Mit dem Inhalt des Schreibens wäre es natürlich viel einfacher den Sachverhalt zu beurteilen.

lass mich raten: der Zeitpunkt entspricht dem Datum des Wohnungseinzugs.

Gar nix wissen's.

Ist auch mein Verdacht, ja. Wahrscheinlich steht im Schreiben auch noch was von bis € 2500 Verwaltungsstrafe usw...

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Cremig, der Oro

lass mich raten: der Zeitpunkt entspricht dem Datum des Wohnungseinzugs.

Gar nix wissen's.

war auch mein gedankengang, dass sie sich daran orientiert haben.

ich werd das schreiben mal lesen und morgen weiss ich mehr

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Danke für alles und viel Erfolg!

Meine Schwester fernseht nun schon einige Jahre schwarz. Nun wurde sie erwischt und ihr wurde ein Mahnschreiben geschickt (Inhalt kenne ich nicht). Sie hat nun ziemliche Angst, dass sie das ganze rückzahlen muss, weil doch ein anständiger Betrag zusammengekommen wäre.

Nun hat sie mich beauftragt, mich für sie mal zu informieren, was sie denn nun tatsächlich nachzahlen müsste.

Muss man alles zurückzahlen, was man bis zum Zeitpunkt der Mahnung "verfernseht" hat? Kann man in Raten abzahlen? Kann man sich eventuell wehren, sprich irgendein Gschichtl drucken (halte ich persönlich für nicht sinnvoll)? Oder geht bei Nicht-Zahlung das ganze vor Gericht?

Wie hoch ist denn der Betrag, doch nicht für einige Jahre oder? Ich wurde auch erwischt, musste jedoch nur eine Anmeldung unterschreiben und es gab keine Forderungen für vergangene Zeiten :ratlos: Habe mich aber schon wieder abgemeldet :D

Dass die Angelegenheit bei Zahlungsverweigerung vor das Bezirksgericht geht und ein Exekutionstitel beantragt wird, dessen kannst du dir sicher sein. Sie soll einfach behaupten, dass die Geräte erst neu angeschafft wurden. Ist sie rechtschutzversichert? Wenn ja, ist es am besten dem alles zu übergeben, dann ist die Angelegenheit schnell und positiv erledigt.

Ich bin 2002 umgezogen. Im Zuge dessen habe ich auf der schGIS-HP die Geräte abgemeldet. Trotzdem haben sie beim nächsten mal die Gebühr einfach von meinem Konto abgebucht. Habe den Betrag natürlich zurück geholt und die schGIS für weitere Abbuchungen gesperrt (Kosten € 20 :facepalm: ).

Anschließend habe ich dort angerufen und gefragt ob sie meine Abmeldung nicht registriert haben. Es wurde bestritten, dass eine Abmeldung erfolgt ist. Darauf erklärte ich der Dame, dass ich umgezogen bin und auf der neuen Adresse bereits eine Gebühr entrichtet wird. Sie hat mir versichert, dass die Angelegenheit erledigt wäre, wenn ich ihr zum Beweis meinen Meldezettel faxen würde, damit war ich natürlich einverstanden.

ca 1e Woche später habe ich eine Mahnung erhalten. Dachte, dass sich das überschnitten hat. Nach weiteren 2 Wochen habe ich jedoch schon den Zahlschein für die nächsten beiden Monate im Postkasten vorgefunden. Anrufen wollte ich nicht mehr und habe deshalb eine Mail geschrieben und den bisherigen Verlauf geschildert. Ich nannte darin auch den Namen der Dame beim Telefongespräch. Wieder wurde alles bestritten, Frau XY wollte von einem Gespräch nichts mehr wissen und auch der gefaxte Meldezettel ist scheinbar spurlos verschwunden.

Nach einigen Mails hin und her habe ich sie beauftragt eine Mahnklage einzureichen und war mir ziemlich sicher, dass ich den Betrag von 119,xx nicht bezahlen muss.

Eine Mahnklage habe ich jedoch nie erhalten sondern gleich eine Exekution. Eine Exekution kann man aber nur mehr wegen Formfehler berufen. ob der Exekutionstitel zurecht besteht ist nicht mehr relevant. Ich ging aufs Bezirksgericht und bin tatsächlich bis zur Richterin vorgedrungen. Ich forderte den Beweis für eine erfolgte Zustellung einer Mahnklage. Zuerst freundlich, dann bestimmt und danach noch etwas bestimmter. Nach mehrmaliger Aufforderung, dass ich mich jetzt endlich schleichen soll, wurde ich darauf hingewiesen dass mich auch zwei Beamte abholen können wenn mir das lieber sei. Dieses verlockende Angebot habe ich abgelehnt :D Hat mich rund 220 gekostet und in den folgenden Jahren die Prämie für die neu abgeschlossene RechtsschutzVS :feier: Habe ich seither zweimal gebraucht, davon einmal wieder gegen die schGIS :facepalm: Ging viel schneller und hat mir in etwa eine Jahresprämie erspart :clap:

bearbeitet von Joint

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