Ausbildungsentschädigung


OoK_PS

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Valdi am Weg ins Stadion

Kann Salzburg nicht einfach verzichten? Wenn sie einem jungen Spieler Steine in den Weg legen wollen, dann versteh ich es, aber ich glaub nicht, dass Salzburg das in dem konkreten Fall tun würde.

Aber ist schon kompliziert das Ganze.

ein verzicht ist glaube ich rechtlich nicht möglich!

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ein verzicht ist glaube ich rechtlich nicht möglich!

Welches Recht verbietet auf Schulden eines Gläubigers zu verzichten? 

@Warum: In dem konkreten Fall vielleicht um den Spieler nicht unnötig Steine in den Weg zu legen. Bringt ja Salzburg nichts, wenn er jetzt unnötig steht, nur weil sich zB Kapfenberg die 100.000 nicht leisten kann. Wenn Verzicht möglich ist, dann kann man sicher auch weniger verlangen.

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der Seltsame

Welches Recht verbietet auf Schulden eines Gläubigers zu verzichten? 

@Warum: In dem konkreten Fall vielleicht um den Spieler nicht unnötig Steine in den Weg zu legen. Bringt ja Salzburg nichts, wenn er jetzt unnötig steht, nur weil sich zB Kapfenberg die 100.000 nicht leisten kann. Wenn Verzicht möglich ist, dann kann man sicher auch weniger verlangen.

Sorry, aber Ilsanker hält sich gut genug für die Salzburger KM. Sollte das der Wahrheit entsprechen, dann sollte sich wohl ein Verein finden, der diese lächerliche Entschädigung zahlt!

Salzburg hat schon genug Spieler verschenkt, hoffentlich ist dieser Zustand Vergangenheit. (Obwohl Ilsanker mit €100.000 auch in diese Kategorie fällt)

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Tippse

@Warum: In dem konkreten Fall vielleicht um den Spieler nicht unnötig Steine in den Weg zu legen. Bringt ja Salzburg nichts, wenn er jetzt unnötig steht, nur weil sich zB Kapfenberg die 100.000 nicht leisten kann. Wenn Verzicht möglich ist, dann kann man sicher auch weniger verlangen.

Es bringt Salzburg aber auch nichts wenn sie ihn verschenken. Wenn sich ein Verein das nicht leisten kann, kann er sich dann den Spieler überhaupt leisten?

Bezeichnend übrigens Ilsankers Aussage in der heutigen Krone: "Konkrete Anfragen hat´s noch keine gegeben. Aber mein Manager wird das schon machen!"

Na dann!

:madmax:

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ich denke ein verzicht ist nicht möglich, damit kleine vereine nicht erpresst werden können, den spieler gratis abzugeben.

Also ich lese überall: Die Ausbildungsentschädigung DARF verlangt werden, also muss nicht. Ein großer Verein, der in der Lage ist zu erpressen, wird sich die paar Euros da für einen jungen Spieler sicher leisten können.

Wie gesagt, ein Spieler der halbwegs gut ist, wird schon einen Verein finden, der diese lächerliche Summe zahlen kann.

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Würde mich jetzt auch interessieren ob diese "Ausbildungsentschädigung" auf jeden Fall gezahlt werden MUSS (ob es also Pflicht ist) oder ob der Ausbildungsverein diese Entschädigung fordern KANN (ob es also ein Recht ist, auf dessen Ausübung man auch verzichten kann)

Welches Recht verbietet auf Schulden eines Gläubigers zu verzichten?

Vermutlich steht es jedem Verein frei einen Spieler zu verpflichten OHNE eine geforderte Ausbildungsentschädigung zu bezahlen.

Das Problem wird halt dann bloß sein dass dieser Spieler keine Spielberechtigung für die Bundesliga, ÖFB (Cup, Nationalteam), UEFA und FIFA erhält...

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das sind aber keine schulden

Im Prinzip schon.. Verein A muss Verein B etwas zahlen.. Solange er nicht zahlt schuldet er dem Verein das Geld.. Wenn es keine Schulden sind, was ist es dann?

Vermutlich steht es jedem Verein frei einen Spieler zu verpflichten OHNE eine geforderte Ausbildungsentschädigung zu bezahlen.

Das Problem wird halt dann bloß sein dass dieser Spieler keine Spielberechtigung für die Bundesliga, ÖFB (Cup, Nationalteam), UEFA und FIFA erhält...

Natürlich kann der Verein einfach nicht zahlen, dann kriegt der Spieler aber nicht die Freigabe.. Mich interessiert vor allem, ob ein Verein darauf verzichten kann (warum auch immer), dass ein anderer Verein das zu zahlen hat.

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Valdi am Weg ins Stadion

Im Prinzip schon.. Verein A muss Verein B etwas zahlen.. Solange er nicht zahlt schuldet er dem Verein das Geld.. Wenn es keine Schulden sind, was ist es dann?

ein stelle a zwingt einen verein b an einen verein c zu zahlen, sonst kann der wechsel nicht stattfinden.

das sind für mich keine schulden, sondern eher noch "gebühren".

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ein stelle a zwingt einen verein b an einen verein c zu zahlen, sonst kann der wechsel nicht stattfinden.

das sind für mich keine schulden, sondern eher noch "gebühren".

Und um das geht es ja, ob Stelle A es nicht nur erlaubt, dass Verein A diesen Mindestbetrag verlangen darf. Wenn Verein A verlangt, dann sind es Schulden und solange diese Schulden nicht beglichen worden sind, habe ich kein Recht diesen Spieler X einzusetzen. Wortklauberei ist das ob es Schulden oder Gebühren sind. Um das geht es mir ja nicht. Das Wort Zwang steht nirgends im Regulativ.

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Die kurzen Recherchen im Internet ergaben, dass ein Erstligaverein anscheinend 100% zahlen muss, ein Zweitligaverein 33% (aber der Spieler darf in den kommenden 2 Transferfenstern nicht zu einem BL-Verein wechseln, ansonsten muss der Rest nachgezahlt werden).

Ich finde das System eigentlich recht fair und auch nicht sehr kompliziert.

Gibt es auch Regelung wenn er in die Regionlaliga wechseln würde?

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Und um das geht es ja, ob Stelle A es nicht nur erlaubt, dass Verein A diesen Mindestbetrag verlangen darf. Wenn Verein A verlangt, dann sind es Schulden und solange diese Schulden nicht beglichen worden sind, habe ich kein Recht diesen Spieler X einzusetzen. Wortklauberei ist das ob es Schulden oder Gebühren sind. Um das geht es mir ja nicht. Das Wort Zwang steht nirgends im Regulativ.

Noch mal nach meinem Verständnis:

1) Es steht jedem Verein FREI jederzeit einen ablösefreien Spieler zu verpflichten.

2) Falls allerdings eine Ausbildungsentschädigung verlangt wird/bezahlt werden muss, und diese nicht gezahlt wird, erhält dieser Spieler keine Spielberechtigung für Spiele die im Rahmen von Bundesliga, UEFA & Co (siehe oben) stattfinden.

3) Fußballspiele, die nicht im Rahmen von Bundesliga, UEFA & Co (siehe oben) stattfinden, darf er selbstverständlich jederzeit absolvieren.

Doch derartige Belanglosigkeiten sollten eigentlich ohnehin bekannt sein, die Diskussion in dieser Richtung kann damit als beendet angesehen werden.

Was mich (noch immer) interessiert und was auch der springende Punkt ist: MUSS eine Ausbildungsentschädigung in jedem Fall gezahlt werden oder nur wenn der ausbildende Verein eine Entschädigung verlangt? (also gegebenenfalls auch darauf verzichten kann)

Ich finde das System eigentlich recht fair und auch nicht sehr kompliziert.

Gibt es auch Regelung wenn er in die Regionlaliga wechseln würde?

Falls meine Einschätzung stimmt:

Regionalliga gehört nicht zur Bundesliga, damit sollte in Verbindung zu dem was ich gerade eben schrieb, eigentlich alles klar sein.

Großes logisches Finale: Erst wenn der Spieler später eine Bundesliga-Spielberechtigung braucht - der Spieler also zB von der Regionalliga wieder in die zweite Liga (= Bundesliga) wechselt - ist vom Verein, der den Spieler in der Bundesliga (= Erste und Zweite Spielklasse) einsetzen möchte, eine Ausbildungsentschädigung zu bezahlen. Außer natürlich es handelt sich um den gleichen Bundesliga-Verein, der den Spieler ausgebildet hat (dem also die Entschädigung zugute kommen soll)

Vielleicht gibts aber da irgendwelche Ausnahme-Regeln (zB im Falle eines Aufstiegs).

bearbeitet von go4glory

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Noch mal nach meinem Verständnis:

1) Es steht jedem Verein FREI jederzeit einen ablösefreien Spieler zu verpflichten.

2) Falls allerdings eine Ausbildungsentschädigung verlangt wird/bezahlt werden muss, und diese nicht gezahlt wird, erhält dieser Spieler keine Spielberechtigung für Spiele die im Rahmen von Bundesliga, UEFA & Co (siehe oben) stattfinden.

3) Fußballspiele, die nicht im Rahmen von Bundesliga, UEFA & Co (siehe oben) stattfinden, darf er selbstverständlich jederzeit absolvieren.

Doch derartige Belanglosigkeiten sollten eigentlich ohnehin bekannt sein, die Diskussion in dieser Richtung kann damit als beendet angesehen werden.

Was mich (noch immer) interessiert und was auch der springende Punkt ist: MUSS eine Ausbildungsentschädigung in jedem Fall gezahlt werden oder nur wenn der ausbildende Verein eine Entschädigung verlangt? (also gegebenenfalls auch darauf verzichten kann)

Falls meine Einschätzung stimmt:

Regionalliga gehört nicht zur Bundesliga, damit sollte in Verbindung zu dem was ich gerade eben schrieb, eigentlich alles klar sein.

Großes logisches Finale: Erst wenn der Spieler später eine Bundesliga-Spielberechtigung braucht - der Spieler also zB von der Regionalliga wieder in die zweite Liga (= Bundesliga) wechselt - ist vom Verein, der den Spieler in der Bundesliga (= Erste und Zweite Spielklasse) einsetzen möchte, eine Ausbildungsentschädigung zu bezahlen. Außer natürlich es handelt sich um den gleichen Bundesliga-Verein, der den Spieler ausgebildet hat (dem also die Entschädigung zugute kommen soll)

Vielleicht gibts aber da irgendwelche Ausnahme-Regeln (zB im Falle eines Aufstiegs).

Dein springender Punkt interessiert mich ja auch. Ich persönlich denke, dass man darauf verzichten KANN. (Warum auch immer man das tun sollte).

Ich glaub es gibt trotzdem eine Ausbildungsentschädigung, die halt vom ÖFB geregelt ist. So weit ich weiß muss zB auch ein Verein der 2. Klasse eine geringe Entschädigung zahlen, wenn er einen jungen Spieler verpflichtet. Wechselt er dann in die BL, dann wird das Rucksackprinzip angewendet, also falls er durch irgendwelche Kriterien jetzt mehr wert wäre (mehr Einsätze), muss der erste Verein die Differenz bekommen, die ihm nach den neuen Stand der Dinge zustehen würde. Steht aber genauer in den Durchführungsbestimmungen der BL.

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