Baby-und Kleinkinderthread


zerenato

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DonFetzo schrieb vor 2 Stunden:

Wir haben von Freunden ein superhübsches hochwertiges Gitterbeistellbett geliehen bekommen, wo man eine Seite rausnehmen kann und theoretisch könnte man es auch am Bett befestigen (geht bei unserem Boxspringbett aufgrund der Höhe leider nicht). Unser Baby wollte die erste Nacht nicht so wirklich darin schlafen und hat nun den Luxusplatz zwischen Mama und Papa okkupiert. 

 

Da meine Frau unsere Kleine aber mittelfristig auch wöhrend der Stillphase zumindest mal an den Bettrand verlagern will, muss nun eine Absturzsicherung für unser Boxspringbett her. Jemand eine Empfehlung, worauf wir achten müssen bzw. was wir nehmen sollten?

Wir haben auch ein Boxspringbett und ein Beistellbett. Unseres kann man mit dem mitgieferten Gurt unten an den kleinen Füssen beim Bett befestigen. 

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DerFremde schrieb vor 11 Stunden:

Wir haben kein Boxspringbett aber unsere Kleinen sind trotzdem immer mal wieder vom Bett gefallen. :davinci:

Ist beim Boxspringbett bisal unlustig - kleine aus der Verwandtschaft ist rausgefallen, war sogar ein kleiner Teppich dort und lag 2 Tage zur Beobachtung im LKH weil sie gespieben hat ohne Ende - 2 Stunden nach dem Sturz gings los, kamen ins Krankenhaus, Kind hatte schon eine blaue Beule und die erste Frage war, nachdem man erzählte was passiert ist, obs eine Darmgrippe hat :lol:

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"Inside everyone there´s a litte nut!"
benni889 schrieb vor 3 Minuten:

Je nachdem. Unsrige hat auch schon 2-3x runterprackt. Bis heute quicklebendig zickig. Alles gut^^

Meinem gefällt es immer mitten in der Nacht aufs Ehebett zu krabbeln... Heute hat es ihn von dort runtergeprackt...

Fünf Stunden nach dem Vorfall ist er quietschfidel, auch wenn er sich diesmal eine blutige Lippe geholt hat...

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same shit - different day.

folgender fall:

frau ist privatversichert, hat im goldenen kreuz entbunden. dort wurde hüftultraschall und gehörtest durchgeführt, dafür haben wir eine rechnung erhalten.

sohnemann ist auch privatversichert, haben die rechnung für HU und GT eingereicht und als antwort erhalten: Nach Punkt 4 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen besteht für neugeborene Kinder Versicherungsschutz erst mit Wirkung ab der Entlassung aus dem Krankenhaus. Es ist daher keine vertragliche Leistung möglich.

Die WGKK will auch nichts zahlen. Aber sind diese Untersuchungen nciht sogar Mutter-Kind-Pass Untersuchungen? Das kanns doch irgendwie nicht sein, oder?

 

bzw. heißt das, wenn ich rausgehe aus dem spital und dann erst die untersuchungen gemacht hätte, dann hätten sies übernommen? das ist ja irgendwas.

bearbeitet von sundaydriver

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laskler91 schrieb vor 17 Stunden:

Wir haben auch ein Boxspringbett und ein Beistellbett. Unseres kann man mit dem mitgieferten Gurt unten an den kleinen Füssen beim Bett befestigen. 

Da ist leider kein Gurt dabei, sondern nur 2 Schellen (Schraubzwingen), mit denen klappt eine Befestigung in unserem Fall leider nicht. Könnte natürlich eine Schnur nehmen, dann bleibt aber immer noch das Höhenproblem. Unser Boxspringbett ist 70 hoch, 35 davon macht allein die Matratze + Topper aus und das Gitterbett kann man gar nicht auf so eine hohe Höhe stellen.

Würde sonst sowas in der Richtung als sinnvoll erachten, wobei ich schauen muss, ob es sowas auch für höhere Matratzen gibt. Verwendet irgendjemand so eine Art der Absturzsicherung? 

https://www.baby-walz.at/p/pinolino-bettschutzgitter-classic-p1335808/?prudsysClick=true&template=Produktseite|6|B|Default|Produktempf. aus gleicher Kategorie - Farbe|FBCatTS-Color&boxName=6&variantId=P1335808_115619436

bearbeitet von DonFetzo

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sundaydriver schrieb vor 27 Minuten:

folgender fall:

frau ist privatversichert, hat im goldenen kreuz entbunden. dort wurde hüftultraschall und gehörtest durchgeführt, dafür haben wir eine rechnung erhalten.

sohnemann ist auch privatversichert, haben die rechnung für HU und GT eingereicht und als antwort erhalten: Nach Punkt 4 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen besteht für neugeborene Kinder Versicherungsschutz erst mit Wirkung ab der Entlassung aus dem Krankenhaus. Es ist daher keine vertragliche Leistung möglich.

Die WGKK will auch nichts zahlen. Aber sind diese Untersuchungen nciht sogar Mutter-Kind-Pass Untersuchungen? Das kanns doch irgendwie nicht sein, oder?

 

bzw. heißt das, wenn ich rausgehe aus dem spital und dann erst die untersuchungen gemacht hätte, dann hätten sies übernommen? das ist ja irgendwas.

Paar Fragen habe ich, damit ich möglicherweise weiterhelfen kann. Sohn bei Mutter mitversichert oder eigene Polizze? Wurde auf die Polizze der Mutter oder auf den Sohn eingereicht?

Verständlich ist es nicht ganz. Meine Frau hat ambulant entbunden, Kinderärztin kam danach nach Hause und hat die vorgeschriebene Untersuchung in der 1. Woche erledigt (€ 110,00). Bin danach noch zur Kinderärztin zum Ultraschall (€ 35,00) und habe das nun bei der KGKK eingereicht. Die müssen das eigentlich übernehmen, weil ja Mutter-Kind-Pass-Untersuchung bzw. zumindest den Kasseanteil. Zum Hörtest war ich im Krankenhaus, da haben wir noch keine Rechnung erhalten bzw. dürfte das gratis sein.

Die Versicherung kann die Leistung in der privaten Unfallversicherung zwar ausschließen und halten diese Ausschlüsse eigentlich auch zumeist. Der Ausschluss erscheint mir prinzipiell aber doch sehr benachteiligend, weil man will damit auf Versicherungsseite offenbar hohe Kosten vermeiden, die auftreten würden, wenn das Kind nach der Geburt wieso auch immer lange im Krankenhaus bleiben müsste. 

 

Würde bei der WGKK noch mal nachfragen, ob sie den Kasseanteil übernehmen.

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uhhuh...h..
sundaydriver schrieb vor 55 Minuten:

folgender fall:

frau ist privatversichert, hat im goldenen kreuz entbunden. dort wurde hüftultraschall und gehörtest durchgeführt, dafür haben wir eine rechnung erhalten.

sohnemann ist auch privatversichert, haben die rechnung für HU und GT eingereicht und als antwort erhalten: Nach Punkt 4 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen besteht für neugeborene Kinder Versicherungsschutz erst mit Wirkung ab der Entlassung aus dem Krankenhaus. Es ist daher keine vertragliche Leistung möglich.

Die WGKK will auch nichts zahlen. Aber sind diese Untersuchungen nciht sogar Mutter-Kind-Pass Untersuchungen? Das kanns doch irgendwie nicht sein, oder?

 

bzw. heißt das, wenn ich rausgehe aus dem spital und dann erst die untersuchungen gemacht hätte, dann hätten sies übernommen? das ist ja irgendwas.

Sollzen eigentlich schon übernehmen. Wir haben die Rechnungen auch ei gereicht. Online am einfachsten. Bekammen alles zurückerstattet. Nachfragen. Oder einfach online einreichen...

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Wacker !
DonFetzo schrieb vor 1 Stunde:

Da ist leider kein Gurt dabei, sondern nur 2 Schellen (Schraubzwingen), mit denen klappt eine Befestigung in unserem Fall leider nicht. Könnte natürlich eine Schnur nehmen, dann bleibt aber immer noch das Höhenproblem. Unser Boxspringbett ist 70 hoch, 35 davon macht allein die Matratze + Topper aus und das Gitterbett kann man gar nicht auf so eine hohe Höhe stellen.

Würde sonst sowas in der Richtung als sinnvoll erachten, wobei ich schauen muss, ob es sowas auch für höhere Matratzen gibt. Verwendet irgendjemand so eine Art der Absturzsicherung? 

https://www.baby-walz.at/p/pinolino-bettschutzgitter-classic-p1335808/?prudsysClick=true&template=Produktseite|6|B|Default|Produktempf. aus gleicher Kategorie - Farbe|FBCatTS-Color&boxName=6&variantId=P1335808_115619436

I hab das Gitterbett aufgebockt mit 4 Ziegel . Zw Boden und Ziegel und zw Ziegel und Bettunterseite/Füsse jeweils a Antirutschmatte drunter

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same shit - different day.
DonFetzo schrieb vor 2 Stunden:

Paar Fragen habe ich, damit ich möglicherweise weiterhelfen kann. Sohn bei Mutter mitversichert oder eigene Polizze? Wurde auf die Polizze der Mutter oder auf den Sohn eingereicht?

 

Eigene Polizze und auf diese eingereicht.

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uhhuh...h..
sundaydriver schrieb vor 5 Stunden:

Eigene Polizze und auf diese eingereicht.

Vielleicht als Versicherter einreichen. Sprich: ich musste das einreichen. Weil Frau, Kind1 Kind 2 bei mir mitversichert sind. Also musste ich einreichen.

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benni889 schrieb vor 19 Minuten:

Vielleicht als Versicherter einreichen. Sprich: ich musste das einreichen. Weil Frau, Kind1 Kind 2 bei mir mitversichert sind. Also musste ich einreichen.

das würde die Versicherung ihm doch hoffentlich bitte sagen, wenn ers einfach nur "anders" einreichen muss und dann bezahlt bekommt :ratlos:

Wenns in angeblich im Vertrag steht, dass Zahlungen erst erfolgen ab dem Zeitpunkt wo das Kind das Krankenhaus verlassen hat (nach der Geburt), wird das vermutlich gelten unabhängig davon wer das einreicht! 

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uhhuh...h..
Admira Fan schrieb vor 14 Minuten:

das würde die Versicherung ihm doch hoffentlich bitte sagen, wenn ers einfach nur "anders" einreichen muss und dann bezahlt bekommt :ratlos:

Wenns in angeblich im Vertrag steht, dass Zahlungen erst erfolgen ab dem Zeitpunkt wo das Kind das Krankenhaus verlassen hat (nach der Geburt), wird das vermutlich gelten unabhängig davon wer das einreicht! 

Da hast natürlich recht. 

Er soll einfach selbst mit seiner SV die Sachen einreichen. Wenn da seine Versicherung eh nicht mehr mitmacht.

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sundaydriver schrieb am 4.10.2018 um 13:27 :

Eigene Polizze und auf diese eingereicht.

Hm dann wirst es so nicht durchbringen, wenn das ausgenommen ist. Vielleicht geht es im Rahmen der Geburt über die Versicherung der Mutter, wobei das schon sehr eigenartig wäre.

 

Für mich nicht ganz verständlich, wieso das nicht über die GKK gehen soll, weil die Untersuchungen ja vorgeschrieben sind. 

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