Hausbau


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My rule is never to look at anything on the Internet.
blue-white schrieb vor 2 Stunden:

Wie schon gesagt wurde, Stockhaus ist immer günstiger als Bungalow.

Was sind da die konkreten Ersparnisse? Pi mal Daumen genügt, also wenn man z.B. einen 140m² Bungalow mit einem zweigeschossigen 140m² Haus vergleicht? Tendenziell ist das bei uns aber eher ein Muss und ich würde lieber 20m² weniger bauen und "enger" wohnen als zweigeschossig zu bauen.

blue-white schrieb vor 2 Stunden:

Bauzwang - hier auf der Gemeinde erkundigen, was genau zu erfüllen ist - in den ersten 3 Jahren - da reicht eventuell schon ein Fundement für die Gartenhütte und der Zwang ist für diese Dauer mal erledigt.

Der Wortlaut ist lt. Kaufvertrag wie folgt:

Zitat

Die kaufende Partei verpflichtet sich daher gegenüber der [GEMEINDE], binnen einer Frist von drei Jahren nach allseitiger Unterfertigung dieser Vertragsurkunde mit dem Bau eines Einfamilienhauses auf dem kaufgegenständlichen Grundstück zu beginnen. Alle behördlichen Genehmigungen sind vorher einzuholen. Der Bebauungsplan ist der kaufenden Partei bekannt.

Ich habe keine Ahnung von Recht, aber ein Bagger und eventuell Bodenplatte vom Haus müssten meiner Ansicht nach reichen.

blue-white schrieb vor 2 Stunden:

Dafür gibt's ja auch den besseren Gemeindegrundpreis im Vergleich zu Gründen die man privat kauft

Da gibt es auch diverse Meinungen im Umfeld, die meinen, dass es nicht billig ist. Ich persönlich denke, dass es ein angemessener Preis ist und die Werte einfach in den letzten Jahren explodiert sind und die meisten Leute halt vor 30 Jahren zuletzt einen Grund gekauft haben. Man hat auch in manchen Katastralgemeinden, in denen zwei Wirtshäuser die einzige Infrastruktur sind, schon vor drei Jahren 10% weniger als bei unserem Angebot gezahlt. Beim infrage kommenden Grund gibt es Kindergarten bis Mittelschule, Zuganbindung (~1h nach Wien, ~30min zur nächstgrößeren Stadt), mehrere Ärzte und eine Apoteheke, Lebensmittelgeschäfte, ... erreichbar zu Fuß bzw. Rad.

Internetrecherche liefert unterschiedliche Werte. Teilweise passend, manche machen für mich keinen Sinn, weil die Werte sogar niedriger sind, als Freunde vor 5 Jahren gezahlt haben.

blue-white schrieb vor 2 Stunden:

Wenn ihr nicht sicher seid ob ihr wirklich bauen wollt, und trotzdem aus der Wohnung raus wollt, würde ich mir so fertige Doppelhaushälften oder Reihenhäuser ansehen. Gründe auf jeden Fall kleiner, jedoch werden diese Immobilien meist ab Belagsfertig verkauft, und dieser zeitliche Faktor fällt auch weg.

Ja, werden wir uns auch überlegen. Angebote sind halt leider auch bescheiden in letzter Zeit und wenig interessant. Teilweise teurer als selbst bauen.

blue-white schrieb vor 2 Stunden:

Kurz gesagt - wenn Gemeindegrund, dann sollte man hier schon sicher sein, dass man bauen will.

Danke für die Einschätzung. Hätten wir tendenziell wohl auch so gesehen.

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Silva schrieb vor 21 Minuten:

Was sind da die konkreten Ersparnisse? Pi mal Daumen genügt, also wenn man z.B. einen 140m² Bungalow mit einem zweigeschossigen 140m² Haus vergleicht? Tendenziell ist das bei uns aber eher ein Muss und ich würde lieber 20m² weniger bauen und "enger" wohnen als zweigeschossig zu bauen.

Schwer zu sagen - Die großen Mengen sind natürlich Bodenplatte und Dach. Wobei - wenn man Richtung Flachdach gehen würde, ist eventuell der Unterschied jetzt nicht so groß. Aber das müsstet ihr euch mal anbieten lassen. Dann weiß man sowas genauer. Wenn die Preise dann womöglich eh zu eurem Budget passen, ist es am Ende dann egal ob das eine etwas teurer ist, wenn ich lieber das andere bevorzuge. Man kann ja dann woanders auch noch Abstriche machen. Am besten Kostenvoranschlag wo holen.

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Dauer-ASB-Surfer
Silva schrieb vor 2 Stunden:

 

Der Wortlaut ist lt. Kaufvertrag wie folgt:

Ich habe keine Ahnung von Recht, aber ein Bagger und eventuell Bodenplatte vom Haus müssten meiner Ansicht nach reichen.

 

Sobald du die Baubeginnanzeige machst ist Baubeginn.

Also bevor der Bagger kommt!

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blue-white schrieb vor 4 Stunden:

Schwer zu sagen - Die großen Mengen sind natürlich Bodenplatte und Dach. Wobei - wenn man Richtung Flachdach gehen würde, ist eventuell der Unterschied jetzt nicht so groß. Aber das müsstet ihr euch mal anbieten lassen. Dann weiß man sowas genauer. Wenn die Preise dann womöglich eh zu eurem Budget passen, ist es am Ende dann egal ob das eine etwas teurer ist, wenn ich lieber das andere bevorzuge. Man kann ja dann woanders auch noch Abstriche machen. Am besten Kostenvoranschlag wo holen.

lt. kurzen Blick auf die ELK HP ist ein 2-geschossiges Haus in etwa um 10% teurer als ein 1-geschossiges mit selber Fläche

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Dauer-ASB-Surfer
blue-white schrieb vor 4 Stunden:

Schwer zu sagen - Die großen Mengen sind natürlich Bodenplatte und Dach. Wobei - wenn man Richtung Flachdach gehen würde, ist eventuell der Unterschied jetzt nicht so groß. Aber das müsstet ihr euch mal anbieten lassen. Dann weiß man sowas genauer. Wenn die Preise dann womöglich eh zu eurem Budget passen, ist es am Ende dann egal ob das eine etwas teurer ist, wenn ich lieber das andere bevorzuge. Man kann ja dann woanders auch noch Abstriche machen. Am besten Kostenvoranschlag wo holen.

Das Flachdach ist teurer wie ein Steildach und wartungsintensiver. 

Das billigste ist sicher ein 2 Stöckiges Haus, mit mansardenausbau. 

Das heißt ca 1,5m kniestock dann Dachschräge. 

 

bearbeitet von beni2710

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Teamspieler
Silva schrieb vor 5 Stunden:

Der Wortlaut ist lt. Kaufvertrag wie folgt:

Ich habe keine Ahnung von Recht, aber ein Bagger und eventuell Bodenplatte vom Haus müssten meiner Ansicht nach reichen.

 

Weiß nicht wie es in eurer Bauordnung (Bundesland) geregelt ist. In Oö. hast nach der Baubewilligung 3 Jahre Zeit mit dem Bau zu beginnen (Baubeginnsanzeige - wurde ja schon erwähnt - da muss baulich noch nichtmal was gemacht werden) und 5 Jahre um diesen fertigzustellen (lt. eurem Vertrag 10). Somit hast du 3 Jahre ab dem Kauf, eine Baugenehmigung zu erreichen und dann nochmal 8 Jahre - somit ist die Verpflichtung erfüllt. Außerdem wird dir keine Gemeinde zu nahe treten, wenn du bei Ablauf noch nicht ganz fertig bist. Auch wirst du den Grund bestimmt ums selbe Geld los, solltet ihr es euch in 2, 3 Jahren anders überlegen.

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irishclover schrieb vor 43 Minuten:

Auch wirst du den Grund bestimmt ums selbe Geld los, solltet ihr es euch in 2, 3 Jahren anders überlegen.

Mit diesem Bauzwang ist ein Vorkaufsrecht der Gemeinde vereinbart, wenn wir etwas nicht erfüllen. Die müssen dann nur den gleichen m²-Preis und allfällige Gebühren und errichtete Werte zahlen. Spekulation ist damit ausgeschlossen (was ich nicht vorhabe), aber das bedeutet zumindest den Verlust der Zinsen, die bis dahin fällig wären. (Falls wir den Bau vom Grund über Kredit finanzieren.)

bearbeitet von Silva

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Postinho
blue-white schrieb vor 7 Stunden:

Ich lass meist alle 2 oder 3 Jahre warten - zwischen 400 und 500 Euro kostet das. Wenn man es jährlich machen würde (quasi Wartungsvertrag abschließen) wären es wenn ich nicht irre zwischen 300 und 400 Euro.

Ich habe einen Wartungsvertrag abgeschlossen. War am Überlegen diesen zu kündigen, aber ich werde ihn weiter laufen lassen. Bewege mich preislich scheinbar im Mittelfeld.

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Teamspieler
Silva schrieb vor 13 Stunden:

Mit diesem Bauzwang ist ein Vorkaufsrecht der Gemeinde vereinbart, wenn wir etwas nicht erfüllen. Die müssen dann nur den gleichen m²-Preis und allfällige Gebühren und errichtete Werte zahlen. Spekulation ist damit ausgeschlossen (was ich nicht vorhabe), aber das bedeutet zumindest den Verlust der Zinsen, die bis dahin fällig wären. (Falls wir den Bau vom Grund über Kredit finanzieren.)

Standardmäßig werdet ihr aber wohl eine Indexklausel drinnen haben. Dadurch wäre vermutlich auch der Zinsentfall gedeckt.

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Eierschaukelverzichter
Silva schrieb am 9.4.2024 um 17:13 :

Mit diesem Bauzwang ist ein Vorkaufsrecht der Gemeinde vereinbart, wenn wir etwas nicht erfüllen. Die müssen dann nur den gleichen m²-Preis und allfällige Gebühren und errichtete Werte zahlen. Spekulation ist damit ausgeschlossen (was ich nicht vorhabe), aber das bedeutet zumindest den Verlust der Zinsen, die bis dahin fällig wären. (Falls wir den Bau vom Grund über Kredit finanzieren.)

Du meinst wohl ein Wiederkaufsrecht

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OidaFoda schrieb vor 12 Stunden:

Du meinst wohl ein Wiederkaufsrecht

Ja, natürlich. Wenn die Bedingungen unsererseits nicht erfüllt sind, dann ist es ein Wiederkaufsrecht. Es gibt aber zusätzlich auch ein Vorkaufsrecht, deshalb die Verwirrung meinerseits.

irishclover schrieb am 10.4.2024 um 06:48 :

Standardmäßig werdet ihr aber wohl eine Indexklausel drinnen haben. Dadurch wäre vermutlich auch der Zinsentfall gedeckt.

Beim Wiederkaufsrecht steht explizit drinnen, dass keine Wertsicherung vereinbart wird. Die Gemeinde hat also nur den Kaufpreis zu zahlen hat, den wir leisten. Sollten wir die Aufschließungsgebühren schon gezahlt haben, dann werden diese ebenso 1:1 ersetzt. Bei einem möglichen Baubeginn werden diese Investitionen gemäß Sachverständiger beglichen.

Interessanterweise steht beim Vorkaufsrecht nichts bzgl. irgendwelchen festgelegten Werten. Müsste das dann nicht heißen, dass wir den Grund um jeglichen Preis verkaufen können, solange wir die Verpflichtungen bzgl. Baubeginn und Fertigstellung gemäß Vertrag weitergeben? :gruebel:

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Eierschaukelverzichter
Silva schrieb Gerade eben:

 

Interessanterweise steht beim Vorkaufsrecht nichts bzgl. irgendwelchen festgelegten Werten. Müsste das dann nicht heißen, dass wir den Grund um jeglichen Preis verkaufen können, solange wir die Verpflichtungen bzgl. Baubeginn und Fertigstellung gemäß Vertrag weitergeben? :gruebel:

Beim Vorkaufsrecht hat der Begünstigte (in dem Fall die Gemeinde) das Recht den Kaufgegenstand zu den selben Konditionen wie der Dritte (ins. KP) zu erwerben (Frist 30 Tage)

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OidaFoda schrieb vor 8 Minuten:

Beim Vorkaufsrecht hat der Begünstigte (in dem Fall die Gemeinde) das Recht den Kaufgegenstand zu den selben Konditionen wie der Dritte (ins. KP) zu erwerben (Frist 30 Tage)

Was aber somit heißt: Wenn ich jemanden finde, der bereit ist das dreifache von meinem Kaufpreis zu zahlen, dann kann die Gemeinde das um den Preis kaufen, nicht aber um den originalen Kaufpreis?

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Eierschaukelverzichter
Silva schrieb vor 1 Minute:

Was aber somit heißt: Wenn ich jemanden finde, der bereit ist das dreifache von meinem Kaufpreis zu zahlen, dann kann die Gemeinde das um den Preis kaufen, nicht aber um den originalen Kaufpreis?

Si, esatto

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Teamspieler
Silva schrieb vor 21 Minuten:

Was aber somit heißt: Wenn ich jemanden finde, der bereit ist das dreifache von meinem Kaufpreis zu zahlen, dann kann die Gemeinde das um den Preis kaufen, nicht aber um den originalen Kaufpreis?

Würd ich nicht unbedingt so sehen. Der gesamte Vertrag wäre interessant. Meist wird auch darin auf die Schaffung von Bauland zu ortsüblichen Preisen verwiesen. Dass die Gemeinde hier einen Freiraum zulässt, würde mich stark wundern. Bin mit der Ausarbeitung derartiger Verträge beruflich vertraut und hab da so meine Erfahrungen.

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