Recommended Posts

Fr33sp4m3r

Oida Fux....ich darf wem niederschießen wenn er mit meinem Radl davon fährt? Echt? Das ist jz ein Schmäh oder?

Gilt das dann auch wenn k.A mir einer einen Kaugummi fladert und wegrennt?

Muss es da nicht eine gewisse Verhältnismäßigkeit geben?

§ 3 abs1 2. satz - unfugabwehr => wenn mir wer an kaugummi fladert, dürft ich ihn nicht erschießen; ansonsten gibt es aber keine güterabwägung.

Oida Fux....ich darf wem niederschießen wenn er mit meinem Radl davon fährt? Echt? Das ist jz ein Schmäh oder?

wenn das radl so ein paar tausend euro kostet - wieso nicht?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Weil das Leben eines Menschen an sich wichtiger als jedes materielle Gut ist? Ich für mein Empfinden sehe es so, dass nur dann Schusswaffen Gewalt gerechtfertigt ist, wenn mein Leben oder das eines anderen direkt und unmittelbar bedroht ist... Nicht wenns mi anzipft das mei Radl sonst weg ist drum bring i wen um...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Weil das Leben eines Menschen an sich wichtiger als jedes materielle Gut ist? Ich für mein Empfinden sehe es so, dass nur dann Schusswaffen Gewalt gerechtfertigt ist, wenn mein Leben oder das eines anderen direkt und unmittelbar bedroht ist... Nicht wenns mi anzipft das mei Radl sonst weg ist drum bring i wen um...

Es ist dadurch natürlich abgemildert dass du nur das notwendige tuen darfst um den Angriff abzuwehren, das wird selten die Schusswaffe sein, kann es aber sein wenn dir der Angreifer wesentlich körperlich überlegen ist oder er eben abhaut und du keine andere Möglichkeit mehr hast. Rechtsgüterabwägung musst du nur bei geringfügigem Nachteil machen, das ist es klassischerweise bis 1000 Schilling, also ca. 70€, wobei das durchaus kritisch hinterfragt wird. Da Österreich aber eher nicht von Leuten bevölkert ist die gerne Waffen tragen und Fahrraddiebe abknallen kommt das wohl eher selten vor. Lebensnaher als der erschossene Fahrraddieb ist wohl der Raubüberfall bei dem der körperlich Überlegene Angreifer mit einem Messer gestoppt wird. Wenn du den im Handgemenge abstichst bleibst du theoretisch auch straffrei.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

optimistischer Realist

Ich hätte da auch mal eine Fragen an die ASB-Rechtsexperten. Wir haben heute in der Arbeit lange gerätselt ob das überhaupt möglich ist, vielleicht kann uns einer aufklären.

Ein Arbeitskollege von uns war 14 Jahre mit seiner Freundin zusammen. Als sie noch in die Schule ging fing er mit dem Hausbau an. Der Grund und das Haus wurden alleine von ihm bezahlt. Nach 3 Jahren zog seine Freundin dann zu ihm. Sie waren also effektiv 11 Jahre in einer Hausgemeinschaft, amtlich gemeldet war sie aber erst die letzten 3 Jahre. All die Jahre haben sie sich die Betriebskosten geteilt, Miete hat er keine extra verlangt.

Vor 4 Monaten kam er drauf, dass sie ihn schon öfter betrogen hat und hat nun endgültig die Beziehung beendet und sie ersucht sich eine neue Wohnmöglichkeit zu suchen. Alles Geld, dass sie ins Haus (Einrichtung usw.) gesteckt hat, hat mein Kollege in guter Voraussicht dokumentiert und zurück bezahlt. Sie hat sich einige Dinge die sie gekauft hat mitgenommen, den Rest hat er ihr abgekauft.

Soviel zu den Tatsachen, jetzt zum eigentlichen Tatbestand der uns komisch vorkommt. Letzte Woche kam ein Schreiben ihres Anwaltes worin sie Arbeitszeit von ihm entlohnt haben will. Es wurden 14 Jahre lang für jedes Wochenende 16 Stunden (8 Samstag und 8 Sonntag) á 10 € verrechnet. Sie verlangt somit insgesamt ca. € 54.000,--. Laut dem Schreiben verzichtet sie jedoch freiwillig auf die Hälfte(wie nett von ihr), sollte er jedoch nicht bezahlen und vor Gericht ziehen, wird sie den vollen Betrag einklagen. Sein Anwalt meinte nur zu ihm, dass er am besten versuchen sollte eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Er hat es versucht, jedoch bleibt sie stur. Er ist mittlerweile natürlich so angefressen, dass sie ihm besser nicht über den Weg laufen sollte und er will natürlich nicht zahlen - gleichzeitig hat er aber auch Angst, dass er ,wenn er vor Gericht geht, dann die vollen 54k zusätzlich Anwalts- und Gerichtskosten zahlen muss.

Ist so eine Klage zulässig? Sie hat immerhin 11 Jahre gratis wohnen dürfen.Was sollte unser Kollege jetzt machen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Chefjugo am Platz

Ich glaub, abknallen würd hier unter Notwehr fallen ;)

Ernsthaft: Warum will die bzw. der Anwalt von der €10,- / Stunde an Arbeitszeit? Hat die mit deinem Kollegen einen Arbeitsvertrag gehabt?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

optimistischer Realist

Ich glaub, abknallen würd hier unter Notwehr fallen ;)

War auch unser erster Vorschlag. ;)

Ernsthaft: Warum will die bzw. der Anwalt von der €10,- / Stunde an Arbeitszeit? Hat die mit deinem Kollegen einen Arbeitsvertrag gehabt?

Nein eben nicht. Ich weiß leider nicht unter welchen § ihr Anwalt das verlangt, aber laut ihm soll das Arbeiten am Haus abdecken. Keine Ahnung was da alles reinfällt, jedoch laut seinem Anwalt zählt die normale Hausarbeit nicht dazu.

bearbeitet von BIacky

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

legende

naja, rechtlich gedeckt wird das wohl schon irgendwie sein... ansonsten würde wohl kaum ein anwalt auf sowas kommen bzw. sein anwalt ihm die außergerichtliche einigung empfehlen.

(was die situation nicht weniger absurd macht)

bearbeitet von Relii

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.

14 jahre lang jeden SA und SO fürs haus arbeiten, na klar :laugh:

weitere schritte wird ja eh sein anwalt wissen, aber in dieser sache würde ich bereits aus prinzip keine milimeter abweichen, das ist in meinen augen eine klar kriminelle absicht.

ansonsten schadet's natürlich nicht, sich mal zu überlegen, wieviel die miete ausgemacht haben könnte und dabei auf einen wert zu kommen, der blöderweise höher als die 54.000 liegt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

optimistischer Realist

14 jahre lang jeden SA und SO fürs haus arbeiten, na klar :laugh:

weitere schritte wird ja eh sein anwalt wissen, aber in dieser sache würde ich bereits aus prinzip keine milimeter abweichen, das ist in meinen augen eine klar kriminelle absicht.

ansonsten schadet's natürlich nicht, sich mal zu überlegen, wieviel die miete ausgemacht haben könnte und dabei auf einen wert zu kommen, der blöderweise höher als die 54.000 liegt.

War auch mein erster Gedanke. Diesen Ratschlag von mir nahm er auch zu seinem Anwalt mit, doch laut Anwalt hätte er da einen Mietvertrag benötigt.

bearbeitet von BIacky

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Das einzige, was sie meiner Meinung nach "behaupten" kann, ist eine mündliche Vereinbarung "Miete = Zusammenräumen am Wochenende" - gilt laut einem ehemaligen Rechtsprofessor/Anwalt (hat uns mal einen sehr sehr ähnlichen und perversen Fall erklärt - darum kann ich mich an die Gschichte so gut erinnern ) als gültiger Mietvertrag. Damit könnte sie aber max. das weitere "Mietsrecht" einfordern versuchen, aber doch keine zusätzliche Kohle, bitte gib uns Bescheid, was da wirklich rauskommt und viel Glück deinem Hawara :super:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

optimistischer Realist

Bin auch schon sehr neugierig. Werde euch auf dem Laufenden halten. Heute ist er eh wieder bei seinem Anwalt, bin schon gepsannt, was er morgen wieder zu erzählen hat.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Fr33sp4m3r

Ist so eine Klage zulässig? Sie hat immerhin 11 Jahre gratis wohnen dürfen.Was sollte unser Kollege jetzt machen?

ist eine interessante rechtssprechungslinie des ogh: wenn man sich in einer lebensgemeinschaft zu einem gewissen zweck organisiert und zusammenarbeitet kann das vom gericht als gesellschaft bürgerlichen rechts gewertet werden. das bedeutet aber nicht (!), dass sie deswegen automatisch das geld bekommt:

5ob174/09p:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20091215_OGH0002_0050OB00174_09P0000_000

In Lehre und Rechtsprechung ist anerkannt, dass durch gemeinsamen Erwerb, Errichtung oder den Ausbau eines Hauses Ehegatten aber auch Lebensgefährten unter bestimmten Voraussetzungen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts begründen können. Voraussetzung dafür ist aber ein ausdrücklich oder schlüssig zustande gekommener Gesellschaftsvertrag. Das gemeinsame Wirtschaften und Wohnen der Lebensgefährten allein reicht dazu nicht aus. Nicht jede Lebensgemeinschaft ist von vornherein eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (vgl RIS-Justiz RS0021746). In ständiger höchstgerichtlicher Rechtsprechung wird für die Bejahung einer Gesellschaft eine Gemeinschaftsorganisation verlangt, die jedem Vertragspartner gewisse Einwirkungs- und Mitwirkungsrechte verschafft (8 Ob 38/75 = SZ 48/59 = JBl 1975, 659 = RZ 1976/4, 16 = MietSlg 27.244/6; 7 Ob 183/97f = EFSlg 84.415; 2 Ob 200/98w = NZ 2000, 19 = EFSlg 87.414 = EFSlg 87.415; 6 Ob 135/99t mwN; RIS-Justiz RS0022154; RS0022222).

Für die Annahme des schlüssigen Zustandekommens einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts genügt die Aussicht, später Mitbewohner eines zu erwerbenden oder zu schaffenden Hauses zu werden, nicht (vgl 2 Ob 200/98w = NZ 2000, 19 = EFSlg 87.414 = EFSlg 87.415; 7 Ob 183/97f = EFSlg 84.415; 6 Ob 135/99t; RIS-Justiz RS0022382).

Gegen die Annahme einer schlüssigen Willenseinigung der Lebensgefährten zu einer wechselseitigen Bindung mit konkreten Rechten und Pflichten spricht, wenn zwischen den Parteien nicht einmal in grob bestimmbaren Zügen klar ist, wer was und in welcher Form zum gemeinsamen Ziel beizusteuern hat und was für den anderen auch durchsetzbar sein muss, also bindende Organisationsabsprachen (vgl RIS-Justiz RS0022382). In Übereinstimmung mit der dargestellten Rechtsprechung haben die Vorinstanzen bei der hier zu beurteilenden Sachlage ein schlüssiges Zustandekommen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts verneint. Rechtsfragen von der Qualität des § 502 Abs 1 ZPO vermag die Revision in diesem Zusammenhang nicht darzutun.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ich hätte da auch mal eine Fragen an die ASB-Rechtsexperten. Wir haben heute in der Arbeit lange gerätselt ob das überhaupt möglich ist, vielleicht kann uns einer aufklären.

Ein Arbeitskollege von uns war 14 Jahre mit seiner Freundin zusammen. Als sie noch in die Schule ging fing er mit dem Hausbau an. Der Grund und das Haus wurden alleine von ihm bezahlt. Nach 3 Jahren zog seine Freundin dann zu ihm. Sie waren also effektiv 11 Jahre in einer Hausgemeinschaft, amtlich gemeldet war sie aber erst die letzten 3 Jahre. All die Jahre haben sie sich die Betriebskosten geteilt, Miete hat er keine extra verlangt.

Vor 4 Monaten kam er drauf, dass sie ihn schon öfter betrogen hat und hat nun endgültig die Beziehung beendet und sie ersucht sich eine neue Wohnmöglichkeit zu suchen. Alles Geld, dass sie ins Haus (Einrichtung usw.) gesteckt hat, hat mein Kollege in guter Voraussicht dokumentiert und zurück bezahlt. Sie hat sich einige Dinge die sie gekauft hat mitgenommen, den Rest hat er ihr abgekauft.

Soviel zu den Tatsachen, jetzt zum eigentlichen Tatbestand der uns komisch vorkommt. Letzte Woche kam ein Schreiben ihres Anwaltes worin sie Arbeitszeit von ihm entlohnt haben will. Es wurden 14 Jahre lang für jedes Wochenende 16 Stunden (8 Samstag und 8 Sonntag) á 10 € verrechnet. Sie verlangt somit insgesamt ca. € 54.000,--. Laut dem Schreiben verzichtet sie jedoch freiwillig auf die Hälfte(wie nett von ihr), sollte er jedoch nicht bezahlen und vor Gericht ziehen, wird sie den vollen Betrag einklagen. Sein Anwalt meinte nur zu ihm, dass er am besten versuchen sollte eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Er hat es versucht, jedoch bleibt sie stur. Er ist mittlerweile natürlich so angefressen, dass sie ihm besser nicht über den Weg laufen sollte und er will natürlich nicht zahlen - gleichzeitig hat er aber auch Angst, dass er ,wenn er vor Gericht geht, dann die vollen 54k zusätzlich Anwalts- und Gerichtskosten zahlen muss.

Ist so eine Klage zulässig? Sie hat immerhin 11 Jahre gratis wohnen dürfen.Was sollte unser Kollege jetzt machen?

:lol: Anwälte gibts.

ist eine interessante rechtssprechungslinie des ogh: wenn man sich in einer lebensgemeinschaft zu einem gewissen zweck organisiert und zusammenarbeitet kann das vom gericht als gesellschaft bürgerlichen rechts gewertet werden. das bedeutet aber nicht (!), dass sie deswegen automatisch das geld bekommt:

5ob174/09p:

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20091215_OGH0002_0050OB00174_09P0000_000

Sie klagt aber wohl nicht aus der Gesellschaft. Das geht wenn man zusammen ein Haus baut oder eine Wohnung kauft, aber nicht wenn man nur gemeinsam wohnt. Wär ja auch absurd. Evtl die gute alte condictio causa data causa non secuta, aber er wird ihr wohl nicht die Ehe versprochen haben :D Wär eine lustige Hirnwichserei sich das mal durchzudenken, aber ich bezweifle es :D

Nein, die kann im Prozess scheißen gehen, das würde ich beinhart ausfechten, die kann das ja nicht einmal beweisen und wer arbeitet schon Samstag Sonntag jedes Wochenende im Haushalt. Das wäre ja auch pervers wenn man nach Beziehungsende die Haushaltsarbeit abgerechnet werden würde. Ausfechten bitte. Und selbst wenn da irgendeine seltsame Konstruktion dahinterstehen würde, die Ansprüche wären bis zu 14 Jahre alt. Die sind verjährt. Wenn da sein Anwalt rät was zu zahlen würde ich mir überlegen ob das der richtige für den Job ist.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.



  • Folge uns auf Facebook

  • Partnerlinks

  • Unsere Sponsoren und Partnerseiten

  • Wer ist Online

    • Keine registrierten Benutzer online.