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Postinho

Oha, ich wollte hier jetzt keine so große Diskussion auslösen :D

Also ich seh es nach wie vor so wie die meisten hier, für meinen Vater gab es kein Beratungsgespräch und es ist einfach eine Abzocke, nichts anderes... Wenn mich ein Freund fragt, ob ich ihn in eine RA-Kanzlei begleite weil es für ihn evt. von belangen sein kann (was die Schwester ja nichtmal gemacht hat, da die Frau ja scheinbar eine Freundin ist), dann würde ich es auch tun ohne hierbei an irgendwelche kosten rechne, die AN MICH gerichtet sein könnten ...

Das ist, wie wenn ich nem Freund helf die Ziegel vom Baumarkt ins Auto zu schleppen und dann schickt mir der Baumarkt eine Rechnung (die Adresse habens dann wohl vom Kollegen) .. nix da, so gehts einfach nicht

Ich mach das übrigens nur, weil der alte Papa recht überfordert mit so einer Situation ist, das ist alles ;)

Schreiben aufgesetzt und auch mit Anwaltskammer / Medien gedroht - ich kann mir ehrlich gesagt keine Klage vorstellen und wenn doch, gibt's zum Glück noch den Privatrechtschutz den man zur Hilfe ziehen kann

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  • 2 months later...

Ich würde hilfe von einem Rechtsexperten brauchen und hoffe ich bin hier richtig.... Es geht ums Wohnen bzw. Wohnrecht....

Ich und meine 2 Brüder sind mit meiner Mutter derzeit Hauptmieter unserer 3 Zimmerwohnung der Gemeinde... Jetzt ist es das Problem, dass ich und mein Bruder ausziehen wollen in unsere eigenen Gemeindewohnungen....nun haben wir die Angst, dass meine Mutter und mein anderer Bruder ( der in der derzeitigen Wohnung bleiben will) gekündigt werden, weil Wiener Wohnen sagt, dass die Wohnung für 2 Leute zu groß ist und meine Mutter und mein Bruder nun in eine kleinere Wohnung gesteckt werden....

Kennt jemand da die rechtliche Lage? Uns wurde von Vertretern von Wiener Wohnen bisher unterschiedliche Info gegeben und wir kennen uns nicht mehr aus...

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Knows how to post...

Ja, gemäß Artikel 39.2 und außerdem ist die FA ein FIFA-Mitglied.

Artikel 39.2 ist aus welchem Gestzbuch?

Mich interessiert diese Frage, weil ich nicht weiß - oder auch nicht wissen will -, welche Macht die FIFA hat. Mit der Verurteilung zu einer Berufsausübungssperre über vier Monate könnte ich mir schon vorstellen, dass es da Gesetze gibt die sowas verbieten. Die FIFA ist schließlich kein Rechtsorgan (weder national noch international) welches einem Menschen die Ausübung eines Berufs verbieten könnte (solange keine nationalen Bestimmungen in der Gesetzgebung daran geknüpft sind) - und deswegen auch meine Frage an die Rechtsexperten

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pour que cette année soit la bonne

Die FIFA darf alles und die FIFA hat die ultimative Macht.

Mit Sportrecht und dergleichen kenn ich mich zwar nicht aus, aber für obige Erkenntnis reichts. ;)

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Die FIFA darf alles und die FIFA hat die ultimative Macht.

Mit Sportrecht und dergleichen kenn ich mich zwar nicht aus, aber für obige Erkenntnis reichts. ;)

Weil die FIFA ein Monopol auf Fußball hat. Ob das jetzt falsch oder falsch ist, soll bitte die Logik entscheiden.

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AAAAlte Zeiten

Artikel 39.2 ist aus welchem Gestzbuch?

Mich interessiert diese Frage, weil ich nicht weiß - oder auch nicht wissen will -, welche Macht die FIFA hat. Mit der Verurteilung zu einer Berufsausübungssperre über vier Monate könnte ich mir schon vorstellen, dass es da Gesetze gibt die sowas verbieten. Die FIFA ist schließlich kein Rechtsorgan (weder national noch international) welches einem Menschen die Ausübung eines Berufs verbieten könnte (solange keine nationalen Bestimmungen in der Gesetzgebung daran geknüpft sind) - und deswegen auch meine Frage an die Rechtsexperten

gesetzbuch wirds da keines geben, aber ich nehme mal an, dass es im disciplinary code stehen wird.

nur eine vermutung. google halt.

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gesetzbuch wirds da keines geben, aber ich nehme mal an, dass es im disciplinary code stehen wird.

nur eine vermutung. google halt.

Ich hab schon gegoogelt. Ich hätte auch diese Frage hier nicht gestellt, wenn ich die Antwort schon wüsste (Rechtsexperten).

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Chefjugo am Platz

Ich würde hilfe von einem Rechtsexperten brauchen und hoffe ich bin hier richtig.... Es geht ums Wohnen bzw. Wohnrecht....

Ich und meine 2 Brüder sind mit meiner Mutter derzeit Hauptmieter unserer 3 Zimmerwohnung der Gemeinde... Jetzt ist es das Problem, dass ich und mein Bruder ausziehen wollen in unsere eigenen Gemeindewohnungen....nun haben wir die Angst, dass meine Mutter und mein anderer Bruder ( der in der derzeitigen Wohnung bleiben will) gekündigt werden, weil Wiener Wohnen sagt, dass die Wohnung für 2 Leute zu groß ist und meine Mutter und mein Bruder nun in eine kleinere Wohnung gesteckt werden....

Kennt jemand da die rechtliche Lage? Uns wurde von Vertretern von Wiener Wohnen bisher unterschiedliche Info gegeben und wir kennen uns nicht mehr aus...

Deine Mutter (sofern sie Hauptmieterin ist) hat einen unbefristeten Mietvertrag...

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Deine Mutter (sofern sie Hauptmieterin ist) hat einen unbefristeten Mietvertrag...

Hauptmieterin ist sie....und sie meinte man kann jeden mietvertrag kündigen... Wie gesagt es ist uns von 3 leuten bei Wiener Wohnen 3 mal was anderes gesagt worden...von "Sie müssen rechnen damit, dass die Wohnung für 2 zu groß ist " bis zu " niemals nehmen wir ihnen die Wohnung weg Gnä Frau"...

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Chefjugo am Platz

Meine Mutter hat 7 Jahre, nachdem sie meinen Erzeuger "entsorgt" hat, alleine in einer 85 Quadratmeter Wohnung gewohnt. Sie ist halt dann freiwillig weg, aber nicht auf Druck der Gemeinde

bearbeitet von Hutz

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Mich zu überzeugen ist eh nicht schwer, da Wiener Wohnen einer Herzkranken Frau und einem schwerstbehinderten Mann nicht einen umzug zumuten wird, der für beide zu belastend ist...nur meine Mutter stellt sich halt quer und sieht sich schon im betreuten Wohnheim wenn ich den Mietverzicht unterschreibe und sie zu überzeugen ist kaum möglich..

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legende

und mit einem beitrag aus dem asb würd sie sich eher überzeugen lassen?

denke, dass du bei wiener wohnen am besten aufgehoben bist - keine ahnung wie das so abläuft; hat man da einen eigenen "betreuer", der für dieses wohnhaus verantwortlich ist? zuverlässigere aussagen dazu wirst du hier im asb wohl nicht finden.

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