firewhoman Sekt für die Nutten - Champagner für uns! Geschrieben 6. Oktober 2024 Shock the monkey schrieb vor einer Stunde: Bekannte haben ein Cafe und die letzten Tage fehlen immer wieder 10 € (immer genau ein Schein). Kann man das Geld von der einzigen Mitarbeiterin mit Zugriff auf die Kassa an diesen Tagen fordern? Bzw. kann man eine Klausel in den Vertrag einbauen, dass fehlendes Geld gezahlt werden muss? Ich glaube schon, dass man das kann. Wird in Supermärkten auch so gemacht, dass Kassierinnen für ihre jeweilige Kasse verantwortlich sind und Fehlbeträge ersetzen müssen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hammerwerfer Postinho Geschrieben 6. Oktober 2024 firewhoman schrieb vor 4 Stunden: Ich glaube schon, dass man das kann. Wird in Supermärkten auch so gemacht, dass Kassierinnen für ihre jeweilige Kasse verantwortlich sind und Fehlbeträge ersetzen müssen. Soweit ich weiß ist das ein Irrglaube. Ein Freund war mal Kassier beim Spar. Wenn ich es noch richtig im Kopf habe läuft es so: 0,01%(?) vom kassierten Betrag kommt auf ein fiktives Konto. Dieses Geld wird für Fehlbeträge verwendet. Aber auch wenn zu viel Geld in der Kasse ist. Die Mitarbeiter sind angehalten richtig zu kassieren. Am Ende vom Jahr/Quartal oder was auch immer wird der Überschuss von diesem fiktiven Konto an den Mitarbeiter ausgezahlt. Bitte korrigiert mich, falls das falsch ist. Er meinte es mal so. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
firewhoman Sekt für die Nutten - Champagner für uns! Geschrieben 6. Oktober 2024 Hammerwerfer schrieb vor 18 Minuten: Soweit ich weiß ist das ein Irrglaube. Ein Freund war mal Kassier beim Spar. Wenn ich es noch richtig im Kopf habe läuft es so: 0,01%(?) vom kassierten Betrag kommt auf ein fiktives Konto. Dieses Geld wird für Fehlbeträge verwendet. Aber auch wenn zu viel Geld in der Kasse ist. Die Mitarbeiter sind angehalten richtig zu kassieren. Am Ende vom Jahr/Quartal oder was auch immer wird der Überschuss von diesem fiktiven Konto an den Mitarbeiter ausgezahlt. Bitte korrigiert mich, falls das falsch ist. Er meinte es mal so. Okay, ich glaube es dir. Ist auch bei mir nicht mehr als Hörensagen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Christo I've seen better days Geschrieben 6. Oktober 2024 ich kann von einer durchwegs bekannten Bäckerei Kette berichten, da war es zumindest vor einigen Jahren noch so, dass die Angestellten zu Schichtschluss, sofern in der Kasse etwas fehlte, dies selber ausgleichen mussten. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Geschrieben 6. Oktober 2024 Hammerwerfer schrieb vor 4 Stunden: Soweit ich weiß ist das ein Irrglaube. Ein Freund war mal Kassier beim Spar. Wenn ich es noch richtig im Kopf habe läuft es so: 0,01%(?) vom kassierten Betrag kommt auf ein fiktives Konto. Dieses Geld wird für Fehlbeträge verwendet. Aber auch wenn zu viel Geld in der Kasse ist. Die Mitarbeiter sind angehalten richtig zu kassieren. Am Ende vom Jahr/Quartal oder was auch immer wird der Überschuss von diesem fiktiven Konto an den Mitarbeiter ausgezahlt. Bitte korrigiert mich, falls das falsch ist. Er meinte es mal so. Stimmt schon. Ist zwar übliche Praxis, aber nicht legal. Fängt schon Mal damit an, dass man in den meisten Betrieben nicht eindeutig feststellen kann, wer den Fehlbetrag verursacht hat. Dann kommt hinzu, dass Mitarbeiter für geringfügige Fehler nicht ersatzpflichtig und Gehaltsabzüge streng geregelt sind (u.a. müssen diese 14 Tage vorher angekündigt werden). 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Iniesta I'll be back! Geschrieben 6. Oktober 2024 gab's aber früher nicht tatsächlich sowas wie "mankogeld" für beschäftigte im handel mit kassadienst? oder hat sich das mit der automatisierung, sprich dem einführen von elektronischen kassen, geändert? kann ja durchaus sein dass es vor 20-30 jahren eben noch nicht illegal war den angestellten da geld abzuziehen, oder es gab damals überhaupt keine eindeutige rechtsauslegung dazu und wurde dann erst irgendwann mal auf dem gerichtsweg mittels wegweisender urteile schön langsam geändert. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stahlstadtabschaum Im ASB-Olymp Geschrieben 7. Oktober 2024 Rechtsexperten in Sachen Familienrecht anwesend? Gerne per PN. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mr_Rotten Im ASB-Olymp Geschrieben 7. Oktober 2024 (bearbeitet) Ich habe vorgestern einen Brief von der Firma "Royal Parking" aus Wien erhalten. Es geht darum, dass meine Freundin, meine Tochter und ich in einem Gewerbegebiet mit mehreren Geschäften (C & A, DM, Aus und Raus, JYSK, Billa, KIK, OBI, Intersport etc. ) einkaufen waren und wir die maximale Parkdauer von 2 Stunden um 20 Minuten überschritten haben. Wir haben tatsächlich so lange gebraucht, da wir in mehreren Geschäften waren und eben mit unserer Tochter unterwegs waren. Welche genaue Parkfläche zu welchem Geschäft gehört, kann ich nicht sagen. Der Intersport ist nämlich z.B. etwa 100 m weiter östlich. Das Schild mit der maximalen Parkdauert habe ich übrigens auch nicht gesehen (aber gut das habe ich höchstwahrscheinlich übersehen). Royal Parking fordert nun EUR 50 Strafe plus EUR 25 Bearbeitungsentgelt. Ich habe denen jetzt ein E-Mail geschickt mit Abbuchungsbestätigungen der Geschäfte und warte auf Rückmeldung. Befürchte aber, dass sie das nicht interessieren wird. @DonFetzo und Co Zahlen? Ja oder nein? Hier auch ein Artikel dazu: Vomp: Saftige Parkstrafen als Aufreger - Schwaz (meinbezirk.at) bearbeitet 7. Oktober 2024 von Mr_Rotten 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
firewhoman Sekt für die Nutten - Champagner für uns! Geschrieben 7. Oktober 2024 @Mr_Rotten Hm, ich fürchte, da schaut es nicht gut aus für dich. Die Parkdauer ist zwar reichlich knapp bemessen, wenn man wirklich in mehreren Geschäften nacheinander einkauft, aber es ist halt so und wird wohl auch beschildert sein (gibt es auf vielen Geschäftsparkplätzen). Das Geld soll hin sein ... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DonFetzo ASB-Legende Geschrieben 7. Oktober 2024 @Mr_Rotten Ich habe dazu letzte Woche dem ORF ein Interview gegeben, nur war der Sachverhalt leicht anders. Supermarkt am Hauptbahnhof in Klagenfurt und dort wurde über 1 1/2 Stunden geparkt. Da war die Strafe zu zahlen, denn es konnte nicht einmal der Nachweis erbracht werden, dass beim Supermarkt eingekauft wurde und 1 1/2 Stunden kann das auch nie und nimmer dauern. Mit einer RS würde ich es in deinem Fall aber darauf anlegen. In die AGB kann ich viel reinschreiben, nur sind die in deinem Fall konsumentenfeindlich und daher wohl nicht zulässig. Wenn es ein EKZ mit mehreren Geschäften ist, ich mit Kind unterwegs bin und nachweisen kann, dass ich dort in mehreren Geschäften eingekauft habe und auch aus Gründen des "Klimaschutzes" auf ein Umparken verzichtet habe, wird die Strafe wohl nicht zu zahlen sein. Es sollen Dauerparker verhindert werden, dein Sachverhalt trifft aber auf einen Dauerparker nicht zu und wenn es eh ein EKZ ist, dann sind 2 Stunden mAn sowieso zu gering bemessen. Frag mal bei der AK Tirol, ob sie deinen Fall nicht angehen wollen. Ich weiß nicht genau, ob die Parkstrafen machen oder nicht. 4 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mr_Rotten Im ASB-Olymp Geschrieben 7. Oktober 2024 DonFetzo schrieb vor 11 Minuten: Mit einer RS würde ich es in deinem Fall aber darauf anlegen. In die AGB kann ich viel reinschreiben, nur sind die in deinem Fall konsumentenfeindlich und daher wohl nicht zulässig. Wenn es ein EKZ mit mehreren Geschäften ist, ich mit Kind unterwegs bin und nachweisen kann, dass ich dort in mehreren Geschäften eingekauft habe und auch aus Gründen des "Klimaschutzes" auf ein Umparken verzichtet habe, wird die Strafe wohl nicht zu zahlen sein. Es sollen Dauerparker verhindert werden, dein Sachverhalt trifft aber auf einen Dauerparker nicht zu und wenn es eh ein EKZ ist, dann sind 2 Stunden mAn sowieso zu gering bemessen. Frag mal bei der AK Tirol, ob sie deinen Fall nicht angehen wollen. Ich weiß nicht genau, ob die Parkstrafen machen oder nicht. Danke für die Info. Habe auch zu meiner Freundin gesagt, ich verstehe es wenn man 2 Stunden auf einem Lebensmittelgeschäft Parkplatz parkt (wo kein anderes Geschäft) ist, aber nicht in meinem Szenario. Werde mal bei der AK nachfragen, von dieser dubiosen Firma habe ich noch keine Rückmeldung erhalten. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
firewhoman Sekt für die Nutten - Champagner für uns! Geschrieben 7. Oktober 2024 DonFetzo schrieb vor 17 Minuten: @Mr_Rotten Ich habe dazu letzte Woche dem ORF ein Interview gegeben, nur war der Sachverhalt leicht anders. Supermarkt am Hauptbahnhof in Klagenfurt und dort wurde über 1 1/2 Stunden geparkt. Da war die Strafe zu zahlen, denn es konnte nicht einmal der Nachweis erbracht werden, dass beim Supermarkt eingekauft wurde und 1 1/2 Stunden kann das auch nie und nimmer dauern. Mit einer RS würde ich es in deinem Fall aber darauf anlegen. In die AGB kann ich viel reinschreiben, nur sind die in deinem Fall konsumentenfeindlich und daher wohl nicht zulässig. Wenn es ein EKZ mit mehreren Geschäften ist, ich mit Kind unterwegs bin und nachweisen kann, dass ich dort in mehreren Geschäften eingekauft habe und auch aus Gründen des "Klimaschutzes" auf ein Umparken verzichtet habe, wird die Strafe wohl nicht zu zahlen sein. Es sollen Dauerparker verhindert werden, dein Sachverhalt trifft aber auf einen Dauerparker nicht zu und wenn es eh ein EKZ ist, dann sind 2 Stunden mAn sowieso zu gering bemessen. Frag mal bei der AK Tirol, ob sie deinen Fall nicht angehen wollen. Ich weiß nicht genau, ob die Parkstrafen machen oder nicht. Grundsätzlich sehr schlüssig. Dagegen spricht in meinen Augen, dass das EKZ es an eine externe Firma ausgelagert hat, und der die Einzelheiten wurscht sein können - es gibt klare Bestimmungen, diese sind (nehme ich an) kundgemacht, und wer sich nicht daran hält, muss zahlen. Wäre ich an Stelle der Betreiber bzw. der inkassierenden Firma, ich würde argumentieren, dass man dann eben seinen Einkauf nach der Parkzeit auszurichten oder ggf. das Kfz umzustellen hat. Aber AK ist sicher eine gute Idee, vielleicht haben sie schon Erfahrung mit einschlägigen Fällen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DonFetzo ASB-Legende Geschrieben 7. Oktober 2024 firewhoman schrieb vor 1 Minute: Grundsätzlich sehr schlüssig. Dagegen spricht in meinen Augen, dass das EKZ es an eine externe Firma ausgelagert hat, und der die Einzelheiten wurscht sein können - es gibt klare Bestimmungen, diese sind (nehme ich an) kundgemacht, und wer sich nicht daran hält, muss zahlen. Wäre ich an Stelle der Betreiber bzw. der inkassierenden Firma, ich würde argumentieren, dass man dann eben seinen Einkauf nach der Parkzeit auszurichten oder ggf. das Kfz umzustellen hat. Aber AK ist sicher eine gute Idee, vielleicht haben sie schon Erfahrung mit einschlägigen Fällen. Trotzdem ist die zeitliche Beschränkung wohl bei strengster Auslegung konsumentenfeindlich. Wenn ich z.B. eine Panne beim Auto hätte, jemanden Hilfe leisten muss oder z.B. das Verschulden, wieso ich nicht rausfahren kann, sogar beim EKZ liegt, dann hält die zeitliche Befristung mit Sicherheit nicht. Meistens sind die Parkplätze mittlerweile ja einfach videoüberwacht, die Arbeit, macht also der Computer und wieso man dann 25 Euro Bearbeitungsgebühr kassieren will, verstehe ich auch nicht. Die Frage ist halt, ob die AGB vom Konsumentenschutz überhaupt aufgegriffen werden können. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ooeveilchen V.I.P. Geschrieben 7. Oktober 2024 firewhoman schrieb vor 8 Minuten: Dagegen spricht in meinen Augen, dass das EKZ es an eine externe Firma ausgelagert hat, und der die Einzelheiten wurscht sein können Naja der Betreiber des Einkaufszentrums wird ja dennoch ein Interesse haben dass die Kunden dort so lange wie möglich und so viel wie möglich einkaufen. Wenn dann nach 2 1/2h die Kunden quasi vertrieben werden kann das ja auch nicht im Sinne des Erfinders sein. 3 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mr_Rotten Im ASB-Olymp Geschrieben 7. Oktober 2024 DonFetzo schrieb vor 4 Minuten: Trotzdem ist die zeitliche Beschränkung wohl bei strengster Auslegung konsumentenfeindlich. Wenn ich z.B. eine Panne beim Auto hätte, jemanden Hilfe leisten muss oder z.B. das Verschulden, wieso ich nicht rausfahren kann, sogar beim EKZ liegt, dann hält die zeitliche Befristung mit Sicherheit nicht. Meistens sind die Parkplätze mittlerweile ja einfach videoüberwacht, die Arbeit, macht also der Computer und wieso man dann 25 Euro Bearbeitungsgebühr kassieren will, verstehe ich auch nicht. Die Frage ist halt, ob die AGB vom Konsumentenschutz überhaupt aufgegriffen werden können. Bei den Rezesionen von "Royal Parking" konnte ich zwei positive finden, bei welchen die Strafe erlassen wurde. Einmal weil die Kundin ins Krankenhaus musste (und eine Bestätigung schicken konnte) und einmal weil ein Kunde eine Panne hatte und es gedauert hat, bis der ÖAMTC gekommen ist (Bestätigung vom ÖAMTC). 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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