Stahlstadtabschaum Im ASB-Olymp Geschrieben 7. Oktober 2024 Rechtsexperten in Sachen Familienrecht anwesend? Gerne per PN. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mr_Rotten Im ASB-Olymp Geschrieben 7. Oktober 2024 (bearbeitet) Ich habe vorgestern einen Brief von der Firma "Royal Parking" aus Wien erhalten. Es geht darum, dass meine Freundin, meine Tochter und ich in einem Gewerbegebiet mit mehreren Geschäften (C & A, DM, Aus und Raus, JYSK, Billa, KIK, OBI, Intersport etc. ) einkaufen waren und wir die maximale Parkdauer von 2 Stunden um 20 Minuten überschritten haben. Wir haben tatsächlich so lange gebraucht, da wir in mehreren Geschäften waren und eben mit unserer Tochter unterwegs waren. Welche genaue Parkfläche zu welchem Geschäft gehört, kann ich nicht sagen. Der Intersport ist nämlich z.B. etwa 100 m weiter östlich. Das Schild mit der maximalen Parkdauert habe ich übrigens auch nicht gesehen (aber gut das habe ich höchstwahrscheinlich übersehen). Royal Parking fordert nun EUR 50 Strafe plus EUR 25 Bearbeitungsentgelt. Ich habe denen jetzt ein E-Mail geschickt mit Abbuchungsbestätigungen der Geschäfte und warte auf Rückmeldung. Befürchte aber, dass sie das nicht interessieren wird. @DonFetzo und Co Zahlen? Ja oder nein? Hier auch ein Artikel dazu: Vomp: Saftige Parkstrafen als Aufreger - Schwaz (meinbezirk.at) bearbeitet 7. Oktober 2024 von Mr_Rotten 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
firewhoman Sekt für die Nutten - Champagner für uns! Geschrieben 7. Oktober 2024 @Mr_Rotten Hm, ich fürchte, da schaut es nicht gut aus für dich. Die Parkdauer ist zwar reichlich knapp bemessen, wenn man wirklich in mehreren Geschäften nacheinander einkauft, aber es ist halt so und wird wohl auch beschildert sein (gibt es auf vielen Geschäftsparkplätzen). Das Geld soll hin sein ... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DonFetzo ASB-Legende Geschrieben 7. Oktober 2024 @Mr_Rotten Ich habe dazu letzte Woche dem ORF ein Interview gegeben, nur war der Sachverhalt leicht anders. Supermarkt am Hauptbahnhof in Klagenfurt und dort wurde über 1 1/2 Stunden geparkt. Da war die Strafe zu zahlen, denn es konnte nicht einmal der Nachweis erbracht werden, dass beim Supermarkt eingekauft wurde und 1 1/2 Stunden kann das auch nie und nimmer dauern. Mit einer RS würde ich es in deinem Fall aber darauf anlegen. In die AGB kann ich viel reinschreiben, nur sind die in deinem Fall konsumentenfeindlich und daher wohl nicht zulässig. Wenn es ein EKZ mit mehreren Geschäften ist, ich mit Kind unterwegs bin und nachweisen kann, dass ich dort in mehreren Geschäften eingekauft habe und auch aus Gründen des "Klimaschutzes" auf ein Umparken verzichtet habe, wird die Strafe wohl nicht zu zahlen sein. Es sollen Dauerparker verhindert werden, dein Sachverhalt trifft aber auf einen Dauerparker nicht zu und wenn es eh ein EKZ ist, dann sind 2 Stunden mAn sowieso zu gering bemessen. Frag mal bei der AK Tirol, ob sie deinen Fall nicht angehen wollen. Ich weiß nicht genau, ob die Parkstrafen machen oder nicht. 4 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mr_Rotten Im ASB-Olymp Geschrieben 7. Oktober 2024 DonFetzo schrieb vor 11 Minuten: Mit einer RS würde ich es in deinem Fall aber darauf anlegen. In die AGB kann ich viel reinschreiben, nur sind die in deinem Fall konsumentenfeindlich und daher wohl nicht zulässig. Wenn es ein EKZ mit mehreren Geschäften ist, ich mit Kind unterwegs bin und nachweisen kann, dass ich dort in mehreren Geschäften eingekauft habe und auch aus Gründen des "Klimaschutzes" auf ein Umparken verzichtet habe, wird die Strafe wohl nicht zu zahlen sein. Es sollen Dauerparker verhindert werden, dein Sachverhalt trifft aber auf einen Dauerparker nicht zu und wenn es eh ein EKZ ist, dann sind 2 Stunden mAn sowieso zu gering bemessen. Frag mal bei der AK Tirol, ob sie deinen Fall nicht angehen wollen. Ich weiß nicht genau, ob die Parkstrafen machen oder nicht. Danke für die Info. Habe auch zu meiner Freundin gesagt, ich verstehe es wenn man 2 Stunden auf einem Lebensmittelgeschäft Parkplatz parkt (wo kein anderes Geschäft) ist, aber nicht in meinem Szenario. Werde mal bei der AK nachfragen, von dieser dubiosen Firma habe ich noch keine Rückmeldung erhalten. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
firewhoman Sekt für die Nutten - Champagner für uns! Geschrieben 7. Oktober 2024 DonFetzo schrieb vor 17 Minuten: @Mr_Rotten Ich habe dazu letzte Woche dem ORF ein Interview gegeben, nur war der Sachverhalt leicht anders. Supermarkt am Hauptbahnhof in Klagenfurt und dort wurde über 1 1/2 Stunden geparkt. Da war die Strafe zu zahlen, denn es konnte nicht einmal der Nachweis erbracht werden, dass beim Supermarkt eingekauft wurde und 1 1/2 Stunden kann das auch nie und nimmer dauern. Mit einer RS würde ich es in deinem Fall aber darauf anlegen. In die AGB kann ich viel reinschreiben, nur sind die in deinem Fall konsumentenfeindlich und daher wohl nicht zulässig. Wenn es ein EKZ mit mehreren Geschäften ist, ich mit Kind unterwegs bin und nachweisen kann, dass ich dort in mehreren Geschäften eingekauft habe und auch aus Gründen des "Klimaschutzes" auf ein Umparken verzichtet habe, wird die Strafe wohl nicht zu zahlen sein. Es sollen Dauerparker verhindert werden, dein Sachverhalt trifft aber auf einen Dauerparker nicht zu und wenn es eh ein EKZ ist, dann sind 2 Stunden mAn sowieso zu gering bemessen. Frag mal bei der AK Tirol, ob sie deinen Fall nicht angehen wollen. Ich weiß nicht genau, ob die Parkstrafen machen oder nicht. Grundsätzlich sehr schlüssig. Dagegen spricht in meinen Augen, dass das EKZ es an eine externe Firma ausgelagert hat, und der die Einzelheiten wurscht sein können - es gibt klare Bestimmungen, diese sind (nehme ich an) kundgemacht, und wer sich nicht daran hält, muss zahlen. Wäre ich an Stelle der Betreiber bzw. der inkassierenden Firma, ich würde argumentieren, dass man dann eben seinen Einkauf nach der Parkzeit auszurichten oder ggf. das Kfz umzustellen hat. Aber AK ist sicher eine gute Idee, vielleicht haben sie schon Erfahrung mit einschlägigen Fällen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DonFetzo ASB-Legende Geschrieben 7. Oktober 2024 firewhoman schrieb vor 1 Minute: Grundsätzlich sehr schlüssig. Dagegen spricht in meinen Augen, dass das EKZ es an eine externe Firma ausgelagert hat, und der die Einzelheiten wurscht sein können - es gibt klare Bestimmungen, diese sind (nehme ich an) kundgemacht, und wer sich nicht daran hält, muss zahlen. Wäre ich an Stelle der Betreiber bzw. der inkassierenden Firma, ich würde argumentieren, dass man dann eben seinen Einkauf nach der Parkzeit auszurichten oder ggf. das Kfz umzustellen hat. Aber AK ist sicher eine gute Idee, vielleicht haben sie schon Erfahrung mit einschlägigen Fällen. Trotzdem ist die zeitliche Beschränkung wohl bei strengster Auslegung konsumentenfeindlich. Wenn ich z.B. eine Panne beim Auto hätte, jemanden Hilfe leisten muss oder z.B. das Verschulden, wieso ich nicht rausfahren kann, sogar beim EKZ liegt, dann hält die zeitliche Befristung mit Sicherheit nicht. Meistens sind die Parkplätze mittlerweile ja einfach videoüberwacht, die Arbeit, macht also der Computer und wieso man dann 25 Euro Bearbeitungsgebühr kassieren will, verstehe ich auch nicht. Die Frage ist halt, ob die AGB vom Konsumentenschutz überhaupt aufgegriffen werden können. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ooeveilchen V.I.P. Geschrieben 7. Oktober 2024 firewhoman schrieb vor 8 Minuten: Dagegen spricht in meinen Augen, dass das EKZ es an eine externe Firma ausgelagert hat, und der die Einzelheiten wurscht sein können Naja der Betreiber des Einkaufszentrums wird ja dennoch ein Interesse haben dass die Kunden dort so lange wie möglich und so viel wie möglich einkaufen. Wenn dann nach 2 1/2h die Kunden quasi vertrieben werden kann das ja auch nicht im Sinne des Erfinders sein. 3 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mr_Rotten Im ASB-Olymp Geschrieben 7. Oktober 2024 DonFetzo schrieb vor 4 Minuten: Trotzdem ist die zeitliche Beschränkung wohl bei strengster Auslegung konsumentenfeindlich. Wenn ich z.B. eine Panne beim Auto hätte, jemanden Hilfe leisten muss oder z.B. das Verschulden, wieso ich nicht rausfahren kann, sogar beim EKZ liegt, dann hält die zeitliche Befristung mit Sicherheit nicht. Meistens sind die Parkplätze mittlerweile ja einfach videoüberwacht, die Arbeit, macht also der Computer und wieso man dann 25 Euro Bearbeitungsgebühr kassieren will, verstehe ich auch nicht. Die Frage ist halt, ob die AGB vom Konsumentenschutz überhaupt aufgegriffen werden können. Bei den Rezesionen von "Royal Parking" konnte ich zwei positive finden, bei welchen die Strafe erlassen wurde. Einmal weil die Kundin ins Krankenhaus musste (und eine Bestätigung schicken konnte) und einmal weil ein Kunde eine Panne hatte und es gedauert hat, bis der ÖAMTC gekommen ist (Bestätigung vom ÖAMTC). 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
firewhoman Sekt für die Nutten - Champagner für uns! Geschrieben 7. Oktober 2024 ooeveilchen schrieb vor 3 Minuten: Naja der Betreiber des Einkaufszentrums wird ja dennoch ein Interesse haben dass die Kunden dort so lange wie möglich und so viel wie möglich einkaufen. Wenn dann nach 2 1/2h die Kunden quasi vertrieben werden kann das ja auch nicht im Sinne des Erfinders sein. Von der Logik her, hast du recht. Aber wenn die mehr bürokratisch denken, dann kann es sein, dass das EKZ sagt, "uns geht das nichts an, wir haben das ausgelagert und können da in Einzelfällen nicht mehr eingreifen", und die Eintreiberfirma sagt, "uns geht das nichts an, wir haben unsere Vorgaben und machen nur unseren Job". Man müsste es wohl medial anprangern, damit sie ihre generelle Vorgangsweise ändern. Möglichkeiten gibt es ja - im City Point in Steyr kriegst du z.B. gratis Ausfahrchips für die TG nur an den Kassen, wenn du was eingekauft hast. Oder du zahlst am Automaten für die Zeit, die du gestanden bist. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
firewhoman Sekt für die Nutten - Champagner für uns! Geschrieben 7. Oktober 2024 Mr_Rotten schrieb vor 1 Stunde: Bei den Rezesionen von "Royal Parking" konnte ich zwei positive finden, bei welchen die Strafe erlassen wurde. Einmal weil die Kundin ins Krankenhaus musste (und eine Bestätigung schicken konnte) und einmal weil ein Kunde eine Panne hatte und es gedauert hat, bis der ÖAMTC gekommen ist (Bestätigung vom ÖAMTC). Ok, also zeigt man sich dort gern einmal kulant. Dann wird es bei dir wohl auch gehen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mr_Rotten Im ASB-Olymp Geschrieben 7. Oktober 2024 firewhoman schrieb vor 2 Minuten: Ok, also zeigt man sich dort gern einmal kulant. Dann wird es bei dir wohl auch gehen. Glaube ich nicht, weil das sind die einzigen beiden Ausnahmen, welche ich gefunden habe. Das Argument, dass man einfach länger zum Einkaufen gebraucht hat, hat laut einigen anderen Rezesionen nichts gebracht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Oldergod :davinci: Geschrieben 7. Oktober 2024 Mr_Rotten schrieb vor 5 Stunden: Ich habe vorgestern einen Brief von der Firma "Royal Parking" aus Wien erhalten. Es geht darum, dass meine Freundin, meine Tochter und ich in einem Gewerbegebiet mit mehreren Geschäften (C & A, DM, Aus und Raus, JYSK, Billa, KIK, OBI, Intersport etc. ) einkaufen waren und wir die maximale Parkdauer von 2 Stunden um 20 Minuten überschritten haben. Wir haben tatsächlich so lange gebraucht, da wir in mehreren Geschäften waren und eben mit unserer Tochter unterwegs waren. Welche genaue Parkfläche zu welchem Geschäft gehört, kann ich nicht sagen. Der Intersport ist nämlich z.B. etwa 100 m weiter östlich. Das Schild mit der maximalen Parkdauert habe ich übrigens auch nicht gesehen (aber gut das habe ich höchstwahrscheinlich übersehen). Royal Parking fordert nun EUR 50 Strafe plus EUR 25 Bearbeitungsentgelt. Ich habe denen jetzt ein E-Mail geschickt mit Abbuchungsbestätigungen der Geschäfte und warte auf Rückmeldung. Befürchte aber, dass sie das nicht interessieren wird. @DonFetzo und Co Zahlen? Ja oder nein? Hier auch ein Artikel dazu: Vomp: Saftige Parkstrafen als Aufreger - Schwaz (meinbezirk.at) dasselbe hat meine schwester erhalten als wir in reutte einkaufen und essen waren. ich habe es dann bezahlt und werde diese geschäfte dort absofort einfach vermeiden. 4 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mr_Rotten Im ASB-Olymp Geschrieben 7. Oktober 2024 Oldergod schrieb vor 46 Minuten: dasselbe hat meine schwester erhalten als wir in reutte einkaufen und essen waren. ich habe es dann bezahlt und werde diese geschäfte dort absofort einfach vermeiden. Waren es teilweise die gleichen Geschäfte oder andere? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
aurinko V.I.P. Geschrieben 7. Oktober 2024 (bearbeitet) @Mr_Rotten: Es gab vor nicht allzu langer Zeit einen Artikel in der TT (ich glaube es ging entweder um einen Parkplatz in Schwaz oder in Wattens), wo auch darüber diskutiert wurde, ob das Rechtens wäre. Es kam auch irgendein Experte zu Wort, der meinte, dass er starke Zweifel an der Rechtsmäßigkeit dieses Vorgehens habe und dass die Firmen, wenn man lange genug mit Anwalt etc. gedroht hätte, auch eingeknickt wären, weil sie selbst kein Interesse hätten, dass der Fall ausjustiziert wird. Muss schauen, ob ich den Artikel noch finde. Zitat In bisherigen Auseinandersetzungen habe sich herausgestellt, dass Parkfirmen sich davor hüten würden, ausstehende Beträge vor Gericht einzuklagen. „Sobald man sich wehrt, trauen sich die Parkfirmen nicht, diese hohen Strafsummen auch einzuklagen. Denn würde in einem Urteil festgehalten, dass sie bisher zu viel verlangten, bricht ihr ganzes Geschäftsmodell zusammen“, so Mikuz: „Wir drehen jetzt den Spieß um und reichen eine Feststellungsklage ein.“ https://www.tt.com/artikel/30891091/hohe-strafen-tiroler-anwalt-zieht-gegen-parkfirma-vor-gericht Gab zu der Thematik sogar ein paar Artikel im heurigen Jahr in der TT. bearbeitet 7. Oktober 2024 von aurinko 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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