Green_White Anfield Devil ASB-Gott Geschrieben 11. September 2014 Gut, dass er die Oide los geworden ist. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
#Black# optimistischer Realist Geschrieben 11. September 2014 (bearbeitet) Ich glaub, abknallen würd hier unter Notwehr fallen War auch unser erster Vorschlag. Ernsthaft: Warum will die bzw. der Anwalt von der €10,- / Stunde an Arbeitszeit? Hat die mit deinem Kollegen einen Arbeitsvertrag gehabt? Nein eben nicht. Ich weiß leider nicht unter welchen § ihr Anwalt das verlangt, aber laut ihm soll das Arbeiten am Haus abdecken. Keine Ahnung was da alles reinfällt, jedoch laut seinem Anwalt zählt die normale Hausarbeit nicht dazu. bearbeitet 11. September 2014 von BIacky 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Geschrieben 11. September 2014 (bearbeitet) naja, rechtlich gedeckt wird das wohl schon irgendwie sein... ansonsten würde wohl kaum ein anwalt auf sowas kommen bzw. sein anwalt ihm die außergerichtliche einigung empfehlen. (was die situation nicht weniger absurd macht) bearbeitet 11. September 2014 von Relii 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 11. September 2014 14 jahre lang jeden SA und SO fürs haus arbeiten, na klar weitere schritte wird ja eh sein anwalt wissen, aber in dieser sache würde ich bereits aus prinzip keine milimeter abweichen, das ist in meinen augen eine klar kriminelle absicht. ansonsten schadet's natürlich nicht, sich mal zu überlegen, wieviel die miete ausgemacht haben könnte und dabei auf einen wert zu kommen, der blöderweise höher als die 54.000 liegt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
#Black# optimistischer Realist Geschrieben 11. September 2014 (bearbeitet) 14 jahre lang jeden SA und SO fürs haus arbeiten, na klar weitere schritte wird ja eh sein anwalt wissen, aber in dieser sache würde ich bereits aus prinzip keine milimeter abweichen, das ist in meinen augen eine klar kriminelle absicht. ansonsten schadet's natürlich nicht, sich mal zu überlegen, wieviel die miete ausgemacht haben könnte und dabei auf einen wert zu kommen, der blöderweise höher als die 54.000 liegt. War auch mein erster Gedanke. Diesen Ratschlag von mir nahm er auch zu seinem Anwalt mit, doch laut Anwalt hätte er da einen Mietvertrag benötigt. bearbeitet 11. September 2014 von BIacky 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Green_White Anfield Devil ASB-Gott Geschrieben 11. September 2014 Das einzige, was sie meiner Meinung nach "behaupten" kann, ist eine mündliche Vereinbarung "Miete = Zusammenräumen am Wochenende" - gilt laut einem ehemaligen Rechtsprofessor/Anwalt (hat uns mal einen sehr sehr ähnlichen und perversen Fall erklärt - darum kann ich mich an die Gschichte so gut erinnern ) als gültiger Mietvertrag. Damit könnte sie aber max. das weitere "Mietsrecht" einfordern versuchen, aber doch keine zusätzliche Kohle, bitte gib uns Bescheid, was da wirklich rauskommt und viel Glück deinem Hawara 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
#Black# optimistischer Realist Geschrieben 11. September 2014 Bin auch schon sehr neugierig. Werde euch auf dem Laufenden halten. Heute ist er eh wieder bei seinem Anwalt, bin schon gepsannt, was er morgen wieder zu erzählen hat. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
k3nny Fr33sp4m3r Geschrieben 11. September 2014 Ist so eine Klage zulässig? Sie hat immerhin 11 Jahre gratis wohnen dürfen.Was sollte unser Kollege jetzt machen? ist eine interessante rechtssprechungslinie des ogh: wenn man sich in einer lebensgemeinschaft zu einem gewissen zweck organisiert und zusammenarbeitet kann das vom gericht als gesellschaft bürgerlichen rechts gewertet werden. das bedeutet aber nicht (!), dass sie deswegen automatisch das geld bekommt: 5ob174/09p: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20091215_OGH0002_0050OB00174_09P0000_000 In Lehre und Rechtsprechung ist anerkannt, dass durch gemeinsamen Erwerb, Errichtung oder den Ausbau eines Hauses Ehegatten aber auch Lebensgefährten unter bestimmten Voraussetzungen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts begründen können. Voraussetzung dafür ist aber ein ausdrücklich oder schlüssig zustande gekommener Gesellschaftsvertrag. Das gemeinsame Wirtschaften und Wohnen der Lebensgefährten allein reicht dazu nicht aus. Nicht jede Lebensgemeinschaft ist von vornherein eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (vgl RIS-Justiz RS0021746). In ständiger höchstgerichtlicher Rechtsprechung wird für die Bejahung einer Gesellschaft eine Gemeinschaftsorganisation verlangt, die jedem Vertragspartner gewisse Einwirkungs- und Mitwirkungsrechte verschafft (8 Ob 38/75 = SZ 48/59 = JBl 1975, 659 = RZ 1976/4, 16 = MietSlg 27.244/6; 7 Ob 183/97f = EFSlg 84.415; 2 Ob 200/98w = NZ 2000, 19 = EFSlg 87.414 = EFSlg 87.415; 6 Ob 135/99t mwN; RIS-Justiz RS0022154; RS0022222).Für die Annahme des schlüssigen Zustandekommens einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts genügt die Aussicht, später Mitbewohner eines zu erwerbenden oder zu schaffenden Hauses zu werden, nicht (vgl 2 Ob 200/98w = NZ 2000, 19 = EFSlg 87.414 = EFSlg 87.415; 7 Ob 183/97f = EFSlg 84.415; 6 Ob 135/99t; RIS-Justiz RS0022382). Gegen die Annahme einer schlüssigen Willenseinigung der Lebensgefährten zu einer wechselseitigen Bindung mit konkreten Rechten und Pflichten spricht, wenn zwischen den Parteien nicht einmal in grob bestimmbaren Zügen klar ist, wer was und in welcher Form zum gemeinsamen Ziel beizusteuern hat und was für den anderen auch durchsetzbar sein muss, also bindende Organisationsabsprachen (vgl RIS-Justiz RS0022382). In Übereinstimmung mit der dargestellten Rechtsprechung haben die Vorinstanzen bei der hier zu beurteilenden Sachlage ein schlüssiges Zustandekommen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts verneint. Rechtsfragen von der Qualität des § 502 Abs 1 ZPO vermag die Revision in diesem Zusammenhang nicht darzutun. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nopowertothebauer Im ASB-Olymp Geschrieben 11. September 2014 Ich hätte da auch mal eine Fragen an die ASB-Rechtsexperten. Wir haben heute in der Arbeit lange gerätselt ob das überhaupt möglich ist, vielleicht kann uns einer aufklären. Ein Arbeitskollege von uns war 14 Jahre mit seiner Freundin zusammen. Als sie noch in die Schule ging fing er mit dem Hausbau an. Der Grund und das Haus wurden alleine von ihm bezahlt. Nach 3 Jahren zog seine Freundin dann zu ihm. Sie waren also effektiv 11 Jahre in einer Hausgemeinschaft, amtlich gemeldet war sie aber erst die letzten 3 Jahre. All die Jahre haben sie sich die Betriebskosten geteilt, Miete hat er keine extra verlangt. Vor 4 Monaten kam er drauf, dass sie ihn schon öfter betrogen hat und hat nun endgültig die Beziehung beendet und sie ersucht sich eine neue Wohnmöglichkeit zu suchen. Alles Geld, dass sie ins Haus (Einrichtung usw.) gesteckt hat, hat mein Kollege in guter Voraussicht dokumentiert und zurück bezahlt. Sie hat sich einige Dinge die sie gekauft hat mitgenommen, den Rest hat er ihr abgekauft. Soviel zu den Tatsachen, jetzt zum eigentlichen Tatbestand der uns komisch vorkommt. Letzte Woche kam ein Schreiben ihres Anwaltes worin sie Arbeitszeit von ihm entlohnt haben will. Es wurden 14 Jahre lang für jedes Wochenende 16 Stunden (8 Samstag und 8 Sonntag) á 10 € verrechnet. Sie verlangt somit insgesamt ca. € 54.000,--. Laut dem Schreiben verzichtet sie jedoch freiwillig auf die Hälfte(wie nett von ihr), sollte er jedoch nicht bezahlen und vor Gericht ziehen, wird sie den vollen Betrag einklagen. Sein Anwalt meinte nur zu ihm, dass er am besten versuchen sollte eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Er hat es versucht, jedoch bleibt sie stur. Er ist mittlerweile natürlich so angefressen, dass sie ihm besser nicht über den Weg laufen sollte und er will natürlich nicht zahlen - gleichzeitig hat er aber auch Angst, dass er ,wenn er vor Gericht geht, dann die vollen 54k zusätzlich Anwalts- und Gerichtskosten zahlen muss. Ist so eine Klage zulässig? Sie hat immerhin 11 Jahre gratis wohnen dürfen.Was sollte unser Kollege jetzt machen? Anwälte gibts. ist eine interessante rechtssprechungslinie des ogh: wenn man sich in einer lebensgemeinschaft zu einem gewissen zweck organisiert und zusammenarbeitet kann das vom gericht als gesellschaft bürgerlichen rechts gewertet werden. das bedeutet aber nicht (!), dass sie deswegen automatisch das geld bekommt: 5ob174/09p: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20091215_OGH0002_0050OB00174_09P0000_000 Sie klagt aber wohl nicht aus der Gesellschaft. Das geht wenn man zusammen ein Haus baut oder eine Wohnung kauft, aber nicht wenn man nur gemeinsam wohnt. Wär ja auch absurd. Evtl die gute alte condictio causa data causa non secuta, aber er wird ihr wohl nicht die Ehe versprochen haben Wär eine lustige Hirnwichserei sich das mal durchzudenken, aber ich bezweifle es Nein, die kann im Prozess scheißen gehen, das würde ich beinhart ausfechten, die kann das ja nicht einmal beweisen und wer arbeitet schon Samstag Sonntag jedes Wochenende im Haushalt. Das wäre ja auch pervers wenn man nach Beziehungsende die Haushaltsarbeit abgerechnet werden würde. Ausfechten bitte. Und selbst wenn da irgendeine seltsame Konstruktion dahinterstehen würde, die Ansprüche wären bis zu 14 Jahre alt. Die sind verjährt. Wenn da sein Anwalt rät was zu zahlen würde ich mir überlegen ob das der richtige für den Job ist. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 11. September 2014 so blöd sind die beiden anwälte nicht, das sind nämlich die einzigen beiden personen, die definitiv positiv aus der geschichte aussteigen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
#Black# optimistischer Realist Geschrieben 12. September 2014 Also ich hab heute nochmal nachgefragt und mein Kollege meinte, dass die Forderung unter dem Titel Bereicherungsrecht läuft. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nopowertothebauer Im ASB-Olymp Geschrieben 12. September 2014 Also ich hab heute nochmal nachgefragt und mein Kollege meinte, dass die Forderung unter dem Titel Bereicherungsrecht läuft. also wohl tatsächlich condictio causa Data causa non secuta, oder? Mein unverbindlicher Rat: den Anwalt anweisen alle Handlungen einzustellen die nicht unbedingt notwendig sind, vergleichsverhandlungen abbrechen, da keinen Cent mehr reinstecken, sich klagen lassen, gewinnen und Prozesskosten erstatten lassen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
schmechi Wahnsinniger Poster Geschrieben 12. September 2014 also wohl tatsächlich condictio causa Data causa non secuta, oder? Mein unverbindlicher Rat: den Anwalt anweisen alle Handlungen einzustellen die nicht unbedingt notwendig sind, vergleichsverhandlungen abbrechen, da keinen Cent mehr reinstecken, sich klagen lassen, gewinnen und Prozesskosten erstatten lassen. Was hat die angesprochene Kondiktion in diesem Fall mit einem Eheversprechen zu tun? Und so einfach, wie du das darstellst ist die Sache bei weitem nicht.... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
jimjoe Posting-Pate Geschrieben 12. September 2014 Gehts da jetzt um den Hausbau oder? Müsste sowas nicht schriftlich geregelt sein (vorher), wenn sie schon einen 10er pro Stunde verlangt? PS: Bei so einer Frau kannst dir wirklich gratulieren, zuerst bescheissen und dich nach noch verklagen... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
k3nny Fr33sp4m3r Geschrieben 12. September 2014 Gehts da jetzt um den Hausbau oder? Müsste sowas nicht schriftlich geregelt sein (vorher), wenn sie schon einen 10er pro Stunde verlangt? § 1152 abgb => "Ist im Vertrage kein Entgelt bestimmt und auch nicht Unentgeltlichkeit vereinbart, so gilt ein angemessenes Entgelt als bedungen." 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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