Evilken blablabla Geschrieben 25. Januar 2012 Meine Frage aus dem "wichtige frage"-Thread, ist wohl hier besser aufgehoben. Angenommen, ein Nachrichtenportal veröffentlicht auf dessen Homepage ein Foto von mir, ohne mich vorher gefragt zu haben, und gibt nur eine Quelle an von dem Fußballverein, auf dessen Webseite ich die Fotos zuerst hochgeladen habe, weil ich dort tätig bin. Ist das rechtens? Kann ich dagegen vorgehen, ist ja auch nicht das erste Mal von denen, dass sowas vorkommt und mich zipfts ehrlich gesagt an. Von der Zeitung bekomme ich Geld, wenn ein Foto von mir veröffentlicht wird und die putzen sich da ab und machen das einfach so... wobei es mir da jetzt nicht unbedingt ums Geld geht, sondern mehr um die Art und Weise wie das gemacht wurde. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Geschrieben 25. Januar 2012 Nein, ist es nicht. Wer immer der Bild aufgenommen hat genießt nach § 74 UrhG diverse Leistungsschutzrecht. Der Urheber hat Anspruch auf Unterlassung und ein entsprechendes Entgelt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
trabocher Kennt das ASB in und auswendig Geschrieben 26. März 2012 Vor ein paar Wochen dürfte es beim Heizkörper bei mir unterm Schreibtisch einen Rohrbruch gegeben haben. Gemerkt hab ich das vorige Woche. Installateur war auch schon da, hat dies repariert. Die Rechnung wird der Hausverwaltung bzw. der Vermieterin übermittelt. Wie schauts da mit dem Boden aus, da sich unterm Laminat Feuchtigkeit gesammelt hat ist dieser uneben geworden und ist aufgequollen (dadurch hab ich erst gemerkt, dass da beim Heizkörper was undicht ist. Haushaltsversicherung haben wir keine. Muss dies von der Vermieterin getragen werden? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Herr Max Fröhliches Mäxchen Geschrieben 26. März 2012 (bearbeitet) Ich bin jetzt nicht 100% sicher also man möge mich verbessern, aber für Mangelfolgeschäden hat der Vermieter eigentlich nur bei eigenem Verschulden einzustehen, für normalen Schaden (Rohrbruch-Reperatur) natürlich schon. bearbeitet 26. März 2012 von Herr Max 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Geschrieben 26. März 2012 Vor ein paar Wochen dürfte es beim Heizkörper bei mir unterm Schreibtisch einen Rohrbruch gegeben haben. Gemerkt hab ich das vorige Woche. Installateur war auch schon da, hat dies repariert. Die Rechnung wird der Hausverwaltung bzw. der Vermieterin übermittelt. Wie schauts da mit dem Boden aus, da sich unterm Laminat Feuchtigkeit gesammelt hat ist dieser uneben geworden und ist aufgequollen (dadurch hab ich erst gemerkt, dass da beim Heizkörper was undicht ist. Haushaltsversicherung haben wir keine. Muss dies von der Vermieterin getragen werden? Kommt darauf an. Handelt es sich um wirklich alte Rohrleitungen, so dass ein Rohbruch schon fast vorhersehbar war und der Vermieter hat keine Vorkehrungen getroffen dieses Ereignis abzuwenden (Wartung, laufende Überprüfung), dann haftet er sehr wohl auch für diesen Folgeschaden. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
trabocher Kennt das ASB in und auswendig Geschrieben 26. März 2012 Gut, die Rohre, die in den Boden führen schaun nicht mehr wie die neuesten aus. Zudem war vor 3 Jahren das selbe im Bad. Könnte man meinen, dass der Vermieter danach alle Rohre bzw. Heizkörper hätte begutachten lassen müssen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Geschrieben 26. März 2012 Gut, die Rohre, die in den Boden führen schaun nicht mehr wie die neuesten aus. Zudem war vor 3 Jahren das selbe im Bad. Könnte man meinen, dass der Vermieter danach alle Rohre bzw. Heizkörper hätte begutachten lassen müssen? Ich bin kein Sachverständiger, aber wenn es schon einen Rohrbruch aufgrund des Alters gab, dann wäre das mMn ein starkes Indiz dafür, dass dem Vermieter zumindest leichte Fahrlässigkeit vorzuwerfen wäre. Der Fußboden wäre demzufolge zu ersetzen. Ohne Gewähr, da ich keine Installateur bin. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
leseratte Dauer-ASB-Surfer Geschrieben 28. März 2012 Denke das Thema wurde sicher schonmal behandelt, hier oder in einem anderen thread. Wie siehts jetzt rechtlich mit der Mahngebühr aus? kann man da soviel verlangen wie man will? werden ja ganz unterschiedliche Gebühren gefordert. Zur Story: Hatte kein Geld eingesteckt und die Taxifahrt auf Rechnung ausstellen lassen. Eine Woche später ist dann die Rechnung gekommen, diese habe ich verschwitzt einzuzahlen, und hab dann 6 Monate nichts mehr vom Taxiunternehmen gehört. Jetzt bekomm ich eine Mahnung. Rechnungsbetrag ist unter 20€ und Mahngebühr 16€. find ich schon ein Recht starkes Stück. Vorweg, ich werde die Rechnung sowieso einzahlen, mir gehts hier nur um diese doch recht beachtliche Mahngebühr... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
leseratte Dauer-ASB-Surfer Geschrieben 4. April 2012 weiss da niemand drüber bescheid? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Luthien --- Geschrieben 4. April 2012 (bearbeitet) Vom wirtschaftlichen Standpunkt aus dürfen die Mahnspesen ohne Vereinbarung (gibts eine schriftliche?) den Basiszinssatz der OeNB +8% nicht überschreiten. Dieser beträgt zur Zeit 0,38% (zu sehen hier) Rechnen darfst du selber bearbeitet 4. April 2012 von Luthien 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wynton Knows how to post... Geschrieben 4. April 2012 Vor ein paar Wochen dürfte es beim Heizkörper bei mir unterm Schreibtisch einen Rohrbruch gegeben haben. Gemerkt hab ich das vorige Woche. Installateur war auch schon da, hat dies repariert. Die Rechnung wird der Hausverwaltung bzw. der Vermieterin übermittelt. Wie schauts da mit dem Boden aus, da sich unterm Laminat Feuchtigkeit gesammelt hat ist dieser uneben geworden und ist aufgequollen (dadurch hab ich erst gemerkt, dass da beim Heizkörper was undicht ist. Haushaltsversicherung haben wir keine. Muss dies von der Vermieterin getragen werden? Das Thema ist ja jetzt schon bisschen älter, aber ich habs gerade erst gesehen und nur mal so interessehalber: Wenn ich dich richtig verstehe, bist du Mieter in einer Mietwohnung und ich nehme doch mal stark an, dass der Laminatboden zur Mietsache gehört, d.h. das ist nicht dein eigener, sondern du hast die Wohnung angemietet und der Boden war da drin. Stimmt doch so, oder? Dann ist der Fall doch ganz klar und es spielt keine Rolle, ob der Vermieter den Rohrbruch hätte vorhersehen müssen, oder ob da irgendeine Fahrlässigkeit von seiner Seite aus vorliegt. Bei Dingen die fest installiert sind bzw. zur Wohnung gehören, muss der Vermieter für die Instandhaltung sorgen und das trifft auf den Laminatboden auf jeden Fall zu. Wenn ich z.B. eine Wohnung mit einer Einbauküche anmiete und in der Einbauküche geht, sagen wir, die Spülmaschine kaputt, dann muss ich ja auch nicht selber für die Reparatur aufkommen. Die Spülmaschine gehört dem Vermieter, er muss sie reparieren lassen. Gleiches gilt für den Boden, der gehört zur Mietsache, also ist der Vermieter dafür zuständig. Zumindest solange du Spülmaschine, oder eben hier konkret Laminat, nicht mutwillig (oder auch fahrlässig) zerstört hast, aber davon kann bei einem Rohrbruch ja keine Rede sein. Eine Haushaltsversicherung würde den Schaden sowieso nicht zahlen, weil der Boden ja gar nicht dir gehört. Die Vermieterin hat dafür zu sorgen, dass der Boden in ihrer vermieteten Wohnung in Ordnung ist. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wynton Knows how to post... Geschrieben 4. April 2012 Nein, ist es nicht. Wer immer der Bild aufgenommen hat genießt nach § 74 UrhG diverse Leistungsschutzrecht. Der Urheber hat Anspruch auf Unterlassung und ein entsprechendes Entgelt. Das mit den Bildrechten ist eine interessante und komplizierte Sache und ich hätte da eine Frage. Vielleicht weisst du das ja, oder jemand anders hier. Klar ist, dass ich nicht einfach ein Foto der Nachbarsfamilie machen und dieses dann online stellen darf, ohne dass die zustimmen. Andererseits darf ich im Fußballstadion meine Kamera auf den Fanblock halten, ein Foto machen und dieses dann online stellen, weil ich ja nicht einige hundert Leute um Erlaubnis fragen kann. Die Frage ist nun also, gibt es hier irgendwo eine Grenze? Also irgendwie eine konkrete Zahl, z.B. wenn mehr als 10 Leute auf einem Foto zu sehen sind, dann darf ichs online stellen ohne um Erlaubnis zu fragen, oder mehr als 50 Leute, 100 Leute usw.. Oder kommt es vielleicht gar nicht auf die Zahl der Menschen, sondern eher auf den Anlass an, d.h. Fußballstadion vs. private Feier? Weiss das jemand? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
el_mexicano ASB-Messias Geschrieben 23. April 2012 so muss hier mal eine frage bzgl. sponsoring post stellen: ich bekomme mehrmals im jahr post wo ledeglich der empfänger, also ich, drauf steht. in klein steht darüber: Österreichische Post AG/ Sponsoring Post. Heut mach ichs auf und schicken mir die vögel was von der fpö zu. Daraus schließt sich ja, dass die Post das im Auftrag der FPÖ diese Information verschickt. Meine Fragen: Ich habe nie was mit der FPÖ zu tun gehabt, also warum dürfen die mir das zuschicken? Von wo hat die FPÖ meine Adresse? Kann man sich von sowas abmelden? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Geschrieben 24. April 2012 mir habens das auch geschickt. genauso wie vor ein paar jahren einmal (diesen hetzer-comic) - hab dann den fpö heinzis geschrieben dass sie bitte doch meine daten löschen sollen. danach ist bis zu diesem brief nix mehr gekommen. also entweder haben sie meine daten nicht gelöscht (was ich allerdings nicht glaube, da in der zwischenzeit echt nichts kam) oder ich hab in der zwischenzeit wieder irgendwo meine daten ausgefüllt und die sind wieder an die f gegangen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JohnDoe Im ASB-Olymp Geschrieben 24. April 2012 parteien bekommen die daten für politische werbung aus der wählerevidenz des bmi 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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