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Kennt das ASB in und auswendig

So, jetzt muss ich mich leider hier melden. Geht um eine Wohnungssache. Der Mietvertrag der alten Wohnung ist mit 31.8. heuer ausgelaufen. Hab Mitte August dann bei einem Anwalt, dem die neue Wohnung gehört, telefonisch zugesagt, dass ich sie nehmen werd. Es wurden ihm meine Daten übermittelt und er dürfte schon Vorbereitungen getroffen haben. Aufgrund der Tatsache, dass sich jetzt die Möglichkeit ergeben hat, dass ich wieder mit einem Studienkollegen zusammenziehen kann, was natürlich erheblich billiger ist, habe ich ihm am 26.8. mitgeteilt, dass ich die Wohnung doch nicht nehmen kann. Gerade jetzt flattert ein Mail ins Haus, dass ich für September die Miete zu bezahlen habe, da er sie ab 1.Oktober jetzt vermieten konnte. Natürlich ist er Anwalt und dürfte sich da auskennen, aber kann er von mir diese Miete verlangen? Insbesondere weil ich nie einen Mietvertrag oder ähnliches unterschrieben habe?

bearbeitet von trabocher

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für leiwand, gegen oasch.

Ein Vertrag kann auch mündlich geschlossen werden...

Im Endeffekt kannst froh sein, dass er dich nicht auf Vertragseinhaltung klagt.

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Kennt das ASB in und auswendig

Wie gesagt ich kenn mich nicht aus, aber denk auch, dass er als Anwalt auch nicht willkürlich mir was in Rechnung setzt. Oasch ists halt.

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Fröhliches Mäxchen

Ich kenn mich im Mietrecht nicht aus, hab ich noch nicht gehabt, aber eine Vermutung wäre, dass du die Septembermiete wegen dem Vertraunsschaden zahlen musst, schließlich hast du zugesagt und es doch nicht eingehalten.

Wie gesagt ist jetzt nur eine Überlegung von mir, aber das könnt ich mir vorstellen

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Der meinung bin ich auch, wenn du ihm 5 tage vorher absagst dann wird die septembermiete wohl zu zahlen sein, hast du ieine mindestvertragsdauer ausgemacht? Nur die septembermiete ist eh nett, ich hab schon aus fällen aus dem bekanntrnkreis gehört wos um die miete für längere zeiträume ging.

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Kennt das ASB in und auswendig

Der meinung bin ich auch, wenn du ihm 5 tage vorher absagst dann wird die septembermiete wohl zu zahlen sein, hast du ieine mindestvertragsdauer ausgemacht? Nur die septembermiete ist eh nett, ich hab schon aus fällen aus dem bekanntrnkreis gehört wos um die miete für längere zeiträume ging.

Ich hab noch gar nichts ausgemacht. Nur, dass ich die Whg nehmen werd und, dass ich mich mit ihm nach dem Urlaub (17-23.8.) zusammensetzen werde um den Mietvertrag zu unterzeichnen und eben noch Details auszumachen (Mietdauer ect.). Mir ist schon bewusst, dass ich eine mündliche Vereinbarung getroffen habe und ihm dies auch spät (aufgund anderer Umstände) mitgeteilt habe. Die Frage ist halt welche Rechte er in dem Fall hat und ob er dies einfach so mir schicken kann. Da ich mich in den Bereichen nicht auskenn, weiß ich nicht wie ich das einschätzen kann. Ob ich nämlich glimpflich davon gekommen bin oder ob sein Schreib auch nicht rechtens ist.

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Prinzipiell gilt, dass auch schon in der zeit der vertragsanbahnung gewisse pflichten entsehen können, man nennt das culpa in contrahendo. Da der herr anwalt wohl drauf vertraut hat, dass der vertrag erfüllt wird und dem letztendlich nicht so war ist ihm letztendlich ein schaden entstanden.

Da aber ein vertrag auch schon mündlich geschlossen wird gibts hier eh schon einen vertrag. Das ganze gilt natürlich nur wenn die gespräche auch wirklich ernsthaft waren, aber wenn du gesagt hast du nimmst die wohnung dann gibts da schon einen mündlichen vertrag. Aber meqhr als einen monat wird wohl nicht drin sein, aber zumindest der sollte schon zustehen.

bearbeitet von nopowertothebauer

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Denny Crane - my poop doesn`t stink!

Prinzipiell gilt, dass auch schon in der zeit der vertragsanbahnung gewisse pflichten entsehen können, man nennt das culpa in contrahendo. Da der herr anwalt wohl drauf vertraut hat, dass der vertrag erfüllt wird und dem letztendlich nicht so war ist ihm letztendlich ein schaden entstanden.

Da aber ein vertrag auch schon mündlich geschlossen wird gibts hier eh schon einen vertrag. Das ganze gilt natürlich nur wenn die gespräche auch wirklich ernsthaft waren, aber wenn du gesagt hast du nimmst die wohnung dann gibts da schon einen mündlichen vertrag. Aber meqhr als einen monat wird wohl nicht drin sein, aber zumindest der sollte schon zustehen.

Vor allem weil der Vermieter bereits Vorbereitungen (welcher Art auch immer, vl sogar in Geld meßbar) getroffen hat.

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Prinzipiell gilt, dass auch schon in der zeit der vertragsanbahnung gewisse pflichten entsehen können, man nennt das culpa in contrahendo. Da der herr anwalt wohl drauf vertraut hat, dass der vertrag erfüllt wird und dem letztendlich nicht so war ist ihm letztendlich ein schaden entstanden.

Da aber ein vertrag auch schon mündlich geschlossen wird gibts hier eh schon einen vertrag. Das ganze gilt natürlich nur wenn die gespräche auch wirklich ernsthaft waren, aber wenn du gesagt hast du nimmst die wohnung dann gibts da schon einen mündlichen vertrag. Aber meqhr als einen monat wird wohl nicht drin sein, aber zumindest der sollte schon zustehen.

Jaja, "culpa in contrahendo".

Wirtschaftsprivatrecht 1 - war meine letzte Prüfung auf der Uni im Juni. :D

Ich kann mich den anderen nur anschließen.

Auch durch eine Vertragsanbahnung bzw. eine mündliche Vereinbarung entstehen Pflichten für dich.

Dir wird nichts anderes übrig bleiben, als die Miete für September zu bezahlen.

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Jaja, "culpa in contrahendo".

Wirtschaftsprivatrecht 1 - war meine letzte Prüfung auf der Uni im Juni. :D

Ich kann mich den anderen nur anschließen.

Auch durch eine Vertragsanbahnung bzw. eine mündliche Vereinbarung entstehen Pflichten für dich.

Dir wird nichts anderes übrig bleiben, als die Miete für September zu bezahlen.

Wobei culpa in contrahendo da ja ein blödsinnin ist weils da schon einen vertrag gibt, aber cic klingt halt leiwand :augenbrauen: Ich würd den anwalt einfach anrufen und mich entschuldigen und ihn fragen ob man sich da nicht in der mitte treffen kann, aber gewisse kosten sind ihm halt erwachsen, da kann man nichts machen...

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Gast

Kann ich, wenn ich am Telfon bei UPC eine Produktänderung durchgeführt habe, innerhalb von 2 Wochen davon zurücktreten wenn ich den TV Receiver mit einem Schreiben in den Shop bringe?

edit: also innerhalb der Frist?

bearbeitet von pesce

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No Fuchs Given

Ein bekannter hat mir einen Tipp gezeigt wie man bei Maden Superstars 12 im Facebook viele gratis Spielinhalte bekommen kann.

Und zwar meldet man sich hier mit Phantasiedaten an:

https://stage.slurpee.com/Default.aspx#!Join

trägt eine Wegwerf E-mail Adresse ein, und aktiviert dann seinen Account ... Danach füllt man noch ein paar persönliche Angaben (adresse, usw.) mit Phantasiedaten aus und bekommt 3-6 SnickersBucks die im Spiel für Goodies eingetauscht werden können. Diesen Vorgang kann man unendlich oft mit verschiedenen Mail-Adressen durchführen =>

Da mir klar ist, dass es nicht wirklich legal ist, so vorzugehen, wollte ich mich erkundigen, was im schlimmsten Fall, bzw. was realistischer Weise passieren kann, wenn man diese Lücke ausnützt.

Danke schonmal!

bearbeitet von CounterKreuzi

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Ein bekannter hat mir einen Tipp gezeigt wie man bei Maden Superstars 12 im Facebook viele gratis Spielinhalte bekommen kann.

Und zwar meldet man sich hier mit Phantasiedaten an:

https://stage.slurpee.com/Default.aspx#!Join

trägt eine Wegwerf E-mail Adresse ein, und aktiviert dann seinen Account ... Danach füllt man noch ein paar persönliche Angaben (adresse, usw.) mit Phantasiedaten aus und bekommt 3-6 SnickersBucks die im Spiel für Goodies eingetauscht werden können. Diesen Vorgang kann man unendlich oft mit verschiedenen Mail-Adressen durchführen =>

Da mir klar ist, dass es nicht wirklich legal ist, so vorzugehen, wollte ich mich erkundigen, was im schlimmsten Fall, bzw. was realistischer Weise passieren kann, wenn man diese Lücke ausnützt.

Danke schonmal!

Naja, prinzipiell ist das betrug, aber ich glaub nicht dass da viel passiert...

Kann ich, wenn ich am Telfon bei UPC eine Produktänderung durchgeführt habe, innerhalb von 2 Wochen davon zurücktreten wenn ich den TV Receiver mit einem Schreiben in den Shop bringe?

edit: also innerhalb der Frist?

Naja, wenn das so im vertrag steht dann wahrscheinlich, kommt halt drauf an obs in den agb drinnensteht oder nicht... Prinzipiell gibts bei verbruchergeschäften meistens rücktrittsfristen...

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No Fuchs Given

Naja, prinzipiell ist das betrug, aber ich glaub nicht dass da viel passiert...

Eben ... In den AGBs steht auch was von schad- und klaglos halten bei Schäden die entstehen ... kA ob dadurch ein Schaden entsteht, oder ob sie froh sind, neue "Userzahlspitzen" verkünden zu können. Und gleichzeitig hab ich mich gefragt, ob ein unternehmen sich die Mühe macht, für so etwas den Rechtsweg zu wählen. Denn scheinbar hat mein Freund das selbst über ein Forum erfahren, in dem das rege Durchgezogen wird. Insofern wird höchst wl. der einzelne eh nie in Visier kommen .

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