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ASB Postingspreisgewinner 2021

Wer ist für Verstöße gegen das Verkehrsordnungsgesetz für Gemeindestraßen zuständig?

Die Gemeinde hat uns an die BH geschickt und die schicken uns zur Gemeinde.

Unterliegen Gemeindestraßen anderer Gesetze als "andere".(hab viel gegoogelt und konnte dazu nichts finden).

Und wenn der Bürgermeister nicht bereit dazu ist den Verstoß rückgängig zu machen etc -was macht man dann?

Bei uns in der Straße wurde vor 2 Jahren ein 2 Spuriger Linienbusverkehr Eingeführt.

Obwohl die Straße eigentlich viel zu schmal ist -und sämtliche Anreiner seit ewig vor ihrem Haus parken -war ein halbwegs Flüssiger Verkehrsfluss (so viel betrieb ist auch nicht) eigentlich relativ Problemlos möglich.

Nun hat man eben das Parken und Halten verboten weil die Verkehrssicherheit das fordern würde.

Abgesehen davon das es nun massive Parkplatzprobleme gibt (und niemand darf Einfahrten in der Straße bauen fürs Parken am eigenen Grundstück weil KA ) und das Halteverbot jeder ignoriert (Zustelldienste etc) ist es nun so das da wo die Parkenden Autos vor den Häusern eine Art Schutzkoridor für Fußgänger bildete eben alle Fahrzeuge fröhlich vorbeirasen.Halt direkt an den Türen der Häuser vorbei -aka wenn jemand in der Straße vor die Tür geht und gerade an den beiden Straßenecken wo Fahrzeuge ohne Sicht fröhlich viel zu schnell um die Kurve brettern -herrscht nun eine absolute Gefahr für alle Bewohner der Straße einfach über den Haufen gefahren zu werden.(war schon bei mir 2-3 mal sehr sehr knapp).

Die Parkplatzsituation will die Gemeinde zwar (vil) lösen was dann ok ist -aber es geht trotzdem darum das sich laut Straßenverordnung hier keine 2 Spuren mit sich 30 Minütlich begegneten Busverkehr ausgeht.Die Situation ist jetzt genau so flüssig/unflüssig wie bisher weil es sich trotzt fehlender Autos nicht ausgeht das Bus und PKW oder Bus und Bus aneinander vorbeifahren-und jetzt sind Fußgänger die bislang hinter den Parkenden Autos entlang "geschlichen sind" auch noch massiv gefährdet.

Die politischen Parteien üben sich vor der Wahl im Jänner natürlich alle im taktieren.

Es haben sich jetzt die betroffenen 4 Nachbarn mal zusammengesprochen und man will was tun.(eine -besonders ungute-haben wir nicht ins Bot geholt weil die keiner mag).

Ich dachte bevor wir uns eine Anwaltberartungsstunde nehmen (Rechtschutzvs ist bei allen Beteiligten eh vorhanden) frag ich mal im Mighty ASB ob sie vil wissen wo ich mich hinwenden könnte etc

Danke und ligrü

PS:Wir alle haben kein Problem mit dem Busverkehr an sich.(die sind zwar immer komplett leer aber gut).Aber eine Einbahn wäre wohl die beste Entscheidung-nebenbei könnten dann auch wieder alle -auch rechtlich-parken und halten.Aber selbst wenn dann die Parkverbotszone etc bleibt -wär eine Einbahn einfach die richtige Entscheidung -die Straße ist btw an mehreren stellen nur 5 Meter 10 Breit -bei 2 Spuren ... bei sich begegneten Busverkehr hätt ich die Regelung mit minderstens 6 meter 20 gefunden und bei 2 Spuren ohne Buse (und 30 kmh bei allen fällen aber die sind theoretisch eh (ned mal die Buse halten sich daran lel) 5 Meter 30.

Danke schon mal falls jemand was beitragen will :)

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Grauer Prophet schrieb vor 10 Minuten:

Wer ist für Verstöße gegen das Verkehrsordnungsgesetz für Gemeindestraßen zuständig?

Die Gemeinde

Grundsätzlich würde es mich jedoch nicht wundern wenn man das an die BH auslagern kann und daher dann doch die plötzlich zuständig ist. 

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ASB Postingspreisgewinner 2021
ooeveilchen schrieb vor 10 Minuten:

Die Gemeinde

Grundsätzlich würde es mich jedoch nicht wundern wenn man das an die BH auslagern kann und daher dann doch die plötzlich zuständig ist. 

Wie gesagt BH hat mir heute gesagt wie ich dort war -das geht uns nix an.

Die Gemeinde hat mich dort aber hingeschickt und liegt wohl falsch.

Der Bürgermeister selbst hat iwas von Hauptverkehrsstraße (LEL) schwadroniert und gesagt es wär alles rechtens.Als wir gesagt haben das es eben nicht rechtens ist ist er sehr nervös geworden und hat Abgelenkt und dann schnell das Gespräch beendet.

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Junior Vizepräsident

Die StVO ist da eindeutig: Die Restfahrbahnbreite muss bei 2,60 m (einspurig) oder 5,20 (zweispurig) liegen. Allerdings kann man die Regelung für zweispurige Fahrbahnen mittels Bodenmarkierungen und Ausweichmöglichkeiten bei den Parkplätzen umgehen.

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ASB Postingspreisgewinner 2021
Devil Jin schrieb vor 6 Minuten:

Die StVO ist da eindeutig: Die Restfahrbahnbreite muss bei 2,60 m (einspurig) oder 5,20 (zweispurig) liegen. Allerdings kann man die Regelung für zweispurige Fahrbahnen mittels Bodenmarkierungen und Ausweichmöglichkeiten bei den Parkplätzen umgehen.

Ausweichmöglichkeiten gibt es keine.Unsere Parkplätze sind da auch keine.Die zählen voll zu der Fahrbahn.Restfahrbeite zusätzlich zum Fahrzeug nehm ich an? 

Dann sama bei 6m 20 Gesamtbreite (1m wird a Bus und PKW schon breit sein nehm ich an) wie gesagt.Sonst geht es sich möglicherweise Knapp aus wenn Restfahrbahnbreite bedeutet Fahrbahnbreite.

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  • 3 weeks later...
ASB Postingspreisgewinner 2021

Es wurde btw bei dieser Straßengeschichte ein Antrag auf eine Einbahn gestellt von 2 Parteien des Gemeinderates.

Auch der "Volksanwalt" ist mittlerweile involviert.

Sollte das nicht klappen kriegen wir angeblich Teile eines Leeren Grundstückes in der Straße um dort "Garagen" zu bauen.Was auch ok wär für uns.(Jänner ist ja Wahl bis dahin müss ma warten)

bearbeitet von Grauer Prophet

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Who let the Drog out?!

Eine Frage, welche weder der Konsumentenschutz aus der Hüfte beantworten konnte, noch finde ich irgendwelche Entscheidungen oder Literatur zu dieser (sicherlich nicht selten vorkommenden) Fallkonstellation:

Eine Kollegin hat bei einer großen deutschen Modekette bestellt. Sie hat der Post eine Abstellgenehmigung erteilt. Lt Post wurde das Paket zugestellt, die Post hat aber keinen wirklichen Nachweis (ein Foto vom Packerl oä, wie es viele Zusteller machen - sie beruft sich einzig auf die Sendungsverfolgung, dass zugestellt wurde) darüber. Packerl ist natürlich nicht da, die Modekette fordert den (nicht geringen) Kaufpreis von ihr.

Das Ganze liegt jetzt mal bei der RTR, aber für mein Empfinden, müsste die Post trotzdem die Zustellung nachweisen müssen. Wenn's dann gefladert oä wird, ist sie natürlich im Risiko. Nachbarn und eine "ähnliche Adresse", bei der schon öfter fälschlich zugestellt wurde, wurden bereits abgeklappert - das Packerl bleibt unauffindbar.

Wie gesagt, ich kann mir nicht vorstellen, dass das nicht ohnehin ein "Dauerbrenner" ist ... 

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Flana schrieb vor 22 Minuten:

Eine Frage, welche weder der Konsumentenschutz aus der Hüfte beantworten konnte, noch finde ich irgendwelche Entscheidungen oder Literatur zu dieser (sicherlich nicht selten vorkommenden) Fallkonstellation:

Eine Kollegin hat bei einer großen deutschen Modekette bestellt. Sie hat der Post eine Abstellgenehmigung erteilt. Lt Post wurde das Paket zugestellt, die Post hat aber keinen wirklichen Nachweis (ein Foto vom Packerl oä, wie es viele Zusteller machen - sie beruft sich einzig auf die Sendungsverfolgung, dass zugestellt wurde) darüber. Packerl ist natürlich nicht da, die Modekette fordert den (nicht geringen) Kaufpreis von ihr.

Das Ganze liegt jetzt mal bei der RTR, aber für mein Empfinden, müsste die Post trotzdem die Zustellung nachweisen müssen. Wenn's dann gefladert oä wird, ist sie natürlich im Risiko. Nachbarn und eine "ähnliche Adresse", bei der schon öfter fälschlich zugestellt wurde, wurden bereits abgeklappert - das Packerl bleibt unauffindbar.

Wie gesagt, ich kann mir nicht vorstellen, dass das nicht ohnehin ein "Dauerbrenner" ist ... 

Würde mal pauschal sagen dass in den Geschäftsbedingungen der Abstellgenehmigung auch explizit die Haftung geregelt ist. 
Und wahrscheinlich wird diese nicht beim Zusteller liegen. 

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Who let the Drog out?!
ooeveilchen schrieb vor 3 Minuten:

Würde mal pauschal sagen dass in den Geschäftsbedingungen der Abstellgenehmigung auch explizit die Haftung geregelt ist. 
Und wahrscheinlich wird diese nicht beim Zusteller liegen. 

Aus den AGBs, die das mMn auch nicht wirklich regeln:

"Das Einlegen / Abstellen der Sendungen erfolgt direkt ohne Zustellversuch auf Risiko der Empfänger*innen. Der*die Empfänger*innen sind damit einverstanden, dass sämtliche eingelegte / abgestellte Sendungen als bestätigt übernommen gelten."

Wie gesagt, Streitfrage ist ja vielmehr, inwiefern die Sendung tatsächlich jemals am vereinbarten Abstellort war ... Wenn's so war, ist es klar, dass sie potentiell die Arschkarte gezogen hat.

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Flana schrieb vor 16 Minuten:

Aus den AGBs, die das mMn auch nicht wirklich regeln

Doch:

 

Flana schrieb vor 16 Minuten:

Das Einlegen / Abstellen der Sendungen erfolgt direkt ohne Zustellversuch auf Risiko der Empfänger*innen

Beschreibt es eigentlich vollumfänglich.

Ich kann mir auch nicht vorstellen dass die Post da irgendeiner gesonderten Beweislast unterliegt. 

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
Flana schrieb vor einer Stunde:

Eine Frage, welche weder der Konsumentenschutz aus der Hüfte beantworten konnte, noch finde ich irgendwelche Entscheidungen oder Literatur zu dieser (sicherlich nicht selten vorkommenden) Fallkonstellation:

Eine Kollegin hat bei einer großen deutschen Modekette bestellt. Sie hat der Post eine Abstellgenehmigung erteilt. Lt Post wurde das Paket zugestellt, die Post hat aber keinen wirklichen Nachweis (ein Foto vom Packerl oä, wie es viele Zusteller machen - sie beruft sich einzig auf die Sendungsverfolgung, dass zugestellt wurde) darüber. Packerl ist natürlich nicht da, die Modekette fordert den (nicht geringen) Kaufpreis von ihr.

Das Ganze liegt jetzt mal bei der RTR, aber für mein Empfinden, müsste die Post trotzdem die Zustellung nachweisen müssen. Wenn's dann gefladert oä wird, ist sie natürlich im Risiko. Nachbarn und eine "ähnliche Adresse", bei der schon öfter fälschlich zugestellt wurde, wurden bereits abgeklappert - das Packerl bleibt unauffindbar.

Wie gesagt, ich kann mir nicht vorstellen, dass das nicht ohnehin ein "Dauerbrenner" ist ... 

Meines Wissens - ohne Garantie! - übernimmst du bei der Abstellgenehmigung die Verantwortung. Da braucht die Post nix mehr nachweisen. Das ist ein nicht geringes Risiko, stimmt - ich würde es nicht eingehen.

Ich fürchte, die Kollegin hat Pech gehabt.

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Bunter Hund im ASB
ooeveilchen schrieb vor 4 Stunden:

Doch:

 

Beschreibt es eigentlich vollumfänglich.

Ich kann mir auch nicht vorstellen dass die Post da irgendeiner gesonderten Beweislast unterliegt. 

https://www.nachrichten.at/wirtschaft/abstellgenehmigung-keine-handhabe-wenn-das-paket-verschwindet;art15,3928553
 

lt den Artikel muss die Post sehr wohl die Zustellung nachweisen können: 

Zitat

Das Thema sei ein "Dauerbrenner", sagt Ulrike Weiß von der Abteilung Konsumentenschutz. Alle Zustellfirmen sind davon betroffen, sie können meistens beweisen, das Paket am vereinbarten Ort abgelegt zu haben. Damit gilt die Lieferung als zugestellt, egal ob sie der Konsument schlussendlich in den Händen hält oder nicht.

Aber keine Ahnung, ob hier die Sendungsverfolgung genügt. 

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Wien nur du allein!

Also eine reine Statusmeldung in der Sendungsverfolgung stellt noch keinen Zustellnachweis dar. Sonst es bräuchte es ja generell keine Unterschrift oder sonstiges. Ein Foto vom abgelegten Paket hingegen schon. Üblicherweise machen die Boten auch so eines. Bzw. fragen bei Abgabe an eine Person wie man heißt (z.B. in Firmen). Auch wenn das dann nicht wasserfest ist, hilft es in der Argumentation.

Generell ist das ein Fall von Beweiswürdigung und daher nicht leicht zu beantworten. Gerade bei der Abstellgenehmigung kann es halt durchaus passieren, dass es korrekt zugestelltes Paket trotzdem verschwindet. In einem Haus, wo solche Abstellungen üblich sind, nie etwas verschwindet und auch der Bote kein Foto gemacht hat, könnte man damit schon durchkommen. Und ich würde mich in erster Linie gar nicht an den Lieferdienst, sondern an den Verkäufer wenden. Überhaupt dann, wenn ich noch nichts bezahlt habe. Sie müssen schließlich eine ordnungsgemäße Zustellung beweisen. (und wie gesagt eine einfache Behauptung ist kein Beweis) 

Man muss aber auch aufpassen: Während erste Anfragen gerne einfach abgeblockt werden, könnte im weiteren Verlauf sehr wohl ein Zustellnachweis (z.B. Foto) auftauchen. Einfach weil der Zustelldienst etwas mehr dahinter ist. Und dann muss man ggf. für Mahn- oder Prozesskosten aufkommen.

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Neocon schrieb vor 3 Minuten:

Während erste Anfragen gerne einfach abgeblockt werden, könnte im weiteren Verlauf sehr wohl ein Zustellnachweis (z.B. Foto) auftauchen. Einfach weil der Zustelldienst etwas mehr dahinter ist. Und dann muss man ggf. für Mahn- oder Prozesskosten aufkommen.

In solchen Fällen empfehlen Rechtsanwälte am Postamt anzurufen und drohen ebensolches in die Luft zu sprengen. 

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I'll be back!
Grauer Prophet schrieb vor 10 Stunden:

Es wurde btw bei dieser Straßengeschichte ein Antrag auf eine Einbahn gestellt von 2 Parteien des Gemeinderates.

Auch der "Volksanwalt" ist mittlerweile involviert.

Sollte das nicht klappen kriegen wir angeblich Teile eines Leeren Grundstückes in der Straße um dort "Garagen" zu bauen.Was auch ok wär für uns.(Jänner ist ja Wahl bis dahin müss ma warten)

Nach der Wahl weiß der Bürgermeister nix mehr davon! Würde ihn und seine Partei da z'Fleiß nicht wählen.

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