oggy4tw Wacker ! Geschrieben 19. April 2012 Exil-gsi!!! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lindener Stammspieler Geschrieben 8. Mai 2012 Hamburg in Augsburg Kaiserslautern in Hannover Hannover in Hannover 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AmaTian Jahrhunderttalent Geschrieben 9. Mai 2012 Sowohl von Kaiserslautern als auch Hannover sehr genial mit den Spruchbändern! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
anthü Surft nur im ASB Geschrieben 16. Mai 2012 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rude27 Sehr bekannt im ASB Geschrieben 16. Mai 2012 Gewalttäter!!! ich verlange Stadionverbot 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wien Favoriten Pat Patriot Geschrieben 16. Mai 2012 Rädeslführer beim Platzsturm 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
anthü Surft nur im ASB Geschrieben 16. Mai 2012 Gewalttäter!!! ich verlange Stadionverbot Auch gegen Düsseldorf Andreas Lambertz wird ein Verfahren eingeleitet, weil er nach Spielende mit einem Bengalo auf dem Platz stand. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
StopGlazer ***** Geschrieben 16. Mai 2012 was sich die in piefchina wegen ein wenig pyro immer ansch*** ist nachgerade lächerlich. statt sich um sichere rahmenbedingungen zu kümmern, die die tatsächlich vorhandene gefährdung eng begrenzen, wird ein theater gemacht als stehe die grundordnung auf dem spiel. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AlexR V.I.P. Geschrieben 16. Mai 2012 wie ist das jetzt eigentlich...weil ich mir das schon einmal überlegt habe (und zu keinem Ergebnis gekommen bin). Ein Spieler läuft mit einer angezündeten Pyrofackel herum => er bekommt Stadionverbot (was durchaus rechtlich scheinbar gedeckt ist). Darf er dann weiterhin spielen oder nicht? Weil faktisch sind Spielersperren nur durch den Verband, der die Spielklasse ausführt, erlaubt. Oder darf er, sollte er gesperrt sein, nicht das Stadion betreten. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
famy Anfänger Geschrieben 15. Juli 2012 hey leute weiß jemand warum man bei ultrasshop.com keine yellowfire mehr bestellen kann bzw ob man sie je´wieder verkauft werden 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admira Fan V.I.P. Geschrieben 15. Juli 2012 hey leute weiß jemand warum man bei ultrasshop.com keine yellowfire mehr bestellen kann bzw ob man sie je´wieder verkauft werden ultrashop.com weiß es sicher 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AmaTian Jahrhunderttalent Geschrieben 23. Juli 2012 Ganz einfach: Die Breslauer werden ausverkauft sein! Aber wie mein Vorposter schon meinte: Einfach nachfragen bei den zuständigen Damen und Herren... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
franz ferdinand Postaholic Geschrieben 26. Juli 2012 wie ist das jetzt eigentlich...weil ich mir das schon einmal überlegt habe (und zu keinem Ergebnis gekommen bin). Ein Spieler läuft mit einer angezündeten Pyrofackel herum => er bekommt Stadionverbot (was durchaus rechtlich scheinbar gedeckt ist). Darf er dann weiterhin spielen oder nicht? Weil faktisch sind Spielersperren nur durch den Verband, der die Spielklasse ausführt, erlaubt. Oder darf er, sollte er gesperrt sein, nicht das Stadion betreten. Besitz und Verwendung unter besonderen Umständen § 39. (1) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 dürfen innerhalb oder in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen nicht verwendet werden, es sei denn, sie erfolgt im Rahmen einer gemäß § 28 Abs. 4 oder § 32 Abs. 4 zulässigen Mitverwendung. (2) Pyrotechnische Gegenstände und Sätze dürfen in sachlichem, örtlichem und zeitlichem Zusammenhang mit einer Sportveranstaltung nicht besessen und nicht verwendet werden. (3) Die Behörde kann dem Veranstalter auf Antrag zeitlich und örtlich beschränkte Ausnahmen vom Verbot nach Abs. 2 für bestimmte Anlässe bewilligen. Für die Bewilligung des Besitzes und der Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen oder Sätzen der Kategorien F3, F4, T2, P2 oder S2 gilt § 28. Für Besitz und Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorien F1, F2, T1, P1 oder S1 kann die Bewilligung erteilt werden, wenn die Person nach § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a oder b oder Z 2 das nach § 15 maßgebliche Lebensjahr vollendet hat, verlässlich ist sowie unter Bedachtnahme auf die Umstände der beabsichtigten Verwendung der pyrotechnischen Gegenstände oder Sätze gewährleistet ist, dass Gefährdungen von Leben, Gesundheit und Eigentum von Menschen oder der öffentlichen Sicherheit sowie unzumutbare Lärmbelästigungen vermieden werden; die Behörde ist ermächtigt, Auflagen, Bedingungen und Befristungen im Sinne des § 28 Abs. 3 vorzuschreiben. (4) Die Verbote nach Abs. 2 gelten nicht für aktive Teilnehmer an Sportveranstaltungen sowie für Personen, die für den Ablauf einer Sportveranstaltung maßgebliche Funktionen ausüben, soweit sie der betreffenden Sportart immanente pyrotechnische Gegenstände, wie insbesondere Notsignale oder Startschusspistolen, mit sich führen. http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40113794&ResultFunctionToken=e331fb56-a4e7-468a-9e06-8648cbb15ea6&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=pyro*&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=26.07.2012&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte= Über die Interpretation des letzten Halbsatzes kann man diskutieren, das "sowie" lässt zumindest für mich aber eher darauf schließen, dass sich die Einschränkung der "immanenten pyrotechnischen Gegenstände" nur auf die sonstigen Personen, nicht aber auf die aktiven Teilnehmer der Sportveranstaltung bezieht. Erfahrungsgemäß trennt ein "sowie" zwei Satzteile eher denn ein "und" und außerdem: bei wie vielen aktiven Teilnehmern an Sportveranstaltungen ist die Verwendung von Pyrotechnik immanent? So gesehen ergibt der Satz nur dann einen Sinn, wenn man man die Einschränkung nicht für die Sportler selber gelten lässt. Systematische Interpretion allez, allez. Als österreichischer Sportler würde ich es also drauf ankommen lassen, vor der BH bzw. UVS hätte man da schon Chancen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
StopGlazer ***** Geschrieben 31. Juli 2012 ultrashop.com weiß es sicher frag "tom". du erreichst ihn unter [email protected]. Besitz und Verwendung unter besonderen Umständen § 39. (1) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 dürfen innerhalb oder in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen nicht verwendet werden, es sei denn, sie erfolgt im Rahmen einer gemäß § 28 Abs. 4 oder § 32 Abs. 4 zulässigen Mitverwendung. (2) Pyrotechnische Gegenstände und Sätze dürfen in sachlichem, örtlichem und zeitlichem Zusammenhang mit einer Sportveranstaltung nicht besessen und nicht verwendet werden. (3) Die Behörde kann dem Veranstalter auf Antrag zeitlich und örtlich beschränkte Ausnahmen vom Verbot nach Abs. 2 für bestimmte Anlässe bewilligen. Für die Bewilligung des Besitzes und der Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen oder Sätzen der Kategorien F3, F4, T2, P2 oder S2 gilt § 28. Für Besitz und Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorien F1, F2, T1, P1 oder S1 kann die Bewilligung erteilt werden, wenn die Person nach § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a oder b oder Z 2 das nach § 15 maßgebliche Lebensjahr vollendet hat, verlässlich ist sowie unter Bedachtnahme auf die Umstände der beabsichtigten Verwendung der pyrotechnischen Gegenstände oder Sätze gewährleistet ist, dass Gefährdungen von Leben, Gesundheit und Eigentum von Menschen oder der öffentlichen Sicherheit sowie unzumutbare Lärmbelästigungen vermieden werden; die Behörde ist ermächtigt, Auflagen, Bedingungen und Befristungen im Sinne des § 28 Abs. 3 vorzuschreiben. (4) Die Verbote nach Abs. 2 gelten nicht für aktive Teilnehmer an Sportveranstaltungen sowie für Personen, die für den Ablauf einer Sportveranstaltung maßgebliche Funktionen ausüben, soweit sie der betreffenden Sportart immanente pyrotechnische Gegenstände, wie insbesondere Notsignale oder Startschusspistolen, mit sich führen. http://www.ris.bka.g...=100&Suchworte= Über die Interpretation des letzten Halbsatzes kann man diskutieren, das "sowie" lässt zumindest für mich aber eher darauf schließen, dass sich die Einschränkung der "immanenten pyrotechnischen Gegenstände" nur auf die sonstigen Personen, nicht aber auf die aktiven Teilnehmer der Sportveranstaltung bezieht. Erfahrungsgemäß trennt ein "sowie" zwei Satzteile eher denn ein "und" und außerdem: bei wie vielen aktiven Teilnehmern an Sportveranstaltungen ist die Verwendung von Pyrotechnik immanent? So gesehen ergibt der Satz nur dann einen Sinn, wenn man man die Einschränkung nicht für die Sportler selber gelten lässt. Systematische Interpretion allez, allez. Als österreichischer Sportler würde ich es also drauf ankommen lassen, vor der BH bzw. UVS hätte man da schon Chancen. dort ist aber deutsches recht anzuwenden... (so oft wie bei uns auf karlsruhe geschielt wird, wird's umgekehrt nicht sein...) und weil ich nicht weiss, wo sonst hin damit: pyronale. lol. da würde man gerne ein wenig mitfeuerln 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AlexR V.I.P. Geschrieben 31. Juli 2012 @franz ferdinand: okay, zumindest in Bezug auf Österreich hätte ich selbst draufkommen können.... an mich selbst. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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