MarkoBB8 V.I.P. Geschrieben 6. März onkelandy schrieb vor 11 Minuten: dann wärs halt gscheit das gleich bei der monatlichen Lohnverrechnung berücksichtigen zu lassen. dann hättest gleich jeden Monat mehr Geld zur Verügung würd wohl meinen Lebensstil anpassen und weniger davon haben, auf einen Schlag gefällt mir besser 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
onkelandy Homerist Geschrieben 6. März MarkoBB8 schrieb vor 5 Minuten: würd wohl meinen Lebensstil anpassen und weniger davon haben, auf einen Schlag gefällt mir besser ist ok - machen viele so. dann aber halt bitte nicht beschweren wenns etwas dauert 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MarkoBB8 V.I.P. Geschrieben 6. März onkelandy schrieb vor 30 Minuten: ist ok - machen viele so. dann aber halt bitte nicht beschweren wenns etwas dauert war keine Beschwerde eher Verwunderung, dass es immer mind. 2 Monate dauert und andere schneller/sofort durchgewunken werden 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
damich ASB-Legende Geschrieben 6. März MarkoBB8 schrieb vor 18 Minuten: war keine Beschwerde eher Verwunderung, dass es immer mind. 2 Monate dauert und andere schneller/sofort durchgewunken werden Kommt eben auf das Finanzamt an. Was ich so weiß wird das ja nicht zentral bearbeitet, sondern eben auf dem zuständigen Finanzamt und da wird das eine mehr und das andere weniger Anträge zu bearbeitet haben. Möglichkeit wäre noch Monatlich über den Lohn abrechnen lassen und das was man mehr bekommt direkt in einen Sparplan welches man sich 1x im jahr auszahl. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Herr Max Fröhliches Mäxchen Geschrieben 6. März damich schrieb vor 30 Minuten: Kommt eben auf das Finanzamt an. Was ich so weiß wird das ja nicht zentral bearbeitet, sondern eben auf dem zuständigen Finanzamt und da wird das eine mehr und das andere weniger Anträge zu bearbeitet haben. Möglichkeit wäre noch Monatlich über den Lohn abrechnen lassen und das was man mehr bekommt direkt in einen Sparplan welches man sich 1x im jahr auszahl. DIe normale Arbeitnehmerveranlagung wird seit 2021 nur mehr bundesweit bearbeitet, Einkommensteuer beim jeweiligen Finanzamt 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Taffspeed Postinho Geschrieben 7. März Ich habe gemini und chatgpt befragt ob man gebrauchte gegenstände die man von jemanden privaten gekauft hat als werbungskosten in der ANV angeben kann Zitat Ja, das ist absolut möglich! Auch für gebraucht gekaufte Gegenstände können Sie in Österreich Werbungskosten steuerlich geltend machen, sofern diese überwiegend beruflich genutzt werden. Hier ist der Leitfaden, wie Sie das korrekt in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) handhaben: 1. Die Grundregel: Privatkauf ist kein Hindernis Es spielt für das Finanzamt keine Rolle, ob Sie ein Gerät neu im Geschäft oder gebraucht von einer Privatperson (z. B. über Willhaben oder eBay) gekauft haben. Entscheidend ist die berufliche Notwendigkeit und der Nachweis des Kaufes. 2. Den Wert ermitteln Da Sie bei einem Privatkauf meist keine klassische Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer erhalten, gilt Folgendes: Kaufbeleg/Quittung: Sie benötigen einen Nachweis über den gezahlten Betrag. Ein einfacher Eigenbeleg, ein Screenshot der Anzeige zusammen mit dem Zahlungsnachweis (Überweisungsbeleg) oder ein kurzer privater Kaufvertrag reichen oft aus. ich war über die antwort sehr überrascht, weil ich immer der meinung war, dass man nur sachen wo man eine rechnung hat angeben kann und ein kaufvertrag zw. zwei privaten personen zu wenig ist. stimmt das was die KI ausspuckt? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
onkelandy Homerist Geschrieben 7. März (bearbeitet) Taffspeed schrieb vor 26 Minuten: stimmt das was die KI ausspuckt? ja - für die die Ansetzung als Ausgabe reicht das völlig aus - wäre auch bei einem Unternehmer nicht anders. nur für einen Vorsteuerabzug bräuchte ein Unternehmer eine ordentliche Rechnung bearbeitet 7. März von onkelandy 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Taffspeed Postinho Geschrieben 7. März war das schon immer so, dass man so gebrauchtes privates zeugs angeben konnte? oder hat sich das mal geändert? und warum hatte ich da nun jahrelang eine falsche meinung, hmm shit. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
onkelandy Homerist Geschrieben 7. März (bearbeitet) Taffspeed schrieb vor 32 Minuten: war das schon immer so, dass man so gebrauchtes privates zeugs angeben konnte? oder hat sich das mal geändert? und warum hatte ich da nun jahrelang eine falsche meinung, hmm shit. das aktuelle EStG ist aus 1988 - also zumindest seit ca. da. Erste VwGH Urteil dahingehend wohl ca. Anfang der 90er es reichen schriftliche Belege - Belege sind aber eben nicht nur Rechnungen. Folgendes ist zwar aus den Einkommensteuerrichtlinien - kann man aber auch für Werbungskosten heranzuziehen Zitat Betriebsausgaben sind im allgemeinen durch schriftliche Belege nachzuweisen (vgl. VwGH 29.1.1991, 89/14/0088). Gemäß § 138 Abs. 2 BAO sind Belege ("Geschäftspapiere, Schriften und Urkunden") auf Verlangen des Finanzamtes diesem zur Einsicht und Prüfung vorzulegen. theoretisch brauchst gar keinen Beleg sondern nur Glaubhaftmachung - wie das ohne schriftlichen Beleg gehen soll weis ich nicht wirklich Zitat Für Aufwendungen, über die vom Empfänger auf Grund allgemeiner Verkehrsübung keine oder meist nur mangelhafte Belege erteilt werden genügt an Stelle eines belegmäßigen Nachweises, dass die Ausgaben bloß glaubhaft gemacht werden (VwGH 9.12.1992, 91/13/0094). bearbeitet 7. März von onkelandy 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Herr Max Fröhliches Mäxchen Geschrieben 7. März Taffspeed schrieb vor 2 Stunden: war das schon immer so, dass man so gebrauchtes privates zeugs angeben konnte? oder hat sich das mal geändert? und warum hatte ich da nun jahrelang eine falsche meinung, hmm shit. @onkelandy hat schon komplett Recht, das ist komplett wurscht, brauchst halt nur einen Nachweis. Allgemein geb ich dir aber den Tipp beide KIs bei steuerrechtlichen Themen eher zu meiden, bissl schwierigere Rechtsfrage oder Sachverhalt und sie kommen komplett durcheinander 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
fcw_1913 FC Wacker Innsbruck 1913 Geschrieben 9. März Letzte Woche abgeschickt, heute zufällig gesehen, dass der Bescheid schon im elektronischen Postkasten ist. Hab aber auch nix außergewöhnliches drin, im Prinzip seit 2-3 Jahren Copy Paste 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
supporter_nord -ohne Kommentar- Geschrieben 9. März (bearbeitet) Vielleicht kann mir jemand helfen... Letztes Jahr hab ich bei der Einkommenssteuererklärung folgenden Hinweis/Bescheid bekommen: Letztes Jahr hab ich bei der Einkommenssteuererklärung bei den Werbungskosten (Feld 169) 788,62 Euro eingetragen. (Das war PC-Zeugs und Kosten fürs Internet mit je 70% Arbeitsanteil. Sowie 3€x100Tage fürs Home-Office. Beruflich bin ich Programmierer übrigens ). Da haben sie mir dann im Bescheid geschrieben: "Werbungskosten für digitale Arbeitsmittel sind um ein vom Arbeitgeber bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigtes Homeoffice-Pauschale und Werbungskosten für das Homeoffice-Pauschale zu kürzen. In diesem Fall konnte daher nur der Betrag von 596,62Euro berücksichtigt werden." Zum einen hat mein Arbeitgeber sicher nichts bzgl. Home-Office-Tage angegeben. Und zum anderen wissen die ja nicht wie sich die 788,62 Euro bei mir überhaupt zusammen gesetzt haben. Ich bin dann dem nicht mehr nachgegangen, aber verstehen tu ich es nicht. Wo ist der Haken? PS: heuer hätte ich 889,01 Euro eingetragen und im Berechnungsblatt der Vorberechnung kommt wieder folgender Text: "Werbungskosten für digitale Arbeitsmittel sind um ein vom Arbeitgeber bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigtes Telearbeit-Pauschale und Werbungskosten für das Telearbeit-Pauschale zu kürzen. In Ihrem Fall konnte daher nur der Betrag von 619,01 Euro berücksichtigt werden." bearbeitet 9. März von supporter_nord 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
onkelandy Homerist Geschrieben 9. März (bearbeitet) supporter_nord schrieb vor 17 Minuten: Vielleicht kann mir jemand helfen... Letztes Jahr hab ich bei der Einkommenssteuererklärung folgenden Hinweis/Bescheid bekommen: Letztes Jahr hab ich bei der Einkommenssteuererklärung bei den Werbungskosten (Feld 169) 788,62 Euro eingetragen. (Das war PC-Zeugs und Kosten fürs Internet mit je 70% Arbeitsanteil. Sowie 3€x100Tage fürs Home-Office. Beruflich bin ich Programmierer übrigens ). Da haben sie mir dann im Bescheid geschrieben: "Werbungskosten für digitale Arbeitsmittel sind um ein vom Arbeitgeber bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigtes Homeoffice-Pauschale und Werbungskosten für das Homeoffice-Pauschale zu kürzen. In diesem Fall konnte daher nur der Betrag von 596,62Euro berücksichtigt werden." Zum einen hat mein Arbeitgeber sicher nichts bzgl. Home-Office-Tage angegeben. Und zum anderen wissen die ja nicht wie sich die 788,62 Euro bei mir überhaupt zusammen gesetzt haben. Ich bin dann dem nicht mehr nachgegangen, aber verstehen tu ich es nicht bzw. würde ich laut meiner Logik heuer einen ähnlichen Betrag eintragen wollen. Wo ist der Haken? -) dein Arbeitgeber muss die Home Office Tage melden - und dann werden Sie automatisch berücksichtigt. Offensichtlich hat er letztes Jahr 64 Tage gemeldet. Wenn du dir deinen Lohnzettel unter Steuerakt ansiehst siehst du auch wieviel gemeldet wurde. Es dürfen auch nur gemeldete Tage berücksichtigt werden - selbst da einen Betrag zu den Werbungskosten dazuzurechnen ist falsch. -) Der in KZ 169 eingegebene Betrag wird eben automatisch um die gemeldeten Home Office Tage gekürzt. Daher egal wie sich das zusammensetzt - die Kennzahl ist ja nur für digitale Arbeitsmittel. Nicht digitale Arbeitsmittel wären unter Kennzahl 719 einzutragen (die würden dann auch nicht gekürzt) bearbeitet 9. März von onkelandy 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
supporter_nord -ohne Kommentar- Geschrieben 9. März onkelandy schrieb vor 4 Minuten: -) dein Arbeitgeber muss die Home Office Tage melden - und dann werden Sie automatisch berücksichtigt. Offensichtlich hat er letztes Jahr 64 Tage gemeldet. Wenn du dir deinen Lohnzettel unter Steuerakt ansiehst siehst du auch wieviel gemeldet wurde. Es dürfen auch nur gemeldete Tage berücksichtigt werden - selbst da einen Betrag zu den Werbungskosten dazuzurechnen ist falsch. -) Der in KZ 169 eingegebene Betrag wird eben automatisch um die gemeldeten Home Office Tage gekürzt. Daher egal wie sich das zusammensetzt - die Kennzahl ist ja nur für digitale Arbeitsmittel. Nicht digitale Arbeitsmittel wären unter Kennzahl 719 einzutragen (die würden dann auch nicht gekürzt) Ok, danke, das ging ja flott! Scheinbar wurde wirklich was eingetragen. 2024: 73 Tage 2025: 90 Tage Also es ist schon richtig, dass ich die (jetzt richtigerweise) 90x3 Euro selber nochmal dazu rechne, weil es mir ja automatisch wieder abgezogen wird, oder hab ich das falsch verstanden? Und meine 70% fürs PC-Zeugs + Internetkosten muss ich schon auch im Feld 169 eintragen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
onkelandy Homerist Geschrieben 9. März supporter_nord schrieb vor 8 Minuten: Also es ist schon richtig, dass ich die (jetzt richtigerweise) 90x3 Euro selber nochmal dazu rechne, weil es mir ja automatisch wieder abgezogen wird, oder hab ich das falsch verstanden? nein, darfst du eben nicht. supporter_nord schrieb vor 8 Minuten: Und meine 70% fürs PC-Zeugs + Internetkosten muss ich schon auch im Feld 169 eintragen? genau. Insgesamt ist die Regelung meiner Meinung nach dämlich weils echt nur um Peanuts geht - aber ist nun mal so. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.