Geld verborgt, wie bekomm ich es zurück?


grünweißesBlut

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Grantscherm

@ jogi das mädchen fällt unter die kategorie hässlich ;)

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zeig her....

ich würde sagen, zu hause aufsuchen, ein paar auf die batterie und geld /wertgegenstände nehmen. freundschaft kündigen und nacktfotos von der interrailtour ins internet stellen. :=

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zunaechst nocheinmal versuchen, das geld auf auszergerichtlichem weg zu bekommen, am besten auf einem weg, den du nachher bis zu einem gewissen grad beweisen kannst, also mit einem eingeschriebenen brief oder in einem gespraech mit zeugen. die androhung eines prozesses muesste in dem fall eigentlich genuegen.

wenn du dann dein geld immer noch nicht bekommst, besteht die moeglichkeit einer klage im mahnverfahren mit diesem formular. anwaltszwang besteht wegen des geringen streitwertes keiner und das einschalten eines anwals erscheint mir auch nicht sonderlich sinnvoll, bei der klaren sachlage.

ein gespraech mit den eltern der dame ist aber natuerlich auch eine moeglichkeit.

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AAAAlte Zeiten
stimmt das wirklich?

das haett ich noch nie gehoert und kanns mir nur schwer vorstellen.

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wir lernen es gerade in BR:

hier der auszug:

absolut keine (relative) Anwaltspflicht:

- vor dem Bezirksgericht (BG), wenn der Wert € 4.000.-- nicht übersteigt.

- für familienrechtliche Angelgenheiten (z.B. Unterhalt Ehescheidung)

- für Besitzstörungsverfahren

- Bestandstreitigkeiten

Relative Anwaltspflicht bedeutet, dass die Parteien zwar keinen Rechtsanwalt im Verfahren benötigen, wenn sie allerdings vertreten sein wollen müssen sie dafür einen Rechtsanwalt (dies wird heutzutage kaum mehr verwendet, da der Streitwert zu geringfügig ist) und nicht eine andere Person (z.b. Familienmitglied )heranziehen.

Absolute Anwaltspflicht:

- vor dem BG, wenn der Streitwert € 4.000,-- übersteigt

- vor dem Landesgericht (LG)

- vor dem Oberlandesgericht (OLG)

- vor dem Obersten Gerichtshof (OGH)

Buch:

Staat und Recht

6. Auflage 2004

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Im ASB-Olymp

@ FAK-masteR:

Anwaltspflicht hat mit der Verrechnung nichts zu tun. :winke:

Grundsätzlich ist das Honorar frei vereinbar, nur der Kostenbeitrag an den Gegner bestimmt sich nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz bzw. den Allgemeinen Honorar-Kriterien.

Würde mich aber Rigobert anschließen und aufgrund des klaren Sachverhaltes und des geringen Betrages auf einen Anwalt verzichten. Link zum Mahnklageformular wurde eh schon gepostet, am besten am Amtstag zum zuständigen Bezirksgericht gehen.

(natürlich alles unter der Voraussetzung, dass außergerichtlich wirklich nichts mehr zu erreichen ist, jedenfalls vorher einen eingeschriebenen Brief mit Klagsdrohung und Zahlungsfrist schicken!)

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Harry Wijnvoord Fußballgott
verzichte auf das geld und lerne aus der geschichte

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Hmmm...das sagt sich glaub ich so leicht. 160 Euro zum Fenster rausschmeißen ist für einen 19 Jährigen doch etwas viel. So einfach darf man nicht aufgeben...

Die Dame muss ganz ordentlich Charakterlos sein... :kotz:

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Postinho

versuch dir auf jeden Fall, dein Geld zu holen. Egal ob 40€ oder 160€. So wenig ist das nicht.

Im rechtlichen Bereich kenne ich mich leider zu wenig aus (hast eh Tipps bekommen) aber ich rate dir einfach, das Geld zu holen und aus der Geschichte zu lernen.

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I'll be back!
also das mädchen ist 19 angeblich zahlt der vater keine alimente weil sie mit dem ferialjob aufgehört hat bei dem er sie vermittelt hat

da sie mich bis jetzt aber immer nur vertröstet und erst nach einschalten von 3ten personen angerufen oder gemeldet hat kann ich es ihr nicht wirklich glauben

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sprich mit omar. omar ist ok!

:baseballschlaeger:

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