der VW Golf Thread


tsl

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Chefjugo am Platz
Taferln werden Dir weggenommen. Egal, ob Du faehrst oder auf einem oeffentlichen Parkplatz stehst. Die Geldstrafe macht ein paar Hunderter aus, wenns dich erwischen.

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Blödsinn

Ich hab einmal wirklich geglaubt, das Pickerl gemacht zu haben, hab ich aber nicht und hab ein Ticket bekommen. Hat mich €56 gekostet, meine Tafeln hab ich auch noch gehabt

Übrigens kann man das Pickerl 1 Monat vorher und 4 Monate nachher machen. Also, wenns im Mai aus war, kannst du das Pickerl von April bis September machen!

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Blödsinn

Ich hab einmal wirklich geglaubt, das Pickerl gemacht zu haben, hab ich aber nicht und hab ein Ticket bekommen. Hat mich €56 gekostet, meine Tafeln hab ich auch noch gehabt

Übrigens kann man das Pickerl 1 Monat vorher und 4 Monate nachher machen. Also, wenns im Mai aus war, kannst du das Pickerl von April bis September machen!

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Bloedsinn hoch zwei.

Es kann zwar sein, das Du nur ein Ticket bekommen hast, aber da hast Du mit dem Kieberer Glueck gehabt. Normalerweise wird ein Auto mit ueberzogenen Pickerl als nicht verkehrstuechtig angesehen - und somit Taferln weg.

Und das mit den vier Monaten ist ein Irrglaube - habe erst letzte Woche mit einem Mechaniker das eroertert, im Zuge meines unfreiwilligen Boxenstopps.

Aber bitte - soll jeder seine Erfahrungen machen, vorher sinds ja alle gescheiter. :winke:

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Chefjugo am Platz
Es kann zwar sein, das Du nur ein Ticket bekommen hast, aber da hast Du mit dem Kieberer Glueck gehabt. Normalerweise wird ein Auto mit ueberzogenen Pickerl als nicht verkehrstuechtig angesehen - und somit Taferln weg.

Mag sein, das es bei einem älteren Auto so ist (oder auch bei einem Golf :=;) ), aber das mit den Monaten stimmt so, wie ich es geschrieben habe:

Über Antrag des Zulassungsbesitzers kann die Zulassungsbehörde einen anderen Tag als den Jahrestag der ersten Zulassung als Zeitpunkt für die wiederkehrende Begutachtung festsetzen. Die Begutachtung kann - ohne Wirkung für den Zeitpunkt der nächsten Begutachtung - auch in der Zeit vom Beginn des dem vorgesehenen Zeitpunkt vorausgehenden Kalendermonates bis zum Ablauf des vierten darauffolgenden Kalendermonates vorgenommen werden. Wurde der Nachweis über den Zeitpunkt der ersten Zulassung nicht erbracht, so hat die Behörde den Zeitpunkt der ersten Begutachtung festzusetzen. Als wiederkehrende Begutachtung gilt auch eine Einzelprüfung des Fahrzeuges gemäß § 31 Abs. 3 oder eine besondere Überprüfung gemäß § 56.

:winke:

bearbeitet von Hutz

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R.I.P. Jeff Hanneman...
Einer interpretiert das so, der andere so.

Am besten ist einfach, RECHTZEITIG sich darum zu kuemmern, dann braucht man kein Hasardspiel zu betreiben

1163486[/snapback]

jo genau, wenns mi mal rausziehn, wird des pickerl mei geringstes problem sein.... :D

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Ja, weil deutsche Bullenautos auf Oesterreichs Strassen eh so gut wie gar nicht auffallen.... :winke:

1163178[/snapback]

Hab mir noch überlegt ob ich dazuschreiben soll das es eventuell nicht schlecht wär unsere Farben zu verwenden.Aber ich hab halt nur das Foto auf die schnelle gefunden

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