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Im ASB-Olymp
Mr_Rotten schrieb am 21.6.2026 um 11:35 :

Und gerade im gleichen Schwimmbad Wigald Boning :D

Der Typ geht übrigens seit über 1400 Tagen in Folge jeden Tag in irgendein Gewässer und macht ein Reel darüber :D

Somit gibt es auch über dieses Schwimmbad ein Reel (mich sieht man aber nicht :davinci:).

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I'll be back!
Geschrieben (bearbeitet)
Mr_Rotten schrieb vor 1 Stunde:

Der Typ geht übrigens seit über 1400 Tagen in Folge jeden Tag in irgendein Gewässer und macht ein Reel darüber :D

Somit gibt es auch über dieses Schwimmbad ein Reel (mich sieht man aber nicht :davinci:).

brauch eigentlich nicht mal wirklich nach ihm googeln zeigt's mir allein beim eingeben seines namens in die suchleiste das hier an:

badetag #1181

https://www.facebook.com/watch/?v=693161396423874

bearbeitet von Iniesta

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  • 2 weeks later...
ASB-Halbgott
Maulinho schrieb am 3.7.2026 um 23:44 :

Martin Koch bei den Foo Fighters :love:

 

Und ich habe ihn gestern in der U6 gesehen. Gumpendorfer Straße ist er eingestiegen. 

bearbeitet von Makew

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V.I.P.

@Maulinho / @Makew

Könntet ihr bitte das Foto löschen? - Das veröffentlichen von Fotos, auf denen man klar und deutlich Personen erkennen kann, ist gemäß DSGVO nicht zulässig. Auf dem Bild ist ja nicht nur Koch sondern auch andere, nicht öffentlich bekannte Personen. 

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get the fuck in!
aurinko schrieb vor 5 Minuten:

@Maulinho / @Makew

Könntet ihr bitte das Foto löschen? - Das veröffentlichen von Fotos, auf denen man klar und deutlich Personen erkennen kann, ist gemäß DSGVO nicht zulässig. Auf dem Bild ist ja nicht nur Koch sondern auch andere, nicht öffentlich bekannte Personen. 

Ja, sicher!

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aurinko schrieb vor einer Stunde:

Das veröffentlichen von Fotos, auf denen man klar und deutlich Personen erkennen kann, ist gemäß DSGVO nicht zulässig

Falsch

Im öffentlichen Raum, speziell bei Veranstaltungen, darf natürlich fotografiert werden.
Eine Ausnahme wäre hier gegeben wenn es sich um Aufnahmen Fremder handelt die gezielt von diesen angefertigt wurden zu welchem Grund auch immer. 

Die hier der primäre Zweck des Fotos das Ablichten einer Person des öffentlichen Interesses gewesen ist, greifen die Verarbeitungsgrundsätze der DSGVO hier nicht. 

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V.I.P.
ooeveilchen schrieb vor 11 Stunden:

Falsch

Im öffentlichen Raum, speziell bei Veranstaltungen, darf natürlich fotografiert werden.
Eine Ausnahme wäre hier gegeben wenn es sich um Aufnahmen Fremder handelt die gezielt von diesen angefertigt wurden zu welchem Grund auch immer. 

Die hier der primäre Zweck des Fotos das Ablichten einer Person des öffentlichen Interesses gewesen ist, greifen die Verarbeitungsgrundsätze der DSGVO hier nicht. 

Es geht nicht um das Fotografieren sondern, um das Veröffentlichen von Bildern, auf denen Personen im Vordergrund und klar erkennbar sind.  Und wie du schriebst, darf man Fremde nicht fotografieren und genau das ist passiert. Es waren ja 3 unbekannte Personen auf dem Foto. 

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aurinko schrieb vor 17 Minuten:

Es geht nicht um das Fotografieren sondern, um das Veröffentlichen von Bildern, auf denen Personen im Vordergrund und klar erkennbar sind.  Und wie du schriebst, darf man Fremde nicht fotografieren und genau das ist passiert. Es waren ja 3 unbekannte Personen auf dem Foto. 

Natürlich dürfen fremde Personen Teil eines Fotos sein 

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V.I.P.
ooeveilchen schrieb vor 10 Stunden:

Natürlich dürfen fremde Personen Teil eines Fotos sein 

Nochmal: NEIN

Zitat

Das Recht am eigenen Bild stellt eine besondere Erscheinungsform des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Daher kann bereits die Herstellung eines Bildnisses ohne Einwilligung des Abgebildeten einen unzulässigen Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht darstellen. Dabei wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen nicht nur dann verletzt, wenn Abbildungen einer Person in deren privatem Bereich angefertigt werden, um diese der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Vielmehr kann auch die Herstellung von Bildnissen einer Person in der Öffentlichkeit zugänglichen Bereichen und ohne Verbreitungsabsicht einen unzulässigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen darstellen.

https://ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?SkipToDocumentPage=True&Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJR_20130227_OGH0002_0060OB00256_12H0000_001

Es gilt zwar wo kein Kläger, da kein Problem und im Falle des Falles kommt es dann auch noch drauf an, was man auf dem Bild genau sieht (die Dame am Bild könnte ja ein Gspusi gewesen sein). Die Rechtssprechung ist Österreich ist zwar nicht ganz so streng wie in anderen EU-Ländern (insbesondere den NL und ITA). Aber nach 8 Jahren DSGVO sollte doch mittlerweile jeder so viel verstanden haben, dass man nicht einfach ein Bild in einem öffentlichen Forum, (wo man nichteinmal weiß, wer das alles sieht) veröffentlicht.

 

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aurinko schrieb vor 3 Minuten:

Nochmal: NEIN

https://ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?SkipToDocumentPage=True&Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJR_20130227_OGH0002_0060OB00256_12H0000_001

Es gilt zwar wo kein Kläger, da kein Problem und im Falle des Falles kommt es dann auch noch drauf an, was man auf dem Bild genau sieht (die Dame am Bild könnte ja ein Gspusi gewesen sein). Die Rechtssprechung ist Österreich ist zwar nicht ganz so streng wie in anderen EU-Ländern (insbesondere den NL und ITA). Aber nach 8 Jahren DSGVO sollte doch mittlerweile jeder so viel verstanden haben, dass man nicht einfach ein Bild in einem öffentlichen Forum, (wo man nichteinmal weiß, wer das alles sieht) veröffentlicht.

 

Da halte ich dagegen

Werden bei größeren öffentlichen Veranstaltungen Fotos von Personen gemacht und veröffentlicht, muss normalerweise keine Einwilligung eingeholt werden, sofern nur größere Personenkreise in gewöhnlichen und nicht bloßstellenden Situationen gezeigt werden. 

https://www.ombudsstelle.at/mein-bild-im-netz/alltags-und-sozialleben/duerfen-fotos-von-einer-veranstaltung-veroeffentlicht-werden/

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