RAPID FAN Die Nr. 1 in Wien sind wir! Geschrieben 7. Februar 2006 (bearbeitet) Es gibt keinen Instanzenzug vom VwGH zum EuGH. 955924[/snapback] Das mag schon stimmen, aber man kann gegen das Gesetz beim EuGH Berufung einlegen. Das geht überigens bei jedem Gesetz... bearbeitet 7. Februar 2006 von RAPID FAN 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Blackie75 ASB-Legende Geschrieben 7. Februar 2006 Das mag schon stimmen, aber man kann gegen das Gesetz beim EuGH Berufung einlegen. Das geht überigens bei jedem Gesetz... Du studierst nicht Jus, oder? Hoffe ich zumindest. 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
RAPID FAN Die Nr. 1 in Wien sind wir! Geschrieben 7. Februar 2006 Du studierst nicht Jus, oder? Hoffe ich zumindest. 955941[/snapback] Nein, ich studier nicht Jus, abe rman kann gegen jedes Gesetz beim EuGH berufung einlegen, das weiß ich. Natürlich hat man damit nur Erfolg, wenn das Gesetz tatsächlich dem EU-Recht wiederspricht... 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Blackie75 ASB-Legende Geschrieben 7. Februar 2006 Nein, ich studier nicht Jus, abe rman kann gegen jedes Gesetz beim EuGH berufung einlegen, das weiß ich. Was du nicht alles weißt.... Kleine Europarechtsnachhilfe gefällig? Nationale Gerichte können (letztinstanzliche Gerichte müssen) den EuGH anrufen, wenn sie Gemeinschaftsrecht anzuwenden haben bzw wenn die Vereinbarkeit nationalen Rechts mit EU-Recht fraglich ist und die Auslegung bisher zweifelhaft ist. Art 234 EGV: Der Gerichtshof entscheidet im Wege der Vorabentscheidung a) über die Auslegung dieses Vertrags, b) über die Gültigkeit und die Auslegung der Handlungen der Organe der Gemeinschaft und der EZB, c) über die Auslegung der Satzungen der durch den Rat geschaffenen Einrichtungen, soweit diese Satzungen dies vorsehen. Wird eine derartige Frage einem Gericht eines Mitgliedstaats gestellt und hält dieses Gericht eine Entscheidung darüber zum Erlaß seines Urteils für erforderlich, so kann es diese Frage dem Gerichtshof zur Entscheidung vorlegen. Wird eine derartige Frage in einem schwebenden Verfahren bei einem einzelstaatlichen Gericht gestellt, dessen Entscheidungen selbst nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können, so ist dieses Gericht zur Anrufung des Gerichtshofes verpflichtet. Der EuGH legt EU-Recht aus, gemeinschaftsrechtswidriges nationales Recht darf nicht angewendet werden. Eine Berufung gegen nationales Recht gibt es nicht. *************************************************************** Mit 30. Juli 1997 ist die EU-Richtlinie 97/36/EG in Kraft getreten, welche die Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ (89/552/EWG) geändert hat. [im Folgenden „Fernsehrichtlinie n(eue). F(assung).“] Die bedeutsamste Änderung der Richtlinie betrifft die Ergänzung um den Artikel 3a, der auf eine Initiative des Europäischen Parlaments zurückgeht. Im Wesentlichen bezweckt die Regelung, dass Ereignisse, welchen ein Mitgliedstaat „besondere gesellschaftliche Bedeutung“ beimisst, für die Zuseher dieses Mitgliedstaates im Fernsehen frei verfolgbar – somit unverschlüsselt und allgemein zugänglich – gemacht werden sollen. Es soll verhindert werden, dass etwa ein Pay-TV-Veranstalter exklusive Übertragungsrechte an einem derartigen Ereignis (zB eine bedeutende Sportveranstaltung, aber auch kulturelle Ereignisse, wie etwa das Neujahrskonzert) erwirbt und von seinem Recht in der Weise Gebrauch macht, dass die breite Öffentlichkeit von der Verfolgung am Bildschirm ausgeschlossen wird, wenn sie nicht zusätzliche Mittel (abgesehen von der Gebühr für einen Kabelnetz-Anschluss und der Rundfunkgebühr) entrichtet, um durch die Bezahlung von „Abonnement-Gebühren“ eines Pay-TV-Veranstalters das Ereignis verfolgen zu können. Im Vordergrund der Regelung steht also das Anliegen, „das Recht auf Informationen zu schützen und der Öffentlichkeit breiten Zugang zur Fernsehberichterstattung über nationale oder nichtnationale Ereignisse zu verschaffen“ (vgl. den 18. Erwägungsgrund der Fernsehrichtlinie n. F.). Geregelt wird nicht der Exklusivrechteerwerb an sich, sondern vielmehr die Ausübung erworbener ausschließlicher Übertragungsrechte. Das Verhältnis von Rechteinhabern am Ereignis und den Fernsehveranstaltern wird hievon nicht berührt. Es ist allerdings davon auszugehen, dass der diesbezügliche Rechteerwerb unter marktüblichen Bedingungen erfolgt, sofern nicht eine abweichende Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern getroffen wird. http://www.parlament.gv.at/pls/portal/docs...aten_000000.doc http://www.ham-online.de/pdf/europaratskonvention_tv.pdf Art. 9Zugang der Öffentlichkeit zu bedeutenden Ereignissen Jede Vertragspartei prüft die rechtlichen Maßnahmen, mit denen vermieden werden soll, das Recht der Öffentlichkeit auf Information dadurch in Frage zu stellen, daß ein Rundfunkveranstalter Exklusivrechte zur Verbreitung oder Weiterverbreitung im Sinne des Artikels 3 bei Ereignissen von großem Interesse für die Öffentlichkeit so ausübt, daß einem wesentlichen Teil der Öffentlichkeit in einer oder mehreren anderen Vertragsparteien die Möglichkeit genommen wird, dieses Ereignis im Fernsehen zu verfolgen. Tja, und diese rechtliche Maßnahme ist nunmal das Kurzberichterstattungsrecht. 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
jimmy1138 V.I.P. Geschrieben 9. Februar 2006 Grandios: der ORF gewinnt den Prozess aber der BKS macht ihn zum Verlierer. Die Regelung mit den 90 Sekunden wird so ausgelegt: es dürfen 10 Sekunden pro Tor und wichtigem Ereignis (rote Karte, verschossener Elfer, Lattenpendler, Platzsturm) gesendet werden. Effektiv heißt das, daß der ORF gegenüber der bisherigen Regelung etwa 30 Sekunden verliert. 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OoK_PS Konteradmiral a.D. Geschrieben 9. Februar 2006 (bearbeitet) sehr erfreulich, zumindest dort scheinen leute mit ein bißchen hirn zu sitzen, auch wenn ich meine, dass das immer noch viel zu viel ist Zehn Sekunden pro Tor für ORF, höchstens 90 pro SpielBundeskommunikationssenat: Anstalt kann frühestens 30 Minuten nach Spielende Szenen zeigen Trennlinie Detailreich hat der Bundeskommunikationssenat entschieden, wie lange der ORF über die Bundesliga berichten darf, ohne die TV-Rechte zu besitzen. Zehn Tage vor Beginn der nächsten Bundesligasaison stellte der Bundeskommunikationssenat den passenden Bescheid zu. Der ORF darf nach Informationen des STANDARD ganz ohne Übertragungsrechte tatsächlich bis zu 90 Sekunden pro Spiel berichten, wie es die Verwaltungsrichter wünschten. Doch die Betonung liegt auf "bis zu". 20 Sekunden bei einem 2:0 Denn die fünf Richter im Senat schreiben der Anstalt detailliert vor, wie lange sie was zeigen darf. Pro Tor sind ihr zehn Sekunden Bildbericht erlaubt. Macht bei einem 2:0 20 Sekunden für dieses Spiel. Zehn Sekunden für spielentscheidende Szenen Dazu kommen je zehn Sekunden für spielentscheidende Szenen: für vergebene Elfmeter, für spielentscheidende Lattenpendler, für Fouls mit Platzverweis und für schwere Ausschreitungen bei Spielen. Keine Sekunde bei Null zu Null Endet ein Spiel Null zu Null und gab es in dessen Verlauf keines dieser vier Ereignisse, darf der ORF keine Sekunde von dem Spiel zeigen. Ein ORF-Sprecher bestätigte dem STANDARD die Entscheidung und sagte: Sein Unternehmen dürfe die 90 Sekunden ausschöpfen. Kolportierte Pläne für eine Fußballshow am Vorabend kommentierte er nicht. Rechteinhaber Premiere wollte sich nicht zu der Entscheidung äußern, ebensowenig zur Frage, ob der Abosender den Bescheid etwa beim Verfassungsgerichtshof anficht. Premieres Rechtepartner ATV+ schwieg Donnerstag ebenfalls. DER STANDARD berichtete bereits vor Wochen, dass der Privatsender nur dann Premiere die Treue halten will, wenn das Pay-TV ihm erlaubt, seine Fußballshow in den Vorabend vorzuziehen. Die Bundesliga kostet ATV+ mehr als drei Millionen, der ORF zahlt weiter nur 1000 Euro pro Minute und kann künftig ab 30 Minuten nach Spielende berichten. Bei Anpfiff um 18.30 Uhr kann der ORF damit vor dem Hauptabendprogramm keine Szenen zeigen. Private: ATV führt Erfreulicher als das Gerangel um den Fußball fielen Bruttowerbeeinnahmen von ATV 2005 aus: Die steigerte der Sender laut Focus um 93 Prozent gegenüber 2004 auf 32 Millionen Euro, mehr als die Sender ProSieben, RTL oder Sat.1 in Österreich holen. (Harald Fidler/DER STANDARD, Printausgabe, 10.2.2006) bearbeitet 9. Februar 2006 von OoK_PS 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Blackie75 ASB-Legende Geschrieben 9. Februar 2006 (bearbeitet) Klingt für mich nach einer sachgerechten Entscheidung! 90 Sek von einem 0:0 wären lächerlich - und wenn's das Wiener Derby wäre. Jetzt muss der ORF nur noch auf viele Tore hoffen! Allerdings sehe ich schon Gerichtsverfahren zwischen ORF und Premiere, ob dieser Lattenpendler oder jener vergebene Elfer tatsächlich spielentscheidend war! Die Anwälte werden sicher weiter verdienen! bearbeitet 9. Februar 2006 von Blackie75 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mikethecat Tribünenzierde Geschrieben 10. Februar 2006 Klingt für mich nach einer sachgerechten Entscheidung! 90 Sek von einem 0:0 wären lächerlich - und wenn's das Wiener Derby wäre.Jetzt muss der ORF nur noch auf viele Tore hoffen! Allerdings sehe ich schon Gerichtsverfahren zwischen ORF und Premiere, ob dieser Lattenpendler oder jener vergebene Elfer tatsächlich spielentscheidend war! Die Anwälte werden sicher weiter verdienen! 958017[/snapback] ein 0:0 kann genauso spannend, wenn nicht sogar spannender als ein 2:0 sein, insofern ist deine erste aussage schwachsinnig. ich finde die entscheidung ist - egal wie ausgelegt trotzdem schwachsinn. orf hat keine rechte, also darf er auch nix zeigen. so würde ich das verstehen. außer, man verpflichtet den orf, dass er es nach dem erst- bzw. zweitrechtebesitzer zeigen muss. aber so kann man atv einfach sehr schaden. und ich würde das nicht einsehen. ich bin ein verfechter einer pluralistischen medienlandschaft, im speziellen im bereich rundfunk/tv, welcher ja ohnehin jahrzehntelang nur als monopol existent war! 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OoK_PS Konteradmiral a.D. Geschrieben 10. Februar 2006 (bearbeitet) Volltreffer ist erstmal weg: ATV+ zieht Bundesliga in den Hauptabend vorMorgen im STANDARD: "Volltreffer Flash" in der ersten Werbepause des Hauptabendfilms gegen 20.35 - 3 Minuten mit allen Toren Trennlinie Zum Auftakt der Bundesliga am 18. Februar zieht ATV die Bundesligaberichterstattung auf 20.35 Uhr vor, berichtet DER STANDARD in seiner Wochenendausgabe: In einem so genannten "Volltreffer Flash" will der Sender in der ersten Werbepause des Hauptabendfilms alle Tore des Spieltags zeigen. Der ORF darf wie berichtet künftig laut Bundeskommunikationssenat zehn Sekunden pro Tor und spielentscheidender Szene (Lattenpendler, vergebener Elfmeter, rote Karte, schwere Ausschreitungen) zeigen, ohne für die Rechte zu zahlen. "Volltreffer" um 22 Uhr entfällt. Über die weitere Vorgangsweise verhandelt ATV+ noch mit Rechteinhaber Premiere. Der Privatsender pocht auf Modalitäten, die den mehr als 3 Millionen Euro pro Jahr für die Rechte entsprechen - das bedeutet wohl Vorabend, gegen den sich Premiere bisher sperrte. Der ORF zahlt nur 1000 Euro pro Minute. Sonntagnachmittag (19. Februar) zeigt der Sender zum Saisonauftakt das Livespiel Pasching gegen Salzburg. (fid) derstandard somit gibts alle tore zuerst auf ATV+ - gut so . ich denke trotzdem, dass Volltreffer bestehen bleibt, irgendwann müssen ja auch die zusammenfassungen gezeigt werden. bearbeitet 10. Februar 2006 von OoK_PS 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Blackie75 ASB-Legende Geschrieben 10. Februar 2006 ein 0:0 kann genauso spannend, wenn nicht sogar spannender als ein 2:0 sein Mag sein, im Regelfall sind 0:0-Partien zum Einschlafen. ich finde die entscheidung ist - egal wie ausgelegt trotzdem schwachsinn. orf hat keine rechte, also darf er auch nix zeigen. Damit verkennst du die Rechtslage, die hier schon lang und breit erklärt wurde und die auch gerechtfertigt ist. Ich bin dagegen, dass Informationen, die für breite Bevölkerungsschichten interessant sind, zunehmend ins Pay-TV abwandern. Ein Kurzberichterstattungsrecht in dieser Form kann verhindern, dass Pay-TV-Anbieter extrem hohe Preise bieten, denn durch die Einschränkung der Exklusivität sind Übertragungsrechte zwangsläufig weniger wert, die derzeitige Preisentwicklung bei Sportübertragungsrechten ist ein Wahnsinn. Und ATV hat schlicht und einfach schlecht verhandelt, die hätten sich niemals auf so eine lange Karenzzeit einlassen dürfen. Volltreffer am Sa Abend um 22:00 Uhr war von vornherein zum Scheitern verurteilt, egal ob der ORF nun die tore vorher zeigt oder nicht. 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OoK_PS Konteradmiral a.D. Geschrieben 10. Februar 2006 (bearbeitet) etwas exakter: ATVplus will Fußball früher zeigenZum Frühjahrs-Start ist "Volltreffer Flash" schon im Hauptabend-Programm geplant Trennlinie Wien - ATVplus möchte nicht länger warten und seine Zweitrechte an der österreichischen Fußball-Bundesliga schon im Hauptabend-Programm nutzen. Zum Auftakt der Saison am 18. Februar wird es schon gegen 20.35 Uhr einen dreiminütigen "Volltreffer Flash" mit allen Toren der Runde in der ersten Werbepause des Hauptfilms geben. Einen entsprechenden Vorab-Bericht des Wochenend-"Standard" bestätigte der Privatsender am Freitag auf APA-Anfrage. Handlungsbedarf nach VwGH-Urteil Bisher war das Fußball-Magazin "Volltreffer" gegen 22.00 Uhr zu sehen. Mit Erstrechteinhaber Premiere verhandelt ATVplus schon seit geraumer Zeit über eine mögliche Nutzung. Nicht zuletzt seit dem VwGH-Urteil, das dem ORF 90 Sekunden pro Bundesliga-Spiel Kurzberichterstattung zusprach, sah man Handlungsbedarf. Mit einem Bescheid des Bundeskommunikationssenats wurden diese 90 Sekunden zwar zum Maximalausmaß erklärt und eine 30-minütige "Karenzfrist" für die ORF-Berichterstattung verhängt. Dennoch möchte ATVplus so früh wie möglich über die Spiele des Tages berichten. Am Sonntag, dem 19. Februar werde man die Begegnung FC Superfund Pasching gegen Red Bull Salzburg live übertragen, dazu werde es die Highlights der Spiele vom Vortag, quasi als Ersatz zum entfallen Normal-"Volltreffer" zeigen, hieß es. Volltreffer wird nicht abgeschafft "Das gilt jetzt einmal für das erste Wochenende", betonte man bei ATVplus. Abgeschafft werden soll der "Volltreffer" nicht, man verhandle nach wie vor mit Premiere über den Zeitpunkt. "Wir wollen eine 'Volltreffer'-Sendung, die einerseits die Wünsche der Zuschauer erfüllt, aber andererseits dem entspricht, was wir für die Zweitrechte bezahlen", sagte ein Sprecher. Ein paar Tage Zeit zum Verhandeln haben Premiere-Boss Georg Kofler, von dem am Freitag vorerst keine Stellungnahme erhältlich war, und ATVplus-Vorstand Franz Prenner noch. Die Pressekonferenz der Bundesliga zum Frühjahrsstart ist für kommenden Donnerstag (16. Februar) geplant. Angekündigt werden als Teilnehmer auch Kofler und Prenner - und die möchten wohl mit einer gemeinsamen Lösung an die Öffentlichkeit treten. (APA) meine variante: Die Samstagsspiele beginnen um 18:00. spieleende somit etwa um 19:50. so kann der ORF erst nach dem hauptabendprogramm bilder zeigen. das wäre frühestens so um 21:10. ATV+ darf Volltreffer bereits um 20:15 starten. bin gespannt, ob es so kommt. bearbeitet 10. Februar 2006 von OoK_PS 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Blackie75 ASB-Legende Geschrieben 10. Februar 2006 (bearbeitet) Es geht sicherlich noch weiter. Denn nach der Lektüre dieses Artikels http://derstandard.at/?url=/?id=2338263 bin ich mir sicher, dass der ORF gegen den neuen Bescheid wieder zum VwGH gehen wird... Der Rechtsstreit ist schon bald spannender als der Kick, um den's geht! bearbeitet 10. Februar 2006 von Blackie75 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Obsolet Contrarian Geschrieben 10. Februar 2006 (bearbeitet) Was spannend ist, dass bisher keine Fußball Sendungen in der Atv Programmvorschau auftauchen. Auch der Atv Flash net - und auch das Livespiel noch nicht. Mal sehen was für ein Termin rauskommt bearbeitet 10. Februar 2006 von Obsolet 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Auswärtsspiel Macht das Flutlicht an! Geschrieben 10. Februar 2006 Volltreffer darf sich mMn ziemlich steigern, um die Quoten halten zu können. Denn es wird zu wenig zusätzliches geboten und die Tore und wichtigen Spielszenen kann man - wenn die Entscheidung hält, wovon ich ausgehe - jetzt schon früher sehen ohne Angst zu haben, etwas wichtiges versäumt zu haben. Da ist mir der Kommentar vom Didi Constantini schon zu wenig... 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OoK_PS Konteradmiral a.D. Geschrieben 10. Februar 2006 Volltreffer darf sich mMn ziemlich steigern, um die Quoten halten zu können. Denn es wird zu wenig zusätzliches geboten und die Tore und wichtigen Spielszenen kann man - wenn die Entscheidung hält, wovon ich ausgehe - jetzt schon früher sehen ohne Angst zu haben, etwas wichtiges versäumt zu haben. Da ist mir der Kommentar vom Didi Constantini schon zu wenig... 958618[/snapback] nein, die Tore kommen zuerst auf ATV+, in diesem flash gegen 20:35. bei spielbeginn um 18:30 dürfte der ORF szenen frühestens gegen 20:50 zeigen. da das staatsfernsehen aber keine unterbrechungswerbung zeigen darf, ist die erste gelegenheit um etwa 21:10 (ende millionenshow). das problem ist nur, ATV+ macht sich mit diesem flash selbst konkurrenz. daher meine spekulation: spielbeginn um 30 minuten vorverlegen auf 18:00, spielende somit gegen 19:50. Volltreffer im hauptabendprogramm um 20:15, der ORF könnte weiterhin frühestens um 21:10 senden. resultat: viel bessere quoten für ATV+ (vor fortgehen kann man somit noch ein bisserl fussball schauen). vielleicht zahlt der sender ein bisserl was an Premiere oder es gibt verstärkte werbung für den Abosender... irgendwas wird man sich da schon einfallen lassen. falls es so kommt, hat sicher ORF selbst ein bein gestellt, denn der Volltreffer um 20:15 stiehlt dem ORF sicher einige zuschauer, ich würde auch eine quote - je nach begegenung - zwischen 180.000 und 300.000 tippen. 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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