kratos_SaNcHeZ Kennt das ASB in und auswendig Geschrieben vor 8 Stunden Sohnemann schrieb Gerade eben: Und was dann? Mein nein war auf @herr_bertbezogen und dein Beitrag als Quelle angefügt. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Grüner-Wiener Im ASB-Olymp Geschrieben vor 8 Stunden Sturmgewitter schrieb vor 1 Stunde: Also ehrlich, wenn man im Mob Bierbänke, Mistkübel und Bierdosen auf die Einsatzkräft wirft hat das natürlich einen andren Charakter als wenn ein Bsoffener das am Hauptlplatz macht. Ich bin direkt danebengestanden und das war schon recht wild. Hinterher draufkommen und jammern, dass das schwer bestraft werden könne und man als abschreckendes Beispiel dienen soll, weil die Justiz dem einen Riegel vorschieben will und es zu harten Urteilen kommt, ist halt auch a bissal schwach. Da kann die Kurve noch so oft Ultras Liberi rufen, die Aktion war selten dämlich und gehört auch abgestraft. Edit: und ja auch wenn ein Security einen Fan verletzt haben sollte, rechtfertigt dass das ganze noch immer nicht. Genau um das geht es aber. Einzelne Personen können nicht als abschreckendes Beispiel dienen. Jeder Mensch muss vor Gericht gleich behandelt werden, egal welche Religion, Hautfarbe, Vereinsangehörigkeit etc. Vereinfachtes Beispiel Alkohol am Steuer. Folgende Strafen gibt es für 1,2 - 1,59 Promille: Ab 1,2 Promille Alkoholgehalt im Blut kostet das Vergehen zwischen 1.200 und 4.400 Euro und der Führerschein ist für mindestens 4 Monate weg. Außerdem wird man zur Nachschulung geschickt, was zusätzliche Kosten bedeutet. (https://www.oeamtc.at/thema/vorschriften-strafen/alkohol-am-steuer-was-alkoholisierten-lenkern-bluehen-kann-16179524) Wenn du mit 1,2 erwischt wirst und 4.400 zahlen musst sollten auch alle anderen 4.400 zahlen und du nicht als abschreckendes Beispiel dienen. 7 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JoggaBonito Posting-Pate Geschrieben vor 7 Stunden Grüner-Wiener schrieb vor 46 Minuten: Genau um das geht es aber. Einzelne Personen können nicht als abschreckendes Beispiel dienen. Jeder Mensch muss vor Gericht gleich behandelt werden, egal welche Religion, Hautfarbe, Vereinsangehörigkeit etc. Vereinfachtes Beispiel Alkohol am Steuer. Folgende Strafen gibt es für 1,2 - 1,59 Promille: Ab 1,2 Promille Alkoholgehalt im Blut kostet das Vergehen zwischen 1.200 und 4.400 Euro und der Führerschein ist für mindestens 4 Monate weg. Außerdem wird man zur Nachschulung geschickt, was zusätzliche Kosten bedeutet. (https://www.oeamtc.at/thema/vorschriften-strafen/alkohol-am-steuer-was-alkoholisierten-lenkern-bluehen-kann-16179524) Wenn du mit 1,2 erwischt wirst und 4.400 zahlen musst sollten auch alle anderen 4.400 zahlen und du nicht als abschreckendes Beispiel dienen. Blutalkohol kann man klar beziffern und dementsprechend einheitlich bestrafen. Körperverletzung oder der Versuch findet immer in unterschiedlichen Ausmaß und Umständen statt, dementsprechend gibts gar nicht die Möglichkeit rechtlich alles gleich zu behandeln. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sohnemann SINE METU Geschrieben vor 6 Stunden Grüner-Wiener schrieb vor 59 Minuten: Wenn du mit 1,2 erwischt wirst und 4.400 zahlen musst sollten auch alle anderen 4.400 zahlen und du nicht als abschreckendes Beispiel dienen. Das ist ein Strafrahmen. Der wird doch nicht beim ersten Mal voll ausgereizt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Schönaugürtel Mario Sitzplatzschwein Geschrieben vor 6 Stunden Sturmgewitter schrieb vor 2 Stunden: Ich hab ein Video von dem Vorfall gemacht und es mir grad nochmal angeschaut Kannst du mir das schicken? Ich hab nur ein Video gesehen das damals auf fussballseiten online gestellt wurde. Da sieht es nicht wild aus. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dagobert Trump Banklwärmer Geschrieben vor 5 Stunden Sohnemann schrieb vor 52 Minuten: Das ist ein Strafrahmen. Der wird doch nicht beim ersten Mal voll ausgereizt. Und genau darum geht es. Wer sich auch nur oberflächlich mit der üblichen Strafzumessung hinsichtlich der gegenständlichen Sachverhalte und entsprechenden Tatbeständen beschäftigt, erkennt relativ schnell, dass hier ein deutlicher Ausschlag nach oben vorliegt. Die Richterinnen und Richter orientieren sich schließlich im Normalfall nicht nur am Strafrahmen und vorliegenden Milderungs- bzw. Erschwerungsgründen, sondern als Richtwert auch an ergangenen Urteilen in vergleichbaren Fällen. (Das liegt insbesondere daran, dass die Instanz das bei deutlichen Abweichungen von der eigenen Praxis gerne hebt.) Bei den Urteilen, die seitens des Kollektivs jetzt kritisiert werden, fehlt eben diese Relation zur gängigen Praxis, weil eben der von dir angesprochene Strafrahmen im Vergleich zu weit nach oben ausgeschöpft wurde - und das ist, abgesehen von der absurden Wortwahl des Richters - der wesentliche Kritikpunkt. 3 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SturmfanDöblingMitCape V.I.P. Geschrieben vor 5 Stunden flachzange1987 schrieb vor 8 Stunden: so funktioniert das in der Rechtssprechung eigentlich nicht, aber du könntest dennoch Recht haben. Denk es war einfach wieder unser Burschenschafter-Justiz-Netzwerk, dass dem Proleten eines auswischen wollte. Was ist das für ein selbstgerechter, linker Schwachsinn? 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SturmUndDrang Kennt das ASB in und auswendig Geschrieben vor 5 Stunden Man kann recht schnell vergleichbare Fälle googlen. Dosenwurf auf Polizisten (wobei es egal sein sollte, ob Polizist, Installateur oder Landschaftsgärtner) wurde in den Medienberichten nie mit Freiheitsstrafe geahndet, trotz Einstufung als versuchte schwere Körperverletzung. Die Zeit schreibt 2023 etwa 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sohnemann SINE METU Geschrieben vor 4 Stunden (bearbeitet) SturmUndDrang schrieb vor 10 Minuten: Man kann recht schnell vergleichbare Fälle googlen. Dosenwurf auf Polizisten (wobei es egal sein sollte, ob Polizist, Installateur oder Landschaftsgärtner) wurde in den Medienberichten nie mit Freiheitsstrafe geahndet, trotz Einstufung als versuchte schwere Körperverletzung. Die Zeit schreibt 2023 etwa - Und was sagt die österreichische Rechtssprechung dazu? - Wie oft wurde der in deinem Beispiel Verurteilte schon verurteilt? - Wie viel Zeit ist seit seiner letzten Verurteilung vergangen? - Wurde noch eine andere Straftat verurteilt? - Gibt es noch offene Strafen? - etc. bearbeitet vor 4 Stunden von Sohnemann 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Graz_Umgebung Weltklassecoach Geschrieben vor 4 Stunden (bearbeitet) Schönaugürtel Mario schrieb vor 1 Stunde: Kannst du mir das schicken? Ich hab nur ein Video gesehen das damals auf fussballseiten online gestellt wurde. Da sieht es nicht wild aus. Ich hätte des Video wo man am Schluss sieht, wie der Mistkübel auf die Polizisten von oben geworfen wird. Falls du dieses meinst mit den Ultrasseiten. Dauert circa 1:30 Also, wenn du es willst, hau eine PN raus. Von "nicht wild" sind wir da aber schon weit entfernt ^^ bearbeitet vor 4 Stunden von Graz_Umgebung 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SturmUndDrang Kennt das ASB in und auswendig Geschrieben vor 4 Stunden Sohnemann schrieb vor 14 Minuten: - Und was sagt die österreichische Rechtssprechung dazu? - Wie oft wurde der in deinem Beispiel Verurteilte schon verurteilt? - Wie viel Zeit ist seit seiner letzten Verurteilung vergangen? - Wurde noch eine andere Straftat verurteilt? - Gibt es noch offene Strafen? - etc. Okay hast Recht, geht nicht aus dem Bericht hervor obs Vorstrafen gab. Aber war der Sturmfan vorbestraft oder auf Bewährung? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sohnemann SINE METU Geschrieben vor 4 Stunden SturmUndDrang schrieb vor 1 Minute: Aber war der Sturmfan vorbestraft oder auf Bewährung? Laut Bericht ist der Hauptangeklagte einschlägig vorbestraft. 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SW-Seebacher Bester Mann im Team Geschrieben vor 4 Stunden Sohnemann schrieb vor 6 Minuten: Laut Bericht ist der Hauptangeklagte einschlägig vorbestraft. Noch immer, das trifft auf den Hauptangeklagten zu, aber auch die anderen haben Haftstraften ausgefasst... 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dagobert Trump Banklwärmer Geschrieben vor 4 Stunden Sohnemann schrieb vor 6 Minuten: Laut Bericht ist der Hauptangeklagte einschlägig vorbestraft. Und der Großteil der anderen Angeklagten nicht - der Hauptangeklagte hat mit den drei Bierdosen nämlich nichts zu tun. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kartoffelsalat Stammspieler Geschrieben vor 4 Stunden 8 minutes ago, Sohnemann said: Laut Bericht ist der Hauptangeklagte einschlägig vorbestraft. aber der hauptangeklagte wird nicht der sein, der die dosen geworfen hat, oder? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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