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freiberuflicher Wappler
1234567 schrieb vor 14 Minuten:

nur zum Spass bekommst ned 3 1/2 Jahre unbedingt.

ich nehme mal an das da die eine oder andere bedingte Vorstrafe umgewandelt wurde.

Man müsste auch die genauen Straftaten wissen um urteilen zu können. 

So ist es.

Ohne den vorherigen Lebenswandel zu kennen, lässt sich da finde ich nix sagen.

Außer das su einmal so deppert sein musst dich am Rande der eigenen Meisterfeier so aufzuführen.

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Ergänzungsspieler

Meine Meinung: selber schuld, kein Mitleid. Wenn jemand randaliert muss er damit rechnen erwischt zu werden. Und ohne wirklich eindeutigste Beweise bekommst bei uns keine Strafe. Also wird es schon passen. Von daher finde ich die Aufgeregtheit der Fanklubs nur peinlich und beschämend! Doppelmoral: letztens noch Transparente gegen Gewalt an Frauen hoch halten, und dann Gewalttäter bemitleiden? Nö, das geht nicht!

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Sitzplatzschwein
glockgame schrieb vor 33 Minuten:

Meine Meinung: selber schuld, kein Mitleid. Wenn jemand randaliert muss er damit rechnen erwischt zu werden. Und ohne wirklich eindeutigste Beweise bekommst bei uns keine Strafe. Also wird es schon passen. Von daher finde ich die Aufgeregtheit der Fanklubs nur peinlich und beschämend! Doppelmoral: letztens noch Transparente gegen Gewalt an Frauen hoch halten, und dann Gewalttäter bemitleiden? Nö, das geht nicht!

Die beschweren sich ja über die Verhältnismäßigkeit der Strafe. Kann schon sein dass es ungewöhnlich hohe Strafen waren, die es in vergleichbaren Fällen nicht gab.

 

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Kennt das ASB in und auswendig
Schönaugürtel Mario schrieb vor 6 Minuten:

Die beschweren sich ja über die Verhältnismäßigkeit der Strafe. Kann schon sein dass es ungewöhnlich hohe Strafen waren, die es in vergleichbaren Fällen nicht gab.

 

Dann kann man immer noch in Berufung gehen. Wird schon weniger werden.

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Bester Mann im Team
Schönaugürtel Mario schrieb vor 18 Stunden:

Die beschweren sich ja über die Verhältnismäßigkeit der Strafe. Kann schon sein dass es ungewöhnlich hohe Strafen waren, die es in vergleichbaren Fällen nicht gab.

 

Genau darum geht es, danke. Geht ja net um keine Strafen sondern um die Höhe. Braucht man sich nur die letzten Verfahren anschauen und dann wird man sehen, dass Szeneleute teilweise Ewigkeiten in U-Haft gesessen sind und dann auch sehr hohe Strafen ausgefasst haben. Natürlich nicht ganz vergleichbar, aber zwei Szeneleute haben unbedingt 6 Monate für Nasenbeinbruch bekommen (beide hatten keine Vorstrafe) und der Burgstaller Angreifer hat nur eine bedingt Haftstrafe bekommen (trotz der Schwere der Verletzung). 

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Teamspieler

Endlos Thema-

gibts wieder den Unterschied leichte/schwere/absichtliche Körperverletzung

Operation/Folgeschäden

und einfach jemden eine in die Goschn zu hauen gehört sich nicht , auch wenn man Szenetyp ist

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SINE METU
1234567 schrieb vor 33 Minuten:

Endlos Thema-

gibts wieder den Unterschied leichte/schwere/absichtliche Körperverletzung

Operation/Folgeschäden

und einfach jemden eine in die Goschn zu hauen gehört sich nicht , auch wenn man Szenetyp ist

Für alle, die den Artikel nicht lesen können. Verurteilt wurde da eine versuchte absichtlich schwere Körperverletzung in Tateinheit mit Widerstand gegen die Staatsgewalt, nachdem man auch auf Polizisten losgegangen ist. 

Sollens in Berufung gehen, wahrscheinlich wird die Strafe eh noch etwas gesenkt. Aber die Ausrede mit "MaN wOlLtE eIn ExEmPeL sTaTuIeReN" kann man sich in die Haare schmieren. 

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Bester Mann im Team
Sohnemann schrieb vor 11 Minuten:

Für alle, die den Artikel nicht lesen können. Verurteilt wurde da eine versuchte absichtlich schwere Körperverletzung in Tateinheit mit Widerstand gegen die Staatsgewalt, nachdem man auch auf Polizisten losgegangen ist. 

Sollens in Berufung gehen, wahrscheinlich wird die Strafe eh noch etwas gesenkt. Aber die Ausrede mit "MaN wOlLtE eIn ExEmPeL sTaTuIeReN" kann man sich in die Haare schmieren. 

Ich versteh schon, dass Vergleiche oft schwierig sind, aber google hat mir zb das in 2 Minuten ausgespuckt:
https://www.diepresse.com/5969215/griff-polizist-auf-corona-demo-an-39-jaehriger-zu-geldstrafe-verurteilt

Widerstand gegen die Staatsgewalt und (nicht nur versuchte) schwere Körperverletzung -> Geldstrafe. Ob da die Verhaltnismäßigkeit jetzt gegeben ist, muss jeder für sich entscheiden.

bearbeitet von SW-Seebacher

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Beruf: ASB-Poster
SW-Seebacher schrieb vor 3 Minuten:

Ich versteh schon, dass Vergleiche oft schwierig sind, aber google hat mir zb das in 2 Minuten ausgespuckt:
https://www.diepresse.com/5969215/griff-polizist-auf-corona-demo-an-39-jaehriger-zu-geldstrafe-verurteilt

Widerstand gegen die Staatsgewalt und (nicht nur versuchte) schwere Körperverletzung -> Geldstrafe. Ob da die Verhaltnismäßigkeit jetzt gegeben ist, muss jeder für sich entscheiden.

Kennst du die Verurteilten in unserem Fall? Weil Vorstrafen sind ja nie auszuschließen

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Knows how to post...
Schiri99 schrieb vor 10 Minuten:

Kennst du die Verurteilten in unserem Fall? Weil Vorstrafen sind ja nie auszuschließen

Steht auch im Artikel der Kleinen Zeitung, Vorstrafen sind vorhanden.

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Kennt das ASB in und auswendig
SW-Seebacher schrieb vor 46 Minuten:

Ich versteh schon, dass Vergleiche oft schwierig sind, aber google hat mir zb das in 2 Minuten ausgespuckt:
https://www.diepresse.com/5969215/griff-polizist-auf-corona-demo-an-39-jaehriger-zu-geldstrafe-verurteilt

Widerstand gegen die Staatsgewalt und (nicht nur versuchte) schwere Körperverletzung -> Geldstrafe. Ob da die Verhaltnismäßigkeit jetzt gegeben ist, muss jeder für sich entscheiden.

Bitte versuchts nicht Gerichtsurteile anhand von Zeitungsartikeln zu vergleichen. :facepalm:

Kennst die Judikate der beiden Fälle im Detail?

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Bester Mann im Team
kratos_SaNcHeZ schrieb vor 43 Minuten:

Bitte versuchts nicht Gerichtsurteile anhand von Zeitungsartikeln zu vergleichen. :facepalm:

Kennst die Judikate der beiden Fälle im Detail?

Wie gesagt, ich verstehe Vergleiche sind schwer. Gibt aber auch genug Juristen in der Kurve, die es sehr wohl einschätzen können. Deswegen geh ich mal davon aus, dass die Kritik an der Verhältnismäßigkeit net ganz unberechtigt sein wird. 

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Posting-Pate
SW-Seebacher schrieb vor 24 Minuten:

Wie gesagt, ich verstehe Vergleiche sind schwer. Gibt aber auch genug Juristen in der Kurve, die es sehr wohl einschätzen können. Deswegen geh ich mal davon aus, dass die Kritik an der Verhältnismäßigkeit net ganz unberechtigt sein wird. 

Sind vielleicht keine einwandfreien Urteile was die Verhältnismäßigkeit angeht im Verhältnis zu anderen Urteilen, können wir aber wahrscheinlich alle nicht beurteilen, weil wir die genauen Umstände nicht kennen. Aber meine persönliche Meinung ist da darf die Justiz auch ruhig mal ein Exempel statuieren bei solchen Kandidaten. Wer bei einer Meisterfeier mit Pyro, Mistkübel und was auch immer auf die Polizei schießt und viele weitere Unbeteiligte dabei gefährdet gehört solange wie es das Gesetz zulässt eingesperrt, vorallem wenn da schon Vorstrafen bestehen. Nur weil andere Urteile sehr lasch ausfallen ist das kein Freifahrtsschein.

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