Pepi_Gonzales freiberuflicher Wappler Geschrieben vor 7 Stunden 1234567 schrieb vor 14 Minuten: nur zum Spass bekommst ned 3 1/2 Jahre unbedingt. ich nehme mal an das da die eine oder andere bedingte Vorstrafe umgewandelt wurde. Man müsste auch die genauen Straftaten wissen um urteilen zu können. So ist es. Ohne den vorherigen Lebenswandel zu kennen, lässt sich da finde ich nix sagen. Außer das su einmal so deppert sein musst dich am Rande der eigenen Meisterfeier so aufzuführen. 8 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
glockgame Ergänzungsspieler Geschrieben vor 4 Stunden Meine Meinung: selber schuld, kein Mitleid. Wenn jemand randaliert muss er damit rechnen erwischt zu werden. Und ohne wirklich eindeutigste Beweise bekommst bei uns keine Strafe. Also wird es schon passen. Von daher finde ich die Aufgeregtheit der Fanklubs nur peinlich und beschämend! Doppelmoral: letztens noch Transparente gegen Gewalt an Frauen hoch halten, und dann Gewalttäter bemitleiden? Nö, das geht nicht! 8 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Schönaugürtel Mario Sitzplatzschwein Geschrieben vor 3 Stunden glockgame schrieb vor 33 Minuten: Meine Meinung: selber schuld, kein Mitleid. Wenn jemand randaliert muss er damit rechnen erwischt zu werden. Und ohne wirklich eindeutigste Beweise bekommst bei uns keine Strafe. Also wird es schon passen. Von daher finde ich die Aufgeregtheit der Fanklubs nur peinlich und beschämend! Doppelmoral: letztens noch Transparente gegen Gewalt an Frauen hoch halten, und dann Gewalttäter bemitleiden? Nö, das geht nicht! Die beschweren sich ja über die Verhältnismäßigkeit der Strafe. Kann schon sein dass es ungewöhnlich hohe Strafen waren, die es in vergleichbaren Fällen nicht gab. 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kratos_SaNcHeZ Kennt das ASB in und auswendig Geschrieben vor 3 Stunden Schönaugürtel Mario schrieb vor 6 Minuten: Die beschweren sich ja über die Verhältnismäßigkeit der Strafe. Kann schon sein dass es ungewöhnlich hohe Strafen waren, die es in vergleichbaren Fällen nicht gab. Dann kann man immer noch in Berufung gehen. Wird schon weniger werden. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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