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fis schrieb vor 34 Minuten:

Is ja nur ein Scherzkandidat, Nr 2 wird interessant 

Kappe Herkeling?

sorry,  natürlich 

Albertas Kli­ma­wiszys

bearbeitet von loeni9

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fak 1990 schrieb vor 2 Stunden:

Laut Sky hat Jürgen Werner, Jörg Schmadtke als Sportvorstand vorgeschlagen.:laugh:

Das ist die Erklärung dafür, warum wir noch einmal 4 Mio brauchen. 

Gehalt für die ersten drei Monate. 

bearbeitet von KindausFavoriten

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thebodi schrieb vor 6 Minuten:
ooeveilchen schrieb vor 2 Stunden:

Schmörg Jadtke 

Würgen Jerner 

Vielleicht will er es ja so weit treiben, dass der Verein bettelnd angekrochen kommt, dass er es doch wieder macht. 

bearbeitet von KindausFavoriten

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ASB-Legende
Finlay Mickel schrieb vor 1 Stunde:

Ich glaube es geht darum, dass man den dann nicht mehr ablehnen kann. 

Das ist eben die Frage. Das wurde ja schon mehrfach diskutiert und eigentlich ist niemand ein Weg eingefallen wie das mit den Lizenzbestimmungen und dem Aktienrecht vereinbart werden könnte. Von wegen weisungsfreier Aufsichtsrat... Oder hab ich was verpasst @pramm1ff

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V.I.P.
reallumpi schrieb vor 2 Minuten:

Das ist eben die Frage. Das wurde ja schon mehrfach diskutiert und eigentlich ist niemand ein Weg eingefallen wie das mit den Lizenzbestimmungen und dem Aktienrecht vereinbart werden könnte. Von wegen weisungsfreier Aufsichtsrat... Oder hab ich was verpasst @pramm1ff

Also ein Bestimmungsrecht ist verboten und ein Vorschlagsrecht belegt - soweit die Fakten. 

Jetzt stellt sich die Frage, wie das im Detail umgesetzt wurde - also ab wann ein Vorschlag nicht mehr abgelehnt werden kann oder ob überhaupt eine Besetzung erfolgen muss. 

Aus meiner Sicht kann nur ein Vorschlag der WTF zum Vorstand bestellt werden, aber das Vorschlagsrecht kann niemals in ein Bestellungsgebot (zweite oder dritte Wahl etc.) münden, weil es sonst zu einem Bestellungsrecht durch die Hintertür würde ("Oh, also Blihall soll es nicht werden, na dann, hier ist der Alternativkandidat zur Bestellung"). 

Eine Bestellungspflicht halte ich ebenfalls für unrealistisch, weil sie mangels hartem Vorschlagsrecht nicht durchsetzbar wäre (gegenseitiges abputzen, ob A einfach mutwillig nicht zustimmt oder B mutwillig nur Idioten vorschlägt). 

 

Also ist es am Ende ein Patt, wo ggf. einfach niemand bestellt wird. 

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