Meistergruppe 2025


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Ferdi schrieb vor 3 Minuten:

FIX oder wird Rapid oder Tottenham am 30.4 schon spielen ?? 

scheint fix zu sein, ist auch das bevorzugte Vorgehen der UEFA:

"If Chelsea qualify and Tottenham reach the Europa League Semi-Finals, the Chelsea tie will be reversed"

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My rule is never to look at anything on the Internet.
sundaydriver schrieb vor 3 Minuten:

haben wir nicht sogar unterschiedliche preise bei topspiel / nicht topspiel?

Haben wir. Trotzdem ist die Frage, wie das inhaltlich zu erklären ist. Bis zum Hartberg-Spiel ist in den letzten Jahren eigentlich nur gegen die Austria etwas passiert. Nach dem Hartberg-Spiel kann offensichtlich auch gegen andere Gegner etwas passieren. Warum dann der Zusammenhang mit den Top-Spielen?

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Posting-Pate
Silva schrieb vor 7 Minuten:

Haben wir. Trotzdem ist die Frage, wie das inhaltlich zu erklären ist. Bis zum Hartberg-Spiel ist in den letzten Jahren eigentlich nur gegen die Austria etwas passiert. Nach dem Hartberg-Spiel kann offensichtlich auch gegen andere Gegner etwas passieren. Warum dann der Zusammenhang mit den Top-Spielen?

Weil wir ja immernoch nicht von einer Strafe wegen den Hartberg-Vorfällen sprechen, sondern von einer Strafe wegen den Derby-Vorfällen. Deshalb gilt die Strafe bei Heimspielen, deshalb gilt die Strafe bei Topspielen.

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ASB-Gott
sundaydriver schrieb vor 14 Minuten:

haben wir nicht sogar unterschiedliche preise bei topspiel / nicht topspiel?

haben wir :) das ist aber unsere Definition eines Topsspieles - könnten wir also sofort anpassen und die Heimspiele gegen BW Linz und WAC zum teuren Topspiel erklären - dann müssten sie diese für die Strafe ziehen? natürlich nicht, aber ich will nur wissen, wie man auf so eine kuriose Art der Strafe kommt und meint, das wäre nicht angreifbar

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Posting-Pate
Batigol_7 schrieb vor 22 Minuten:

auch wenn man das vorher alles schon wußte, macht es diese Art der Rechtssprechung nicht weniger irre..... drei Spiele ohne Block, ja, aber drei Spiele gegen dings und dings und dings ohne Block - gegen dings und dings dazwischen gehts aber, weil irgendwer das nicht als "Topspiel" bezeichnet? na gehts noch? das ist doch willkürlich ohne Ende

Man braucht aber auch nicht so tun, als hätte man sich die Mannschaften gegen welche die Sperren gelten sollen bei der Nase herbeigezogen. Beim Topspielzuschlag bei unseren Ticketpreisen geht es ja auch nur um den Fanandrang, nicht um den Tabellenplatz beispielsweise. Macht für mich schon Sinn, dass das Zuschauerinteresse bzw das Ausmaß der Rivalität als entscheidender Faktor herangezogen wird.

Zudem sprechen wir immernoch über die Gremien einer Fußballliga, nicht über die staatstragende ordentliche Gerichtsbarkeit. Das kann man meiner Meinung nach nicht vergleichen

bearbeitet von eeelias

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Teamspieler
eeelias schrieb Gerade eben:

Man braucht aber auch nicht so tun, als hätte man sich die Mannschaften gegen welche die Sperren gelten sollen bei der Nase herbeigezogen. Beim Topspielzuschlag bei unseren Ticketpreisen geht es ja auch nur um den Fanandrang, nicht um den Tabellenplatz. Macht für mich schon Sinn, dass das Zuschauerinteresse bzw das Ausmaß der Rivalität als entscheidender Faktor herangezogen wird.

Zudem sprechen wir immernoch über die Gremien einer Fußballliga, nicht über die staatstragende ordentliche Gerichtsbarkeit. Das kann man meiner Meinung nach nicht vergleichen

Nein macht keinen Sinn

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ASB-Gott
eeelias schrieb Gerade eben:

Man braucht aber auch nicht so tun, als hätte man sich die Mannschaften gegen welche die Sperren gelten sollen bei der Nase herbeigezogen. Beim Topspielzuschlag bei unseren Ticketpreisen geht es ja auch nur um den Fanandrang, nicht um den Tabellenplatz. Macht für mich schon Sinn, dass das Zuschauerinteresse bzw das Ausmaß der Rivalität als entscheidender Faktor herangezogen wird.

Zudem sprechen wir immernoch über die Gremien einer Fußballliga, nicht über die staatstragende ordentliche Gerichtsbarkeit. Das kann man meiner Meinung nach nicht vergleichen

die einzige Frage ist welches Argument der Senat verwendet, gehts hier darum uns maximal weh zu tun oder um die Sicherheit? weil die Gefahr, dass etwas passiert gegen BW Linz höher ist als gegen RB

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ASB-Legende
eeelias schrieb vor 20 Minuten:

Muss nicht vor Gericht halten.

:lol: interessantes rechtsverständnis allemal

aber ja, das dürft auch der zugang vom senat sein

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Posting-Pate
Feanor schrieb vor 3 Minuten:

:lol: interessantes rechtsverständnis allemal

aber ja, das dürft auch der zugang vom senat sein

Vielleicht verrenne ich mich da gerade auch in etwas, aber die Strafen der Bundesliga müssen doch bloß den Statuten der Liga entsprechen, da gelten doch nicht die selben Anforderungen, wie beim Schuldspruch durch einen Strafrichter etc., oder?

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ASB-Gott
eeelias schrieb vor 4 Minuten:

Man braucht aber auch nicht so tun, als hätte man sich die Mannschaften gegen welche die Sperren gelten sollen bei der Nase herbeigezogen. Beim Topspielzuschlag bei unseren Ticketpreisen geht es ja auch nur um den Fanandrang, nicht um den Tabellenplatz beispielsweise. Macht für mich schon Sinn, dass das Zuschauerinteresse bzw das Ausmaß der Rivalität als entscheidender Faktor herangezogen wird.

Zudem sprechen wir immernoch über die Gremien einer Fußballliga, nicht über die staatstragende ordentliche Gerichtsbarkeit. Das kann man meiner Meinung nach nicht vergleichen

ich erstell manchmal Bescheide in einem gewissen Bereich, bin aber sonst rechtlich gesehen ein absoluter Laie

deshalb stell ich ja diese komischen Fragen hier, weil ich absolut nicht verstehen kann, wie sowas jemals argumentierbar als Strafe herhalten könnte, wo doch auch jedes Urteil im Sport rechtlich anfechtbar ist... 

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MarkoBB8 schrieb vor 6 Minuten:

die einzige Frage ist welches Argument der Senat verwendet, gehts hier darum uns maximal weh zu tun oder um die Sicherheit? weil die Gefahr, dass etwas passiert gegen BW Linz höher ist als gegen RB

Indirekt bewirkt vielleicht auch die Herangehensweise mit dem "maximal weh tun" eine höhere Sicherheit, weil bei schwererer Strafandrohung die Wahrscheinlichkeit, dass nochmal etwas passiert, geringer ist. Siehe auch bei den potentiellen Punkteabzügen wegen Pyrotechnikvergehen damals ...

Batigol_7 schrieb vor 4 Minuten:

ich erstell manchmal Bescheide in einem gewissen Bereich, bin aber sonst rechtlich gesehen ein absoluter Laie

deshalb stell ich ja diese komischen Fragen hier, weil ich absolut nicht verstehen kann, wie sowas jemals argumentierbar als Strafe herhalten könnte, wo doch auch jedes Urteil im Sport rechtlich anfechtbar ist... 

Ich studiere (eigentlich) Jus, bin deshalb aber natürlich trotzdem kein Experte, sehe mich genauso als Laie wie du. Nur unabhängig von meinem Wissen über Gerichtsbarkeit etc bin ich mir eben unsicher, inwiefern das alles überhaupt anwendbar ist. Aber wie gesagt, vermutlich bin ich da auf einem Irrweg, zum Glück gibt es hier einige seriöse Juristen, die das hoffentlich bald aufklären werden.

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ASB-Legende
eeelias schrieb vor 5 Minuten:

Vielleicht verrenne ich mich da gerade auch in etwas, aber die Strafen der Bundesliga müssen doch bloß den Statuten der Liga entsprechen, da gelten doch nicht die selben Anforderungen, wie beim Schuldspruch durch einen Strafrichter etc., oder?

naja, die Statuten müssen sich aber an Rechte halten. hier könnte man zb. über eine Art gleichheitsgrundsatz streiten.

es gilt aber wie so oft, wo kein Kläger da kein Richter. der Ö-Topf ist dafür wohl ein Paradebeispiel. Arbeitsrechtlich würde der Ö-Topf sofort gekippt werden weil er Österreicher gegenüber anderen EU Bürgern bevorzugt.

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The Best!!!
valderama schrieb vor 45 Minuten:

Es warten eh nur rund 100 000 Stadiongeher in Österreich auf den Spielplan :angry:

Das man mit 70+ noch so nervös werden kann... :D

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ASB-Legende
eeelias schrieb vor 2 Minuten:

Vielleicht verrenne ich mich da gerade auch in etwas, aber die Strafen der Bundesliga müssen doch bloß den Statuten der Liga entsprechen, da gelten doch nicht die selben Anforderungen, wie beim Schuldspruch durch einen Strafrichter etc., oder?

es ist einfach völlig willkürlich, wie kann man dafür auch nur in irgendeiner weise verständnis aufbringen und/oder diese entscheidung hinnehmen.

es ist ebenso komplett absurd, dass für vergehen die auswärts passieren eine heimsektorsperre im raum steht. fiktives aber eigentlich nicht wirklich weit hergeholtes beispiel: eine bestimmte personengruppe hat aus welchen gründen auch immer ein hausverbot im weststadion, allerdings kein österreichweites stadionverbot. besagte personengruppe führt sich bei einem auswärtsspiel in xy auf, sorgt für eine spielunterbrechung. warum sollte rapid deswegen mit einer heimsektorsperre bestraft werden und finanziellen schaden nehmen?

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