Guido Burgstaller wurde Opfer eines körperlichen Angriffs


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ASB-Süchtige(r)
ShortCall schrieb vor 15 Minuten:

Sowas passiert in den seltensten Fällen Personen die nicht schon eine gewisse Gewaltaffinität haben. Jemanden ohne Grund so brutal zu attackieren, erfordert eine gewisse Hemmschwelle zu überschreiten, Überzeugung und Lust auf Gewalt. 

Ich schätze, der hat sowas nicht zum ersten Mal gemacht. 

Das Gericht, und nur das Gericht entscheidet. Warum ein Mensch diese Hemmschwelle überschreitet (fühlt sich offensichtlich bedroht, der hat meine Freundin auf das letzte angemacht und belästigt etc. - nur Vorstellungen meinerseits - könnten Ursache für diesen Kurzschluss gewesen sein) wird sich ebendort herausstellen und gewürdigt werden.

moerli schrieb vor 3 Minuten:

Also ehrlich die Post klingt sehr komisch und ist pro Täter verfasst 

Der Angeklagte sagt er ist Bedroht worden und schon ist er Unschuldig 

Der Kläger hat keine Beweise das er lügt?

Ich will nur aufklären wie es vor Gericht ablaufen könnte. Ein Gerichtsverfahren ist immer "oasch", egal auf welcher Seite du stehst.

 

bearbeitet von Sterz

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Weltklassecoach
15 minutes ago, Sterz said:

Wenn der Angeklagte z.B. vor Gericht angibt, dass er gefährlich bedroht wurde und aufgrund dieser Drohung nur mehr den Ausweg des Schlages (Körperverletzung) hatte um unversehrt aus dieser Geschichte zu kommen bin ich gespannt wie sich die Kausa entwickelt.

Also das Vorliegen einer Notwehrsituation erfordert einen gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Angriff. Wenn das medial Kolportierte (weggedreht mit den Händen in den Hosentaschen) stimmt, dann ist das nur sehr schwer konstruierbar, nicht einmal als Putativnotwehr.

bearbeitet von blakeo

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Im ASB-Olymp
moerli schrieb vor 1 Minute:

Also ehrlich die Post klingt sehr komisch und ist pro Täter verfasst 

Der Angeklagte sagt er ist Bedroht worden und schon ist er Unschuldig 

Der Kläger hat keine Beweise das er lügt?

find ich nicht, er beleuchtet eigentlich nur a bisserl, was alles möglich ist. Ich hab auch schon das eine oder andere Sträußchen vor Gericht ausgefochten, eher nur Vertragsstreitigkeiten, Bagatellschäden Verkehrsunfälle, und ein paar direkt verfolgt, und der hier  bereits gefallene Spruch "auf hoher See und vor Gericht ist man allein in Gottes Hand" hat seine Berechtigung. Ich habe einen Prozess verloren wo ich als einziger ein Schriftstück hatte und die 3 Zeugen des Gegner logen dass sich nur so die Balken bogen und hab verloren, ein ander mal hatte ich nichts als meine Aussage, die aber der SV dann als nachvollziehbar betrachtete und die Zeugin des Gegners nicht und da habe ich zu meiner Überraschung gewonnen. 

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Superstar
Sterz schrieb vor 3 Minuten:

Das Gericht, und nur das Gericht entscheidet. Warum ein Mensch diese Hemmschwelle überschreitet (fühlt sich offensichtlich bedroht, der hat meine Freundin auf das letzte angemacht und belästigt etc. - nur Vorstellungen meinerseits - könnten Ursache für diesen Kurzschluss gewesen sein) wird sich ebendort herausstellen und gewürdigt werden.

Natürlich. Hab ich auch nicht in Abrede gestellt. 

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Fußballgott

Also:

Die Polizei wusste bereits, dass er es war. Statement: „Hat sich freiwillig gestellt“

Auf den Videos ist ganz klar zu sehen was passiert ist.

Statement: „Er nimmt die Schuld auf sich“

Das sind absolute Nullaussagen. Wenn man am Video genau sieht, dass er Burgi eine prackt, was soll er sonst tun außer sagen dass er es war? Das ist mMn weder irgendeine Art von Einsicht, noch sonst ein mildernder Grund.

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ASB-Süchtige(r)
blakeo schrieb Gerade eben:

Also das Vorliegen einer Notwehrsituation erfordert einen gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Angriff. Wenn das medial Kolportierte (weggedreht mit den Händen in den Hosentaschen) stimmt, dann ist das nur sehr schwer konstruierbar, nicht einmal als Putativnotwehr.

Schau her, es gibt neben der körperlichen Gewalt auch die psychische Gewalt - stell dir vor Burgi sagt zu seinem Pedant er hätte seine Alte f.....Ich hätte ihm auch eine geschmiert. Dass er danach auf den Schädel fällt und sich diese schwere Verletzung zugezogen hat war nicht absehbar bzw. nicht beabsichtigt. Auf dem Sportplatz passiert ja ähnliches, dass sie mit den Schädeln reiben bis sich einer theatralisch auf den Boden wirfst. Wie bereits von mir gepostet, das Gericht ist am Zug und wird eine Lösung finden.

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Sterz schrieb vor 2 Minuten:

Schau her, es gibt neben der körperlichen Gewalt auch die psychische Gewalt - stell dir vor Burgi sagt zu seinem Pedant er hätte seine Alte f.....Ich hätte ihm auch eine geschmiert. Dass er danach auf den Schädel fällt und sich diese schwere Verletzung zugezogen hat war nicht absehbar bzw. nicht beabsichtigt. Auf dem Sportplatz passiert ja ähnliches, dass sie mit den Schädeln reiben bis sich einer theatralisch auf den Boden wirfst. Wie bereits von mir gepostet, das Gericht ist am Zug und wird eine Lösung finden.

Absolut korrekt, nur müsste halt der Täter bei Worten glaubhafte Zeugen finden die gesprochenes auch eindeutig gehört haben, dazu wird ja der ganze Verlauf auf Video sein. Da wird auch das Verhalten der Beteiligten zu sehen sein. 

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Weltklassecoach
5 minutes ago, Sterz said:

Schau her, es gibt neben der körperlichen Gewalt auch die psychische Gewalt - stell dir vor Burgi sagt zu seinem Pedant er hätte seine Alte f.....Ich hätte ihm auch eine geschmiert. Dass er danach auf den Schädel fällt und sich diese schwere Verletzung zugezogen hat war nicht absehbar bzw. nicht beabsichtigt. Auf dem Sportplatz passiert ja ähnliches, dass sie mit den Schädeln reiben bis sich einer theatralisch auf den Boden wirfst. Wie bereits von mir gepostet, das Gericht ist am Zug und wird eine Lösung finden.

Schau her, der Angriff auf ein Rechtsgut ist nur dann zulässig, wenn ein mindestens gleichwertiges Rechtsgut gefährdet ist. Eine Drohung einer Person, die keinerlei Anstalten macht, dieses Rechtsgut auch tatsächlich zu gefährden ist kein valider Rechtsfertigungsgrund vor Gericht.

Dein Beispiel ist ein Paradebeispiel für das Faktum, dass die Ehre kein notwehrfähiges Rechtsgut ist, das ist einfach Blödsinn, was du da redest. Das hat natürlich nichts damit zu tun, ob ein Gericht entscheidet - natürlich tut es das. Es hält sich dabei aber an Gesetze und die legen klar dar, was einen Rechtfertigungsgrund für eine Körperverletzung darstellt und was nicht, das nennt man dann Notwehr. Eine rein verbale Drohung oder eine Beleidigung tut dies aber eben nicht.
 

bearbeitet von blakeo

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...
P200E schrieb vor 2 Stunden:

Er wusste nicht dass es Burgstaller war, tut ihm leid, Vater glühender Rapid Anhänger, er hat gerade auf eigene Kostenm die Matura nachgeholt und hätte im Jänner die Prüfung gehabt. Er hofft, sein Angestelltenverhältnis aufgrund  dieses Vorfalls nicht zu verlieren um den materiellen Schaden so rasch wie möglich wieder gut machen zu können. Nimmt freiwillige Bewährungshilfe in Anspruch und auch ein Antiaggressionstraining absolvieren, da er sich einfach nicht erklären kann was ihn zu dieser Tat bewogen hat. So sein Anwalt Klaus Ainedter.

 

Quelle Kurier

Alles Routine für einen Anwalt. Zieht halt alle Register in Richtung eines geringen Strafausmaßes.

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blakeo schrieb vor 1 Minute:

Schau her, der Angriff auf ein Rechtsgut ist nur dann zulässig, wenn ein mindestens gleichwertiges Rechtsgut gefährdet ist. Eine Drohung einer Person, die keinerlei Anstalten macht, dieses Rechtsgut zu gefährden ist kein valider Rechtsfertigungsgrund vor Gericht.

Dein Beispiel ist ein Paradebeispiel für das Faktum, dass die Ehre kein notwehrfähiges Rechtsgut ist, das ist einfach Blödsinn, was du da redest. Das hat natürlich nichts damit zu tun, ob ein Gericht entscheidet - natürlich tut es das. Es hält sich dabei aber an Gesetze und die legen klar dar, was einen Rechtfertigungsgrund für eine Körperverletzung darstellt und was nicht, das nennt man dann Notwehr. Eine Drohung oder eine Beleidigung tut dies aber eben nicht.

Es geht mir eher darum, dass wohl jeder von uns schon Mal in der Situation war jemanden wegzustoßen bzw in einer Auseinandersetzung dabei war. Ich kenne die Aufnahmen nicht und weiß nicht ob es sich um einen rechten Haken oder einen Rempler handelte, dieser reicht leicht aus, wenn der andere blöd fällt.

Ich will den Täter nicht in Schutz nehmen, es sollte sich aus meiner Sicht jedoch jeder fragen ob er nicht auch Mal in einer Situation war, die so hätte enden können. 

 

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V.I.P.
wienerfußballfan schrieb vor 1 Minute:

Es geht mir eher darum, dass wohl jeder von uns schon Mal in der Situation war jemanden wegzustoßen bzw in einer Auseinandersetzung dabei war. Ich kenne die Aufnahmen nicht und weiß nicht ob es sich um einen rechten Haken oder einen Rempler handelte, dieser reicht leicht aus, wenn der andere blöd fällt.

Ich will den Täter nicht in Schutz nehmen, es sollte sich aus meiner Sicht jedoch jeder fragen ob er nicht auch Mal in einer Situation war, die so hätte enden können. 

 

Das ist halt genau der springende Punkt. Auseinandersetzung hat jeder schon mal. Aber anhand der Polizei aussendung war es eben das nicht, sondern ein Schlag aus dem nichts gegen einen passiven Mann mit beiden Händen in der Tasche. Und das ist halt ein gewaltiger unterschied. Auch hat er schon die gesamte Verantwortung auf sich genommen, also untermauert es, dass es keine Auseinandersetzung war, sondern eine einseitige aggressive Handlung 

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Weltklassecoach
5 minutes ago, wienerfußballfan said:

Es geht mir eher darum, dass wohl jeder von uns schon Mal in der Situation war jemanden wegzustoßen bzw in einer Auseinandersetzung dabei war. Ich kenne die Aufnahmen nicht und weiß nicht ob es sich um einen rechten Haken oder einen Rempler handelte, dieser reicht leicht aus, wenn der andere blöd fällt.

Ich will den Täter nicht in Schutz nehmen, es sollte sich aus meiner Sicht jedoch jeder fragen ob er nicht auch Mal in einer Situation war, die so hätte enden können. 

 

Wenn du jemanden aktiv so "berührst", dass er sich schwer verletzt, dann hast du ein strafrechtliches Problem - außer, du hast dich gegen einen körperlichen Angriff gewehrt. Dann ist es in keinem Fall Notwehr. Wie und warum du geschlagen hast ist dann relevant für das tatsächlich verwirklichte Delikt (und damit das mögliche Straßfmaß) bzw. natürlich die Beurteilung durch den Richter.

Natürlich gibt es Fälle, in denen der Täter möglicherweise (fälschlicherweise) davon ausgehen darf, dass ein Angriff bevorsteht - wenn der andere "aufreibt", auf ihn zuläuft usw. Das ist dann schwerer auszulegen - aber die aktuell bekannte Lage mit Händen in den Hosentaschen ist ja schon fast ein Beispiel aus dem Lehrbuch.

Der Kollege hat es so dargestellt, als müsste der Täter nur sagen, dass ihm gedroht wurde und schon ist der Schlag gerechtfertigt, darum ging es.

bearbeitet von blakeo

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grubi87 schrieb Gerade eben:

Das ist halt genau der springende Punkt. Auseinandersetzung hat jeder schon mal. Aber anhand der Polizei aussendung war es eben das nicht, sondern ein Schlag aus dem nichts gegen einen passiven Mann mit beiden Händen in der Tasche. Und das ist halt ein gewaltiger unterschied. Auch hat er schon die gesamte Verantwortung auf sich genommen, also untermauert es, dass es keine Auseinandersetzung war, sondern eine einseitige aggressive Handlung 

Eine Auseinandersetzung kann mit Worten beginnen und dann ausarten, an dem Wort "Schlag" lässt sich nicht feststellen ob es sich um einen schweren Faustschlag oder einen Rempler mit der flachen Hand handelte der auch als Schlag bezeichnet wird. Um das festzustellen sind Gerichte da.

Es reicht ein Schlag mit der flachen Hand auf die Schulter und wenn das Schicksal will fliegt Burgi leider schlimmst möglich.

Es kann auch sein, dass ihn der Täter einen Haken verpasst hat, was dann deutlich schwerer wiegt 

blakeo schrieb vor 4 Minuten:

Wenn du jemanden aktiv so "berührst", dass er sich schwer verletzt, dann hast du ein strafrechtliches Problem - außer, du hast dich gegen einen körperlichen Angriff gewehrt. Dann ist es in keinem Fall Notwehr. Wie und warum du geschlagen hast ist dann relevant für das tatsächlich verwirklichte Delikt (und damit das mögliche Straßfmaß) bzw. natürlich die Beurteilung durch den Richter.

Natürlich gibt es Fälle, in denen der Täter möglicherweise (fälschlicherweise) davon ausgehen darf, dass ein Angriff bevorsteht - wenn der andere "aufreibt", auf ihn zuläuft usw. Das ist dann schwerer auszulegen - aber die aktuell bekannte Lage mit Händen in den Hosentaschen ist ja schon fast ein Beispiel aus dem Lehrbuch.

Der Kollege hat es so dargestellt, als müsste der Täter nur sagen, dass ihm gedroht wurde und schon ist der Schlag gerechtfertigt, darum ging es.

Du hast natürlich Recht, ich meinte eben, dass zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit z.B Welten liegen. Wenn man am Video sieht wie der Täter ausholt und gezielt schlägt eben z.B einen Kinnhaken bist schnell beim Vorsatz, wenn man einen Rempler sieht bist eher bei der Fahrlässigkeit 

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Posting-Pate
blakeo schrieb vor 28 Minuten:

Schau her, der Angriff auf ein Rechtsgut ist nur dann zulässig, wenn ein mindestens gleichwertiges Rechtsgut gefährdet ist. Eine Drohung einer Person, die keinerlei Anstalten macht, dieses Rechtsgut auch tatsächlich zu gefährden ist kein valider Rechtsfertigungsgrund vor Gericht.

Dein Beispiel ist ein Paradebeispiel für das Faktum, dass die Ehre kein notwehrfähiges Rechtsgut ist, das ist einfach Blödsinn, was du da redest. Das hat natürlich nichts damit zu tun, ob ein Gericht entscheidet - natürlich tut es das. Es hält sich dabei aber an Gesetze und die legen klar dar, was einen Rechtfertigungsgrund für eine Körperverletzung darstellt und was nicht, das nennt man dann Notwehr. Eine rein verbale Drohung oder eine Beleidigung tut dies aber eben nicht.
 

Danke, dass du das so eindrücklich dargelegt bzw. richtiggestellt hast!

Denn diese immer wiederkehrenden Relativierungen dieser schweren Körperverletzung ("aber er hat mich doch blöd angeredet...beleidigt...") werden heute leider immer häufiger als Rechtfertigungsgrund herangezogen, sind aber inakzeptabel. Leider lernen immer weniger Menschen, wie man Konflikte verbal austragen kann.

 

bearbeitet von dingo

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ASB-Süchtige(r)
wienerfußballfan schrieb vor 2 Minuten:

Absolut korrekt, nur müsste halt der Täter bei Worten glaubhafte Zeugen finden die gesprochenes auch eindeutig gehört haben, dazu wird ja der ganze Verlauf auf Video sein. Da wird auch das Verhalten der Beteiligten zu sehen sein. 

 

blakeo schrieb vor 2 Minuten:

Schau her, der Angriff auf ein Rechtsgut ist nur dann zulässig, wenn ein mindestens gleichwertiges Rechtsgut gefährdet ist. Eine Drohung einer Person, die keinerlei Anstalten macht, dieses Rechtsgut zu gefährden ist kein valider Rechtsfertigungsgrund vor Gericht.

Dein Beispiel ist ein Paradebeispiel für das Faktum, dass die Ehre kein notwehrfähiges Rechtsgut ist, das ist einfach Blödsinn, was du da redest. Das hat natürlich nichts damit zu tun, ob ein Gericht entscheidet - natürlich tut es das. Es hält sich dabei aber an Gesetze und die legen klar dar, was einen Rechtfertigungsgrund für eine Körperverletzung darstellt und was nicht, das nennt man dann Notwehr. Eine Drohung oder eine Beleidigung tut dies aber eben nicht.

 

blakeo schrieb vor 4 Minuten:

Schau her, der Angriff auf ein Rechtsgut ist nur dann zulässig, wenn ein mindestens gleichwertiges Rechtsgut gefährdet ist. Eine Drohung einer Person, die keinerlei Anstalten macht, dieses Rechtsgut zu gefährden ist kein valider Rechtsfertigungsgrund vor Gericht.

Dein Beispiel ist ein Paradebeispiel für das Faktum, dass die Ehre kein notwehrfähiges Rechtsgut ist, das ist einfach Blödsinn, was du da redest. Das hat natürlich nichts damit zu tun, ob ein Gericht entscheidet - natürlich tut es das. Es hält sich dabei aber an Gesetze und die legen klar dar, was einen Rechtfertigungsgrund für eine Körperverletzung darstellt und was nicht, das nennt man dann Notwehr. Eine Drohung oder eine Beleidigung tut dies aber eben nicht.

Lies dir einmal den §107 im StGB durch. 

Entschuldigt die Tat nicht. Kann für das Opfer relevant sein. 

 

 

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