DerGott Postet viiiel zu viel Geschrieben 30. Juli 2024 pironi schrieb vor 16 Stunden: Welche hast du dir geholt? Da die Wohnung etwas größer ist - eine Daikin 2,5kw im Schlafzimmer und eine 3,5 kw im Wohnzimmer. Daikin ist laut der Firma wohl vom Preis- Leistungsverhältnis die bessere Option. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kante oi! gorgeous! what's your name? Geschrieben 31. Juli 2024 pironi schrieb am 22.7.2024 um 17:19 : Wie lautet hier die Begründung der Hausverwaltung? Chatgpt sagt folgendes Ob du eine Split-Klimaanlage an der Außenwand deiner Eigentumswohnung installieren darfst, hängt von mehreren Faktoren ab: 1. **Eigentümergemeinschaft**: Wenn du in einem Mehrparteienhaus wohnst, ist die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erforderlich. Änderungen an der Außenfassade betreffen das Gemeinschaftseigentum und müssen in der Regel von allen Eigentümern genehmigt werden. 2. **Baurechtliche Vorschriften**: Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche baurechtliche Vorschriften, die beachtet werden müssen. Diese können den Abstand zu Nachbargrundstücken, den Lärmschutz und die Optik des Gebäudes betreffen. 3. **Hausordnung und Teilungserklärung**: Die Hausordnung und die Teilungserklärung der Eigentümergemeinschaft enthalten oft spezielle Regelungen, die bauliche Veränderungen und die Nutzung von Gemeinschaftseigentum betreffen. 4. **Denkmalschutz**: Wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht, sind besondere Genehmigungen notwendig, und bauliche Veränderungen sind oft stark eingeschränkt. Es ist empfehlenswert, vor der Installation der Klimaanlage: - Die Hausverwaltung oder den Verwaltungsbeirat zu konsultieren. - Eine Versammlung der Eigentümergemeinschaft anzuberaumen und die Zustimmung einzuholen. - Eventuell notwendige Genehmigungen von der zuständigen Baubehörde einzuholen. Ohne diese Schritte könnte eine eigenmächtige Installation zu rechtlichen Problemen und Konflikten mit den Miteigentümern führen. Mein Nachbar hat jetzt ein Gerät, hab ich zumindest gesehen, dass es außen am Balkon hängt. Gefragt hat er mich ganz sicherlich nicht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kante oi! gorgeous! what's your name? Geschrieben 31. Juli 2024 Delarge schrieb am 28.7.2024 um 20:25 : Die Neuerung mit der Zustimmungsfiktion betrifft nicht alle Änderungen an der Fassade sondern nur bestimmte (z.B. Außenjalousien, einbruchssichere Türen und ein paar andere Dinge). Für Klimaanlagen ist nach wie vor die Zustimmung der Miteigentümer notwendig. Bezüglich Fassade: Was ist, wenn das Gerät bei mir am Balkon von außen nicht einsehbar ist? Ist dann auch eine Zustimmung notwendig? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Delarge forza roma Geschrieben 31. Juli 2024 Kante schrieb vor einer Stunde: Bezüglich Fassade: Was ist, wenn das Gerät bei mir am Balkon von außen nicht einsehbar ist? Ist dann auch eine Zustimmung notwendig? Keine Ahnung. Kenn mich eh zu wenig aus, bin über die Regelung nur gestolpert weil ich letztens Außenjalousien montieren hab lassen. Ich meine, wo gelesen zu haben, dass man keine Zustimmung braucht wenn das Gerät nicht einsehbar ist. Allerdings muss man ja trotzdem ein Loch durch die Außenmauer bohren und allein hierfür wäre evtl. wieder die Zustimmung notwendig? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
spektrum89 "Das ist klassisch ..." Geschrieben 2. August 2024 (bearbeitet) Grundsätzlich sind in Eigentümergemeinschaften immer Zustimmungen notwendig, wenn Veränderungen getätigt werden, die z.B. das Aussehen permanent verändern. Als (vereinfachten) Grundsatz kann man sich merken, dass einem als Eigentümer die eigene Wohnung eben nicht gehört, sondern nur ein gewisser Anteil am kompletten Haus; über die eigene Wohnung hat man nur das alleinige Verfügungsrecht. Die Zustimmung ist einzuholen bei dauerhaften Verändern: D.h. Außenjalousien, Sicherheitstür (wenn sie von der vorinstallierten Tür stark abweicht), neue Fenster, Umbau bei (tragenden) Mauern, neue Fenster, fixe Klimaanlagen. Keine Zustimmung braucht man (logischerweise) beim Streichen von Wänden, Bilder aufhängen in der Wohnung, etc. Bei (großem) Loch in die Außenmauer ist daher ws. schon eine Zustimmung einzuholen. In der Praxis passiert das natürlich oft nicht weil: a) Wissen viele das gar nicht; weil sie eben glauben "meine Wohnung gehört mir, ich kann machen was ich will" b) sogar Hausverwaltungen raten mit unter davon ab, da es - gerade bei Häusern mit vielen Parteien - eh immer jemanden gibt der Nein sagt, und wenn mans einfach macht, dann schert sich wegen a) eh niemand drum. bearbeitet 2. August 2024 von spektrum89 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wienerfußballfan ASB-Gott Geschrieben 4. August 2024 Kante schrieb am 31.7.2024 um 16:06 : Bezüglich Fassade: Was ist, wenn das Gerät bei mir am Balkon von außen nicht einsehbar ist? Ist dann auch eine Zustimmung notwendig? Ja, da es um die bauliche Veränderung an der Fassade geht Kante schrieb am 31.7.2024 um 15:56 : Mein Nachbar hat jetzt ein Gerät, hab ich zumindest gesehen, dass es außen am Balkon hängt. Gefragt hat er mich ganz sicherlich nicht. Wenn ihr beide Eigentümer seit, Kannst du eine Beschwerde einbringen bei der Hausverwaltung 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mazunte Ω Geschrieben 4. August 2024 Kante schrieb am 31.7.2024 um 15:56 : Mein Nachbar hat jetzt ein Gerät, hab ich zumindest gesehen, dass es außen am Balkon hängt. Gefragt hat er mich ganz sicherlich nicht. Stört Dich die Klima vom Nachbar? Und bevor man wie so manche meinen, gleich zur HV rennt, red ich doch mal mit dem. Ausgnommen Vollhirschen; 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kante oi! gorgeous! what's your name? Geschrieben 4. August 2024 mazunte schrieb vor einer Stunde: Stört Dich die Klima vom Nachbar? Und bevor man wie so manche meinen, gleich zur HV rennt, red ich doch mal mit dem. Ausgnommen Vollhirschen; Na natürlich nicht. Mir geht's darum auch eine machen zu lassen, nicht ihm reinzuscheißen. 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SturmfanDöblingMitCape V.I.P. Geschrieben 4. August 2024 Ob man die Außeneinheit eines Split - Klima )- oder Wärmepumpen)anlage sieht ist ja nur das halbe Problem, weils da den Suderanten und Blockwarten der Nachbarschaft deutlich auffällt, was gleich zu Punkt 2 führt: Wesentlich problematischer sind die Regelungen für Schallemissionen und Anständen vom Aufstellungsort zu zB dem Nachbarn. In der Praxis gibts den Begriff Phantomschall: Da jammert der Nachbar schon, dass es so laut ist und er nicht schlafen kann, obwohl das Gerät noch gar nicht angeschlossen/in Betrieb ist Wenns blöd kommt und der Nachbar auf einen Prozess mit einem Haufen Gutachten besteht, besteht ein hohes Risiko, dass du die deine Außenheit wieder abbauen lassen musst -> viel Stress und viele Tausender für genau nix. Und genau diese ungenaue Rechtslage führt dazu, dass hier eine ganze Branche gehemmt wird. Aber anstatt für klare Verhältnisse zu sorgen, stellt sich die Politik hin und lässt sich für - zugegeben tolle und gute - Fördertöpfe feiern 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Auron1902 Postinho Geschrieben 4. August 2024 SturmfanDöblingMitCape schrieb vor einer Stunde: Wenns blöd kommt und der Nachbar auf einen Prozess mit einem Haufen Gutachten besteht, besteht ein hohes Risiko, dass du die deine Außenheit wieder abbauen lassen musst -> viel Stress und viele Tausender für genau nix. Sind die Gutachten nicht sowieso notwendig, bei mir waren bei der Einreichung bei der Gemeinde, zig Pläne und Gutachten vorausgesetzt neben den Unterschriften. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Khecari Madame Butterfly Geschrieben 4. August 2024 Kante schrieb vor 4 Stunden: Na natürlich nicht. Mir geht's darum auch eine machen zu lassen, nicht ihm reinzuscheißen. Das ist halt das Problem. Wäre bei uns ähnlich, wir wissen, dass zumindest drei andere Parteien eine haben, wovon eine definitiv nach einem "Nein" der HV angebracht wurde, ob die anderen gefragt haben, wissen wir nicht. Falls wir mal eine wollen, könnten wir diese anderen Parteien als Argument anführen, mit dem Risiko, dass dann "wegen uns" alles rückgängig gemacht werden muss. Auch blöd. Andere Frage: Ab wann sind Geräte eigentlich Lärmbelästigung? Ich denke da zB an eine Poolpumpe, die auch nachts läuft 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SturmfanDöblingMitCape V.I.P. Geschrieben 4. August 2024 Auron1902 schrieb vor 2 Stunden: Sind die Gutachten nicht sowieso notwendig, bei mir waren bei der Einreichung bei der Gemeinde, zig Pläne und Gutachten vorausgesetzt neben den Unterschriften. Ich kanns eigentlich nur von Wien genau sagen, aber hier bist du save wenn du mehr als 3 Meter zum Nachbarn einhältst, bei EFH mit größeren Grund also kein Problem. In einer WEG bist halt beim Balkon etc in der Regel immer näher als 3 Meter beim Nachbarn 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OidaFoda Eierschaukelverzichter Geschrieben 4. August 2024 spektrum89 schrieb am 2.8.2024 um 10:55 : Grundsätzlich sind in Eigentümergemeinschaften immer Zustimmungen notwendig, wenn Veränderungen getätigt werden, die z.B. das Aussehen permanent verändern. Als (vereinfachten) Grundsatz kann man sich merken, dass einem als Eigentümer die eigene Wohnung eben nicht gehört, sondern nur ein gewisser Anteil am kompletten Haus; über die eigene Wohnung hat man nur das alleinige Verfügungsrecht. Die Zustimmung ist einzuholen bei dauerhaften Verändern: D.h. Außenjalousien, Sicherheitstür (wenn sie von der vorinstallierten Tür stark abweicht), neue Fenster, Umbau bei (tragenden) Mauern, neue Fenster, fixe Klimaanlagen. Keine Zustimmung braucht man (logischerweise) beim Streichen von Wänden, Bilder aufhängen in der Wohnung, etc. Bei (großem) Loch in die Außenmauer ist daher ws. schon eine Zustimmung einzuholen. In der Praxis passiert das natürlich oft nicht weil: a) Wissen viele das gar nicht; weil sie eben glauben "meine Wohnung gehört mir, ich kann machen was ich will" b) sogar Hausverwaltungen raten mit unter davon ab, da es - gerade bei Häusern mit vielen Parteien - eh immer jemanden gibt der Nein sagt, und wenn mans einfach macht, dann schert sich wegen a) eh niemand drum. So ist es, es werden Eingangstüren, Fenster getauscht (sogar mit deutlich unterschiedlicher Optik), Wände rausgerissen, Rollläden und Klimaanlagen montiert dass es nur so raucht. Die Hausverwalter stehen tlw in Stiegenhäusern mit 4 verschiedenen Eingangstüren, wenn diese die Eigentümer zum Rückbau auffordern würden, dann wäre es sinnvoll das Auto außerhalb vom Sichtfeld zu parken. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kante oi! gorgeous! what's your name? Geschrieben 4. August 2024 OidaFoda schrieb vor einer Stunde: So ist es, es werden Eingangstüren, Fenster getauscht (sogar mit deutlich unterschiedlicher Optik), Wände rausgerissen, Rollläden und Klimaanlagen montiert dass es nur so raucht. Die Hausverwalter stehen tlw in Stiegenhäusern mit 4 verschiedenen Eingangstüren, wenn diese die Eigentümer zum Rückbau auffordern würden, dann wäre es sinnvoll das Auto außerhalb vom Sichtfeld zu parken. D.h. man sollte die Dinge wie Fenstertausch (auch das stünde einmal an) einfach machen und nicht fragen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OidaFoda Eierschaukelverzichter Geschrieben 4. August 2024 Kante schrieb vor 3 Minuten: D.h. man sollte die Dinge wie Fenstertausch (auch das stünde einmal an) einfach machen und nicht fragen? Solange die Optik nicht abweicht, offiziell ist es zwar Teil der Allgemeinfläche, wird jedoch entweder ignoriert oder (was die Regel ist) mangels Wissens einfach durchgeführt bzw nicht beanstandet, kenn keinen Fall wo ein Rückbau veranlasst wurde. Würde jedoch vorher bei der WE Versammlung anfragen ob ein genereller Fenstertausch ein Thema wäre 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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