Suni ASB-Legende Geschrieben 5. November 2023 Inquisitor schrieb Gerade eben: Der Knackpunkt ist das "wenn das stimmt". Aber wenn nicht, dann wurde eine Institution mit Anspruch auf Seriosität womöglich zu Unrecht mit einem Hooligan in Verbindung gebracht. Na geh a bissi Verleumdung geht immer. Hatten wir das Wochenende noch net 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gakfan ...personifizierte Torgefahr... Geschrieben 5. November 2023 Inquisitor schrieb Gerade eben: Der Knackpunkt ist das "wenn das stimmt". Aber wenn nicht, dann wurde eine Institution mit Anspruch auf Seriosität womöglich zu Unrecht mit einem Hooligan in Verbindung gebracht. Auch 100% agree - ich will keinen Verurteilen, der es nicht war…trotzdem gehört das geprüft! Danke für deine juristischen Einblicke! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inquisitor no one expects the spanish inquisition! Geschrieben 5. November 2023 Suni schrieb vor 3 Minuten: Na geh a bissi Verleumdung geht immer. Hatten wir das Wochenende noch net Naja, Verleumdung sehe ich da nicht. Wenn überhaupt (und das nur schwierig) 1330 ABGB 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Suni ASB-Legende Geschrieben 5. November 2023 Strafrechtlich bin ich gespannt was es bei dem in den Medien bezeichneten Überfall auf den Stand, dann schlussendlich wirklich wird. Raub braucht Gewalt oder Drohung. Wenn keiner verletzt wurde, kann es uU sogar als Diebstahl zu werten sein. Strafrechtsdiskussion und kein Herunterspielen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inquisitor no one expects the spanish inquisition! Geschrieben 5. November 2023 gakfan schrieb vor 4 Minuten: Auch 100% agree - ich will keinen Verurteilen, der es nicht war…trotzdem gehört das geprüft! Danke für deine juristischen Einblicke! Wie gesagt; da gehts weniger um ihn. Nur darum, wie eine Institution sich plötzlich dazu käme, sich rechtfertigen müssen, weil sie Hools beschäftigt. Und es in Wahrheit gar nicht tut. Wenn (sic) er tatsächlich dort beschäftigt sein sollte, dann wird das wohl in einer Entlassung enden. Auch außerberufliches Verhalten kann einen Entlassungsgrubd darstellen, wenn dadurch Interessen des Arbeitgebers tangiert werden. Lehrbuchbeispiel dazu: Der Krankenwagenfahrer, der sich angesoffen privat ins Auto setzt und damit zu erkennen gibt, dass ihm Menschenleben wenig wert sind. Oder ein Bankberater, der privat jemanden betrügt... 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Suni ASB-Legende Geschrieben 5. November 2023 Inquisitor schrieb vor 2 Minuten: Naja, Verleumdung sehe ich da nicht. Wenn überhaupt (und das nur schwierig) 1330 ABGB Najo der eine User hat sich recht lang entschuldigt... Sollte ein Learning sein für die Burschen herinnen die frei von der Seele posten, als gebe es keine Konsequenzen (wurscht ob schwarz od rot) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inquisitor no one expects the spanish inquisition! Geschrieben 5. November 2023 (bearbeitet) Suni schrieb vor 9 Minuten: Strafrechtlich bin ich gespannt was es bei dem in den Medien bezeichneten Überfall auf den Stand, dann schlussendlich wirklich wird. Raub braucht Gewalt oder Drohung. Wenn keiner verletzt wurde, kann es uU sogar als Diebstahl zu werten sein. Strafrechtsdiskussion und kein Herunterspielen. Ein Mob von zig Vermummten, die klar machen, keinen Widerstand zu dulden, wird man mE unter "Drohung" verbuchen können. Untergrenze natürlich Diebstahl bzw Sachbeschädigung (je nachdem, welcher Vorsatz bei der Wegnahme erweislich). Am Ende egal -> gleicher Strafrahmen. Suni schrieb vor 5 Minuten: Najo der eine User hat sich recht lang entschuldigt... Sollte ein Learning sein für die Burschen herinnen die frei von der Seele posten, als gebe es keine Konsequenzen (wurscht ob schwarz od rot) Verleumdung verlangt Wissentlichkeit -> Täter muss wissen (!), dass der Tatvorwurf falsch ist. Fahrlässig kann Verleumdung nicht begangen werden. Gerüchte zu verbreiten (die man zumindest selbst für wahr hält), erfüllen mMn Verleumdung nicht. Womöglich Kreditschädigung (nach ABGB) oder üble Nachrede... aber nicht Verleumdung bearbeitet 5. November 2023 von Inquisitor 4 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Suni ASB-Legende Geschrieben 5. November 2023 Inquisitor schrieb vor 2 Minuten: Ein Mob von zig Vermummten, die klar machen, keinen Widerstand zu dulden, wird man mE unter "Drohung" verbuchen können. Untergrenze natürlich Diebstahl bzw Sachbeschädigung (je nachdem, welcher Vorsatz bei der Wegnahme erweislich). Am Ende egal -> gleicher Strafrahmen. Wiss ma das. Es war immer die Rede von 2en die zum Stand san und dann artet es aus. Aber das ist alles Hören sagen auch von mir.... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Inquisitor no one expects the spanish inquisition! Geschrieben 5. November 2023 (bearbeitet) Suni schrieb vor 8 Stunden: Wiss ma das. Es war immer die Rede von 2en die zum Stand san und dann artet es aus. Aber das ist alles Hören sagen auch von mir.... Wie gesagt: da ist viel Hörensagen dabei. Das kann durchaus eine Drohung gewesen sein. Ein Bankräuber braucht ja auch nicht zu schießen. Wenn dem Bankbeamten auch so klar ist, was er zu tun hat... Aber das wird anhand der Zeugenaussagen zu klären sein... wenn einer nur vorbeirennt und im Laufen was schnappt, ohne dass er Widerstand überwinden muss, dann wirds tatsächlich "nur" Diebstahl sein. Durchaus möglich, dass nur die ersten den Widerstand brechen und die 20 dahinter, die nur zugreifen, Diebstahl begehen. Das ist weniger Rechts- als Tatfrage mMn. bearbeitet 6. November 2023 von Inquisitor 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Grazer Athletiksport Klub Im ASB-Olymp Geschrieben 5. November 2023 Nette rechtliche Mutmaßungen, am Ende werden die Polizei, StA und ggf. Gerichte ihre Arbeit zu machen haben, wie auch die Vereine und die Behörden. W. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Suni ASB-Legende Geschrieben 5. November 2023 Inquisitor schrieb vor 1 Minute: Wie gesagt: da ist viel Hörensagen dabei. Das kann durchaus eine Drohung gewesen sein. Ein Bankräuber braucht ja auch nicht zu schießen. Wenn dem Bankbeamten auch so klar ist, was er zu tun hat... Aber das wird anhand der Zeugenaussagen zu klären sein... wenn einer nur vorbeirennt und im Laufen was schnappt, ohne dass er Widerstand überwinden muss, dann wirds tatsächlich "nur" Diebstahl sein. Eh. Ich hoff das ma in Zukunft die Diskussionen net mehr führen müssen und es normal runter geht beo Derbys. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
RogueRouge Beruf: ASB-Poster Geschrieben 5. November 2023 (bearbeitet) 19 minutes ago, Suni said: Strafrechtlich bin ich gespannt was es bei dem in den Medien bezeichneten Überfall auf den Stand, dann schlussendlich wirklich wird. Raub braucht Gewalt oder Drohung. Wenn keiner verletzt wurde, kann es uU sogar als Diebstahl zu werten sein. Strafrechtsdiskussion und kein Herunterspielen. Ich habe da fliegende Gegenstände gesehen, ich glaube da war auch die eine oder andere Tischplatte dabei. Wenn ich meinem Nachbarn einen Gartenzwerg klaue, dann ist das Diebstahl. Wenn dieser prügelnde und Sachen werfende illegal-vermummte Mob der Absperrzäune mit Getöse überwunden hat, der auf den Videos zu sehen ist nicht Gewalt und/oder Drohung ist, was dann? Auf einem Video liegt ein rot gekleideter Mann offensichtlich bewusstlos im Eingang gegenüber der Ausschank, wo ist da die Frage ob bei diesem Raubüberfall Gewalt dabei war? Ich habe auch mehrfach gelesen, dass es gegen den Zeugwart zu Gewalt gekommen sein soll. Ich weiss nicht was es hier zu deuteln gibt. Und um jemanden zu verleumden, wie du hier schon mehrfach impliziert hast, muss man das Verleumdungsopfer auch erkennbar machen, das würde schwer sein bei diesen vermummten Kriminellen. Das wäre ja noch schöner wenn man die Halunken nicht mehr Halunken nennen dürfte und von öffentlich durchgeführten Straftaten keine persönliche Einschätzung mehr machen dürfte. Pass auf dass du hier nicht Leute der Verleumdung bezichtigst, die rechtlich kein derartiges Delikt begangen haben. Dünnes Eis. bearbeitet 5. November 2023 von RogueRouge 3 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
KaLi1902 Spitzenspieler Geschrieben 5. November 2023 Was für mich bei weitem das größere Thema für zukünftige Derbys sein wird, ist wie man gewährleisten kann, dass die Leute sicher nach Hause können, ohne ständig Angst um Leib und Leben zu haben. Man hat ja gesehen, dass auch Normalos zum Handkuss kommen können. Und da hört sich die Hetz halt wirklich auf. 7 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Grazer Wolf Wahnsinniger Poster Geschrieben 5. November 2023 Suni schrieb vor 10 Minuten: Wiss ma das. Es war immer die Rede von 2en die zum Stand san und dann artet es aus. Aber das ist alles Hören sagen auch von mir.... Alleine das komplett Vermummen zu einem Geschäftslokal gehen ist schon eine Drohung gegen die Mitarbeiter. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bertl80 ASB-Legende Geschrieben 5. November 2023 Inquisitor schrieb vor 3 Minuten: Wie gesagt: da ist viel Hörensagen dabei. Das kann durchaus eine Drohung gewesen sein. Ein Bankräuber braucht ja auch nicht zu schießen. Wenn dem Bankbeamten auch so klar ist, was er zu tun hat... Aber das wird anhand der Zeugenaussagen zu klären sein... wenn einer nur vorbeirennt und im Laufen was schnappt, ohne dass er Widerstand überwinden muss, dann wirds tatsächlich "nur" Diebstahl sein. Durchaus möglich, dass nur die ersten den Widerstand brechen und Raub verantworten und die 20 dahinter, die nur zugreifen, Diebstahl. Am Ende des Tages ist es dann halt scheißegal, was es genau war, weil die Speedy Gonzales der Exekutive eh fast keinen erwischt haben und man den wenigen, die man erwischt hat weil sie zB in den Graben geköpfelt sind, nicht nachweisen kann dass es tatsächlich sie gewesen sind am Fanartikelstand. Die betreffenden werden sich raus reden, die Nord wird sie schützen und vor allem keine weiteren Namen nennen, und am Ende des Tages wird Sturm medial verkünden, dass alles aufgearbeitet wurde aber leider keine Konsequenzen gezogen werden können weil ja auch strafrechtlich keiner belangt wurde. Unterm Strich wird als einzige die dicke Dame, deren Identität zwar bis heute unklar ist aber deren Gesicht man auf Video hat, wegen "Beleidigung" belangt. So meine Vermutung der Aufarbeitung. 5 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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