Lizenzen für die Saison 2023/2024


DerFremde

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Fuck Heraldry!

[14:30] Austria hat keine Lizenz

Der Senat 5 der Österreichischen Fußball-Bundesliga hat nach Prüfung und Evaluierung der von den Lizenz- bzw. Zulassungsbewerbern eingereichten Unterlagen für die Saison 2023/24 16 Bewerbern die Lizenz für die ADMIRAL Bundesliga und 14 Bewerbern (inkl. 3 Amateurmannschaften von BL-Klubs) die Zulassung für die ADMIRAL 2. Liga in erster Instanz erteilt.

Bundesliga-Vorstandsvorsitzender Christian Ebenbauer: „Positiv hervorzuheben ist, dass bereits nach den erstinstanzlichen Entscheidungen sowohl für die höchste als auch für die zweithöchste Spielklasse ausreichend Bewerber zugelassen worden sind. Das zeigt, dass die Klubs auch mit den teilweise umfangreichen Adaptierungen, u.a. durch die Vorgaben der UEFA-Lizenzierung, sehr gewissenhaft gearbeitet haben. All jene Klubs, denen die Lizenz bzw. Zulassung in erster Instanz verweigert wurde, haben nun die Möglichkeit, Protest einzulegen und die erforderlichen Nachweise zu bringen.“

Thomas Hofer-Zeni, Vorsitzender Senat 5: „Die Bestimmungsänderungen haben bewirkt, dass die Qualität der Antragsunterlagen zugenommen hat. Dem Senat 5 wurde dadurch ermöglicht, bereits frühzeitig einen besseren Überblick über die Finanz- und Ertragslage der BL-Klubs zu bekommen. Einzelne Klubs müssen in weiterer Folge Auflagen, wie beispielsweise die Abgabe eines überarbeiteten Budgets im Herbst 2023, erfüllen. Erfreulich ist, dass nun auch Kriterien im Bereich ‚Fußball und soziale Verantwortung‘ etabliert wurden.“

Lizenz und Zulassung

Seit der Ligareform wird zwischen Lizenz (gilt für die ADMIRAL Bundesliga) und Zulassung (gilt für die ADMIRAL 2. Liga) unterschieden. Ein Erhalt der Lizenz berechtigt ebenfalls zur Teilnahme an der ADMIRAL 2. Liga.

ADMIRAL Bundesliga

Lizenz erteilt: FC Red Bull Salzburg, SK Puntigamer Sturm Graz, RZ Pellets WAC, SK Rapid Wien, SK Austria Klagenfurt, WSG Tirol, LASK (Auflage: Aktualisierte zukunftsbezogene Finanzinformationen), CASHPOINT SCR Altach, SV Guntamatic Ried, TSV Egger Glas Hartberg, SC Austria Lustenau.

Lizenz verweigert: FK Austria Wien (finanziell) 

ADMIRAL 2. Liga & Regionalliga

Lizenz erteilt: FC Blau Weiß Linz, FC Flyeralarm Admira, Grazer AK 1902, FAC Wien (Auflage: Aktualisierte zukunftsbezogene Finanzinformationen), SKN St. Pölten.

Zulassung erteilt: FC Liefering, SV Licht-Loidl Lafnitz, FC Mohren Dornbirn 1913 (Auflage: Aktualisierte zukunftsbezogene Finanzinformationen), KSV 1919, SKU Ertl Glas Amstetten, SK BMD Vorwärts Steyr, SV Horn, First Vienna FC 1894; DSV Leoben (Regionalliga Mitte), WSC HOGO Hertha Wels (Regionalliga Mitte), SW Bregenz (Regionalliga West)

Zulassung als Amateurteam eines BL-Klubs: Rapid Wien II, SK Sturm Graz II, LASK Amateure (Regionalliga Mitte)

Zulassung verweigert: FK Austria Wien (finanziell) & Young Violets Austria Wien, SV Stripfing/Weiden (Regionalliga Ost; aufgrund des Nichterfüllens von sportlichen und infrastrukturellen Kriterien)

Verfahrenseinleitung

FC Blau Weiß Linz: Möglicherweise Verstoß gegen Lizenzbestimmung 4.4.1.4 (Transfererlösbeteiligung) und Fristverzug betr. Nicht-Vorlage von weiteren Unterlagen

Vertraulichkeitsverpflichtung

Darüber hinaus gehende (Detail-)Informationen können aus Gründen der Verschwiegenheitspflicht nicht von der Bundesliga, sondern nur von den Klubs selbst beantwortet werden. 

Weiterer Ablauf

Gegen den Senat-5-Beschluss können Lizenz- bzw. Zulassungsbewerber bestimmungsgemäß innerhalb von acht Tagen beim Protestkomitee (schriftlichen) Protest erheben – die Frist endet heuer am Freitag, den 21. April 2023.

Es gilt lt. den Lizenz- und Zulassungsbestimmungen eine eingeschränkte Neuerungserlaubnis: „Neues Vorbringen und neue Beweismittel sind nur bis zum Ablauf der Protestfrist zulässig. Die erstmalige Vorlage eines UGB-Prüfberichtes oder eines Prüfberichtes gemäß den vereinbarten Prüfungshandlungen, Änderungen des geprüften Jahresabschlusses oder betragsmäßige Änderungen der Erwartung und des Budgets sowie des Liquiditätsplans sind jedoch unzulässig.“

Die Entscheidung des Protestkomitees wird heuer bis Donnerstag, 27. April 2023 getroffen. Damit ist das Verfahren bzw. der Instanzenweg innerhalb der Bundesliga abgeschlossen.

Nach Abschluss des verbandsinternen Verfahrens kann innerhalb von acht Tagen Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht, ein Schiedsgericht im Sinne der §§ 577 ff österreichische Zivilprozessordnung (ZPO), eingebracht werden.

Das Lizenzierungsverfahren endet offiziell mit Bekanntgabe der lizenzierten Klubs an die UEFA Ende Mai.

 

Protestfrist: Freitag, 21. April 2023

Entscheidung Protestkomitee (2. Instanz): bis Donnerstag, 27. April 2023

Einreichung der Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht: Innerhalb von acht Tagen nach Zustellung des Protestkomitee-Bescheids

Entscheidung Ständiges Neutrales Schiedsgericht bzw. Meldung an  UEFA: Bis spätestens Ende Mai 2023

bearbeitet von DerFremde

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Auf die nächsten 100 Jahre!
DerFremde schrieb vor 12 Minuten:

Verfahrenseinleitung

FC Blau Weiß Linz: Möglicherweise Verstoß gegen Lizenzbestimmung 4.4.1.4 (Transfererlösbeteiligung) und Fristverzug betr. Nicht-Vorlage von weiteren Unterlagen

War das vorhersehbar?

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Fuck Heraldry!
Zitat

Die Bundesliga (Senat 5) stellt im Zuge ihrer wirtschaftlichen Begründung der Nichterteilung der Lizenz eine Kooperationszusage eines langjährigen, verlässlichen Geschäftspartners des FK Austria Wien in Frage, obwohl diese auch vom Wirtschaftsprüfer positiv bewertet wurde. Im letzten Jahr hat die Bundesliga (Senat 5) eine solche Kooperationszusage dieses Geschäftspartners auch akzeptiert und wurde diese – wie auch in den letzten Jahren zuvor - vollständig erfüllt.

Die betreffende Kooperationszusage ist auch Teil der Fortbestandsprognose des FK Austria Wien, die damit von der Bundesliga (Senat 5) in Frage gestellt wird. Die Fortbestandsprognose wurde jedoch unter Beiziehung eines Insolvenzrechtsanwalts und eines externen Unternehmensberaters in Übereinstimmung mit den Lizenzbestimmungen der Bundesliga erstellt. Darüber hinaus erfüllt die Fortbestandsprognose auch sämtliche Vorgaben des Insolvenz- & Unternehmensrechts und wurde auch von den zuständigen Gremien des FK Austria Wien und vom externen Wirtschaftsprüfer bestätigt.

Dass die Bundesliga (Senat 5) trotz Erfüllung all dieser Vorgaben die Fortbestandsprognose in Zweifel zieht entbehrt jeglicher Grundlage.

Aus all diesen Gründen werden wir gegen diesen Beschluss der Bundesliga (Senat 5) fristgerecht bis 21. April schriftlichen Protest erheben und rechtlich dagegen vorgehen.

https://fk-austria.at/news/stellungnahme-zur-lizenz-entscheidung

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Who let the Drog out?!
Sok schrieb vor 1 Stunde:

War das vorhersehbar?

Spannend auch, was die etwaigen Sanktionen sind, falls ein tatsächlicher Verstoß festgestellt wird und ob das auf die sportliche Wertung irgendeine Auswirkung hätte (Punkteabzug in der laufenden Saison, Punkteabzug in der nächsten Saison, ...?) oder ob die möglichen Sanktionen "nur" wirtschaftliche Auswirkung (Geldstrafen, ...?) hätten. Hinsichtlich Fristverzug bei der Einreichung von Unterlagen ist man ja, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, ansonsten bitte korrigieren, "Wiederholungstäter" oder betrifft das eh den seinerzeitigen Verzug ... Fragen über Fragen.

Auch die Thematik Stripfing ist interessant - da hätte man meinen können, die haben in der Vergangenheit gelernt, wie ein Zulassungsantrag auszusehen hat.

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Fuck Heraldry!

 

 

Zitat

 

LAOLA1: Gegen den FC Blau-Weiß Linz wird ein Verfahren eingeleitet, weil möglicherweise ein „Verstoß gegen die Lizenzbestimmung Transfererlösbeteiligung“ stattgefunden hat. Geht es da um Third-Party-Ownership?

 

Ebenbauer: Das ist richtig interpretiert. Im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens sind scheinbar Unterlagen aufgetaucht, wo der Senat 5 überprüfen will, ob hier ein etwaiger Verstoß vorgelegen ist. Da geht es um etwas in der Vergangenheit. Der Klub wird aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.

 

LAOLA1: In welchem Strafrahmen bewegen wir uns da?

 

Ebenbauer: Die Konsequenzen im Lizenzierungsverfahren sind immer gleich. Aus Sicht des Klubs ist der beste Fall die Verfahrenseinstellung, dann geht es von Ermahnung über Geldstrafe bis 500.000 Euro bis Punkteabzug, Transfersperre und Zwangsabstieg. Für euch Journalisten ist das natürlich interessant, mir gefällt das nicht so gut. Der Strafrahmen ist bei jedem Vergehen gleich.

 

bearbeitet von DerFremde

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