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Frohnatur schrieb vor 7 Stunden:

Kommt drauf an, wie weit die Höfe voneinander entfernt sind. Es gibt auch Bauerndörfer, wo die Bauernhöfe miteinander eine Ortschaft bilden.

Ich persönlich halte nix davon, dass in der Nähe von Bauernhöfen gebaut wird. Ähnlich wie bei Industrieanlagen braucht es mMn wegen der möglichen Emissionen eine größere räumliche Distanz zu Siedlungen. Bei stillgelegten Bauernhöfen besteht die Gefahr, dass vielleicht die nächste Generation wieder wegstarten will mit der Landwirtschaft. Wenn da dann z.B. 15-20 Mieter am Hof wohnen (möglich bei einem Komplettumbau eines Vierkanthofes), wird das sehr schwierig.

Darum gibt es auch Vorschriften für den Lärm und Geruch samt Geruchszone.

Iniesta schrieb vor 8 Stunden:

Is das nur in OÖ so komisch geregelt

Wenn man einen Hof im Freiland groß umbauen bzw. neu bauen möchte, dann muss man in da Stmk dort auch eine Landwirtschaft betreiben, sonst darf man die Nutzungsflächen nur verdoppeln und was abgebrochen wird (an Fläche) geht verloren.

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V.I.P.
Iniesta schrieb vor 11 Stunden:

is das nur in OÖ so komisch geregelt?

Keine Ahnung, bis mir meine Cousine berichtet hat, wusste ich davon auch nichts.

Lt. @Ray09 war es in der Steiermark bis letztes Jahr ja ähnlich, kann also sein, dass es in OÖ letztes Jahr auch geändert worden ist. Weiß ich nicht.

Frohnatur schrieb vor 11 Stunden:

MWn wird danach gestrebt, reine Bauernhofdörfer zu erhalten und nicht in Wohnsiedlungen umzuwandeln, um etwaige Streitereien (Lärm, Geruch, Ruhezeit) schon im Vorhinein zu vermeiden.

Bei Großprojekten ist auf einmal vieles möglich, was bei Einfamilienhäuser nicht geht. Da geht es dann um "Entwicklungsprojekte", die man ja von der Gemeinde aus unbedingt fördern will. Wie immer geht es mMn nur ums Geld.

Richtig - die Gemeinde wollte halt die Ansiedlung eines wichtigen Industriebetriebes und in diesem Zuge dann auch ein neues Wohngebiet bzw. Freizeitzentrum erschließen. 

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aurinko schrieb vor einer Stunde:

Lt. @Ray09 war es in der Steiermark bis letztes Jahr ja ähnlich, kann also sein, dass es in OÖ letztes Jahr auch geändert worden ist. Weiß ich nicht.

In OÖ heißt es anscheinend Grünland und nicht Freiland (§30 Grünland, Fassung vom 03.07.2023). Im §30 vom Raumordnungsgesetz ist das meiste unter Punkt 6a, 6b, &c, etc. festgelegt. Liest sich meiner Meinung nach noch nicht so gut für Nicht-Landwirte als es in der Stmk ist.

 

bearbeitet von Ray09

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I'll be back!
Frohnatur schrieb vor 13 Stunden:

Kommt drauf an, wie weit die Höfe voneinander entfernt sind. Es gibt auch Bauerndörfer, wo die Bauernhöfe miteinander eine Ortschaft bilden.

Ich persönlich halte nix davon, dass in der Nähe von Bauernhöfen gebaut wird. Ähnlich wie bei Industrieanlagen braucht es mMn wegen der möglichen Emissionen eine größere räumliche Distanz zu Siedlungen. Bei stillgelegten Bauernhöfen besteht die Gefahr, dass vielleicht die nächste Generation wieder wegstarten will mit der Landwirtschaft. Wenn da dann z.B. 15-20 Mieter am Hof wohnen (möglich bei einem Komplettumbau eines Vierkanthofes), wird das sehr schwierig.

bei gruppen von bauernhöfen, die zusammen 1 kleine ortschaft bilden, lass ich mir das einreden, bei 1 stillgelegten vierkanthof aber nicht.

weil ja die zahl der bauern immer größer wird ... :zzz: 

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ASB-Halbgott
Iniesta schrieb vor 9 Stunden:

bei gruppen von bauernhöfen, die zusammen 1 kleine ortschaft bilden, lass ich mir das einreden, bei 1 stillgelegten vierkanthof aber nicht.

weil ja die zahl der bauern immer größer wird ... :zzz: 

Da muss man dann halt umwidmen und den Bauernhof auflassen.

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Frohnatur schrieb vor 20 Minuten:

Da muss man dann halt umwidmen und den Bauernhof auflassen.

jo eh, aber da hat sich ja die gemeinde quergelegt*, so wie ich das vorhin aufgefasst hab.

*kann natürlich sein dass da von seiten der landesgesetze auch relativ wenig rechtlicher spielraum da war. aber dann ist mmn die rechtslage da relativ unflexibel.

bearbeitet von Iniesta

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ASB-Legende
Iniesta schrieb am 6.9.2023 um 21:50 :

jo eh, aber da hat sich ja die gemeinde quergelegt*, so wie ich das vorhin aufgefasst hab.

*kann natürlich sein dass da von seiten der landesgesetze auch relativ wenig rechtlicher spielraum da war. aber dann ist mmn die rechtslage da relativ unflexibel.

Bei einem Bauernhof in der tiefsten Pampa wird das Land in oö in den seltensten Fällen eine umwidmung zum dorfgebiet zulassen. Steht im Gegensatz zu den raumordungszielen (Verminderung der zersiedelubg etc.) Und da zeigen sie zum Glück schön langsam auch Zähne

Zumal es oft so ist, dass wenn die Schwester gleich daneben baut. Das ganze nicht so harmonisch läuft wie man sich das vl vorstellt. Und dann hast den Streit

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Boidi schrieb vor 3 Stunden:

Bei einem Bauernhof in der tiefsten Pampa wird das Land in oö in den seltensten Fällen eine umwidmung zum dorfgebiet zulassen. Steht im Gegensatz zu den raumordungszielen (Verminderung der zersiedelubg etc.) Und da zeigen sie zum Glück schön langsam auch Zähne

Zumal es oft so ist, dass wenn die Schwester gleich daneben baut. Das ganze nicht so harmonisch läuft wie man sich das vl vorstellt. Und dann hast den Streit

wo fängt das bauerntum an? im burgenland zahlt man mwn bei unter 1 ha grundbesitz bereits die kammerumlage an die LWK! kann man davon leben? wenn es keine illegale hanfplantage o.ä. is fix nicht.

bearbeitet von Iniesta

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ASB Postingspreisgewinner 2021
Iniesta schrieb vor 11 Stunden:

wo fängt das bauerntum an? im burgenland zahlt man mwn bei unter 1 ha grundbesitz bereits die kammerumlage an die LWK! kann man davon leben? wenn es keine illegale hanfplantage o.ä. is fix nicht.

bei einer Lederhose im Kleiderschrank.

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ASB-Legende
Iniesta schrieb vor 18 Stunden:

wo fängt das bauerntum an? im burgenland zahlt man mwn bei unter 1 ha grundbesitz bereits die kammerumlage an die LWK! kann man davon leben? wenn es keine illegale hanfplantage o.ä. is fix nicht.

Die meisten Bauern sind mittlerweile Nebenerwerbsbauern.

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Boidi schrieb vor 9 Stunden:

Die meisten Bauern sind mittlerweile Nebenerwerbsbauern.

Das ist es ja. Soll man die leeren Bauernhöfe deswegen jetzt abreißen oder dem Verfall preisgeben? Es wär halt schon auch wegen dem Landschaftsbild. 

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ASB-Halbgott
Iniesta schrieb vor 47 Minuten:

Das ist es ja. Soll man die leeren Bauernhöfe deswegen jetzt abreißen oder dem Verfall preisgeben? Es wär halt schon auch wegen dem Landschaftsbild. 

Weil OÖ das Thema war: Der Einbau von Wohnungen ist unter bestimmten Umständen erlaubt. Siehe im Raumordnungsgesetz: https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=LrOO&Gesetzesnummer=10000370&FassungVom=2019-02-25&Artikel=&Paragraf=30&Anlage=&Uebergangsrecht=

Folgende Umstände müssen gegeben sein:

  • erhaltungswürdige Gebäude
  • Straßenanbindung
  • keine Beeinträchtigung des Ort- und Landschaftbildes
  • Abbruch und Neubau an gleicher Stelle zulässig
  • Zubauten bei Kleingebäuden (unter 150m²) erlaubt, wenn es nicht mehr dem zeitgemäßen Wohnbedürfnis entspricht
  • maximal 4 Wohneinheiten, die Zahl kann allerdings durch eine Sonderausweisung im Flächenwidmungsplan erhöht werden

Es gibt somit rechtliche Möglichkeiten, um die leeren Bauernhöfe als Wohnanlagen zu nutzen. Wieso @aurinkos Verwandte nicht den Stall umbauen durfte, weiß ich logischerweise nicht. Die Raumordnung würde es grundsätzlich erlauben.

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Frohnatur schrieb vor 2 Stunden:

Weil OÖ das Thema war: Der Einbau von Wohnungen ist unter bestimmten Umständen erlaubt. Siehe im Raumordnungsgesetz: https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=LrOO&Gesetzesnummer=10000370&FassungVom=2019-02-25&Artikel=&Paragraf=30&Anlage=&Uebergangsrecht=

Folgende Umstände müssen gegeben sein:

  • erhaltungswürdige Gebäude
  • Straßenanbindung
  • keine Beeinträchtigung des Ort- und Landschaftbildes
  • Abbruch und Neubau an gleicher Stelle zulässig
  • Zubauten bei Kleingebäuden (unter 150m²) erlaubt, wenn es nicht mehr dem zeitgemäßen Wohnbedürfnis entspricht
  • maximal 4 Wohneinheiten, die Zahl kann allerdings durch eine Sonderausweisung im Flächenwidmungsplan erhöht werden

Es gibt somit rechtliche Möglichkeiten, um die leeren Bauernhöfe als Wohnanlagen zu nutzen. Wieso @aurinkos Verwandte nicht den Stall umbauen durfte, weiß ich logischerweise nicht. Die Raumordnung würde es grundsätzlich erlauben.

dann könnte man fast annehmen dass die in der gemeinde schon mehr wussten als aurinkos verwandte und da 1 gewisses interesse daran bestandt dass der hof a) leer ist und b) aufgegeben und der gemeinde übertragen wird.

1 schelm wer da vermutet dass der/die bürgermeister*in da €-scheine in den augen hatte? 

das solche vorgehensweisen nicht völlig aus der welt gegriffen sind hat ja die errichtung des badesees mit luxuswohneinheiten als quasi gated community für ortsfremde in, ich glaub es war kirchberg am wagram in NÖ, bewiesen, wo der damalige bürgermeister laut der wiener zeitung einige fragwürdige geschäfte gemacht haben soll.

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