halbe südfront Baltic Cup Champion Geschrieben vor 7 Stunden mapok schrieb vor einer Stunde: Wenn ein im Dienst befindlicher Polizist mich auffordert, stehen zu bleiben, mache ich das. Auch wenn da ein Halteverbot ist. Wenn der Schiedsrichter mich hereinwinkt, laufe ich hinein. Ober sticht Unter, ein Spieler muss den Schiedsrichter nicht über die Regeln belehren und hat ihm Folge zu leisten. Mit dem Gegenteil zu argumentieren wird uns nicht weiterbringen. Wenn der Kiwara dich bei Rot über die Kreuzung winkt und du dann einen Fußgänger über den Haufen fährst, hast du dann einen großen Teil der Schuld, oder ist ausschließlich der Polizist verantwortlich? mapok schrieb vor 53 Minuten: Selbst wenn der Spieler Schuld wäre, hätte der Schiri im Gelb geben müssen. Der Schiri steht hier immer schlecht da Das ist eh unbestritten. Der steht von vorne bis hinten schlecht da. Hätte er das Elfergeschenk nicht verteilt, dann gäbe es hier gar nichts zu diskutieren. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
halbe südfront Baltic Cup Champion Geschrieben vor 6 Stunden Mario1909 schrieb vor einer Stunde: Wenn du auf der Straße fährst und es ist ein Schild auf dem steht, dass du 60 fahren darfst. Und du fährst 60. Und dann kriegst du einen Strafzettel auf dem steht du hättest nur 30 fahren dürfen, weil die Straße eine gewisse Breite unterschritten hat oder die Kurve einen zu spitzen Winkel hat und man deshalb eigentlich nur 30 fahren dürfte. Bist du dann schuld? Weil du das vorhin nicht selbst ausgemessen hast? Oder derjenige der dir durch das Schild eine falsche Info gegeben hat? Eh ein gutes Beispiel - nur weil da steht, dass du 60 fahren darfst, darfst du das natürlich nicht ausnahmslos tun. Deine Geschwindigkeit muss immer den Gegebenheiten angemessen sein. Passiert dir etwas mit 60 was dir mit 30 nicht passiert wäre, dann bist natürlich du schuld, nicht jener der das Schild aufgestellt hat. Warum? Weil du eben die StVO kennen musst und da drin steht, dass du die angeführte Höchstgeschwindigkeit nur dann fahren darfst, wenn das gefahrlos möglich ist. Unwissenheit schützt nicht vor Konsequenzen, im Gegenteil. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mario1909 Top-Schriftsteller Geschrieben vor 6 Stunden (bearbeitet) halbe südfront schrieb vor 19 Minuten: Eh ein gutes Beispiel - nur weil da steht, dass du 60 fahren darfst, darfst du das natürlich nicht ausnahmslos tun. Deine Geschwindigkeit muss immer den Gegebenheiten angemessen sein. Passiert dir etwas mit 60 was dir mit 30 nicht passiert wäre, dann bist natürlich du schuld, nicht jener der das Schild aufgestellt hat. Warum? Weil du eben die StVO kennen musst und da drin steht, dass du die angeführte Höchstgeschwindigkeit nur dann fahren darfst, wenn das gefahrlos möglich ist. Unwissenheit schützt nicht vor Konsequenzen, im Gegenteil. Das seh ich nicht so. Weil man sich als Lenker schon grundsätzlich darauf verlassen muss, dass das korrekte Schild aufgestellt wurde und du nicht verpflichtet bist, zu wissen welche Straßenbreite oder welchen Kurvenwinkel der kommende Fahrabschnitt hat. Und wenn auf dem Schild "60" steht und ich "60" fahre und der dort stehende Polizist (nennen wir ihn Hr. Ebner) hat das genauso gesehen und das für "in Ordnung" befunden, wie ich gefahren bin, kann man mich doch nicht nachträglich bestrafen weil eine andere Person (nennen wir ihn mal Hr. Köck) ausgemessen hat, dass man hier eigentlich nur 30 fahren dürfte und der Hr. Ebner das falsche Schild aufstellen hat lassen. "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" lasse ich nicht gelten, denn das gilt nur für "erkennbare Gefahren" und nicht für klar kundgemachte Regeln in Form von einem Schild, die noch dazu von einem "Regelhüter" vor Ort als in Ordnung befunden wurden!. bearbeitet vor 6 Stunden von Mario1909 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
halbe südfront Baltic Cup Champion Geschrieben vor 6 Stunden (bearbeitet) Mario1909 schrieb vor 38 Minuten: Das seh ich nicht so. Weil man sich als Lenker schon grundsätzlich darauf verlassen muss, dass das korrekte Schild aufgestellt wurde und du nicht verpflichtet bist, zu wissen welche Straßenbreite oder welchen Kurvenwinkel der kommende Fahrabschnitt hat. Und wenn auf dem Schild "60" steht und ich "60" fahre und der dort stehende Polizist (nennen wir ihn Hr. Ebner) hat das genauso gesehen und das für "in Ordnung" befunden, wie ich gefahren bin, kann man mich doch nicht nachträglich bestrafen weil eine andere Person (nennen wir ihn mal Hr. Köck) ausgemessen hat, dass man hier eigentlich nur 30 fahren dürfte und der Hr. Ebner das falsche Schild aufstellen hat lassen. "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" lasse ich nicht gelten, denn das gilt nur für "erkennbare Gefahren" und nicht für klar kundgemachte Regeln in Form von einem Schild, die noch dazu von einem "Regelhüter" vor Ort als in Ordnung befunden wurden!. Es geht halt nicht um einen Strafzettel. Wenn du dort einen Unfall baust weil die 60 sich einfach nicht ausgehen, dann bist du schuld, ganz egal was da für Schilder stehen. Und wenn du einen Führerschein hast, dann musst du das auch wissen. Ebenso wie ein Fußballer die Fußballregeln wissen muss. Ich hoffe wirklich du fährt im Ortsgebiet nicht jede unübersichtliche 90° Kurve mit 60, nur weil das theoretisch erlaubt ist .... bearbeitet vor 6 Stunden von halbe südfront 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mario1909 Top-Schriftsteller Geschrieben vor 5 Stunden halbe südfront schrieb vor 16 Minuten: Es geht halt nicht um einen Strafzettel. Wenn du dort einen Unfall baust weil die 60 sich einfach nicht ausgehen, dann bist du schuld, ganz egal was da für Schilder stehen. Und wenn du einen Führerschein hast, dann musst du das auch wissen. Ebenso wie ein Fußballer die Fußballregeln wissen muss. Ich hoffe wirklich du fährt im Ortsgebiet nicht jede unübersichtliche 90° Kurve mit 60, nur weil das theoretisch erlaubt ist .... Findest nicht, dass das jetzt ein wenig weit hergeholt ist, wenn jetzt schon ein Unfall dazukommt oder vorhin bei der Argumentation, als eine Einwechslung damit verglichen wurde, dass ein Fußgänger bei Rot niedergefahren wird? Aber is auch egal. Tut im Endeffekt nichts zur Sache. Ich wollte damit nur sagen, dass man nicht dem Hartberg-Spieler die Schuld geben kann, wenn er das Spielfeld betritt, nachdem ihm der Schiedsrichter gesagt hat, er darf jetzt das Spielfeld betreten. Und das sehe ich auch weiterhin so. Selbst wenn ein Fehler passiert ist (und auch das sehe ich nicht so, weil das Video das ich gesehen habe eine korrekte Einwechslung zeigt), dann ist das zu 100% die Schuld des Schiedsrichters und ich kann nicht einem Verein dafür dann nachträglich Punkte wieder wegnehmen. Und man sollte sich auch nochmal den Begriff "Tatsachenentscheidung" und "Regelverstoß" genauer anschauen. Als falsche Tatsachenentscheidung gilt, wenn der Schiedsrichter eine falsche Wahrnehmung hat, dann aber auf das "falsch wahrgenommene" die korrekte Regel anwendet. Ein Regelverstoß ist es, wenn etwas wahrgenommen wird, aber darauf die falsche Regel angewendet wird. Wenn aber alle vier anwesenden Schiedsrichter den Wechsel als "bereits vollzogen" wahrgenommen haben, dann kann es nach der Definition kein Regelverstoß sein, sondern ein Wahrnehmungsfehler. Weil die darauf folgende Entscheidung (Regelauslegung) korrekt gewesen wäre, wenn der Wechsel bereits vollzogen war. Ein Regelverstoß wäre es nach meinem Verständnis in dem Fall nur dann, wenn dem Schiedsrichter klar gewesen ist, dass der Wechsel nicht vollzogen war und er ihn trotzdem hereinwinkt. Und das wird man nicht beweisen können. Wie ich schon gesagt habe, sowas öffnet Tür und Tor für unzählige weitere Spekulationen, Proteste und Nachtragsspiele. Weil ein Elfmeter nicht korrekt ausgeführt worden is. Weil beim Anstoß ein Spieler in der anderen Hälfte steht. Weil ein Freistoß nicht korrekt ausgeführt wurde. Weil das Equipment eines Spielers nicht 100% korrekt war und das nachträglich festgestellt wurde und vieles mehr. Und es ist obendrein unsportlich, von Seiten der WSG, überhaupt Protest einzulegen. Denn wenn man gepunktet hätte, dann hätte man das mit Handkuss genommen und würde wahrscheinlich hoffen, dass es zu keiner Neuaustragung kommen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
4everred Sehr bekannt im ASB Geschrieben vor 4 Stunden Mario1909 schrieb vor 28 Minuten: Und es ist obendrein unsportlich, von Seiten der WSG, überhaupt Protest einzulegen. Die Ansicht kann ich ehrlich gesagt nicht nachvollziehen. In 99 von 100 Fällen wäre so ein Fehler wahrscheinlich ziemlich bedeutungslos. Aber wenn ein Spieler so wie hier zu einem Zeitpunkt, in dem er nicht aufs Feld kommen dürfte und somit vom Gegner nicht beachtet wird, natürlich ungedeckt Teil eines gefährlichen Konters wird und dann auch noch nur einige Sekunden später einen Elfmeter rausholt, dann hat dieser Fehler der Schiedsrichter riesige Auswirkungen auf das Ergebnis. Noch dazu war der Elferpfiff ein absoluter Witz, allein deshalb verstehe ich, dass die WSG da alle Möglichkeiten ausschöpfen versucht. Von den fragwürdigen glatt roten Karten wegen Kritik mal abgesehen. Im besten Fall wird die Liga so argumentieren können, dass der Wechsel regeltechnisch schon irgendwie in Ordnung war und vom Schiedsrichterteam maximal unglücklich umgesetzt wurde. Im schlechtesten Fall erkennt man wirklich einen klaren Regelverstoß und dann müsste man das Spiel wohl neu austragen. Eine Strafverifizierung ist natürlich undenkbar, da der Fehler ausschließlich von den Schiedsrichtern begangen wurde und Hartberg da keine Schuld trifft. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
halbe südfront Baltic Cup Champion Geschrieben vor 3 Stunden Mario1909 schrieb vor 2 Stunden: Findest nicht, dass das jetzt ein wenig weit hergeholt ist, wenn jetzt schon ein Unfall dazukommt oder vorhin bei der Argumentation, als eine Einwechslung damit verglichen wurde, dass ein Fußgänger bei Rot niedergefahren wird? Aber is auch egal. Tut im Endeffekt nichts zur Sache. Klar ist das weit hergeholt - sind all diese sinnlosen Vergleiche mit der Polizei. Wenn es euch reinzupassen scheint, dann sind sie wohl okay, wenn die Argumentation widerlegt wird sind sie es nicht. Verstehe ... Jedenfalls war das in Hartberg eher ein Unfall als ein Strafzetterl. Den Strafzettel würde ich eher mit einer Gelben Karte vergleichen wo nichts weiter passiert. Hier geht es aber um einen möglichen groben Regelbruch der quasi vor ein Gericht geht und eine ungewöhnlich schwere Auswirkung haben könnte. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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