COVID-19 in Österreich


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letzter Zehner
halbe südfront schrieb vor 8 Minuten:

Die kann wohl von Glück reden, wenn da nicht noch zivilrechtliche Klagen auf Schmerzensgeld folgen. Ich persönlich würde einen so jungen Menschen deswegen nicht verklagen, aber ich bin mir sicher, dass es genügend Leute gibt bei denen da die Dollarzeichen in den Augen aufleuchten. Und die Fahrlässigkeit kann sie ja schwer bestreiten.

Eine empfindliche Geldstrafe muss zumindest her. Das war Vorsätzlich.

bearbeitet von quaiz

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Baltic Cup Champion
Der Koch schrieb vor 3 Minuten:

Fahrlässigkeit? Bei nem positiven test, einer Fälschung und dem hingehen is das schon Vorsatz 


Nein. Einen Vorsatz jemanden anzustecken wirst ihr wohl nicht nachweisen können. Es sei denn sie hat aktiv jemandem ihre Zunge in den Mund gesteckt (soll ja auch ab und an vorkommen bei Partys).

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V.I.P.
plieschn schrieb vor 4 Minuten:

Deswegen hätte man genau diese Maßnahmen (auch den das Verständnis dafür in der Gesellschaft gefehlt hätte, zumindest in weiten Teilen) schon viel früher treffen müssen. Ist langfristig keine Frage, aber umso wichtiger, wenn sich endlich einmal etwas zum besseren ändern soll.

Nein man hätte die Impfkampagne von Beginn an anders aufziehen müssen dann wäre man jetzt und auch früher nicht auf diese Maßnahme angewiesen gewesen. 

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letzter Zehner
halbe südfront schrieb Gerade eben:


Nein. Einen Vorsatz jemanden anzustecken wirst ihr wohl nicht nachweisen können. Es sei denn sie hat aktiv jemandem ihre Zunge in den Mund gesteckt (soll ja auch ab und an vorkommen bei Partys).

Sie nimmt es aber in Kauf. Wenn jemand mit einer hochansteckenden Krankheit zu einer Party geht kann man da mMn schon von Vorsatz sprechen. 

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ASB-Legende

Bei uns im Bezirk mussten gestern 700 Dosen nachbestellt werden weil der Andrang so groß war. Wenn das in ganz Österreich so war werden die Zahlen ganz schön in die Höhe schießen den unser Bezirk ist mit etwa 35k Einwohner wirklich nicht grad dicht besiedelt.

Waren aber auch sehr viele alte Personen dabei, werden also auch viele drittstiche dabei sein!

bearbeitet von damich

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Baltic Cup Champion
Wienzer schrieb vor 1 Minute:

Soll man eine 17 Jährige, die ohne gültigen Führerschein mit 80 km/h durch die 30er Zone donnert auch ohne harten Sanktionen laufen lassen? 

 

Nein. Und ich sprach nicht von der polizeilichen Verfolgung ihrer Verfehlungen, sondern von zivilrechtlichen Klagen auf Schmerzensgeld. Und ICH PERSÖNLICH würde in einem solchen Fall einen so jungen Menschen eben nicht noch weiter in die Scheisse reinreiten in der sie jetzt eh schon steckt. Das darf ich dann ja wohl für mich selbst handhaben wie ich es will.

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V.I.P.
halbe südfront schrieb vor 2 Minuten:


Nein. Einen Vorsatz jemanden anzustecken wirst ihr wohl nicht nachweisen können. Es sei denn sie hat aktiv jemandem ihre Zunge in den Mund gesteckt (soll ja auch ab und an vorkommen bei Partys).

Wenn du weißt du bist positiv, wenn du weißt das in diesen Sttings Cluster entstehen (und Sorry das wissen inzwischen Volksschulkinder) und du trotzdem den Test fälscht ist die Gefährdung mit einer ansteckenden Krankheit einfach vorsätzlich. 

Der Paragraph heißt Gefährdung und nicht Ansteckung mit einer ansteckenden Krankheit. 

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Postinho
Baltic Cup Champion
quaiz schrieb vor 1 Minute:

Sie nimmt es aber in Kauf. Wenn jemand mit einer hochansteckenden Krankheit zu einer Party geht kann man da mMn schon von Vorsatz sprechen. 

 

Vorsätzlich war die Gefährdung Dritter - ja. Und sie wird sicher nicht ohne heftige Strafe davon kommen.
Die Ansteckung im Einzelfall wohl nicht - was dann, denke ich, für die zivlrechtliche Klage der einzelnen "Opfer" entscheidend wäre. Wurde mir so ähnlich erklärt, z.B. im Bezug auf rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr.
Aber ich bin kein Jurist, kann natürlich auch sein, dass das in so einem Fall anders ausgelegt wird.

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ASB-Gott
Der Koch schrieb vor 3 Minuten:

Nein man hätte die Impfkampagne von Beginn an anders aufziehen müssen dann wäre man jetzt und auch früher nicht auf diese Maßnahme angewiesen gewesen. 

Ich verteidige die Regierung ungern, aber man hat ja wirklich an jedes Eck irgendwie ein Impfangebot hingebracht, teilweise ohne Termin, Spots sind zumindest im Radio gelaufen, also da kann man nicht die großen Versäumnisse feststellen. Ja, wenn das nicht teilweise die Politiker wären, die auch in Korruptionsaffären ihrer Partei verwickelt wären und sie generell mehr Vertrauen entwickelt hätten, wäre das einfacher gewesen, wenn bei den PKs Experten an der Front gestanden wären, vermutlich auch.

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Top-Schriftsteller
halbe südfront schrieb vor 44 Minuten:

 

Nein. Und ich sprach nicht von der polizeilichen Verfolgung ihrer Verfehlungen, sondern von zivilrechtlichen Klagen auf Schmerzensgeld. Und ICH PERSÖNLICH würde in einem solchen Fall einen so jungen Menschen eben nicht noch weiter in die Scheisse reinreiten in der sie jetzt eh schon steckt. Das darf ich dann ja wohl für mich selbst handhaben wie ich es will.

Natürlich darf man das selbst entscheiden...es wird dir niemanden diesbezüglich etwas verbieten.

Wär nur dennoch interessant wie du dazu stehen würdest, wenn dein Kind (falls du eines hast) dort gewesen wäre, sich bei ihr angesteckt hat (man muss nicht Schmusen um sich zu infizieren) und dann dich ansteckt. Wennst dann auch noch pech hast gehts dir scheisse. Bzw. muss gar nicht von ihr sein ...es kann ja auch durch eine/m NachahmungstäterIn passieren. 

Sorry, aber mit 17 Jahre sollte man schon für grobe Fahrlässigkeit (ob im Straßenverkehr oder beim Fälschen von Dokumenten usw.) belangt werden. Und nein, sie braucht nicht ein Lebenlang in den Bau.  
 

E: Auch hier hatte @halbe südfrontmit seiner Aussage mMn. recht. 

bearbeitet von Wienzer

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letzter Zehner
plieschn schrieb vor 1 Minute:

Ich verteidige die Regierung ungern, aber man hat ja wirklich an jedes Eck irgendwie ein Impfangebot hingebracht, teilweise ohne Termin, Spots sind zumindest im Radio gelaufen, also da kann man nicht die großen Versäumnisse feststellen. Ja, wenn das nicht teilweise die Politiker wären, die auch in Korruptionsaffären ihrer Partei verwickelt wären und sie generell mehr Vertrauen entwickelt hätten, wäre das einfacher gewesen, wenn bei den PKs Experten an der Front gestanden wären, vermutlich auch.

Am Anfang wurde halt das meiste verschissen. Da wurde ja lieber inszeniert als informiert. 

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V.I.P.

@halbe südfront Wir hatten das Thema schon mal als ein User aus "Jux" geschaut hat ob er den WZ-AG-Test fälschen kann. No na.

Natürlich war die Fälschung vorsätzlich, da aber nicht in den Verkehr gebracht nicht strafbar. 

Allein durchs fälschen und in Verkehr bringen wirds aus meiner Sicht schon ein reines Vorsatzdelikt. 

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Baltic Cup Champion
Der Koch schrieb vor 5 Minuten:

Wenn du weißt du bist positiv, wenn du weißt das in diesen Sttings Cluster entstehen (und Sorry das wissen inzwischen Volksschulkinder) und du trotzdem den Test fälscht ist die Gefährdung mit einer ansteckenden Krankheit einfach vorsätzlich. 

Der Paragraph heißt Gefährdung und nicht Ansteckung mit einer ansteckenden Krankheit. 


Auch du hast mein Posting also nicht gelesen. Die polizeiliche Verfolgung läuft - sie wird ihre Strafe erhalten, das steht doch nicht zur diskussion. Ich sprach von zivilrechtlichen Folgen und die können heftig teuer werden, wenn sie Pech hat. Und da ist die Gefährdung mal wurscht, da gehts um die Ansteckung mit einer gefährlichen Krankheit, da gehts um Schmerzensgeld. Du kannst niemanden verklagen weil er dich unter Umständen vielleicht anstecken hätte können, das geht nur wenn du tatsächlich zu Schaden gekommen bist.

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ASB-Gott
quaiz schrieb Gerade eben:

Am Anfang wurde halt das meiste verschissen. Da wurde ja lieber inszeniert als informiert. 

Die Inszenierung war zu jedem Zeitpunkt wichtiger als alles andere ja, keine Frage. Verschissen wurde so oder so extrem viel in der ganzen Angelegenheit, nur sehe ich nicht, wo man es verabsäumt hätte, das impfen niederschwellig zu gestalten.

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