PostingGmbH DIE Firma für Ihr Posting! Geschrieben 17. September 2015 Weiß nicht ob ich hier richtig bin, aber kann man seinen Nickname ändern lassen? Wenn ja, bei wem? Danke schonmal. In der Kabine gibts einen Thread mit Infos dazu 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PjotrTG V.I.P. Geschrieben 17. September 2015 Dann diskutierst du das nächste mal bitte im deutschen eck mit den dortigen Beamten rum. Weil was am Führerschein nicht ersichtlich ist ,ist die Staatsangehörigkeit der sich ausweisenden Person (?. Oder inzw schon bei den neuen?) Es bleibt halt ein amtlicher Lichtbildausweis, dass man damit nicht reisen kann, hat damit ja nix zu tun. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 17. September 2015 Dann diskutierst du das nächste mal bitte im deutschen eck mit den dortigen Beamten rum. was genau an "inland" war so schwierig zu verstehen? das deutsche eck gehört halt nicht dazu, das wird dir der beamte auch zu erklären versuchen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admira Fan V.I.P. Geschrieben 17. September 2015 Danke, war mir nicht mehr sicher. Kannst aber auch anrufen oder mailen, die antworten fix und teilweise richten sie dir die ware sogar her, oder nehmen sonderbestellungen auf!! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
oggy4tw Wacker ! Geschrieben 17. September 2015 (bearbeitet) was genau an "inland" war so schwierig zu verstehen? das deutsche eck gehört halt nicht dazu, das wird dir der beamte auch zu erklären versuchen. und nicht mal in Ö reicht er ueberall; deinen urpspruenglichen post von seite 1330 wo vom inland geschrieben hattest hab iuch nicht gesehen das deutsche eck war bissl bloed gewaehlt von mir . nehmen wir einfach einen anderen fall : Bezirk salzburg-umgebung . wollten auch unseren fahrer nicht weiter fahren lassen, weil die staatsbuergerschaft nicht ersichtlich war/ist am fuehrerschein. bearbeitet 17. September 2015 von oggy4tw 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
oggy4tw Wacker ! Geschrieben 17. September 2015 Es bleibt halt ein amtlicher Lichtbildausweis, dass man damit nicht reisen kann, hat damit ja nix zu tun. und es bleibt nunmal so, dass er nicht ueberall als ausweis (auch nciht im inland) akzeptiert wird. im gegfensatz zu PA und ReisePass 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 17. September 2015 und nicht mal in Ö reicht er ueberall; deinen urpspruenglichen post von seite 1330 wo vom inland geschrieben hattest hab iuch nicht gesehen das deutsche eck war bissl bloed gewaehlt von mir . nehmen wir einfach einen anderen fall : Bezirk salzburg-umgebung . wollten auch unseren fahrer nicht weiter fahren lassen, weil die staatsbuergerschaft nicht ersichtlich war/ist am fuehrerschein. war es ein österreicher mit österreichischem führerschein? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AlexR V.I.P. Geschrieben 17. September 2015 das deutsche eck war bissl bloed gewaehlt von mir . nehmen wir einfach einen anderen fall : Bezirk salzburg-umgebung . wollten auch unseren fahrer nicht weiter fahren lassen, weil die staatsbuergerschaft nicht ersichtlich war/ist am fuehrerschein. Komisch hatte mit dem Führerschein noch nie Probleme, dass er nicht akzeptiert worden wäre. Habt wohl den falschen Polizisten ergattert. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
hellboy Sehr bekannt im ASB Geschrieben 17. September 2015 Es bleibt halt ein amtlicher Lichtbildausweis, dass man damit nicht reisen kann, hat damit ja nix zu tun. der führerschein ist einzig und allein der nachweis, was für fahrzeuge ich im öffentlichen verkehr fahren darf - und unter welchen auflagen. bezieht sich auf die führerscheinprüfung. und deswegen ist der führerschein auch kein (!) amtlicher lichtbildausweis. selbst wenn er in ö üblicherweise als ersatz für einen solchen akzeptiert wird. und deswegen ist er auch kein dokument für die einreise und den aufenthalt in einem anderen land. amtlicher lichtbildausweis = reisepass, personalausweis. bezieht sich auf die person. die scheipis haben da einen weit strengeren und deshalb auch selbstverständlicheren umgang mit der unterscheidung (sieht man nicht zuletzt an den bisherigen postings), da hat praktisch jeder ständig seinen personalausweis dabei. bei uns dagegen hat ja kaum wer überhaupt so einen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
oggy4tw Wacker ! Geschrieben 18. September 2015 war es ein österreicher mit österreichischem führerschein? Ja. Inkl ö Kennzeichen. Nur sein Name laesst halt auf die ursprüngliche Herkunft seiner Eltern schließen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Indurus Harry Wijnvoord Fußballgott Geschrieben 18. September 2015 Weiß nicht ob ich hier richtig bin, aber kann man seinen Nickname ändern lassen? Wenn ja, bei wem? Danke schonmal. In der Kabine gibts Infos, aber in deinem Fall wir man sicherlich Verständnis haben! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DerFremde Fuck Heraldry! Geschrieben 18. September 2015 (bearbeitet) In der Kabine gibts Infos, aber in deinem Fall wir man sicherlich Verständnis haben! SV Scholz Grödig Fan --> Austria Salzburg Fan bearbeitet 18. September 2015 von DerFremde 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PjotrTG V.I.P. Geschrieben 18. September 2015 der führerschein ist einzig und allein der nachweis, was für fahrzeuge ich im öffentlichen verkehr fahren darf - und unter welchen auflagen. bezieht sich auf die führerscheinprüfung. und deswegen ist der führerschein auch kein (!) amtlicher lichtbildausweis. selbst wenn er in ö üblicherweise als ersatz für einen solchen akzeptiert wird. und deswegen ist er auch kein dokument für die einreise und den aufenthalt in einem anderen land. amtlicher lichtbildausweis = reisepass, personalausweis. bezieht sich auf die person. Das ist schlussendlich einfach falsch, was du hier schreibst. und es bleibt nunmal so, dass er nicht ueberall als ausweis (auch nciht im inland) akzeptiert wird. im gegfensatz zu PA und ReisePass Das will ich mal ohne Wahrheitsprüfung gelten lassen, weil es bleibt der Führerschein ein amtlicher Lichtbildausweis. Logisch ist, dass er dort nicht ausreicht, wo es eines Staatsbürgerschaftsnachweises bedarf. Er bleibt ein amtlicher Lichtbildausweis. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 18. September 2015 Ja. Inkl ö Kennzeichen. Nur sein Name laesst halt auf die ursprüngliche Herkunft seiner Eltern schließen. so hier nicht weitere wichtige details fehlen, klingt es so, als wäre da ein beamter etwas übereifrig gewesen. die identität und die fahrerlaubnis waren ja einwandfrei feststellbar. war es allerdings eine hinterlandkontrolle und es war klar, dass ihr aus dem ausland kommt (und ja, auch das deutsche eck gehört dazu), dann darf er sich natürlich daran stoßen, dass der fahrer kein reisedokument dabei gehabt habt. das ist der führerschein eben definitiv nicht. wobei er auch dann diese sache schnell klären könnte, wie ist sie denn ausgegangen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Geschrieben 18. September 2015 Das will ich mal ohne Wahrheitsprüfung gelten lassen, weil es bleibt der Führerschein ein amtlicher Lichtbildausweis. Logisch ist, dass er dort nicht ausreicht, wo es eines Staatsbürgerschaftsnachweises bedarf. Er bleibt ein amtlicher Lichtbildausweis. Richtig. Definition aus der Passgesetz-Durchführungsverordnung: ...einen Lichtbildausweis, der von einer Behörde in ihrem sachlichen Wirkungsbereich in Ausübung hoheitlicher Funktion ausgestellt wurde (amtlicher Lichtbildausweis),... Dort steht übrigens auch drinnen, dass bei der Beantragung eines Passes neben dem Identitätsnachweis, welcher durch den amtlichen Lichtbildausweis des Führerscheins erfolgen kann, auch ein Staatsbürgerschaftsnachweis benötigt wird. Personalausweis und Reisepass decken halt beides ab. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.