der "wichtige frage thread"


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Sehr bekannt im ASB

Es bleibt halt ein amtlicher Lichtbildausweis, dass man damit nicht reisen kann, hat damit ja nix zu tun.

der führerschein ist einzig und allein der nachweis, was für fahrzeuge ich im öffentlichen verkehr fahren darf - und unter welchen auflagen. bezieht sich auf die führerscheinprüfung.

und deswegen ist der führerschein auch kein (!) amtlicher lichtbildausweis. selbst wenn er in ö üblicherweise als ersatz für einen solchen akzeptiert wird. und deswegen ist er auch kein dokument für die einreise und den aufenthalt in einem anderen land.

amtlicher lichtbildausweis = reisepass, personalausweis. bezieht sich auf die person.

die scheipis haben da einen weit strengeren und deshalb auch selbstverständlicheren umgang mit der unterscheidung (sieht man nicht zuletzt an den bisherigen postings), da hat praktisch jeder ständig seinen personalausweis dabei. bei uns dagegen hat ja kaum wer überhaupt so einen.

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Harry Wijnvoord Fußballgott

Weiß nicht ob ich hier richtig bin, aber kann man seinen Nickname ändern lassen? Wenn ja, bei wem? Danke schonmal.

In der Kabine gibts Infos, aber in deinem Fall wir man sicherlich Verständnis haben!

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Fuck Heraldry!

In der Kabine gibts Infos, aber in deinem Fall wir man sicherlich Verständnis haben!

SV Scholz Grödig Fan --> Austria Salzburg Fan bearbeitet von DerFremde

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V.I.P.

der führerschein ist einzig und allein der nachweis, was für fahrzeuge ich im öffentlichen verkehr fahren darf - und unter welchen auflagen. bezieht sich auf die führerscheinprüfung.

und deswegen ist der führerschein auch kein (!) amtlicher lichtbildausweis. selbst wenn er in ö üblicherweise als ersatz für einen solchen akzeptiert wird. und deswegen ist er auch kein dokument für die einreise und den aufenthalt in einem anderen land.

amtlicher lichtbildausweis = reisepass, personalausweis. bezieht sich auf die person.

Das ist schlussendlich einfach falsch, was du hier schreibst.

und es bleibt nunmal so, dass er nicht ueberall als ausweis (auch nciht im inland) akzeptiert wird. im gegfensatz zu PA und ReisePass

Das will ich mal ohne Wahrheitsprüfung gelten lassen, weil es bleibt der Führerschein ein amtlicher Lichtbildausweis.

Logisch ist, dass er dort nicht ausreicht, wo es eines Staatsbürgerschaftsnachweises bedarf. Er bleibt ein amtlicher Lichtbildausweis.

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.

Ja. Inkl ö Kennzeichen.

Nur sein Name laesst halt auf die ursprüngliche Herkunft seiner Eltern schließen.

so hier nicht weitere wichtige details fehlen, klingt es so, als wäre da ein beamter etwas übereifrig gewesen. die identität und die fahrerlaubnis waren ja einwandfrei feststellbar.

war es allerdings eine hinterlandkontrolle und es war klar, dass ihr aus dem ausland kommt (und ja, auch das deutsche eck gehört dazu), dann darf er sich natürlich daran stoßen, dass der fahrer kein reisedokument dabei gehabt habt. das ist der führerschein eben definitiv nicht. wobei er auch dann diese sache schnell klären könnte, wie ist sie denn ausgegangen?

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Wien nur du allein!

Das will ich mal ohne Wahrheitsprüfung gelten lassen, weil es bleibt der Führerschein ein amtlicher Lichtbildausweis.

Logisch ist, dass er dort nicht ausreicht, wo es eines Staatsbürgerschaftsnachweises bedarf. Er bleibt ein amtlicher Lichtbildausweis.

Richtig.

Definition aus der Passgesetz-Durchführungsverordnung:

...einen Lichtbildausweis, der von einer Behörde in ihrem sachlichen Wirkungsbereich in Ausübung hoheitlicher Funktion ausgestellt wurde (amtlicher Lichtbildausweis),...

Dort steht übrigens auch drinnen, dass bei der Beantragung eines Passes neben dem Identitätsnachweis, welcher durch den amtlichen Lichtbildausweis des Führerscheins erfolgen kann, auch ein Staatsbürgerschaftsnachweis benötigt wird. Personalausweis und Reisepass decken halt beides ab.

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.

korrekt. das ist übrigens das nächste thema, normalerweise braucht man NIE einen staatsbürgerschaftsnachweis, wenn man stattdessen den reisepass vorlegt.

burnsi hat aber erzählt - wenn ich mich recht erinnere -, dass es bei der eheschließung nicht funktioniert hat, die wollten tatsächlich den nachweis - dort dürfte der amtsschimmel wohl so gut umsorgt werden wie dzt am rathausplatz.

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V.I.P.

korrekt. das ist übrigens das nächste thema, normalerweise braucht man NIE einen staatsbürgerschaftsnachweis, wenn man stattdessen den reisepass vorlegt.

burnsi hat aber erzählt - wenn ich mich recht erinnere -, dass es bei der eheschließung nicht funktioniert hat, die wollten tatsächlich den nachweis - dort dürfte der amtsschimmel wohl so gut umsorgt werden wie dzt am rathausplatz.

Das ist sicherlich falsch von der Behörde gewesen. Aber hey, was erlebt man alles.

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Fuck Heraldry!

korrekt. das ist übrigens das nächste thema, normalerweise braucht man NIE einen staatsbürgerschaftsnachweis, wenn man stattdessen den reisepass vorlegt.

Keine Chance. Sobald du (als einheimischer Angehöriger) mit Aufenthaltstitel-/Staatsbürgerschafts-Themen zu tun hast, musst du meistens Kopien von beidem liefern.

bearbeitet von DerFremde

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Rapid is stabil, Junge!

Hab eine Frage zum Thema Whatsapp:

Person A ist in Österreich und nutzt WLan, Person B ist in Deutschland und nutzt WLan. Wenn sich die beiden über WhattsApp anrufen, sollten keine Kosten anfallen, oder (ausser die WLan Gebühren halt)?

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Institut für genoppte Gurken

Hab eine Frage zum Thema Whatsapp:

Person A ist in Österreich und nutzt WLan, Person B ist in Deutschland und nutzt WLan. Wenn sich die beiden über WhattsApp anrufen, sollten keine Kosten anfallen, oder (ausser die WLan Gebühren halt)?

Diese sündhaft teuren WLAN-Gebühren immer :nein:

Natürlich ist ein gratis Internetservice wie Whatsapp auch über Ländergrenzen hinweg kostenfrei möglich.

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.

Das ist sicherlich falsch von der Behörde gewesen. Aber hey, was erlebt man alles.

das witzige ist ja, dass es ja - zumindest für österreicher - ohnehin digital gespeichert wäre. also geht man dann halt zu einem anderen beamten, der diese datenbank abfragen darf / will, holt sich gegen vorlage des reisepasses den wisch, legt sicher ein bisserl was ab und präsentiert diesen zettel dann wieder dem ursprungsbeamten.

und ich nehme stark an, dass der dann ohnehin wieder das melderegister befragt, ob das eh passt...

aber vielleicht gibt es auch wirklich tatsächliche technische hürden, ich lass mich gerne vom gegenteil überzeugen. aber in wien wäre die edv eigentlich durchaus potent, da scheitert es dann halt eher am willen oder am dürfen.

wobei ich selbst schon - als mir reisepass und führerschein (und sonstige ausweise) abhanden gekommen sind - eine durchaus zuvorkommende behandlung in wien erlebt habe und da überhaupt kein aufstand gemacht wurde, denn rein rechtlich hätten sie ja auf einen zeugen o.ä. bestehen können. ging alles ruckzuck, sogar kurz vor feierabend, da möchte ich kein schlechtes wort über das entsprechende personal verlieren.

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V.I.P.

das witzige ist ja, dass es ja - zumindest für österreicher - ohnehin digital gespeichert wäre. also geht man dann halt zu einem anderen beamten, der diese datenbank abfragen darf / will, holt sich gegen vorlage des reisepasses den wisch, legt sicher ein bisserl was ab und präsentiert diesen zettel dann wieder dem ursprungsbeamten.

und ich nehme stark an, dass der dann ohnehin wieder das melderegister befragt, ob das eh passt...

aber vielleicht gibt es auch wirklich tatsächliche technische hürden, ich lass mich gerne vom gegenteil überzeugen. aber in wien wäre die edv eigentlich durchaus potent, da scheitert es dann halt eher am willen oder am dürfen.

wobei ich selbst schon - als mir reisepass und führerschein (und sonstige ausweise) abhanden gekommen sind - eine durchaus zuvorkommende behandlung in wien erlebt habe und da überhaupt kein aufstand gemacht wurde, denn rein rechtlich hätten sie ja auf einen zeugen o.ä. bestehen können. ging alles ruckzuck, sogar kurz vor feierabend, da möchte ich kein schlechtes wort über das entsprechende personal verlieren.

Wobei da evtl die Kehrseite der Medaille sein kann, dass sich jemand als eine andere Person ausgeben kann.

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