der "wichtige frage thread"


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Postaholic

Bevor ich mich mit einer Anfrage in der Arbeit lächerlich mache, weil ich keine Ahnung davon habe:

Meine Mutter (wohnt südlich von Wien) hat in der Steiermark nähe Graz eine spezielle OP (damit sie dann hoffentlich wieder ohne Schmerzen gehen kann).

Die OP ist an einem Montag und sie wird dort nächtigen. Ich (wohnend in Wien) bringe sie hin und hole sie ab.

Kann ich dafür Pflegeurlaub beantragen? Wo finde ich dazu spezifische Regeln?

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V.I.P.
admirana111 schrieb vor 30 Minuten:

Bevor ich mich mit einer Anfrage in der Arbeit lächerlich mache, weil ich keine Ahnung davon habe:

Meine Mutter (wohnt südlich von Wien) hat in der Steiermark nähe Graz eine spezielle OP (damit sie dann hoffentlich wieder ohne Schmerzen gehen kann).

Die OP ist an einem Montag und sie wird dort nächtigen. Ich (wohnend in Wien) bringe sie hin und hole sie ab.

Kann ich dafür Pflegeurlaub beantragen? Wo finde ich dazu spezifische Regeln?

Theoretisch kann auch für Eltern Pflegeurlaub beantragen - aber ob da der Transfer drunterfällt bin ich überfragt

https://www.arbeiterkammer.at/pflegefreistellung#:~:text=gemeinsamen Haushalt leben.-,Wann habe ich Anspruch%3F,Pflege notwendig ist oder nicht.

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Postaholic
Relii schrieb vor 9 Minuten:

surprise surprise, im google! https://letmegooglethat.com/?q=pflegeurlaub

Das habe ich schon gegoogelt, aber was hilft mir das in dem konkreten Fall? Die Beispiele die auf den Seiten angegeben werden sind alle ziemlich logisch. Mein Kind ist krank, es muss daheim bleiben, meine Frau und ich arbeiten, einer muss Pflegeurlaub nehmen. Ja kloar.

Wenn es nach deiner Aussage geht, kann man den Thread schließen. Trotzdem danke :D

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Wien nur du allein!
aurinko schrieb vor 10 Minuten:

Theoretisch kann auch für Eltern Pflegeurlaub beantragen - aber ob da der Transfer drunterfällt bin ich überfragt

https://www.arbeiterkammer.at/pflegefreistellung#:~:text=gemeinsamen Haushalt leben.-,Wann habe ich Anspruch%3F,Pflege notwendig ist oder nicht.

Das ist wohl der springende Punkt. Habe jetzt auf die Schnelle auch nichts gefunden, dass klar für das eine oder das andere spricht. Halte beides für denkbar. Am besten mal der AK schreiben bzw. anrufen. Oder einfach mal beim Betriebsrat/HR anfragen. 

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legende
admirana111 schrieb vor 2 Minuten:

Das habe ich schon gegoogelt, aber was hilft mir das in dem konkreten Fall? Die Beispiele die auf den Seiten angegeben werden sind alle ziemlich logisch. Mein Kind ist krank, es muss daheim bleiben, meine Frau und ich arbeiten, einer muss Pflegeurlaub nehmen. Ja kloar.

Wenn es nach deiner Aussage geht, kann man den Thread schließen. Trotzdem danke :D

steht nicht im ersten link dass das auch bei nahen angehörigen, die nicht im gemeinsamen haushalt leben, möglich ist? :D

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Wien nur du allein!
Relii schrieb vor 7 Minuten:

steht nicht im ersten link dass das auch bei nahen angehörigen, die nicht im gemeinsamen haushalt leben, möglich ist? :D

Das stimmt schon und grundsätzlich auch möglich. Wenn z.B. meine Mutter (nicht im selben Haushalt) erkrankt und ich sie einige Tage pflegen muss, dann fällt das wohl ganz klar darunter. Aber man könnte argumentieren, ein Transport ist keine Pflegeleistung im eigentlichen Sinn.  Auch kann man argumentieren, dass eine geplante OP keine Erkrankung darstellt. Umgekehrt könnte hier aber sehr wohl eine Pflegebedürftigkeit vorliegen. Halte auch die Lösung für möglich, dass der Tag es Hintransports nicht, der Tag des Heimtransports schon als Pflegefreistellung gelten. Insbesondere da nach einer OP das "zu Hause einrichten" durchaus als Pflegeleistung zu werten ist.

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!
zeneize schrieb vor 48 Minuten:

Naive Frage, aber was wenn man einfach sagt "die Mutter ist krank" und nichts weiteres angibt?

So gehörts eh, den Grund einer Krankheit oder die Krankheit muss kein Arbeitgeber wissen. Steht auch nie auf den Meldungen.

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left hook to the body
cmburns schrieb vor 4 Minuten:

So gehörts eh, den Grund einer Krankheit oder die Krankheit muss kein Arbeitgeber wissen. Steht auch nie auf den Meldungen.

Dann ist die Frage ob der Transport im Pflegeurlaub inkludiert ist eh obsolet. Mutter ist erkrankt, reiche Pflegeurlaub ein und fertig.

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Wien nur du allein!
zeneize schrieb vor 1 Stunde:

Naive Frage, aber was wenn man einfach sagt "die Mutter ist krank" und nichts weiteres angibt?

Aber muss man dann nicht die Krankmeldung der Mutter übermitteln? Wird wahrscheinlich von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich gehandhabt (wie auch bei eigener Krankheit) aber ich kann mir schon vorstellen, dass der Arbeitgeber etwas in die Richtung verlangen kann.

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left hook to the body
Neocon schrieb Gerade eben:

Aber muss man dann nicht die Krankmeldung der Mutter übermitteln? Wird wahrscheinlich von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich gehandhabt (wie auch bei eigener Krankheit) aber ich kann mir schon vorstellen, dass der Arbeitgeber etwas in die Richtung verlangen kann.

Ja das kann sein. Das ist bei uns nämlich nicht der Fall.

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Wien nur du allein!
Icerain schrieb vor 19 Minuten:

Mit der Aussage "Mama ist krank" und keinem gemeinsamen Haushalt steht aber einem kein Pflegeurlaub zu, oder?

Reicht wohl nicht. Mit "Mama ist krank und ich muss sie pflegen" schon (auch wenn nicht im gemeinsamen Haushalt). Üblicherweise muss man so etwas entweder belegen oder zumindest glaubhaft machen. Krankheit lässt sich mittels ärztlicher Krankschreibung relativ einfach belegen. Den Bedarf müsste man ggf. erklären können bzw. könnte ein ärztliches Attest dabei helfen.

bearbeitet von Neocon

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