[N] FK Austria Wien 1 - 1 SK Sturm Graz


Hutz

Recommended Posts

V.I.P.
Wenn so was verboten ist, dann Man kann überhaupt keinen Fotos (oder Videos) von Stadion (oder überhaupt etwas) posten, weil immer ein Person auf den Bild/Video steht...

Und was ist auch mit dem (zubeispiel) Sky Sport Austria Spiel Highlights, Ich habe mich schon ein Paar mal gesehen [emoji38]

Ich denke das nur die Daten nicht erlaubt sind (wie Handy Nummer, Adresse, Name usw)

es steht in der Stadionordnung (oder so ähnlich), dass bild- und Tonaufnahmen gemacht und veröffentlicht werden (können) und man damit einverstanden ist

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

brillantinbrutal schrieb vor einer Stunde:

 

Dass Youtube Daten sammelt, ist klar. Das sind allerdings die Daten des Betrachters und ist unabhängig vom Inhalt des Youtube-Videos.

Ja, beides ist relevant. Ich kenne Juristen die empfehlen größeren Unternehmen, Fotos von Firmenfeiern nicht ohne Zustimmung im eigenen Netzwerk zu veröffentlichen - ich denke die Verordnung ist dermaßen schlecht (allgemein) verfasst dass große Unklarheit herrscht. Man wird es bei den ersten Rechtssprüchen sehen wie es zu interpretieren ist (ich bin jedenfalls kein Jurist und kann’s nur als Teilwissender bewerten)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Held von heute
J.E schrieb vor 12 Minuten:

Gerade im Bereich Recht am eigenen Bild unterscheidet sich die deutsche Rechtslage von unserer und auch sonst sollte man nie von anderen Rechtslage auf die eigene schließen. 

Die Hausordnung gibt mE wenig her. Handyaufnahmen sind wohl konkludent genehmigt. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hetherol
J.E schrieb vor 5 Stunden:
behave yourself schrieb vor 17 Stunden:
das würde ich in zeiten von gdpr nicht in ein öffentliches forum stellen
 

 war das nicht immer nicht erlaubt?

 

Ja und kam ebenfalls darauf an. Auch, wenn vom Veranstalter selbst gefilmt/fotografiert wird, also nicht privat.

https://www.stadtmarketing.eu/dsgvo/

 

Die DSGVO gilt nicht für private Fotos oder Videos. Diesbezüglich gelten weiterhin die bisherigen Regelungen.

Mit der Anfertigung von Fotos und deren Verbreitung in der Öffentlichkeit ist kein schwerer Eingriff in Individualrechte verbunden, sodass die Interessensabwägung zugunsten des Veranstalters ausfällt.

„Wenn zum Beispiel Personen in einem Stadion aufgenommen wurden und die Gesichter auch klar erkennbar sind, kann es sein, dass die Bilder veröffentlicht werden dürfen, weil das Bild nicht sie als Person dokumentiert, sondern die Örtlichkeit“, so DSGVO-Experte Peter Fürsicht.

 

Auch Veranstaltungsgäste haben allerdings ein Widerspruchsrecht.

Möchte ein Veranstaltungsgast nicht online oder in gedruckten Materialien erkannt werden, dann kann er sich auf eine „besondere Situation“ nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO berufen und eine Veröffentlichung verhindern.

Anmerkung: Die Interessensabwägung gab es auch bisher schon im österreichischen Urheberrecht §78 UrhG als Bildnisschutz bzw. „Recht am eigenen Bild“, hier ändert sich durch die DSGVO eigentlich nichts. Auch bisher konnte eine Person die Veröffentlichung ihres Bildes bei entsprechender Begründung untersagen, die DSGVO lagert dieses Recht lediglich auf die Speicherung des Bildes vor.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

Lädt...


  • FK Austria
  • Folge uns auf Facebook

  • Partnerlinks

  • Unsere Sponsoren und Partnerseiten

  • Wer ist Online

    • Keine registrierten Benutzer online.