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LASK1965

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ASB-Halbgott
LASK1965 schrieb am ‎18‎.‎12‎.‎2018 um 13:56 :

Mal ein paar völlog ahnungslose Fragen

- was kostet denn so eine UVP ungefähr? 

- kann eine UVP ohne vorheriger Umwidmung überhaupt stattfinden? 

- werden konkrete Pläne im Normalfall erst nach dem Ablauf der UVP veröffentlicht? 

- ist eine UVP irgendwo einsehbar? Auch während dem laufenden Verfahren? 

- wie konkret muss schon geplant sein wenn eine UVP eimgereicht wird? Oder betrifft die UVP so und so das ganze Grundstück? Macht es da keinen Unterschied an welcher Stelle was errichtet wird? 

- macht die UVP überhaupt Sinn wenn das Projekt durch eine Volksbefragung bedroht wird? 

Sorry, ich bin da echt komplett ahnungslos, vielleicht weiß hier jemand mehr Bescheid. 

Dr. Google würde vmtl schon helfen, wenn das aber jemand zusammenfassen könnte, wäre ich sehr dankbar. 

 

Das Problem ist nicht das Geld sondern die Zeit und die Unvorhersehbarkeit des Verfahrens

Eine UVP dauert im Normalfall mindestens 1 Jahr. Preislich je nach geforderten Gutachten und Beschreibungen mehrere 10.000 Euronen - Lärgmgutachten zB kostet schnell mal 4.000 - 10.000,- dazu noch Staub, Verkehr usw usw... wird nicht ohne.

Laut UVP Gesetz die wichtigsten Daten zum Stadionprojekt:
- ) Laut Anhang 1 wäre man mit einer UVP im vereinfachten Verfahren
-) § 19 (Abs. 2) Im vereinfachten Verfahren können Bürgerinitiativen gemäß Abs. 4 als Beteiligte mit dem Recht auf Akteneinsicht am Verfahren teilnehmen. Sie haben jedoch keine Parteistellung wie im normalen Verfahren (Vergleich §19 Abs. 1 Punkt 6 Bürgerinitiativen gemäß Abs. 4, ausgenommen im vereinfachten Verfahren (Abs. 2);
-) $ 6 beschreibt welche Unterlagen notwendig sind unter anderem:
     -) Beschreibung
     -) Genaue Plandarstellungen

Folgende Punkte wären im vereinfachten Verfahren

a)

Freizeit- oder Vergnügungsparks 2), Sportstadien oder Golfplätze mit einer Flächeninanspruchnahme von mindestens 10 ha oder mindestens 1 500 Stellplätzen für Kraftfahrzeuge;

b)

Freizeit- oder Vergnügungsparks 2), Sportstadien oder Golfplätze in schutzwürdigen Gebieten der Kategorien A oder D mit einer Flächeninanspruchnahme von mindestens 5 ha oder mindestens 750 Stellplätzen für Kraftfahrzeuge.

Unter diesen 10 ha und 1.500 Stellplätzen oder aber 5 ha und 750 Stellplätzen in schutzwürdigen Gebieten wäre ein Stadion nicht im UVP-Verfahren... wissen wir sicher, dass wir eines brauchen?

Bezüglich der Widmung ist dies schwieriger zu beantworten. Im UVP Gesetz steht über die Flächenwidmung nichts.

Man kann sich vorab relativ viel mit Behörden ausreden und diverse Punkte die eigentlich nicht genehmigbar sind dennoch genehmigen lassen.

Edit:
Nachdem ich nun wieder etwas nachgedacht habe:

Ich denke, die Flächenwidmung wird momentan gerade beantragt, dazu benötige ich noch keine genauen Unterlagen.

Für ein Genehmigungsverfahren benötige ich bereits die richtige Widmung sonst könnte ich ja im Grünland ein Atomkraftwerk genehmigen. Sprich ich denke nachdem die Flächenwidmung durch ist werden die Genehmigungsunterlagen ausgearbeitet und am Land oder BH oder wo auch immer eingereicht und die Behörden werden anschließend eine UVP in die Wege leiten.

Aber bei meinen UVP´s war zumindest die Flächenwidmung bereits vorhanden.

Anbei noch ein Link zum UVP Gesetz.:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010767

 

 

Ein weiteres Edit:

Wie immer muss man Geld investieren um Geld verdienen zu können! Sprich Gutachten für so ein Projekt wird es immer geben, und jedes Behördenverfahren kann kippen und an den strengen Auflagen der Behörde bzw. durch Anrainer scheitern, davor ist man nie gefeilt...

bearbeitet von Gump86

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Postinho
Gump86 schrieb vor 3 Stunden:

 

Danke für deine Ausführungen.

UVP ist sicher vorgeschrieben. Aber höchstwahrscheinlich müssen alle Behördenverfahren ohnehin ausgesetzt werden, wenn im Jänner eine Volksbefragung beschlossen werden sollte. Die Linz AG musste wegen der über die Eisenbahnbrücke sogar die Planung einstellen.

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Ich fordere drakonische Strafen.
Hochofen schrieb vor 33 Minuten:

Danke für deine Ausführungen.

UVP ist sicher vorgeschrieben. Aber höchstwahrscheinlich müssen alle Behördenverfahren ohnehin ausgesetzt werden, wenn im Jänner eine Volksbefragung beschlossen werden sollte. Die Linz AG musste wegen der über die Eisenbahnbrücke sogar die Planung einstellen.

Müssen tut man gar nichts. Die Linz AG hat den Planungsstop wegen den Kosten gestoppt und nicht weil es Pflicht war.

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Postinho
ASKsince1908 schrieb vor 2 Stunden:

Müssen tut man gar nichts. Die Linz AG hat den Planungsstop wegen den Kosten gestoppt und nicht weil es Pflicht war.

Wenn du damit die Finanzverhandlungen meinst - die wurden ja wegen der Volksbefragung von Pühringer um 1,5 Jahre verschoben. Also war sie auf jeden Fall für den Planungsstopp verantwortlich.

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Postinho
Zitat
Zitat

Bereits im Jänner 2019 wird sich der Linzer Gemeinderat mit einer Stadion-Volksbefragung befassen. Sollte es im Stadtparlament keine Mehrheit für eine Volksbefragung geben, werde trotzdem die Linzer Bevölkerung befragt, sagt Luger: "Denn ich glaube, dass dann die Bürgerinitiativen die nötigen Unterschriften für die Einleitung einer Befragung bekommen werden."

Zitat

Die für den Bau des Stadions nötige Umwidmung der derzeitigen Grünlandfläche werde die Stadt erteilen, kündigt Luger an: "Es gibt keinen Grund, die Umwidmung zu verhindern." Eine Baubewilligung wäre aber eine schwierige Frage

 

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V.I.P.
Fezza schrieb vor einer Stunde:

 

Deshalb sollen die Vorstadtweiber ihr Stadion irgendwohin pflanzen (außer in Pichling. Ob deren Arroganz bei der Vorgehensweise und den Mätzchen mit den Juniors gönn ich ihnen das mittlerweile aus Prinzip nicht mehr), dann stärkt das unsere Position auf der Gugl sowieso dauerhaft.

Nur mal so....

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Postinho
ASKsince1908 schrieb vor 29 Minuten:

BW bleibt einfach der kleine Häuslverein und das deprimiert halt auch die Fans.

EINE Wortmeldung = "die" BW Fans? Na, da müsste man ja eine "schöne" Meinung von euch haben, wenn man umgekehrt z.B. an Mythos/allesklar festmachen würde, wie "die" Laskler sind?

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Ich fordere drakonische Strafen.
Hochofen schrieb vor 39 Minuten:

EINE Wortmeldung = "die" BW Fans? Na, da müsste man ja eine "schöne" Meinung von euch haben, wenn man umgekehrt z.B. an Mythos/allesklar festmachen würde, wie "die" Laskler sind?

Wollt ja nur sticheln ;)

bearbeitet von ASKsince1908

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Posting-Pate
Hochofen schrieb vor 11 Stunden:

 

Ich muss sagen, ich bin etwas verwirrt. Bürgermeister Luger wird heute in den OÖN zum wiederholten Mal zitiert, die Stadt Linz werde der Umwidmung zustimmen, weil er keinen Grund zur Verweigerung der Umwidmung erkennen kann. Er sieht allerdings Probleme bei der Baubewilligung aufgrund der Verkehrsproblematik.

Die Baubewilligung sowie die Beurteilung der Verkehrslösung hängen allerdings am UVP-Verfahren wie auch Siegmund Gruber kürzlich bei Talk und Tore auf SKY erwähnt hat. Die zuständige Behörde für die UVP ist die OÖ Landesregierung.

Für mich stellt sich somit die Frage, wozu will die Stadt Linz eine Volksbefragung durchführen, wenn Bürgermeister Luger die Umwidmung ohnehin als fix ansieht. Meinem Verständnis nach ist die Umwidmung die einzige Möglichkeit der Einflussnahme durch die Stadt Linz.

Kann das jemand aufklären?

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ASB-Halbgott
GH78 schrieb vor 1 Stunde:

Ich muss sagen, ich bin etwas verwirrt. Bürgermeister Luger wird heute in den OÖN zum wiederholten Mal zitiert, die Stadt Linz werde der Umwidmung zustimmen, weil er keinen Grund zur Verweigerung der Umwidmung erkennen kann. Er sieht allerdings Probleme bei der Baubewilligung aufgrund der Verkehrsproblematik.

Die Baubewilligung sowie die Beurteilung der Verkehrslösung hängen allerdings am UVP-Verfahren wie auch Siegmund Gruber kürzlich bei Talk und Tore auf SKY erwähnt hat. Die zuständige Behörde für die UVP ist die OÖ Landesregierung.

Für mich stellt sich somit die Frage, wozu will die Stadt Linz eine Volksbefragung durchführen, wenn Bürgermeister Luger die Umwidmung ohnehin als fix ansieht. Meinem Verständnis nach ist die Umwidmung die einzige Möglichkeit der Einflussnahme durch die Stadt Linz.

Kann das jemand aufklären?

Die Gemeinde bzw ja in diesem Fall die Stadt Linz hat IMMER Parteistellung!

Stadion wird - mittlerweile hab ich mich erkundigt - als Betriebsanlage angesehen und ist somit über die BH als Betriebsanlage zu genehmigen - trotzdem muss eine baurechtliche Genehmigung bei der Gemeinde geben - Gemeinde ist Baubehörde 1. Instanz

 

Beim UVP hat de Gemeinde und alle anschliessenden Gemeinden ebenfalls Parteustellung...

 

Sprich chronologisch:

Widmung - liegt bei der Stadt

UVP - Stadt Parteistellung

Genehmigun - Stadt Baubehörde

 

Mehr als genug Möglichkeiten einzugreifen! Für mich putzt sich sie Stadt da nur ab... ja keine Verantwortung übernehmen - wenns nix wird "ja aber das Volk wollte es"... wenns ein finanzielles Desaster wird "ja aber das Volk wollte es"...

Für so einen Schmorn brauch ich keine Politiker...

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Posting-Pate
Gump86 schrieb vor 35 Minuten:

Die Gemeinde bzw ja in diesem Fall die Stadt Linz hat IMMER Parteistellung!

Stadion wird - mittlerweile hab ich mich erkundigt - als Betriebsanlage angesehen und ist somit über die BH als Betriebsanlage zu genehmigen - trotzdem muss eine baurechtliche Genehmigung bei der Gemeinde geben - Gemeinde ist Baubehörde 1. Instanz

 

Beim UVP hat de Gemeinde und alle anschliessenden Gemeinden ebenfalls Parteustellung...

 

Sprich chronologisch:

Widmung - liegt bei der Stadt

UVP - Stadt Parteistellung

Genehmigun - Stadt Baubehörde

 

Mehr als genug Möglichkeiten einzugreifen! Für mich putzt sich sie Stadt da nur ab... ja keine Verantwortung übernehmen - wenns nix wird "ja aber das Volk wollte es"... wenns ein finanzielles Desaster wird "ja aber das Volk wollte es"...

Für so einen Schmorn brauch ich keine Politiker...

Vielen Dank, soweit verständlich - aber wie wertest du in diesem Zusammenhang die Aussage von Gruber, dass ein positiver UVP-Bescheid gleichzeitig die Baubewilligung bedeutet?

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