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manyk schrieb vor 3 Minuten:

Echt ein blödes "Pech": Totales Mitgefühl, dass ist ja der totale Scheiss schlechthin - scheinbar leider sehr kompliziert in CRO! :nein:

Naja, Pech ist relativ. Mit einem abgelaufenen Pickerl fährt man nicht ins Ausland! Diese 4 Monate Übergangsfrist gibts nur in Ö. Das müßte man als Busfahrer eigentlich wissen...

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Im ASB-Olymp
Gurkerl schrieb Gerade eben:

Darf dem Busunternehmen echt nicht passieren! Wie lange seid ihr an der Grenze gehangen und warum habt's weiter dürfen?

Anscheinend ein Ersatzbus...

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Never give up!
HMF schrieb vor 1 Minute:

Naja, Pech ist relativ. Mit einem abgelaufenen Pickerl fährt man nicht ins Ausland! Diese 4 Monate Übergangsfrist gibts nur in Ö. Das müßte man als Busfahrer eigentlich wissen...

Wenn das in CRO wirklich so ist, dann werden die Personen die "runter" gefahren sind ziemlich sicher kostenfrei bzw. mit Entschädigung davon kommen. Dann ist es wirklich eine "Sauerei" des Anbieters!

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V.I.P.
Naja, Pech ist relativ. Mit einem abgelaufenen Pickerl fährt man nicht ins Ausland! Diese 4 Monate Übergangsfrist gibts nur in Ö. Das müßte man als Busfahrer eigentlich wissen...

das ist doch reine schikane. gurken mit den größten rostlauben bei uns rum und mokieren sich über ein zwei wochen abgelaufenes pickerl

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Im ASB-Olymp
J.E schrieb vor 2 Stunden:
HMF schrieb vor 6 Stunden:
Naja, Pech ist relativ. Mit einem abgelaufenen Pickerl fährt man nicht ins Ausland! Diese 4 Monate Übergangsfrist gibts nur in Ö. Das müßte man als Busfahrer eigentlich wissen...
 

das ist doch reine schikane. gurken mit den größten rostlauben bei uns rum und mokieren sich über ein zwei wochen abgelaufenes pickerl

Schikane? Fahr einmal in Ö mit einem abgelaufenen Pickerl (nach der Toleranzfrist bei uns!) in eine Kontrolle. Da wirst dann auch nicht mehr weit kommen...

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S.T.A.W.
HMF schrieb vor 31 Minuten:

Schikane? Fahr einmal in Ö mit einem abgelaufenen Pickerl (nach der Toleranzfrist bei uns!) in eine Kontrolle. Da wirst dann auch nicht mehr weit kommen...

es ging ja eher darum dass es in kroatien sowas wie ein pickerl gar nicht zu geben scheint wenn man sich die autos der einheimischen dort anschaut. aber hauptsache bei den österreichern mit einem ein paar tage abgelaufenen pickerl einen aufstand machen. scheißheisln! 

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ASB-Legende
J.E schrieb vor 20 Minuten:
HMF schrieb vor einer Stunde:
Schikane? Fahr einmal in Ö mit einem abgelaufenen Pickerl (nach der Toleranzfrist bei uns!) in eine Kontrolle. Da wirst dann auch nicht mehr weit kommen...
 

ist das so? kriegst a Strafe und fertig, oder?

Ich würde meinen du darfst nicht mehr weiterfahren und die Taferln werden abmontiert.

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V.I.P.
Austria_WAC schrieb vor 25 Minuten:

Ich würde meinen du darfst nicht mehr weiterfahren und die Taferln werden abmontiert.

 

forzaviola84 schrieb vor 20 Minuten:

würd ich auch meinen

der ÖAMTC nicht

https://www.oeamtc.at/mitgliedschaft/pruefdienst-leistungen/57a-begutachtung-pickerl/

 

4 Monate Toleranzfrist in Österreich

Als Autobesitzer müssen Sie Ihr Fahrzeug jedes Jahr einer §57-Begutachtung unterziehen. Nur wenn das Auto die Sicherheits-Überprüfung übersteht, erhalten Sie ein neues Pickerl und dürfen mit Ihrem Auto weiterfahren. Auf dem Pickerl wird angezeigt, wann die nächste Begutachtung vorzunehmen ist. In Österreich muss sich der Fahrzeughalter für die nächste Überprüfung aber nicht an den exakten Monat der Fälligkeit halten, denn es gibt eine Toleranzfrist: bis zu 4 Monate nach Fälligkeit ist eine Pickerl-Überprüfung möglich, ohne dass Strafen drohen. Läuft Ihr Pickerl im März aus, können Sie die Begutachtung auch erst im Juli vornehmen lassen. Wird auch dieser Zeitraum überschritten, drohen auch in Österreich hohe Strafen: Wer mit abgelaufenem Pickerl nach der Toleranzfrist unterwegs ist, muss mit bis zu EUR 2.180 Strafe rechnen.

Vorsicht bei Fahrten ins Ausland

Anders ist die Situation im Ausland. In vielen Ländern existieren keine oder kürzere Toleranzfristen bzw. die österreichische Toleranzpflicht wird nicht anerkannt. Sollten Sie mit Ihrem Auto in den Urlaub fahren wollen – egal ob nach Italien, Slowenien, Kroatien oder Ungarn –, sollten Sie dies nur mit gültigem Pickerl tun. In vielen Ländern können neben hohen Geldstrafen auch das Kennzeichen und der Zulassungsschein abgenommen werden. In manchen Fällen wird auch überhaupt die Einreise verweigert. Überprüfen Sie daher vor jeder Auslandsfahrt, ob Ihr Pickerl noch gültig ist oder ob Sie es erneuern müssen. Dabei sollten Sie auch darauf achten, dass die Gültigkeit auch noch bis zur Rückreise gegeben ist.

 

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ASB-Legende
J.E schrieb vor 1 Stunde:

 

der ÖAMTC nicht

https://www.oeamtc.at/mitgliedschaft/pruefdienst-leistungen/57a-begutachtung-pickerl/

 

4 Monate Toleranzfrist in Österreich

Als Autobesitzer müssen Sie Ihr Fahrzeug jedes Jahr einer §57-Begutachtung unterziehen. Nur wenn das Auto die Sicherheits-Überprüfung übersteht, erhalten Sie ein neues Pickerl und dürfen mit Ihrem Auto weiterfahren. Auf dem Pickerl wird angezeigt, wann die nächste Begutachtung vorzunehmen ist. In Österreich muss sich der Fahrzeughalter für die nächste Überprüfung aber nicht an den exakten Monat der Fälligkeit halten, denn es gibt eine Toleranzfrist: bis zu 4 Monate nach Fälligkeit ist eine Pickerl-Überprüfung möglich, ohne dass Strafen drohen. Läuft Ihr Pickerl im März aus, können Sie die Begutachtung auch erst im Juli vornehmen lassen. Wird auch dieser Zeitraum überschritten, drohen auch in Österreich hohe Strafen: Wer mit abgelaufenem Pickerl nach der Toleranzfrist unterwegs ist, muss mit bis zu EUR 2.180 Strafe rechnen.

Vorsicht bei Fahrten ins Ausland

Anders ist die Situation im Ausland. In vielen Ländern existieren keine oder kürzere Toleranzfristen bzw. die österreichische Toleranzpflicht wird nicht anerkannt. Sollten Sie mit Ihrem Auto in den Urlaub fahren wollen – egal ob nach Italien, Slowenien, Kroatien oder Ungarn –, sollten Sie dies nur mit gültigem Pickerl tun. In vielen Ländern können neben hohen Geldstrafen auch das Kennzeichen und der Zulassungsschein abgenommen werden. In manchen Fällen wird auch überhaupt die Einreise verweigert. Überprüfen Sie daher vor jeder Auslandsfahrt, ob Ihr Pickerl noch gültig ist oder ob Sie es erneuern müssen. Dabei sollten Sie auch darauf achten, dass die Gültigkeit auch noch bis zur Rückreise gegeben ist.

 

O.k. schlecht ausgedrückt: wenn die Toleranzfrist abgelaufen ist. In Kroatien und einigen anderen Ländern gibts eben keine Toleranzfrist. Du kannst auch in manche Länder mit abgelaufenen Reisepässen reisen (ist ja auch eine Art Toleranzfrist) und in manche wirst du nicht reinkommen.

Ich glaube zwar auch dass unsere Überprüfungen über jene in Kroatien zu stellen sind (ich bin einmal mit unserem kroatischen Vermieter mitgegahren, da gab es im Innenraum kein Lamperl wad nicht geleuchtet/geblinkt hat) und damit die Toleranzfrist auch in Ordnung ist. Wobei ja Toleranzfrist auch wieder etwas typisch österreichisches ist. 12 Monate und aus.

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