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Strafraumkobra schrieb vor 21 Minuten:

Soll wichtigere Dinge geben und ändert wenig, aber wenn ich davon ausgehe, Jahrzehnte oder sogar ein Leben lang verheiratet zu sein, wäre ein einmaliger bürokratischer Aufwand für mich zumutbar. Außerdem hat nicht jeder 70+ Konten.  :D

Wenn ich mir deine Tinder-Matches so ansehe, musst du dir darüber in nächster Zeit noch keine Gedanken machen. :davinci:

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ASB-Legende
Mr_Rotten schrieb am 20.10.2024 um 16:05 :

Man braucht nur die gemeinsame Obsorge beantragen. So haben wir es gemacht (sind noch nicht verheiratet):

https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/familie-und-kinderfuersorge/obsorge/Seite.234004.html

Habe ich mit meiner Frau (damals noch Lebensgefährtin) nie gemacht. War zwar manchmal Thema, dazu durchgerungen haben wir uns aber nie, da praktisch kaum ein Mehrwert bestanden hätte. Bei meinem Ältesten war ich überhaupt nie erziehungsberechtigt, da wir erst geheiratet haben als er bereits 18 war. Bei den "Kleinen" geht es sich noch ein paar Jahre aus :D

Pinkman schrieb am 20.10.2024 um 16:13 :

Wegen? Nach der Geburt wird am Gemeindeamt die Vaterschaft anerkannt bzw angenommen. Theoretisch braucht man zur Sicherheit nur die Geburtsurkunde mit bzw kopie wenn man ins Ausland fährt. Evtl war das früher nicht so 

Vaterschaftsannerkennung hat mit der Obsorge (umgangssprachlich Erziehungsberechtigung) original nix zu tun. Hab natürlich bei allen 3 Kids die Vaterschaft anerkannt. Obsorgeberechtigt wurde ich erst durch die Hochzeit (außer wir hätte vorher bei Gericht um gemeinsame Obsorge angesucht was im Normalfall bei einer Lebensgemeinschaft ohne jeglichen Meldungen am Jugendamt problemlos durchgewunken wird).

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V.I.P.
Aegis schrieb vor 2 Stunden:

Habe ich mit meiner Frau (damals noch Lebensgefährtin) nie gemacht. War zwar manchmal Thema, dazu durchgerungen haben wir uns aber nie, da praktisch kaum ein Mehrwert bestanden hätte. Bei meinem Ältesten war ich überhaupt nie erziehungsberechtigt, da wir erst geheiratet haben als er bereits 18 war. Bei den "Kleinen" geht es sich noch ein paar Jahre aus :D

Vaterschaftsannerkennung hat mit der Obsorge (umgangssprachlich Erziehungsberechtigung) original nix zu tun. Hab natürlich bei allen 3 Kids die Vaterschaft anerkannt. Obsorgeberechtigt wurde ich erst durch die Hochzeit (außer wir hätte vorher bei Gericht um gemeinsame Obsorge angesucht was im Normalfall bei einer Lebensgemeinschaft ohne jeglichen Meldungen am Jugendamt problemlos durchgewunken wird).

Hab jetzt extra nachgesehen. Die Erklärung zur gemeinsamen obsorge haben wir beim Standesamt gleich nach der Geburt unterschrieben bzw mit den anderen dokumenten bekommen. Stehen beide elternteile drin. Vielleicht war das früher noch nicht so. Is bei uns erst knapp 4 jahre her 

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Aegis schrieb vor 2 Stunden:

Habe ich mit meiner Frau (damals noch Lebensgefährtin) nie gemacht. War zwar manchmal Thema, dazu durchgerungen haben wir uns aber nie, da praktisch kaum ein Mehrwert bestanden hätte. Bei meinem Ältesten war ich überhaupt nie erziehungsberechtigt, da wir erst geheiratet haben als er bereits 18 war. Bei den "Kleinen" geht es sich noch ein paar Jahre aus :D

Vaterschaftsannerkennung hat mit der Obsorge (umgangssprachlich Erziehungsberechtigung) original nix zu tun. Hab natürlich bei allen 3 Kids die Vaterschaft anerkannt. Obsorgeberechtigt wurde ich erst durch die Hochzeit (außer wir hätte vorher bei Gericht um gemeinsame Obsorge angesucht was im Normalfall bei einer Lebensgemeinschaft ohne jeglichen Meldungen am Jugendamt problemlos durchgewunken wird).

Für die Obsorge reichen die Unterschriften bei der Anerkennung der Vaterschaft von beiden Elternteilen.

Pinkman schrieb vor 2 Minuten:

Hab jetzt extra nachgesehen. Die Erklärung zur gemeinsamen obsorge haben wir beim Standesamt gleich nach der Geburt unterschrieben bzw mit den anderen dokumenten bekommen. Stehen beide elternteile drin. Vielleicht war das früher noch nicht so. Is bei uns erst knapp 4 jahre her 

Ist auch vor 11 Jahren so gewesen.

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clock is ticking
Derni schrieb vor 37 Minuten:

Bitte möglichste kompliziert damit man ja nicht spießig heiraten muss :lol:

Unglaublich über was sich Leute gedanken machen können.

Verstehs auch nicht. Wenn Kinder im Spiel sind sollte man die Beziehung rechtlich schon ernst nehmen.

Reicht ja schon eine eingetragene Partnerschaft und man hat vor allem als Mann alle Rechte. Ich wüsste nicht was da dagegen spricht :ratlos:

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Pinkman schrieb vor 2 Stunden:

Hab jetzt extra nachgesehen. Die Erklärung zur gemeinsamen obsorge haben wir beim Standesamt gleich nach der Geburt unterschrieben bzw mit den anderen dokumenten bekommen. Stehen beide elternteile drin. Vielleicht war das früher noch nicht so. Is bei uns erst knapp 4 jahre her 

 

_Wurzelsepp_ schrieb vor 2 Stunden:

Für die Obsorge reichen die Unterschriften bei der Anerkennung der Vaterschaft von beiden Elternteilen.

Ist auch vor 11 Jahren so gewesen.

Dann muss das geändert worden sein. Vor 13 Jahren gab es die Möglichkeit nicht (oder es wurde nicht darauf hingewiesen).

 

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Im ASB-Olymp
_Wurzelsepp_ schrieb vor 8 Stunden:

Für die Obsorge reichen die Unterschriften bei der Anerkennung der Vaterschaft von beiden Elternteilen.

Wenn ich das richtig im Kopf habe, ist das eben nicht so.

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Mr_Rotten schrieb vor 54 Minuten:

Wenn ich das richtig im Kopf habe, ist das eben nicht so.

https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/familie-und-kinderfuersorge/obsorge/Seite.234004.html

Dürfte wirklich stimmen. Wie gesagt glaube ich, dass das vor über 19 Jahren bei meinem Ältesten nicht möglich war. Vielleicht haben wir deshalb auch bei den beiden Kleinen gar nicht daran gedacht bzw wurde wir nicht darüber informiert. Ich werd mich da aber diesbezüglich bei meinen KollegInnen der Sozialen Arbeit informieren was wann wie war.

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V.I.P.
Derni schrieb vor 8 Stunden:

Bitte möglichste kompliziert damit man ja nicht spießig heiraten muss :lol:

Unglaublich über was sich Leute gedanken machen können.

Was ist kompliziert daran, wenn es mittlerweile automatisch geht mit der obsorge. Heiraten kannst nach der Geburt immer noch 

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Im ASB-Olymp
Aegis schrieb vor 49 Minuten:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/familie-und-kinderfuersorge/obsorge/Seite.234004.html

Dürfte wirklich stimmen. Wie gesagt glaube ich, dass das vor über 19 Jahren bei meinem Ältesten nicht möglich war. Vielleicht haben wir deshalb auch bei den beiden Kleinen gar nicht daran gedacht bzw wurde wir nicht darüber informiert. Ich werd mich da aber diesbezüglich bei meinen KollegInnen der Sozialen Arbeit informieren was wann wie war.

Aber das ist was ich meine, dass alleine die Vaterschaftsanerkennung keine gemeinsame Obsorge bedeuted.

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Aegis schrieb vor 7 Stunden:

 

Dann muss das geändert worden sein. Vor 13 Jahren gab es die Möglichkeit nicht (oder es wurde nicht darauf hingewiesen).

 

Wird so gewesen sein. Wir mussten nach der Entlassung im Krankenhaus ins Rathaus und dort ging das ziemlich unkompliziert. Einzig die nette Dame vor Ort mit „Wollen sie, dass der Vater auch die Obsorge hat“, wirkte etwas befremdlich, weil man sich wie ein Beiwagerl vorkommt. Schon klar, dass sie die Frage stellen muss, aber es kommt immer auf das „Wie“ an und zeigt welchen Stellenwert ein Mann als Vater noch immer hat.

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KRISCH RAUS!
_Wurzelsepp_ schrieb vor 12 Minuten:

Wird so gewesen sein. Wir mussten nach der Entlassung im Krankenhaus ins Rathaus und dort ging das ziemlich unkompliziert. Einzig die nette Dame vor Ort mit „Wollen sie, dass der Vater auch die Obsorge hat“, wirkte etwas befremdlich, weil man sich wie ein Beiwagerl vorkommt. Schon klar, dass sie die Frage stellen muss, aber es kommt immer auf das „Wie“ an und zeigt welchen Stellenwert ein Mann als Vater noch immer hat.

Eigentlich dürfen sie die Frage nicht stellen.

Guter Freund ist erst vor kurzen nach der Geburt eben mit Frau zum SA um die Vaterschaft etc anzuerkennen und Obsorge zu "erledigen". Aktiv dürfen sie dort dieses Thema nicht anschneiden und die Frau darf das bis zu 2 Wochen danach ohne Begründung, alleinig, wiederrufen.

War etwas verwundert darüber aber hier geht es wohl darum, dass die Frau nicht unter Druck etwas zustimmt was sie eigentlich nicht will.

 

Angeblich ist diese Praxis so Usus

 

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XSCHLAMEAL schrieb Gerade eben:

Eigentlich dürfen sie die Frage nicht stellen.

Guter Freund ist erst vor kurzen nach der Geburt eben mit Frau zum SA um die Vaterschaft etc anzuerkennen und Obsorge zu "erledigen". Aktiv dürfen sie dort dieses Thema nicht anschneiden und die Frau darf das bis zu 2 Wochen danach ohne Begründung, alleinig, wiederrufen.

War etwas verwundert darüber aber hier geht es wohl darum, dass die Frau nicht unter Druck etwas zustimmt was sie eigentlich nicht will.

 

Angeblich ist diese Praxis so Usus

 

Wusste ich nicht, danke.

Ich denke die Frau wäre da und dort unter Druck und es ändert die Anwesenheit der Mitarbeiterin dort nichts.

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