Ich finde auch den Aspekt den die Vienna in der letzten Verhandlung vorgebracht hat interessant. Er hat die VIP Abo Karte (kein Einzelticket sondern eine Abokarte wie auf den Bildern ersichtlich) von einem Freund bekommen, d.h. das Ticket lief nicht auf den Kläger. Das Ticket berechtigt aber wohl nur den Aboinhaber zum Zutritt, insofern hätte der Kläger tatsächlich nicht im VIP Klub sein dürfen. Bin gespannt wie das Gericht diesen Punkt beurteilt.