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Surft nur im ASB
Geschrieben (bearbeitet)
Das_Zebra_vom_ASK schrieb vor 22 Stunden:

Gehts alle mal raus in die Sonne und genießts den schönen Tag.

Dass wir uns hier auch noch gegenseitig zerfleischen bringt Niemandem was.

Gruß aus Bella Italia FORZA ASK

IMG_20250530_185303.jpg

bearbeitet von aaaeskaaa

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  • 2 weeks later...
schwarz auf weiß
Zitat

🌱 Jeden Tag. Jeder Halm. Mit Präzision. 🌱 Auf den Trainingsplätzen der #Raiffeisen Arena Linz stehen über 20 Millionen Grashalme – und jeder einzelne zählt. Deshalb setzt der LASK auf eine Partnerschaft mit STIGA – einem Pionier der nachhaltigen Rasenpflege. Seit März 2025 übernehmen autonome Rasenroboter die tägliche Pflege der Trainingsflächen – präzise, systematisch und ressourcenschonend. Mit einer Mähgeschwindigkeit von 28 Metern pro Minute bearbeiten die STIGA-Roboter bis zu 1.308 Quadratmeter pro Stunde. Die Nachhaltigkeit? Sie mäht mit. Die Schnittreste der Roboter verbleiben als wertvoller Dünger im Boden und ersparen dem Verein bis zu 14 Tonnen Grasabfall pro Jahr – ein geschlossener Kreislauf für gesunde Gräser und gesunden Sport. „Die #Raiffeisen Arena ist ein Symbol für modernen Spitzensport in Österreich – effizient, zukunftsorientiert und verantwortungsbewusst. Es ist uns eine große Freude, mit unseren STIGA-Robotern hier einen Beitrag zu leisten: für gesunden, nachhaltigen Rasen – und für den Fußball von morgen“, freut sich Michael H. Buchbauer, Geschäftsführer STIGA, auf die Partnerschaft. Was LASK und STIGA verbindet, ist der Anspruch, durch Innovation und Nachhaltigkeit das Beste zu erreichen. Für eine gute Zukunft. STIGA & LASK – Technologie, die wächst 🤝

IMG_1789.png
 

https://de.linkedin.com/posts/lask-gmbh_raiffeisen-raiffeisen-activity-7338882904795627520-e5SQ?utm_source=li_share&utm_content=feedcontent&utm_medium=g_mb_web&utm_campaign=copy

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ASB-Messias
Kennt das ASB in und auswendig
Kennt das ASB in und auswendig
111ASK schrieb vor 8 Minuten:

4 Wochen waren vorgestern vorbei.

Ja korrekt. Aber zumindest ich sehe auf die Schnelle nicht, ob er erwähnte Beschwerde eingelegt hat?

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Weltklassecoach
Chrisu6 schrieb vor einer Stunde:

Er kann dagegen aber noch innerhalb 4 Wochen Beschwerde einlegen.. also rechtskräftig ist es somit noch nicht...

er kann ao. Revision erheben und soweit ich mich erinnere müsste die Frist dafür 6 Wochen sein. Da das Entscheidungsdatum schon im März war —> müsste die Frist verstrichen sein. - Was natürlich nicht heißt, dass nicht Revision erhoben worden ist.

bearbeitet von Pablo_AUT

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Posting-Pate
Chrisu6 schrieb vor 57 Minuten:

https://science.apa.at/power-search/16195507507078386139?utm_source=chatgpt.com

Er kann dagegen aber noch innerhalb 4 Wochen Beschwerde einlegen.. also rechtskräftig ist es somit noch nicht...

Der von dir gepostet Link ist von 2023. 

Mittlerweile wurde die Beschwerde vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Siehe Post von @Soldi

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Kennt das ASB in und auswendig
Santuzzo schrieb vor 1 Minute:

Der von dir gepostet Link ist von 2023. 

Mittlerweile wurde die Beschwerde vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Siehe Post von @Soldi

ah okay- danke für die Aufklärung. :super:
PS: hab leider bei meinem Link nur 25.05. gelesen.. also nicht, dass er 2023 war. :kopfwand:

bearbeitet von Chrisu6

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Jahrhunderttalent

Vielleicht ist ja hier drinnen jemand mit Jus-Kenntnissen, bzgl Revision:

Im geposteten Beschluss steht gleich am Anfang unter Punkt B und ganz am Schluss unter Punkt 3.2.2 das keine Revision zulässig ist.

Was heißt das jetzt?

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Weltklassecoach
Rektor schrieb vor 3 Minuten:

Vielleicht ist ja hier drinnen jemand mit Jus-Kenntnissen, bzgl Revision:

Im geposteten Beschluss steht gleich am Anfang unter Punkt B und ganz am Schluss unter Punkt 3.2.2 das keine Revision zulässig ist.

Was heißt das jetzt?

bin mal so frech —> bedeutet, dass keine ordentliche Revision zugelassen ist. Sprich es handelt sich nicht um eine bis dato ungeklärte Rechtslage. Eine außerordentliche Revision ist immer aber zulässig, meistens aber wenig erfolgsversprechend. 

In dem Fall hätte man binnen einer Frist von sechs Wochen eine ao. Revision an den Verwaltungsgerichtshof erheben können. Ob das geschehen ist keine Ahnung - falls nicht, darf der Titel Dr. nicht mehr geführt werden.

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Im ASB-Tausenderklub
Pablo_AUT schrieb vor 4 Minuten:

bin mal so frech —> bedeutet, dass keine ordentliche Revision zugelassen ist. Sprich es handelt sich nicht um eine bis dato ungeklärte Rechtslage. Eine außerordentliche Revision ist immer aber zulässig, meistens aber wenig erfolgsversprechend. 

In dem Fall hätte man binnen einer Frist von sechs Wochen eine ao. Revision an den Verwaltungsgerichtshof erheben können. Ob das geschehen ist keine Ahnung - falls nicht, darf der Titel Dr. nicht mehr geführt werden.

Aber er könnte noch ein rasches Fernstudium an der Uni Wladiwostok machen und sich das nostrifizieren lassen. 

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