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Beruf: ASB-Poster
Miraval schrieb vor 2 Minuten:

Bei uns sind GFs zumindest ebenfalls befristet. 

Mag sein, ist aber wohl eher die Ausnahme und ich interessiere mich für die Beweggründe, denn ich bin der Meinung man fährt beim GF besser ohne Befristung und einer entsprechenden Kündigungsfrist. 

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Weltklassekicker
oldschool schrieb vor 16 Minuten:

Mag sein, ist aber wohl eher die Ausnahme und ich interessiere mich für die Beweggründe, denn ich bin der Meinung man fährt beim GF besser ohne Befristung und einer entsprechenden Kündigungsfrist. 

Die unterschiede zur klassischen GmbH (meine Firma, meine Kohle, Eigentumsrechte etc. = ich GF oder ein Partner.) sind offensichtlich.

Dienstverträge selbst,  sind je nach Branche unterschiedlich, was sowohl an den unterschiedlichen KV‘s als auch an Personalangebot/Nachfrage in der jeweiligen Branche/Region liegt. 
 

Hinzu kommen Punkte wie z.B. Planungssicherheit etc. 
Ohne Befristung könnte er morgen kündigen und wäre nach ende seiner Frist sofort weg wenn von XY ein „nettes“ Angebot bekommt.

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Beruf: ASB-Poster

https://www.tpa-group.at/app/uploads/2023/10/Geschaeftsfuehrer-und-Jahresabschluss-TPA-Steuerberatung.pdf
 

IMG_4728.jpeg

 

 

Stami schrieb vor 2 Minuten:

Die unterschiede zur klassischen GmbH (meine Firma, meine Kohle, Eigentumsrechte etc. = ich GF oder ein Partner.) sind offensichtlich.

Dienstverträge selbst,  sind je nach Branche unterschiedlich, was sowohl an den unterschiedlichen KV‘s als auch an Personalangebot/Nachfrage in der jeweiligen Branche/Region liegt. 
 

Hinzu kommen Punkte wie z.B. Planungssicherheit etc. 
Ohne Befristung könnte er morgen kündigen und wäre nach ende seiner Frist sofort weg wenn von XY ein „nettes“ Angebot bekommt.

Dafür gibt es eine Kündigungsfrist, das ist für beide Seiten relevant. Also die Planungssicherheit kein Argument. “Branchenueblichkeit - ok”, aber man kann ja von anderen Branchen lernen. 
 

Ich sehe eher den Vorteil, dass man nicht alles auf ein bestimmtes Datum hin plant - sieht man eh wie mühsam das jetzt war.

 

PS: was du meinst ist der Gesellschafter oder der geschaeftsfuehrende Gesellschafter, nicht der Geschäftsführer. Geschäftsführer muss kein Eigentümer sein, sondern er zeichnet Verträge im Auftrag / stellvertretend für die Gesellschaft.

bearbeitet von oldschool

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Tribünenzierde
Miraval schrieb vor 12 Stunden:

Bei uns sind GFs zumindest ebenfalls befristet. 

In der Privatwirtschaft sind mit Ausnahme der börsennotierten Unternehmen in der Regel Verträge mit GF/Vorständen bzw. Prokuristen unbefristet. Im Profifußball gilt die Befristung in der Regel für alle Leitungsfunktionen des Vereins! Dies macht aus wirtschaftlicher UND auch sportlicher Sicht Sinn!  

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Im ASB-Olymp

https://www.nachrichten.at/sport/fussball/blauweiss-linz/wann-folgt-auf-peschek-auch-scheiblehner;art102094,3992720

Zitat

LINZ. Geschäftsführer verlängerte bis 2028 beim FC Blau-Weiß Linz, Zukunft des Trainers ist indes weiter offen.

 
Fußball-Bundesligist FC Blau-Weiß Linz gab eine wichtige Weichenstellung für die Zukunft bekannt: Christoph Peschek verlängerte seinen Vertrag als Geschäftsführer bis 2028. Sein Ziel für die kommenden Jahre: "Wir wollen uns zu einem mittelständischen Bundesligisten weiterentwickeln."

Der 40-Jährige war im Februar 2023 zum Klub gekommen, im Sommer darauf glückte der Aufstieg in die Bundesliga. Dank des Einzugs in das neue Hofmann-Personal-Stadion wurde zuletzt auch ein Rekordumsatz gefeiert. 

Seine erste Amtszeit verlief fast wie im Märchen, aber gab es auch negative Ereignisse? "Als meine bisher größte Niederlage würde ich die Nachwuchsinfrastruktur bezeichnen", sagt Peschek. Auf der Suche nach einem Standort für eine eigene Akademie erlitt Blau-Weiß zuletzt einen Dämpfer: "Wir waren in positiven Gesprächen, dabei ging es um den Standort in Traun. Danach gab es aber den einen oder anderen Gamechanger. Wir werden aber weiter in Gespräche treten."

Gespräche sollte es früher oder später auch mit Trainer Gerald Scheiblehner geben, dessen Vertrag Ende der Saison ebenfalls ausläuft. "Ich habe immer klar gesagt, dass wir Zug um Zug machen müssen. Ich arbeite sowohl mit Sportchef Christoph Schösswendter als auch mit Trainer Scheiblehner sehr gerne weiter zusammen", sagt Peschek. Trainer Scheiblehner dazu: "Wenn beide Seiten den Willen zu einer weiteren Zusammenarbeit äußern, wird es kein Problem sein."

Am Samstag wird er Blau-Weiß im Heimspiel gegen Wolfsberg auf jeden Fall noch aufstellen: Mit Radek Vitek und Martin Moormann sind zwei zuletzt länger verletzt gewesene Kicker wieder voll fit.

 

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Beruf: ASB-Poster
Stevie schrieb vor 4 Stunden:

In der Privatwirtschaft sind mit Ausnahme der börsennotierten Unternehmen in der Regel Verträge mit GF/Vorständen bzw. Prokuristen unbefristet. Im Profifußball gilt die Befristung in der Regel für alle Leitungsfunktionen des Vereins! Dies macht aus wirtschaftlicher UND auch sportlicher Sicht Sinn!  

Ich hab jetzt noch von Niemanden gehört, was die Befristung für einen Vorteil gegenüber unbefristet mit Kündigungsfrist hat. Ja es ist im Sport üblich und es macht anscheinend Sinn, aber sachliche Argumente hab ich noch keine gelesen.

Ich bin der Meinung, dass es gerade für den GF besser wäre ohne Befristung zu arbeiten, da er für den kontinuierlichen Betrieb der GMBH verantwortlich ist, und wenn es nicht läuft oder er weg will kommt die Kündigungsfrist (zb 6 Monate) zum tragen. Die Befristung - vor allem je näher man zum Stichtag kommt - sorgt nur für Unsicherheit.

Bei Ämtern, zb Bundespräsident, verstehe ich die Befristung, aus demokratischer Sicht.  

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ASB-Süchtige(r)
oldschool schrieb vor 12 Minuten:

Ich hab jetzt noch von Niemanden gehört, was die Befristung für einen Vorteil gegenüber unbefristet mit Kündigungsfrist hat. Ja es ist im Sport üblich und es macht anscheinend Sinn, aber sachliche Argumente hab ich noch keine gelesen.

 

Ein Vorteil ist zB, dass der Verein eventuell eine Ablöse erzielen kann, wenn ein anderer Klub vor der Tür steht. Umgekehrt gibt es dem Arbeitnehmer in solch einer Branche wie dem Fußball eine gewisse Sicherheit.

Die einseitige Auflösung des Dienstverhältnisses ist nämlich wesentlich schwieriger als bei unbefristeten Dienstverhältnissen. Da braucht man einen Entlassungsgrund bzw. einen Grund für vorzeitigen Austritt, dh eine Partei muss sich, grob gesagt, etwas zu Schulden kommen lassen. Bei unbefristeten DV gilt eine Kündigungsfrist wie sie Gesetz bzw. Kollektivvertrag vorsieht. Zumeist beträgt die Kündigungsfrist bei AN-Kündigung ein Monat, bei AG-Kündigung je nach Dienstzeit zwischen 6 Wochen und fünf Monaten.

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Auwiesen_BWL schrieb vor 14 Minuten:

Ein Vorteil ist zB, dass der Verein eventuell eine Ablöse erzielen kann, wenn ein anderer Klub vor der Tür steht. Umgekehrt gibt es dem Arbeitnehmer in solch einer Branche wie dem Fußball eine gewisse Sicherheit.

Die einseitige Auflösung des Dienstverhältnisses ist nämlich wesentlich schwieriger als bei unbefristeten Dienstverhältnissen. Da braucht man einen Entlassungsgrund bzw. einen Grund für vorzeitigen Austritt, dh eine Partei muss sich, grob gesagt, etwas zu Schulden kommen lassen. Bei unbefristeten DV gilt eine Kündigungsfrist wie sie Gesetz bzw. Kollektivvertrag vorsieht. Zumeist beträgt die Kündigungsfrist bei AN-Kündigung ein Monat, bei AG-Kündigung je nach Dienstzeit zwischen 6 Wochen und fünf Monaten.

Gut, dass mit der Ablöse ist ein Argument, ob es den Nachteil der Unsicherheit aufwiegt sei dahingestellt.

Die einseitige Auflösung ist natürlich schwieriger, aber das gilt auch für beide Seiten. Die Kündigungsfrist kann man regeln wie man möchte, KV gilt nur ohne Regelung. Sechs Monate sind bei solchen Positionen üblich.

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ASB-Süchtige(r)
Auwiesen_BWL schrieb vor einer Stunde:

Ein Vorteil ist zB, dass der Verein eventuell eine Ablöse erzielen kann, wenn ein anderer Klub vor der Tür steht. Umgekehrt gibt es dem Arbeitnehmer in solch einer Branche wie dem Fußball eine gewisse Sicherheit.

Die einseitige Auflösung des Dienstverhältnisses ist nämlich wesentlich schwieriger als bei unbefristeten Dienstverhältnissen. Da braucht man einen Entlassungsgrund bzw. einen Grund für vorzeitigen Austritt, dh eine Partei muss sich, grob gesagt, etwas zu Schulden kommen lassen. Bei unbefristeten DV gilt eine Kündigungsfrist wie sie Gesetz bzw. Kollektivvertrag vorsieht. Zumeist beträgt die Kündigungsfrist bei AN-Kündigung ein Monat, bei AG-Kündigung je nach Dienstzeit zwischen 6 Wochen und fünf Monaten.

fake news, jeder kann jederzeit gekündigt werden, auch ohne angabe von gründen in der privat wirtschaft, also zumindest im ang bereich

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Ergänzungsspieler
vroots schrieb vor einer Stunde:

jeder kann jederzeit gekündigt werden

nicht bei befristeten (Arbeits)Verträgen - außer es steht explizit im Vertrag ein Kündigungsrecht.

 

Aber jetzt mal ehrlich - back to Topic- ich freu mich über die Vertragsverlängerung von Peschek und blicke gespannt in die nähere Zukunft. 

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ASB-Süchtige(r)
Sele1987 schrieb vor 10 Minuten:

nicht bei befristeten (Arbeits)Verträgen - außer es steht explizit im Vertrag ein Kündigungsrecht.

 

Aber jetzt mal ehrlich - back to Topic- ich freu mich über die Vertragsverlängerung von Peschek und blicke gespannt in die nähere Zukunft. 

eben, es ging ja um unbefristete normale ang verträge in der privatwirtschaft.

 

aber ja, cool das wir ihm da auch offensichtlich wirtschaftlich motivierendes vermitteln konnten

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ASB-Süchtige(r)
oldschool schrieb vor 2 Stunden:

Gut, dass mit der Ablöse ist ein Argument, ob es den Nachteil der Unsicherheit aufwiegt sei dahingestellt.

Die einseitige Auflösung ist natürlich schwieriger, aber das gilt auch für beide Seiten. Die Kündigungsfrist kann man regeln wie man möchte, KV gilt nur ohne Regelung. Sechs Monate sind bei solchen Positionen üblich.

Nein, der KV gilt nicht nur, wenn es keine Regelung gibt, sondern auch, wenn die Regelung im individuellen Arbeitsvertrag für den Arbeitnehmer ungünstiger ist als der KV. Im Zweifel müsstest es halt einklagen im Fall der Fälle.

@vroots: Ja, das hab ich ja geschrieben. Bei unbefristeten DV kann jeder (vereinfach gesagt) ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Trotzdem gibt es Kündigungsfristen, die einzuhalten sind. Bei befristeten DV ist das nicht der Fall. Da geht nur eine einvernehmliche Auflösung, Entlassung oder berechtigter Austritt.

Und ja: Auch ich freu mich sehr :)

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