thomas1982 Bester Mann im Team Beitrag melden Geschrieben 7. Februar 2013 Hello, kann mir vl. wer weiterhelfen! ich würde gerne mit meiner Gatting + 2 Kindern die ersten 2 Septemberwochen in den Urlaubfliegen! haben ein super Angebot bekommen wo wir für ein Kind die Hälfte und 1 Kind gar nichts zahlen! Angebot ist gültig bis 28.02. in meiner Firma wars überhaupt kein Problem aber beim meiner Gattin. Sie hat mit ihrer Chefin wegen den 2 Wochen gesprochen und diese meinte, vor dem 15.03 kann sie keinem einen Sommerurlaub zusagen! bin grad auf 180 sollten wir dieses Angebot nicht wahrnehmen können! LG 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admira Fan V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 7. Februar 2013 Hello, kann mir vl. wer weiterhelfen! ich würde gerne mit meiner Gatting + 2 Kindern die ersten 2 Septemberwochen in den Urlaubfliegen! haben ein super Angebot bekommen wo wir für ein Kind die Hälfte und 1 Kind gar nichts zahlen! Angebot ist gültig bis 28.02. in meiner Firma wars überhaupt kein Problem aber beim meiner Gattin. Sie hat mit ihrer Chefin wegen den 2 Wochen gesprochen und diese meinte, vor dem 15.03 kann sie keinem einen Sommerurlaub zusagen! bin grad auf 180 sollten wir dieses Angebot nicht wahrnehmen können! LG das ist tatsächlich eine gute frage! ich war zum glück noch nicht in der situation da unser chef der meinung ist wir sollen uns das ausmachen er bewilligt alles - funtkionieren muss das gschäft! hab aber schon bei vielen gehört das es wegen der urlaube oft "kompliziert" wird in da firma! event arbeiterkammer?? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
oggy4tw Wacker ! Beitrag melden Geschrieben 7. Februar 2013 hmm so einen fall hab ich auch noch cniht gehabt , meistens sind ja die arbeitgeber froh wenn mans frueh genug weiss wegen dem urlaub .... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
thomas1982 Bester Mann im Team Beitrag melden Geschrieben 7. Februar 2013 genau so hab ich auch gedacht! je früher desto besser! wenn es hier nicht um fast 700,- ginge wärs mir ja egal ob ich jetzt oder mitte märz buche! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
k3nny Fr33sp4m3r Beitrag melden Geschrieben 7. Februar 2013 - noch einmal der chefin in die seele reden, - wenn möglich mit dem zuständigen betriebsrat reden; den weg einer klage gäbe es auch, bringt aber recht wenig, weil das urteil irgendwann kommt... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
RenZ Ich bin /root, ich darf das! Beitrag melden Geschrieben 7. Februar 2013 Arbeiterkammer nachfragen ob das rechtlich überhaupt möglich ist (denke aber schon) Mit dem Betriebsrat quatschen Unterm Strich: Keine gute Situation! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
thomas1982 Bester Mann im Team Beitrag melden Geschrieben 7. Februar 2013 (bearbeitet) betreibsrat usw. ist dann schon heavy, weil man annehmen kann, die weitere arbeitsbeziehung ist zum scheitern verurteilt! ich hoffe nochmals reden und auf die EUR summe hinweisen bringt was! bearbeitet 7. Februar 2013 von thomas1982 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
flanders #27 Branko Boskovic Beitrag melden Geschrieben 7. Februar 2013 Ein Arbeitgeber darf im Normall schon einen Urlaub verweigern. Können ja begründen, dass es zu der Zeit eine Urlaubssperre gibt, wegen irgendwelcher betrieblicher Gründe. Kann ich in den Urlaub gehen wann ich will? Nein. Urlaub muss immer zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber vereinbart werden. Wenn ein Urlaub aber einmal bewilligt wurde, kann er Ihnen nicht mehr gestrichen werden – außer die Firma hat ganz wichtige wirtschaftliche Gründe, z.B. einen Betriebsnotstand. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die bereits getätigten Kosten übernehmen (z.B. Stornogebühren). http://wien.arbeiterkammer.at/online/so-viel-urlaub-bekommen-sie-917.html#E394647 Wenn es im Betrieb üblich ich, dass erst im März der Urlaubsplan eingeteilt wird, dann wird man wohl darauf hoffen müssen, dass man hier einen Kulanzweg findet. Normal sind die Firmen aber eh froh, dass es Leute gibt die vor oder nach Juli/August in Urlaub gehen wollen. Wenn der Chef kein Orsch ist, dann wird man sich da ja hoffentlich einigen können, auch wenn es nicht der Norm entspricht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
RenZ Ich bin /root, ich darf das! Beitrag melden Geschrieben 7. Februar 2013 Der Betriebsrat ist pro Arbeitnehmer. Wo kommen wir denn da hin, wenn der Arbeitnehmer nicht zum Betriebsrat gehen will, weil er Angst hat. Nochmal drüber reden, wegen die paar Tage, das wird schon klappen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Beitrag melden Geschrieben 7. Februar 2013 - noch einmal der chefin in die seele reden, - wenn möglich mit dem zuständigen betriebsrat reden; den weg einer klage gäbe es auch, bringt aber recht wenig, weil das urteil irgendwann kommt... Was aber egal ist, wenn es einen BR gibt. Da kann man einseitig den Urlaubsantritt erklären, wenn der BR mit dem AG zu keinem Ergebnis gelangt, und der AG muss zwischen achter und sechster Woche vor dem geplanten Urlaubsantritt Klage beim ASG erheben, damit der AN den Urlaub nicht antreten darf. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
k3nny Fr33sp4m3r Beitrag melden Geschrieben 8. Februar 2013 betreibsrat usw. ist dann schon heavy, weil man annehmen kann, die weitere arbeitsbeziehung ist zum scheitern verurteilt! immer noch angenehmer und konstruktiver als klagen, wo du das resultat (das urteil) erst viel später kriegst, vllt sogar erst nach dem geplanten urlaub. Was aber egal ist, wenn es einen BR gibt. Da kann man einseitig den Urlaubsantritt erklären, wenn der BR mit dem AG zu keinem Ergebnis gelangt das ist korrekt, soweit wollte ichs aber gar nicht ausführen, weil ich davon ausgegangen wäre, dass der br seiner frau ihn genauer über das prozedere aufgeklärt hätte. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
floschwarzweiß HASTA LA VICTORIA SIEMPRE! Beitrag melden Geschrieben 8. Februar 2013 (bearbeitet) Der Betriebsrat ist pro Arbeitnehmer. Wo kommen wir denn da hin, wenn der Arbeitnehmer nicht zum Betriebsrat gehen will, weil er Angst hat. Ist leider oft genug genau umgekehrt.... z.B. bei mir... Aber ich vermute, dass dir der Arbeitgeber nicht unbedingt so früh einen längeren Urlaub geben MUSS. bearbeitet 8. Februar 2013 von floschwarzweiß 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
TT-Leser Wacker Innsbruck Anhänger Beitrag melden Geschrieben 12. Februar 2013 (bearbeitet) Ein Betriebsrat ist weder pro AN noch pro AG. Ein Betriebsrat sollte ein Organ das zwischen beiden Parteien vermitteln und den besten Kompromiss finden sollte. Selbst wenn es in seinen Fall üblich ist, dass der Urlaubsplan erst um den 15.(?) März herum steht, so sollte die Chefin zumindest die gebuchten Wochen schonmal fixieren und ggf. schonmal den Rest darüber informieren das an diesen zwei Wochen schon jemand Urlaub gebucht hat. Immerhin seid ihr ja früh genug dran! bearbeitet 12. Februar 2013 von TT-Leser 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GemeindebauGschropp Knockoutking des ASB Beitrag melden Geschrieben 14. Februar 2013 Buchen und im Notfall stornieren, im März wird doch für sowas keine Stornogebühr fälllig, oder? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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