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Danke für alles und viel Erfolg!

Grundsätzlich richtig - aber dann muss man auch mit dem Vorwurf leben willkürlich zu handeln

nein.

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V.I.P.

Grundsätzlich richtig - aber dann muss man auch mit dem Vorwurf leben willkürlich zu handeln

mittelhochdeutsch wil(le)kür, aus ↑Wille und ↑Kür, eigentlich = Entschluss, Beschluss des Willens (= freie Wahl oder Entschließung)

Daran ist auf meinem Grund und Boden auch absolut nichts verwerflich.

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Anfänger

Genauso wie du selbst bestimmen kannst, wer in deine Wohnung rein darf und wer nicht kann auch die Austria entscheiden, wer ins Horr-Stadion rein darf.

Dabei ist es ganz egal, ob derjenige irgendwas angestellt hat oder nicht.

Ganz so einzach ist dass aber bei einer (mehr oder weniger) öffentlichen Veranstaltung nicht! :)

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Germania

Genauso wie du selbst bestimmen kannst, wer in deine Wohnung rein darf und wer nicht kann auch die Austria entscheiden, wer ins Horr-Stadion rein darf.

Dabei ist es ganz egal, ob derjenige irgendwas angestellt hat oder nicht.

Nur das generell niemand das recht hat zu dir nach hause zu kommen, oder hast du immer full house und kennst davon keine sau? ;)

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... und ein Fußball-Team zu supporten

Nur das generell niemand das recht hat zu dir nach hause zu kommen, oder hast du immer full house und kennst davon keine sau? ;)

es hat auch niemand generell recht in die ga zu pilgern

darum gehts ja

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Bunter Hund im ASB

Ganz so einzach ist dass aber bei einer (mehr oder weniger) öffentlichen Veranstaltung nicht! :)

Für die Austria besteht definitv kein Kontrahierungszwang. Die Verantworltichen können selbst entscheiden, wen sie an den Veranstaltungen teilnehmen lassen, also ein Ticket verkaufen.

Maximal über die Drittwirkung von Grundrechten (Gleichheitssatz etwa) ginge da etwas, wird allerdings auch kaum durchsetzbar sein. Wenn der Orderdienst einfach "Nein" sagt, ohne Begründung kann man sich auch den Gleichheitssatz aufpinseln.

bearbeitet von polaris

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Anfänger

Für die Austria besteht definitv kein Kontrahierungszwang. Die Verantworltichen können selbst entscheiden, wen sie an den Veranstaltungen teilnehmen lassen, also ein Ticket verkaufen.

Maximal über die Drittwirkung von Grundrechten (Gleichheitssatz etwa) ginge da etwas, wird allerdings auch kaum durchsetzbar sein. Wenn der Orderdienst einfach "Nein" sagt, ohne Begründung kann man sich auch den Gleichheitssatz aufpinseln.

Mich würde die Rechtsgrundlage interessieren die Gegen den Gleichheitsgrundsatz sprechen soll??

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ASB-Legende

;-)

Bist eh lächerlich Jointal....

Sorry, aber den Eindruck habe ich leider von dir auch gewonnen. Bin neugierig wie groß dein Aufschrei beim nächsten braunen Rülpser (und der kommt bestimmt) ist. Du hast ganz eindeutig Schlagseite und argumentierst verharmlosend.

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Bunter Hund im ASB

Mich würde die Rechtsgrundlage interessieren die Gegen den Gleichheitsgrundsatz sprechen soll??

Die gibt es nicht. Doch wird es einer Person schwer fallen eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes zu begründen, wenn seitens des Vereins kein Grund genannt wird.

Denken Sie an den Türsteher vor der Disco, der (vermeintlich) wahllos Leute reinlässt, anderen jedoch den Zutritt verwehrt. Gabs dazu jemals eine Gerichtsentscheidung? - Es ist ganz einfach praktisch nicht durchsetzbar.

Allerdings ist die Diskussion eh müßig, da die Austria eh nur begründete Hausverbote erteilt. Auch wenn manche "Zugehörigkeit zu einer Gruppe die sich nicht aufzuführen weiß" als Willkür abtun.

bearbeitet von polaris

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... und ein Fußball-Team zu supporten

Mich würde die Rechtsgrundlage interessieren die Gegen den Gleichheitsgrundsatz sprechen soll??

H a u s r e c h t

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V.I.P.

Mich würde die Rechtsgrundlage interessieren die Gegen den Gleichheitsgrundsatz sprechen soll??

Das ist der gleiche Grund warum man nicht in jedes Lokal reinkommt, wenn der Türlsteher einen nicht mag.

H a u s r e c h t

Und nochmal zum unterstreichen.

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Wichtiger Spieler

Die gibt es nicht. Doch wird es einer Person schwer fallen eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes zu begründen, wenn seitens des Vereins kein Grund genannt wird.

Denken Sie an den Türsteher vor der Disco, der (vermeintlich) wahllos Leute reinlässt, anderen jedoch den Zutritt verwehrt. Gabs dazu jemals eine Gerichtsentscheidung? - Es ist ganz einfach praktisch nicht durchsetzbar.

Allerdings ist die Diskussion eh müßig, da die Austria eh nur begründete Hausverbote erteilt. Auch wenn manche "Zugehörigkeit zu einer Gruppe die sich nicht aufzuführen weiß" als Willkür abtun.

Genau das ist falsch, das Schreiben mit dem ein HV ausgesprochen wird, enthält keine Begründung und zu einer Stellungnahme wird man vorher auch nicht aufgefordert

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Gast
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