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Wichtiger Spieler

Sehe nur noch zwei Moeglichkeiten, um dieses Vermarktungskonstrukt im Fussball zu stoppen:

1. Beschwerde bei der UEFA die lassen sich nicht auf der Nase herumtanzen anders als der schwule OeFB ;bzw. Bundesliga.

2. Einfuehrung der 50+1 Regel warum die in AT noch nicht eingefuehrt wurde, verstehe wer will.

Ansonsten haben wir irgendwann in jeder Liga einen wie auch mit denen verbandelten Verein. Eine Schande 4 den Fussball in AT

Traurig

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bearbeitet von ForzaViola1933

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Konteradmiral a.D.

Sporteo, der vermarkter des cups, hat übrigens einen "netten" satz auf seiner homepage stehen:

Der ÖFB-Samsung-Cup hat in dieser Saison schon des Öfteren gezeigt was, er kann: Massen mobilisieren, Überraschungen liefern, Fußballwerbung machen. Der einstige „Problemwettbewerb“ erobert sich Schritt für Schritt den Stellenwert, der ihm als einzig wirklich österreichweitem Titelbewerb mit direktem Anschluss an die Europa League auch gebührt.

http://sporteo.cc/news.html

abgesehen von den überraschungen trifft eigentlich überhaupt nichts davon zu, aber gut. hoffentlich gibts auch heute eine solche überraschung.

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Homerist

Die Bundesliga ist dafür verantwortlich da sie ja auch die Lizenzen vergibt.

seh ich anders

Auszug aus dem "UEFA Reglement zur Klublizenzierung und zum finanziellen Fairplay"

Artikel 15 – Sondergenehmigung

Wenn sich ein Klub auf sportlichem Wege für einen UEFA-Klubwettbewerb qualifiziert, jedoch entweder kein Klublizenzierungsverfahren zu durchlaufen hat oder eines, das nicht dem Verfahren der höchsten Spielklasse entspricht, da er dieser nicht angehört, kann der UEFA-Mitgliedsverband des betreffenden Klubs im Namen dieses Klubs ein ausserordentliches Zulassungsverfahren in Übereinstimmung mit Anhang IV des vorliegenden Reglements beantragen.

und dann aus Anhang IV

Die UEFA-Mitgliedsverbände müssen die UEFA-Administration bis spätestens 15. April schriftlich über Anträge auf ein ausserordentliches Zulassungsverfahrenin Kenntnis setzen und die Namen der betreffenden Klubs mitteilen.
bearbeitet von onkelandy

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seh ich anders

Auszug aus dem "UEFA Reglement zur Klublizenzierung und zum finanziellen Fairplay"

[/size][/font]

und dann aus Anhang IV

Hab aktuell nicht die Zeit mir das durchzudenken. Heißt das die BuLi hätte Pasching bis 15.April melden müssen oder wie?

Wenn ja, weiß man ob dies der Fall ist/war.

bearbeitet von Schwemmlandla3

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Fanatischer Poster

Laut Pasching Channel hatten sie mit der Uefa bereits Kontakt, wegen Stadion/Flughafen etc.

Denke deshalb das hier wohl die Bundesliga ihre Hausaufgaben gemacht hat

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Konteradmiral a.D.

die frage ist zudem, ob bei uns überhaupt zwischen erster und zweiter liga unterschieden wird? bei der infrastruktur natürlich, aber sind das wirklich zwei verschiedene lizenzen?

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Homerist

die frage ist zudem, ob bei uns überhaupt zwischen erster und zweiter liga unterschieden wird? bei der infrastruktur natürlich, aber sind das wirklich zwei verschiedene lizenzen?

eh - ich denk auch dass es bei Pasching prinzipiell keine Probleme mit einer UEFA-Spielgenehmigung gäb (abgesehen vom evt. beherrschenden Einfluss von Red Bull).

Trotzdem muss mMn das ausserordentliche Zulassungsverfahren beantragt worden sein.

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Homerist

auf keinen Fall zwangsläufig

im Lizenzierungshandbuch der Bundesliga heisst es:

Um die unterschiedlichen Gegebenheiten und Voraussetzungen der beiden ÖFBL-Spielklassen zu berücksichtigen, werden einzelne Kriterien in Abhängigkeit von der Spielklasse unterschiedlich eingestuft.

weiter unten dann:

Zwecks Teilnahme an den Bundesliga- und (im Falle einer sportlichen Qualifikation) UEFA- Klubwettbewerben müssen die Klubs die hierin definierten Verpflichtungen und (zwingenden) Kriterien (betreffend UEFA-Klubwettbewerbe: die für die höchste Spielklasse geltenden A-Kriterien) erfüllen.

jetzt müssen wir nur ein Kriterium finden, dass für die 1. Bundesliga ein A-Kriterium ist, aber für die 2. Bundesliga nicht - auf Seite 27 des Handbuchs findet man schon mal eins. "Genehmigtes Jugendförderprogramm" ist ein A-Kriterium für die 1. Liga, für die 2. Liga aber gar nur ein C-Kriterium (=Empfehlung):

Der Lizenzbewerber verfügt über ein (schriftlich ausgearbeitetes) Jugend-förderprogramm, welches folgenden Mindestinhalt umfasst [...]

Wenn der Lizenzbewerber ein BNZ (oder eine Akademie) führt (siehe Anlage 1 und 2) ist dieses Kriterium erfüllt. Andernfalls ist ein schriftliches Konzept in o.a. Sinn vorzulegen, das vom Lizenzgeber genehmigt werden muss.

Pasching hat kein BNZ bzw. Akademie und braucht daher ein schriftliches Konzept. Natürlich hätte Pasching mMn keinerlei Problem ihr Konzept zu verschriftlichen. Nur: wieso sollten sie das tun bzw. wieso sollten sie es der Bundesliga zur Lizenzierung schicken wenn sie es für die Lizenz gar nicht müssen?

bearbeitet von onkelandy

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Kennt das ASB in und auswendig

Oberösterreichisches Finale in anderem Stadion?

Sollte Pasching im Cupendspiel auf Ried treffen, steht eine Verlegung des Finalortes zur Diskussion. Aktuell ist das Wiener Ernst-Happel-Stadion am 30. Mai Schauplatz des Geschehens.

Bei einem rein oberösterreichischen Duell wollen zumindest die Paschinger bei einem Treffen mit dem ÖFB am Freitag eine Verlegung nach Linz erbitten. Der Verband gab jedenfalls bekannt, sich die Option einer Verlegung offenzuhalten.

http://sport.orf.at/#/stories/2180976/

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Konteradmiral a.D.

wie ich Polzer hasse. minutenlang den mund zu und selbst bei riesigen chancen hebt der lackaffe nicht die stimme.

bearbeitet von OoK_PS

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Contrarian

die frage ist zudem, ob bei uns überhaupt zwischen erster und zweiter liga unterschieden wird? bei der infrastruktur natürlich, aber sind das wirklich zwei verschiedene lizenzen?

Anscheinend gibts bei uns Unterschiede in den Kriterien für erste und zweite Liga. In D anscheinend keine.

Wobei ich annehme, dass Pasching die ganzen A Kriterien erfüllt hat sind ja anscheinend primär finanzielle Faktoren vom Lizenzhandbuch ausgehend.

seh ich anders

Offensichtlich haben wir beide Recht aus dem Lizenzhandbuch der Bundesliga geht eindeutig hervor, dass dies auch über den Lizenzgeber = Bundesliga erfolgen kann. Ob das formal dann nochmals über einen ÖFB Schreibtisch geht ist die Frage. Es kann in Ö anscheinend über beide laufen.

kann der Lizenzgeber

gemäß den einschlägigen Bestimmungen des UEFA-Reglements zu

Klublizenzierung in der jeweils gültigen Fassung auf Ersuchen des Klubs in

dessen Namen die außerordentliche Zulassung bei der UEFA beantragen.

Wenn sich der Klub aufgrund seiner sportlichen Ergebnisse schließlich für einen

UEFA-Klubwettbewerb qualifiziert und am betreffenden Wettbewerb teilnehmen

möchte, muss er über den Lizenzgeber bzw. den ÖFB bei der UEFA ein

individuelles Ausnahmegesuch einreichen, dass ihn vom ordentlichen

Lizenzierungsverfahren entbindet. Die UEFA entscheidet auf Grundlage der

eingereichten Unterlagen.

Die Bundesliga ist als Lizenzgeber dafür verantwortlich, diese individuell festgelegten Kriterien zu überprüfen und die UEFA über das Ergebnis in Kenntnis zu

setzen

bearbeitet von Obsolet

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