Die Konkurrenz im Blickfeld


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Dauer-ASB-Surfer

Wobei halt zu sagen ist, dass spätestens seit Kalous Video aus der Hertha BSC- Kabine klar gemacht hat, dass sämtliche Maßnahmen im Endeffekt eh für die Fisch sind. Seien wir uns doch ehrlich, wahrscheinlich gibt es relativ flächendeckend Missstände bei den Vereinen in der Umsetzung der Vorschriften. Die ganze Aufregung ist verständlich, wirkt aber auch ein bissl konstruiert. Das kommt halt davon, wenn man um Biegen und Brechen die Saison fertigspielen muss, weil im modernen Fußball offenbar kein Verein mehr vernünftig wirtschaftet (oder wirtschaften kann). In Ausnahmesituationen wie einer Pandemie hat man dann halt auf die Art und Weise den Arsch offen.

Admira Fan schrieb vor 21 Stunden:

 

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Hab das gerade auf Facebook gesehen - ein abfotografierter Zettel, professionell deluxe :facepalm: gibt es nicht einen neuen Social Media Typen bei uns?

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Baltic Cup Champion
lenny schrieb vor 12 Stunden:

Wobei halt zu sagen ist, dass spätestens seit Kalous Video aus der Hertha BSC- Kabine klar gemacht hat, dass sämtliche Maßnahmen im Endeffekt eh für die Fisch sind. Seien wir uns doch ehrlich, wahrscheinlich gibt es relativ flächendeckend Missstände bei den Vereinen in der Umsetzung der Vorschriften. Die ganze Aufregung ist verständlich, wirkt aber auch ein bissl konstruiert.

 

Es ist aber ein deutlicher Unterschied, ob da ein paar Fußballer die Vorgaben in einem intimen Bereich (Kabine) leger auslegen, oder ob ein ganzer Verein vorsätzlich auf deutliche Vorgaben im Trainingsbetrieb, welche vom Präsidenten des Klubs in Funktion als Ligaaufsichtsrat mitbeschlossen wurden, scheisst und sich somit einen deutlichen Wettbewerbsvorteil verschafft.
Das ist eine Riesensauerei, zuerst in exponierter Position zu beschließen, dass keiner vernünftig trainieren darf und dann, wenn gesichert ist, dass die anderen in Kleingruppen herumhampeln müssen, setzt man selbst mehrmals Mannschaftstraining auf die Tagesordnung. So gehts bitte wirklich nicht!

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charley schrieb vor 5 Minuten:

Nein, ist es nicht. Trainerweisungen sind Dienstweisungen.

deswegen muss man trotzdem nicht gegen Verordnungen / Gesetze verstoßen! wer sich sowas anweisen lässt, ist dämlich und darf sich im Nachhinein nicht über Konsequenzen wundern!!!

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Postinho
Admira Fan schrieb vor 5 Minuten:

deswegen muss man trotzdem nicht gegen Verordnungen / Gesetze verstoßen! wer sich sowas anweisen lässt, ist dämlich und darf sich im Nachhinein nicht über Konsequenzen wundern!!!

Die Spieler, die das befolgen, sind nicht dämlich. Sie werden auch nicht bestraft, wenn sie die Anweisungen befolgen. Es wird der Verein, sprich der Arbeitgeber bestraft bestraft.

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Knows how to post...
charley schrieb vor 12 Minuten:

Die Spieler, die das befolgen, sind nicht dämlich. Sie werden auch nicht bestraft, wenn sie die Anweisungen befolgen. Es wird der Verein, sprich der Arbeitgeber bestraft bestraft.

Zu deiner Info wirst du natürlich zr Rechenschaft gezogen, wenn du Gesetze brichst, auch wen es dein Chef anordnet!

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charley schrieb vor 39 Minuten:

Die Spieler, die das befolgen, sind nicht dämlich. Sie werden auch nicht bestraft, wenn sie die Anweisungen befolgen. Es wird der Verein, sprich der Arbeitgeber bestraft bestraft.

Blödsinn - wenn mich mein Arbeitgeber zu einer illegalen Aktion anstiftet, werde ich natürlich dafür bestraft!!!

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Postinho
Admira Fan schrieb vor einer Stunde:

Blödsinn - wenn mich mein Arbeitgeber zu einer illegalen Aktion anstiftet, werde ich natürlich dafür bestraft!!!

Blödsinn, einige Grundkenntnisse des Arbeitsrechts täten dir nicht schaden. Der Arbeitgeber "stiftet" nicht an, er weist an und der Arbeitnehmer ist verpflichtet, ihnen zu folgen. Wenn im Zuge der Weisung für die Firma rechtswidrige Arbeiten erfolgen, ist der Arbeitnehmer von jeder Verantwortung frei. Die strafrechtliche Verantwortung trifft allein dem Arbeitgeber. Deshalb wird nur der Verein LASK bestraft werden. Die Spieler sind ausser Obligo.

bmxjo schrieb vor 1 Stunde:

Zu deiner Info wirst du natürlich zr Rechenschaft gezogen, wenn du Gesetze brichst, auch wen es dein Chef anordnet!

Nur die Spieler brechen keine Gesetze. Es ist der Arbeitgeber, der die Gesetze bricht. Im übigen werden keine Gesetze gebrochen, sondern Verordnungen ignoriert.

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Knows how to post...
charley schrieb vor 7 Minuten:

Blödsinn, einige Grundkenntnisse des Arbeitsrechts täten dir nicht schaden. Der Arbeitgeber "stiftet" nicht an, er weist an und der Arbeitnehmer ist verpflichtet, ihnen zu folgen. Wenn im Zuge der Weisung für die Firma rechtswidrige Arbeiten erfolgen, ist der Arbeitnehmer von jeder Verantwortung frei. Die strafrechtliche Verantwortung trifft allein dem Arbeitgeber. Deshalb wird nur der Verein LASK bestraft werden. Die Spieler sind ausser Obligo.

Nur die Spieler brechen keine Gesetze. Es ist der Arbeitgeber, der die Gesetze bricht. Im übigen werden keine Gesetze gebrochen, sondern Verordnungen ignoriert.

Ich bin nein Jurist, das ist aber sicher vollkommener Bullshit!

Zugegebener weise dummes Beispiel: Mein Arbeitgeber weist mich an dir eine aufzulegen! Was glaubst erzählt mir dann der Richter? Nichteinmal beim Bundesheer darf ich einen rechtswidrigen Befehl ausführen!

bearbeitet von bmxjo

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Postinho
bmxjo schrieb vor 33 Minuten:

Ich bin nein Jurist, das ist aber sicher vollkommener Bullshit!

Zugegebener weise dummes Beispiel: Mein Arbeitgeber weist mich an dir eine aufzulegen! Was glaubst erzählt mir dann der Richter? Nichteinmal beim Bundesheer darf ich einen rechtswidrigen Befehl ausführen!

Um in deiner Sprache zu bleiben: Das ist vollkommener Bullshit. Ich möchte das jetzt nicht juristisch aufzwiebeln, aber hier geht es um ein Training und nicht um eine Demonstration von Identitären. Wenn ich vom meinem Arbeitgeber auf meinem Arbeitsplatz (dem Spielfeld) die Weisung erhalte "laufe von links nach rechts", dann muß ich laufen. Ob damit der Arbeitgeber gegen eine Verordnung verstößt, ist seine Sache und nicht meine. Ich muß das nicht wissen. Etwas anderes ist die Weisung "Tritt dem Reporter in den Arsch". Das mag sachlich gerechtfertigt sein, aber als Arbeitnehmer muß ich wissen, das das Körperverletzung ist und ich bestraft werde und nicht mein Arbeitgeber. Im übrigen weiss ich als ehemaliger Lamettaträger der mießesten Sorte (Marke Schleifer), das man jeden Befehl ausführen muß und sich erst danach beschweren kann.

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Baltic Cup Champion
charley schrieb vor 53 Minuten:

Blödsinn, einige Grundkenntnisse des Arbeitsrechts täten dir nicht schaden. Der Arbeitgeber "stiftet" nicht an, er weist an und der Arbeitnehmer ist verpflichtet, ihnen zu folgen. Wenn im Zuge der Weisung für die Firma rechtswidrige Arbeiten erfolgen, ist der Arbeitnehmer von jeder Verantwortung frei. Die strafrechtliche Verantwortung trifft allein dem Arbeitgeber. Deshalb wird nur der Verein LASK bestraft werden. Die Spieler sind ausser Obligo.

Nur die Spieler brechen keine Gesetze. Es ist der Arbeitgeber, der die Gesetze bricht. Im übigen werden keine Gesetze gebrochen, sondern Verordnungen ignoriert.

 

charley schrieb vor 2 Minuten:

Um in deiner Sprache zu bleiben: Das ist vollkommener Bullshit. Ich möchte das jetzt nicht juristisch aufzwiebeln, aber hier geht es um ein Training und nicht um eine Demonstration von Identitären. Wenn ich vom meinem Arbeitgeber auf meinem Arbeitsplatz (dem Spielfeld) die Weisung erhalte "laufe von links nach rechts", dann muß ich laufen. Ob damit der Arbeitgeber gegen eine Verordnung verstößt, ist seine Sache und nicht meine. Ich muß das nicht wissen. Etwas anderes ist die Weisung "Tritt dem Reporter in den Arsch". Das mag sachlich gerechtfertigt sein, aber als Arbeitnehmer muß ich wissen, das das Körperverletzung ist und ich bestraft werde und nicht mein Arbeitgeber. Im übrigen weiss ich als ehemaliger Lamettaträger der mießesten Sorte (Marke Schleifer), das man jeden Befehl ausführen muß und sich erst danach beschweren kann.

 

Das ist alles ein wenig verschwommen. Beim Bundesheer muss man ehrenrührige und/oder eindeutig rechtswidrige Befehle natürlich nicht ausführen (natürlich wägt man im Einzelfall ab ob die Befehlsverweigerung gerade günstiger ist als eine spätere Beschwerde - das hängt von den Folgen der befohlenen Handlung ab). Das hat mir sogar ein Lamettaträger beigebracht. Aber nicht nur das, es steht auch ganz klar im Gesetz und die Teile dieses Gesetzes wurden uns Soldatenvertretern seinerzeit natürlich auch deutlich erklärt und waren auch im Handbuch mit Paragraph und pipapo festgehalten.
Von links nach rechts laufen muss man natürlich auf Anweisung. Wenn ich aber laut Gesetz nur zu sechst laufen darf, dann darf ich nicht zu 22. um einen Ball raufen. Das ist schon jedem Fußballer zuzutrauen, dass er das kapiert.
Wenn mir ein Vorgesetzter sagt, dass ich mit meinem Zug um 20 km/h zu schnell fahren soll, etwa um eine teure Verspätung einzuholen, dann liegt es in meiner Verantwortung dies nicht zu tun. Da gibt es eine eindeutige Rechtssprechung. Ich habe die Ausbildung und bin dafür verantwortlich. Es ist völlig belanglos, ob der mich dazu anstiftet (es gibt noch zig andere Beispiele für rechtswidrige Anweisungen in meinem Beruf - und ja, ich habe schon einige davon erhalten und nicht durchgeführt). Ich bekomme im Fall des Falles die harte Strafe, ihm wird auf die Finger geklopft, so sind die gerichtlichen Präzedenzfälle.
Wie du richtig festgestellt hast: Es ist abhängig von der Art der Anweisung, ob ich als Arbeitnehmer zur Verantwortung gezogen werden kann oder eben nicht. Das kann man nicht verallgemeinern.

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Postinho
halbe südfront schrieb vor 19 Minuten:

 

 

Das ist alles ein wenig verschwommen. Beim Bundesheer muss man ehrenrührige und/oder eindeutig rechtswidrige Befehle natürlich nicht ausführen (natürlich wägt man im Einzelfall ab ob die Befehlsverweigerung gerade günstiger ist als eine spätere Beschwerde - das hängt von den Folgen der befohlenen Handlung ab). Das hat mir sogar ein Lamettaträger beigebracht. Aber nicht nur das, es steht auch ganz klar im Gesetz und die Teile dieses Gesetzes wurden uns Soldatenvertretern seinerzeit natürlich auch deutlich erklärt und waren auch im Handbuch mit Paragraph und pipapo festgehalten.
Von links nach rechts laufen muss man natürlich auf Anweisung. Wenn ich aber laut Gesetz nur zu sechst laufen darf, dann darf ich nicht zu 22. um einen Ball raufen. Das ist schon jedem Fußballer zuzutrauen, dass er das kapiert.
Wenn mir ein Vorgesetzter sagt, dass ich mit meinem Zug um 20 km/h zu schnell fahren soll, etwa um eine teure Verspätung einzuholen, dann liegt es in meiner Verantwortung dies nicht zu tun. Da gibt es eine eindeutige Rechtssprechung. Ich habe die Ausbildung und bin dafür verantwortlich. Es ist völlig belanglos, ob der mich dazu anstiftet (es gibt noch zig andere Beispiele für rechtswidrige Anweisungen in meinem Beruf - und ja, ich habe schon einige davon erhalten und nicht durchgeführt). Ich bekomme im Fall des Falles die harte Strafe, ihm wird auf die Finger geklopft, so sind die gerichtlichen Präzedenzfälle.
Wie du richtig festgestellt hast: Es ist abhängig von der Art der Anweisung, ob ich als Arbeitnehmer zur Verantwortung gezogen werden kann oder eben nicht. Das kann man nicht verallgemeinern.

"Halbe Südfront! Fallen Sie um auf Fünfzig!"

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Im orf sport hat das heute eine juristen schön erklärt - natürlich werden können auch die spieler entsprechend bestraft werden - vom senat als auch von den behörden - der kicker muss wissen, dass mannschaftstraining zu dem zeitpunkt behördlich verboten war

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