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Bist narrisch- in Wien wird gegen Falschparker härter als gegen Kriminelle vorgegangen...

1.500 Euro Parkstrafe während Urlaubs

Ein Wiener aus dem Bezirk Josefstadt hat sein Auto auf einer Einkaufsstraße geparkt. Als er auf Urlaub fuhr, vergaß er, dass sein Parkpickerl dort nicht gilt. Die Rechnung kam danach: 21 Parkstrafen und 1.500 Euro Strafe. Jetzt kämpft er gegen die „Unverhältnismäßigkeit.“

TV-Hinweis

ORF2 zeigt den „Bürgeranwalt“ am Samstag um 17.30 Uhr - mehr dazu in tv.ORF.at.

Günther Neumann besitzt für den achten Bezirk ein Parkpickerl. Als er im März mit seiner Frau zwei Wochen auf Urlaub fuhr, vergaß er, dass er sein Kleinauto am Samstagabend auf einer Geschäftsstraße in einer Kurzparkzone geparkt hatte.

Neun Strafzettel nachträglich bekommen

Als er aus dem Urlaub wieder nach Hause kam, gab es die böse Überraschung: Günther Neumann sollte 21 Strafverfügungen bezahlen. Die Kosten belaufen sich auf fast 1.500 Euro. Die Behörde wusste zunächst nur von zwölf Delikten. Der Josefstädter beschwerte sich und wurde aufgefordert, seine tatsächliche Parkdauer mitzuteilen. Als er das wahrheitsgemäß machte, wurde er auch für seine Ehrlichkeit bestraft. Neumann bekam neun weitere Strafen.

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ORF

Fall liegt beim Bundesfinanzgericht

Die Kosten seien unverhältnismäßig, argumentiert Neumann: „Die Begründungen wurden abgelehnt, dass keine Absicht damit verbunden war, dass wir nicht in der Lage waren, den rechtskonformen Zustand wiederherzustellen, weil wir im Ausland und nicht informiert waren. Wir konnten es physisch nicht korrigieren.“

Günther Neumann beeinspruchte die Strafe. Die Behörde argumentierte mit dem geltenden Recht, das auf alle Betroffenen gleich anzuwenden sei. Beim Falschparken gilt jeder Tag als neues Delikt. Der Fall liegt jetzt beim Bundesfinanzgericht. Neumann wäre froh gewesen, wenn sein Wagen abgeschleppt worden wäre. Das wäre auf jeden Fall billiger gekommen.

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Ich stell mir das bildhaft so vor: Du verreckst in deiner Kiste wegen einem Herzanfall, wirst im Wageninneren aber erst nach Wochen gefunden. Nach dem Begräbnis fordert das Magistrat von den Erben die Parkstrafen ein :D

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Postinho

Günther Neumann sollte 21 Strafverfügungen bezahlen. Die Kosten belaufen sich auf fast 1.500 Euro. Die Behörde wusste zunächst nur von zwölf Delikten. Der Josefstädter beschwerte sich und wurde aufgefordert, seine tatsächliche Parkdauer mitzuteilen. Als er das wahrheitsgemäß machte, wurde er auch für seine Ehrlichkeit bestraft. Neumann bekam neun weitere Strafen.

:lol:

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SINE METU

Also das ist frech von der Behörde. Normalerweise muss man nach jedem Strafzettel die Möglichkeit haben, zu reagieren. Da er aber im Ausland war, konnte er das ja nicht. Ein Strafzettel wäre in Ordnung.

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  • 2 weeks later...
uhhuh...h..

Hat schon mal wer gegen eine Strafverfügung Einspruch erhoben?

Mein Vater, hat zwar was gebracht, aber die Strafe wurde nicht stark gesenkt!

Einspruch > Strafe verringert sich > dadurch entstehen Bearbeitungskosten etc. > Einspruch hättest summarum ersparen können..

Edit: kommt sicher drauf an um was es geht!

bearbeitet von benni889

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ASB-Legende

Anscheinend dürfte diese Vorgehensweise ja rechtens sein. Witzig.

Rot-Grün hat das so hingebogen, dass es nun rechtens ist. Im Kurier stand vor einigen Tagen, dass selbst Rettungsautos nicht mehr sicher sind vor den Magistratswapplern. Die schreiben echt alles und jeden auf. Wundert mich nicht, dass diese Bastarde sich in manche Gegenden nicht alleine trauen. Hier in Ottakring Umgebung Schloss Wilhelminenberg gehen sie zwar alleine, werden aber alle paar Meter von meist Pensionisten beschimpft :lol:

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Rot-Grün hat das so hingebogen, dass es nun rechtens ist. Im Kurier stand vor einigen Tagen, dass selbst Rettungsautos nicht mehr sicher sind vor den Magistratswapplern. Die schreiben echt alles und jeden auf. Wundert mich nicht, dass diese Bastarde sich in manche Gegenden nicht alleine trauen. Hier in Ottakring Umgebung Schloss Wilhelminenberg gehen sie zwar alleine, werden aber alle paar Meter von meist Pensionisten beschimpft :lol:

rantanplan1.gif

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