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ASB-Legende

Was ist daran unrealistisch/falsch? :ratlos:

Sie haben ihn ja schon ausgequetscht aber sagt noch immer nichts. Ich weiß nicht in wie weit du dich in der aktiven Fußballszene auskennst, aber ich kann dir sagen er wird nicht sagen wer es war. 1) die reden nicht mit Polizisten. 2) wenn er 2 Jahre ins Gefängnis geht ist er danach der Hero in der Viola Szene 3) du willst nicht

Wissen was die mit ihm anstellen wenn er wen verpfeift!

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Wien nur du allein!

Irgendeine von diesen Säuen war es aber. Und der soll gefunden werden. Das ehrlose Viola Bubi wird schon singen, wenn es eng für ihn wird und die 5 Jahre Haft immer näher kommen.

Wenn der jetzt Angeklagte freigesprochen wird, wirds in diesem Fall keine Verurteilung geben. Woher weißt du überhaupt, dass er den wahren Täter kennt? (wenns nicht er selbst ist)

Das mit den 5 Jahren Haft ist sowieso ein Blödsinn, als damals 17-jähriger fällt er noch unters Jugendgerichtsgesetz und kann somit max. 2,5 Jahre erhalten. Bissl recherchieren wenn man einen Zeitungsartikel schreibt / eine APA-Meldung rausschickt schadet nicht.

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ASB-Legende

Ist fast wie Kaprun. 155 Tote und niemand(!) war daran Schuld, jeder hat sich abgeputzt.

Mir ist schon klar, dass man dieses arbeitslose Bubi nur verurteilen kann, wenn man ihm

etwas nachweisen konnte. Aber prinzipiell wäre es nicht übel, wenn hier mal einer

ordentlich sein Fett abbekommt und ins graue Haus einzieht. Wegen Signalwirkung

und so weiter.

wenn er 2 Jahre ins Gefängnis geht ist er danach der Hero in der Viola Szene

Was ja für deren Intelligenz spricht. :facepalm:

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My rule is never to look at anything on the Internet.

Wenn der jetzt Angeklagte freigesprochen wird, wirds in diesem Fall keine Verurteilung geben. Woher weißt du überhaupt, dass er den wahren Täter kennt? (wenns nicht er selbst ist)

Das mit den 5 Jahren Haft ist sowieso ein Blödsinn, als damals 17-jähriger fällt er noch unters Jugendgerichtsgesetz und kann somit max. 2,5 Jahre erhalten. Bissl recherchieren wenn man einen Zeitungsartikel schreibt / eine APA-Meldung rausschickt schadet nicht.

Kann ein Jugendlicher theoretisch trotzdem nach normalen Gesetz verurteilt werden, unter gewissen Umständen natürlich?

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V.I.P.

Kann ein Jugendlicher theoretisch trotzdem nach normalen Gesetz verurteilt werden, unter gewissen Umständen natürlich?

Uns haben sie immer erzählz ab 14 kassiert man die volle Strafe :ratlos:

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Ruhe in Frieden, kleiner Liebling!

Das Ausschlaggebende an der ganzen Geschichte ist sicher weniger der strafrechtliche Aspekt. Lt. österreichischem Recht ist das "Opfer" / der Betroffene des jeweiligen Verfahrens berechtigt, sich als - im amtsdeutsch - Privatbeteiligter dem Verfahren anzuhängen.

Soll heissen, dass im Falle einer Verurteilung (und da reicht eine bedingte Geldstrafe) der Betroffene das Recht hat, Schadensersatz zu beantragen. Und dieser Schadensersatz könnte im Falle Koch doch noch ein schönes Sümmchen sein.

Ich gehe da von einer Summe zwischen 100.000 und 200.000 aus, die Koch einklagen kann. Wie man sich dann einigt, bzw. der Richter entscheidet, wäre Kaffeesudlesen.

bearbeitet von holybatman

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Wien nur du allein!

Kann ein Jugendlicher theoretisch trotzdem nach normalen Gesetz verurteilt werden, unter gewissen Umständen natürlich?

Soweit ich weiß nein.

Ich gehe da von einer Summe zwischen 100.000 und 200.000 aus, die Koch einklagen kann. Wie man sich dann einigt, bzw. der Richter entscheidet, wäre Kaffeesudlesen.

Vorerst wird von Koch auf 20.000€ geklagt, heißt aber nicht dass es ganz am Ende noch mehr sein können.

bearbeitet von Neocon

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Im ASB-Olymp

Kann ein Jugendlicher theoretisch trotzdem nach normalen Gesetz verurteilt werden, unter gewissen Umständen natürlich?

das gesetz ist dasselbe, es wird lediglich die strafdrohung reduziert, das ist aber zwingend

-> nein

Uns haben sie immer erzählz ab 14 kassiert man die volle Strafe :ratlos:

entweder haben "sie" blödsinn erzählt, oder "ihr" habt es falsch verstanden; bis 13 bist du unmündig und deshalb nicht strafbar

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Im ASB-Olymp

Das Ausschlaggebende an der ganzen Geschichte ist sicher weniger der strafrechtliche Aspekt. Lt. österreichischem Recht ist das "Opfer" / der Betroffene des jeweiligen Verfahrens berechtigt, sich als - im amtsdeutsch - Privatbeteiligter dem Verfahren anzuhängen.

Soll heissen, dass im Falle einer Verurteilung (und da reicht eine bedingte Geldstrafe) der Betroffene das Recht hat, Schadensersatz zu beantragen. Und dieser Schadensersatz könnte im Falle Koch doch noch ein schönes Sümmchen sein.

Ich gehe da von einer Summe zwischen 100.000 und 200.000 aus, die Koch einklagen kann. Wie man sich dann einigt, bzw. der Richter entscheidet, wäre Kaffeesudlesen.

die ihm ein arbeitsloser 19 jähriger (vorausgesetzt natürlich er war es) aber nur im fall eines lottosechsers bezahlen wird

Vorerst wird von Koch auf 20.000€ geklagt, heißt aber nicht dass es ganz am Ende noch mehr sein können.

hat koch wirklich schon geklagt oder hat er sich nur dem strafverfahren als privatbeteiligter angeschlossen?

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Wien nur du allein!

hat koch wirklich schon geklagt oder hat er sich nur dem strafverfahren als privatbeteiligter angeschlossen?

Nur als Privatbeteiligter angeschlossen

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All Colours Are Beautiful

Irgendeine von diesen Säuen war es aber. Und der soll gefunden werden. Das ehrlose Viola Bubi wird schon singen, wenn es eng für ihn wird und die 5 Jahre Haft immer näher kommen.

Und NEIN, ich heiße den Böllerwurf nicht gut, und bin auch dafür, dass der Schuldige ausgeforscht wird, aber diese Aussage ist ja wohl unter aller Sau!

bearbeitet von Corrado
runter vom gas.

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