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Postinho

Folgendes: Wir hatten vor Weihnachten einen Wasserschaden im Vorraum. Der Installateur meinte, die Ursache liegt an der Rückwand, da hier die Dusche angrenzt. Er wollte aber nicht das Bad aufstemmen, sondern meinte, es kann an der Fuge zwischen Duschwanne und Wand liegen, dass sich diese im Laufe der Zeit gesetzt hat und dadurch Wasser eingedrungen ist. 

Die Rechnung für das Verfugen machte schließlich über 200€ aus (eh schon ein Witz genug). 

Nun meint unser Versicherer, dass der Wasserschaden durch die Haushaltsversicherung nicht gedeckt ist, da auf der Rechnung nur steht, dass eine Fuge in der Dusche neu gemacht wurde. 

Hab in der Polizze nachgelesen und dort steht ua: Versichert sind Schäden durch Austreten von Leitungswasser aus wasserführenden Anlagen oder angeschlossenen Einrichtungen.

Aus meiner Sicht fällt das hier eindeutig darunter, vollkommen egal was auf der Rechnung oben steht. 

Was meint das ASB dazu?

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jojoba schrieb vor 7 Minuten:

Folgendes: Wir hatten vor Weihnachten einen Wasserschaden im Vorraum. Der Installateur meinte, die Ursache liegt an der Rückwand, da hier die Dusche angrenzt. Er wollte aber nicht das Bad aufstemmen, sondern meinte, es kann an der Fuge zwischen Duschwanne und Wand liegen, dass sich diese im Laufe der Zeit gesetzt hat und dadurch Wasser eingedrungen ist. 

Die Rechnung für das Verfugen machte schließlich über 200€ aus (eh schon ein Witz genug). 

Nun meint unser Versicherer, dass der Wasserschaden durch die Haushaltsversicherung nicht gedeckt ist, da auf der Rechnung nur steht, dass eine Fuge in der Dusche neu gemacht wurde. 

Hab in der Polizze nachgelesen und dort steht ua: Versichert sind Schäden durch Austreten von Leitungswasser aus wasserführenden Anlagen oder angeschlossenen Einrichtungen.

Aus meiner Sicht fällt das hier eindeutig darunter, vollkommen egal was auf der Rechnung oben steht. 

Was meint das ASB dazu?

wenn "Schäden durch Austreten von Leitungswasser aus wasserführenden Anlagen oder angeschlossenen Einrichtungen" versichert sind, dann werden wohl auch nur solche übernommen. die undichte fuge kann logischerweise kein solcher schaden sein.

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raumplaner schrieb vor 15 Minuten:

wenn "Schäden durch Austreten von Leitungswasser aus wasserführenden Anlagen oder angeschlossenen Einrichtungen" versichert sind, dann werden wohl auch nur solche übernommen. die undichte fuge kann logischerweise kein solcher schaden sein.

In meinem Verständnis ist eine Dusche eine wasserführende Anlage. 

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jojoba schrieb vor 12 Minuten:

In meinem Verständnis ist eine Dusche eine wasserführende Anlage. 

es wär interessant, was in deinem verständnis der schaden sein soll.

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Postinho
raumplaner schrieb vor 26 Minuten:

es wär interessant, was in deinem verständnis der schaden sein soll.

Siehe das Bild.

Persönlich glaube ich ja, dass die Fuge gar nicht das Problem ist, sondern die Leitung vom Abflussrohr einen Schaden hat. Der Installateur wollte aber wie gesagt nicht gleich eine Riesenbaustelle aufmachen sondern es mal mit geringeren Mitteln versuchen. 

IMG_20190106_193034.jpg

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jojoba schrieb vor 12 Minuten:

Siehe das Bild.

Persönlich glaube ich ja, dass die Fuge gar nicht das Problem ist, sondern die Leitung vom Abflussrohr einen Schaden hat. Der Installateur wollte aber wie gesagt nicht gleich eine Riesenbaustelle aufmachen sondern es mal mit geringeren Mitteln versuchen. 

IMG_20190106_193034.jpg

 

dann lass diesen schaden beseitigen und dann sollte die versicherung auch zahlen.

aber natürlich nur für die beseitigung des schadens und keine anderen dinge (wie deine fuge).

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übrigens, falls du der meinung bist, dass das leck gar nicht behoben ist, dann melde das spätestens morgen früh der hausverwaltung und der versicherung und besprich mit ihnen die nächsten schritte. der installateur ist auftragnehmer (von wem eigentlich? hast du den engagiert? die hausverwaltung? die versicherung?), aber er ist der einzige der 4 genannten parteien, der definitiv nichts zahlen wird, dessen meinung ist wichtig für den sachverhalt, aber ob er eine riesenbaustelle aufmachen WILL, ist nicht relevant.

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since1312 schrieb am 5.1.2019 um 12:19 :

Wiederruf :laugh: dürfte eine besonders seriöse Seite sein

wenn das der einzige Fehler wäre, ich habe beim groben Überfliegen noch 3 weitere entdeckt... :D

 

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revo schrieb vor 21 Stunden:

Fällt das nicht unter die 14-tägige Rückgabezeit? Und wer sind die Follower dann, die das liken, wenn nicht maschinell betriebene? Bekommen die alle 1 cent für 1 Like und der Vermittler behält sich den zweiten cent?

denke, das fällt unter eine Ausnahme

Zitat

Verträgen über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten, mit deren Erfüllung nach ausdrücklicher Zustimmung und Kenntnisnahme der Konsumentin oder des Konsumenten vom Verlust des Rücktrittsrechts bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wird (z. B. E-Books),

http://www.konsumentenfragen.at/konsumentenfragen/Mein_Alltag/Themen/Konsumentenrechte/Ruecktritt#Rücktrittsrecht_bei_Verträgen_im_Fernabsatz

steht auch ungefähr so auf der Website des Follower-Verkäufers:

https://www.socialmediamarket.de/unternehmen/widerrufsbelehrung/

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung des Vertrages begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen und Sie uns Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren.

Wenn überhaupt das Fernabsatzgesetz anwendbar ist - wenn man Follower käuflich erwerben will, hat man wohl mehr oder weniger kommerzielle Absichten und ist damit insoweit kein Konsument mehr.

Allenfalls kommt mangelhafte Vertragserfüllung in Frage, nur wird hier bei einem ausländischen Portal und einem geringen Streitwert alles was über ein selbst verfasstes Mail/Anschreiben (das nicht einmal ignoriert werden wird) hinausgeht, die Kosten nicht wert sein.

bearbeitet von Blackie75

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Postinho
raumplaner schrieb vor 25 Minuten:

 

dann lass diesen schaden beseitigen und dann sollte die versicherung auch zahlen.

aber natürlich nur für die beseitigung des schadens und keine anderen dinge (wie deine fuge).

Ich lasse keinen Schaden reparieren, wenn dessen Ursache nicht klar ist?! Die Versicherung wird sich freuen, wenn ich ihr jede Woche eine Rechnung vom Maler/Trockenbauer schicke.

Der Installateur wurde in Abklärung mit der Hausverwaltung und dem Versicherer engagiert. 

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
jojoba schrieb vor 3 Minuten:

Ich lasse keinen Schaden reparieren, wenn dessen Ursache nicht klar ist?! Die Versicherung wird sich freuen, wenn ich ihr jede Woche eine Rechnung vom Maler/Trockenbauer schicke.

Der Installateur wurde in Abklärung mit der Hausverwaltung und dem Versicherer engagiert. 

wenn die ursache weiterhin nicht klar ist, dann ist auch der auftrag an den installateur nicht abgeschlossen. sofern der auftrag war das leck zu beheben (wovon ich ausgehe). wie gesagt, besprich das morgen mit den anderen parteien, sonst bleibst du übrig. und das wird dann noch teurer. 

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jojoba schrieb vor 2 Stunden:

Folgendes: Wir hatten vor Weihnachten einen Wasserschaden im Vorraum. Der Installateur meinte, die Ursache liegt an der Rückwand, da hier die Dusche angrenzt. Er wollte aber nicht das Bad aufstemmen, sondern meinte, es kann an der Fuge zwischen Duschwanne und Wand liegen, dass sich diese im Laufe der Zeit gesetzt hat und dadurch Wasser eingedrungen ist. 

Die Rechnung für das Verfugen machte schließlich über 200€ aus (eh schon ein Witz genug). 

Nun meint unser Versicherer, dass der Wasserschaden durch die Haushaltsversicherung nicht gedeckt ist, da auf der Rechnung nur steht, dass eine Fuge in der Dusche neu gemacht wurde. 

Hab in der Polizze nachgelesen und dort steht ua: Versichert sind Schäden durch Austreten von Leitungswasser aus wasserführenden Anlagen oder angeschlossenen Einrichtungen.

Aus meiner Sicht fällt das hier eindeutig darunter, vollkommen egal was auf der Rechnung oben steht. 

Was meint das ASB dazu?

Nö. Ist nicht gedeckt.

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DonFetzo schrieb vor einer Stunde:

Nö. Ist nicht gedeckt.

Jop, schaut wirklich schlecht aus ..

https://www.versicherungspraxis24.de/aktuelles/aktuelle-news/?user_aktuelles_pi1[aid]=375155&cHash=17950a0f95c28eccd95aa7ae6791f18f

 

E: Wie hätte man in so einem Fall sonst vorgehen können? Ursache unklar, man spricht vorher mit allen Beteiligten (Versicherer und HV) bekommt einen teuren Installateur aufgedrückt, nur um nachher festzustellen, dass der Schaden nicht gedeckt ist. Wenn ich das vorher weiß, nehm ich mir meinen eigenen Pfuscher ..

bearbeitet von jojoba

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(╯°□°)╯ ┻━┻

Das Witzige an einem Wasserschaden ist ja, dass, wenn der Nachbar im Stock darüber einen Wasserschaden hat und dieser in der Wohnung darunter einen Schaden verursacht muss der Mieter im unteren Stock das bei der Versicherung einreichen und den Schaden beheben lassen. 

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jojoba schrieb vor 10 Stunden:

Jop, schaut wirklich schlecht aus ..

https://www.versicherungspraxis24.de/aktuelles/aktuelle-news/?user_aktuelles_pi1[aid]=375155&cHash=17950a0f95c28eccd95aa7ae6791f18f

 

E: Wie hätte man in so einem Fall sonst vorgehen können? Ursache unklar, man spricht vorher mit allen Beteiligten (Versicherer und HV) bekommt einen teuren Installateur aufgedrückt, nur um nachher festzustellen, dass der Schaden nicht gedeckt ist. Wenn ich das vorher weiß, nehm ich mir meinen eigenen Pfuscher ..

Trocknungsfirma zur Schadensursachenforschung und Kostenvoranschlagserstellung holen. Das dann der Versicherung schicken, damit diese überprüfen kann, ob der Schaden gedeckt ist. Bei "Gefahr im Verzug" muss der Konsument natürlich auch zur Schadenminderung beitragen, dann hilft oft sowieso nur die Beiziehung eines Fachmannes auf eigene Kosten.

 

Ein Anruf bei einer Verbraucherschutzeinrichtung hätte auch gereicht, sofern du dort umlagepflichtig bist. Die hätten dir dann auch am Telefon mitgeteilt, dass der Schaden üblicherweise nicht von den Versicherungsbedingungen umfasst ist. Macht aber natürlich vor Auftragserteilung kaum jemand, weil der Laie berechtigterweise davon ausgeht, dass der Schaden eh über die Versicherung gedeckt ist.

 

In dem Fall würde ich eine Kulanzanfrage bei der Versicherung stellen. Vielleicht geht so noch was.

 

 

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