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Top-Schriftsteller
Oachkatzlschwoaf schrieb vor einer Stunde:

Ich bin kein Experte auf dem Gebiet, deshalb nur kurz meine 2 cent: Da es Aussage gegen Aussage steht, lässt sich mMn die Situation auch anders herum betrachten:

Es gab ja offensichtlich eine Abmachung über die Bodenerneuerung, sonst hättest du keinen Erlass von 1,5 Monatsmieten bekommen. Und dieser Erlass zeigt ja schlussendlich, dass der Vermieter damals mit der Umsetzung, so wie sie stattgefunden hat, einverstanden war. Den Mietnachlass kannst du belegen, und genau das spricht dafür, dass die Arbeiten für ihn völlig in Ordnung waren. Außerdem hattet ihr ja offenbar vor Kurzem noch ein Gespräch, in dem er alles bestätigt hat, außer eben den zwei unterschiedlichen Böden.

Wenn er jetzt behauptet, du hättest gegen irgendeine Vereinbarung verstoßen, dann müsste mMn er nachweisen, was genau vereinbart war. Ohne schriftliche Grundlage ist das für ihn genauso wenig beweisbar.

 

Der Erlass wurde halt im Vorhinein gewährt, das heißt wir haben einfach 1.5 Monate später begonnen Miete zu zahlen.

Auf die Frage, warum sie in all den Jahren (und besonders beim Besuch nach Einzug und fertig verlegten Böden) nichts gesagt haben, bekam ich als Antwort "Wir haben gedacht ihnen gefällt es so besser und bei Auszug werden sie es dann wieder ändern und einheitlich machen" oder "wir dachten vielleicht haben Sie kein Geld mehr für die Fertigstellung".

Die Aussagen sind für einen neutralen Beobachter mMn natürlich lächerlich und weltfremd. Ob mir das was bei der Streitschlichtung oder vor Gericht was bringt ist halt wieder ein anderes Thema.

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Eierschaukelverzichter
altus. schrieb am 4.12.2025 um 10:20 :

Mein Angebot läge ungefähr bei 65% von dem was sie fordern.

Bin selbstständig, eventuell greift eine Versicherung bei Rechtsstreit muss ich noch prüfen.

Alten Boden gibt's nicht mehr.

Ich habe mich mal vorerst durchgedrungen, dass ich mein Gegenangebot mal vorlege. Mal schauen, was sie machen. Ich schätze eher sie nehmen es nicht an. Ich würde dann nicht weiter entgegenkommen und dann lass ich es zur Schlichtungsstelle kommen oder halt dann übers Gericht.

Mit dem seinerzeit gewährten Mieterlass hat er der Erneuerung bzw. Entfernung des alten Bodenbelags zugestimmt. Den Anspruch auf Kürzung der Kaution hat dieser nur wenn ihm dadurch (nachweislich) ein Schaden entstanden ist zB bei nicht fachgerechter Verlegung,   "spezielle" Optik des Bodens, die eine Weitervermietung erschwert 

Vor dem Gerichtsweg brauchst nicht zurückschrecken, da bist als Mieter ohnehin in der schutzwürdigen Position 

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V.I.P.

Muss mich mal bisserl aufregen über mMn ziemlich schäbige Rechtsanwälte bzw. einen RA.

Freundin lässt sich gerade scheiden...war eine kurze Ehe, nur paar Jahre. Ist selbst berufstätig, der Mann ziemlich vermögend, aber sie möchte nichts von ihm. Sie ist auch noch jung. Sie haben sich schnell einvernehmlich darauf geeinigt, sie möchte keinen Unterhalt oder dergleichen.

Jetzt war sie bei einem RA um sich allgemein beraten zu lassen zu multiplen Themen und der hat sie völlig verunsichert. Hat behauptet, sie wäre nachher "schlechter gestellt" bei staatlichen Versicherungsleistungen wie Pension, Reha, etc., wenn sie sich das nicht holt. Da hats mir echt die Sprache verschlagen, wie schäbig man sein kann.

Es ist ja gut und richtig, dass man informiert, was man sich alles "entgehen lässt" durch sowas (Witwenpension, Anspruch auf Unterhalt im Krisenfall etc), aber der hat ihr allen Ernstes suggerieren wollen, dass sie durch den Verzicht quasi "Schwierigkeiten" bekommen würde bei Ansprüchen, die stinknormal auf ihren eigenen Versicherungsbeiträgen beruhen würden wie vorher auch.

Unpackbar, sowas.

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