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Wahnsinniger Poster

Ich präzisiere, die Rechtssprechung hat sich verschärft 

https://oe1.orf.at/artikel/722235/Von-der-Kunstfreiheit-nicht-gedeckt
 

siehe Verurteilungen Scheuba, Thalhammer (profil) und Jergitsch (Tagespresse).

ist vielleicht für einen Juristen Äpfel & Birnen, für einen Laien ist das alles Obst.

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Zitat

ChatGPT, was ist der Unterschied zwischen Hasspostings, Meinungen und Tatsachenbehauptungen sowie der satirischen Kunstfreiheit?

 

Zitat

Hier ist eine klare, verständliche Unterscheidung der vier Begriffe, wie sie häufig im juristischen und gesellschaftlichen Kontext verwendet wird:


1. Meinungen (Werturteile)

  • Beschreiben persönliche Ansichten, Gefühle oder Einschätzungen.

  • Sie können nicht objektiv als „wahr“ oder „falsch“ bewiesen werden.

  • Beispiele:

    • „Ich finde diese Partei schlecht.“

    • „Der Film war langweilig.“

👉 Meinungsfreiheit schützt solche Äußerungen sehr weit – auch scharfe Kritik und Übertreibung sind erlaubt, solange sie nicht in strafbaren Bereich abrutschen (z. B. Beleidigung).


2. Tatsachenbehauptungen

  • Aussagen über die Realität, die nachprüfbar sind.

  • Sie können wahr oder falsch sein.

  • Beispiele:

    • „Er hat gestern das Auto gestohlen.“ (prüfbar)

    • „Diese Firma hat 300 Mitarbeiter.“ (prüfbar)

👉 Wenn Tatsachenbehauptungen falsch sind und jemand gezielt schlechtgemacht wird, kann das üble Nachrede, Verleumdung oder Rufschädigung sein.


3. Hasspostings (Hassrede / strafbare Äußerungen)

  • Darunter fallen Äußerungen, die:

    • Andere beleidigen, bedrohen, entmenschlichen oder

    • zum Hass oder zur Gewalt gegen Personen oder Gruppen aufrufen.

  • Beispiele:

    • Beleidigungen („Du dreckiger …“)

    • Gewaltfantasien oder Drohungen

    • Aufruf zur Diskriminierung oder Vernichtung bestimmter Gruppen

👉 Hassrede ist in vielen Ländern strafbar (z. B. Beleidigung, Volksverhetzung).


4. Satire / satirische Kunstfreiheit

  • Satire übertreibt, verfremdet oder ironisiert bewusst, oft um Missstände aufzuzeigen.

  • Sie genießt Kunstfreiheit, die in vielen Verfassungen geschützt ist.

  • Beispiel:

    • Übertriebene Karikaturen

    • Ironische Überhöhungen

    • Humoristische Überzeichnung politischer Ereignisse

👉 Grenzen: Auch Satire darf nicht völlig schrankenlos alles sagen. Wenn sie nur verletzen soll oder gezielt Menschenwürde angreift, kann auch sie strafbar werden. Aber die Grenze liegt deutlich höher als bei normaler Sprache.


 

Kurz zusammengefasst

Begriff Was ist es? Beweisbar? Geschützt? Grenzbereich
Meinung persönliche Einschätzung sehr weit Beleidigung
Tatsachenbehauptung Aussage über Wirklichkeit wenn wahr (falsch kann strafbar sein) Verleumdung
Hassposting beleidigend, hetzend, entmenschlichend teils oft strafbar Volksverhetzung, Drohung
Satire künstlerische Übertreibung / Ironie meist nicht relevant stark geschützt klare Menschenwürdeverletzung

 

Dieses neuartige Tool LLM - schon davon gehört? ;)

bearbeitet von MetzgerSKV

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ASB-Messias
MetzgerSKV schrieb vor 7 Stunden:

Was hat das mit Hasspostings zu tun? Genau gar nix. Du vermischst Äpfel und Birnen.

Wenn du glaubst, dass eine (vernommene) Meinung über das Sexualverhalten mehrerer Personen eine Tatsache ist - und sie auch öffentlich kundtun musst, dann musst du sie eben auch beweisen können. 

Das war auch schon vor jeder Diskussion zu den Hasspostings so.

90% aller Sätze auf dieser Welt sollten sowieso mit “… das ist meine Meinung” enden.

 

Was das mit Hassposting auf sich hat???? weil es so im Schreiben des Landesgerichtes steht......

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Willi Kreuz schrieb vor 10 Stunden:

Ich werde jetzt von der Ex vom Grubsi verklagt,weil ich auf FB ihr ein Verhältnis mit (na wen schon) unterstellt habe.....(hab ein Posting entsprechend kommentiert):clap:

Tja, die skurille Welt der Hasspostings......oder was auch immer da die neue Einnahmequelle bestimmter Menschen ist.....😂😂😂😂😂😂


Du meinst also, du hast ihr nicht nur das Gspusi unterstellt, sondern sie als Draufgabe auch noch entsprechend beleidigt?
bearbeitet von MetzgerSKV

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