dafLo Postinho Beitrag melden Geschrieben 14. Juli 2008 (bearbeitet) folgendes problem: ich habe irgendwo in deutschland gegend bad reichhenhall/schneitzlreuth im überholverbot überholt. eigentlich achte ich bei so sachen eigentlich drauf das ich sie nicht mache, aber naja ... ich hab jetzt halt post von der piefken polizei bekommen, dass ich mich dazu äußern soll. was kann mir da jetzt alles passieren? und inwiefern soll ich mich schriftlich dazu äußern wenn ich sowieso nimmer weiß wo das gewesen sein soll bzw. ich mich nicht mehr daran erinnern kann jemandem im überholverbot passiert zu haben ?! bearbeitet 14. Juli 2008 von dafLo 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hutz Chefjugo am Platz Beitrag melden Geschrieben 14. Juli 2008 Lt. dieser Seite drohen dir ein Bussgeld zwischen 40 und 125 Euro. Wenn die so ähnliche Rechtsvorschriften wir wir haben, denke ich, das in dem Schreiben drinsteht, dass du die Möglichkeit hast, dich zu äußern, wenn nicht, kriegst dann halt die Anzeige 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
amano Good, old Stadion Lehen Beitrag melden Geschrieben 14. Juli 2008 (bearbeitet) Dann schreib ihnen, dass du eigentlich immer aufpasst und nicht weißt wo und wann das passiert sein sollte. Also freundlich sein und auf unschuldig machen. Nicht, dass du jetzt dein ganzes Geld für Strafen ausgibst und ich meines dann nie mehr sehe... EDIT: Beim Heimfahren aus Seekirchen/Salzburg passiert? bearbeitet 14. Juli 2008 von amano 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
dafLo Postinho Beitrag melden Geschrieben 14. Juli 2008 (bearbeitet) Also freundlich sein und auf unschuldig machen. Nicht, dass du jetzt dein ganzes Geld für Strafen ausgibst und ich meines dann nie mehr sehe... EDIT: Beim Heimfahren aus Seekirchen/Salzburg passiert? nein. soll am 30.06 passiert sein. mehr weiß ich dazu auch nicht, mir hat meine mutter nur einen teil des schreibens via handy mitgeteilt. nochmal zu den konsequenzen ... wie siehts da aus? oder bleibts da bei einer finanziellen strafe (die mir in diesem fall eher wurscht is im vergleich zu nachschulungen oder ähnlichen schas ...) bearbeitet 14. Juli 2008 von dafLo 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
youresogreat Survivalism Beitrag melden Geschrieben 14. Juli 2008 Evtl. dumme Frage: Wie stellen die sowas fest? Polizei hinter dir? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Litzi Wir leben LASK Beitrag melden Geschrieben 14. Juli 2008 Mittlerweile wird ja schon grenzübergreifend eine Lenkererhebung durchgeführt, wenn man gar nicht reagiert, oder? Weil bis vor einem Jahr wars noch so, dass man nach der ersten Mitteilung noch eine Mahnung bekommen hat.. und wenn man die auch ignoriert hat, dann kam (bei normalen Strafen) nix mehr, weil der Aufwand der Nachverfolgung zu groß ist in Relation zum Strafausmaß. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
dafLo Postinho Beitrag melden Geschrieben 14. Juli 2008 Evtl. dumme Frage: Wie stellen die sowas fest? Polizei hinter dir? das frag ich mich eben auch, weil ich nicht aufgehalten wurde und auch nirgends die polizei hab stehen sehen. Mittlerweile wird ja schon grenzübergreifend eine Lenkererhebung durchgeführt, wenn man gar nicht reagiert, oder? Weil bis vor einem Jahr wars noch so, dass man nach der ersten Mitteilung noch eine Mahnung bekommen hat.. und wenn man die auch ignoriert hat, dann kam (bei normalen Strafen) nix mehr, weil der Aufwand der Nachverfolgung zu groß ist in Relation zum Strafausmaß. sicher, dass das schon so praktiziert wird? ich find ja deren frist ziemlich krass. innerhalb von einer woche soll das schreiben wieder bei denen sein. das muss jetzt aber erstmal von mir zuhause per post zu meinem zweitwohnsitz nach salzburg. kann sein das mich da irgend ein lustiger angeschwärzt hat? ich mein ... wenn mich die polizei direkt erwischt hätte, dann hättens mich ja wohl auch aufgehalten bzw. wärn mir nachgefahren, oder? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
dafLo Postinho Beitrag melden Geschrieben 14. Juli 2008 (bearbeitet) ihnen wird zur last gelegt am 30.06.2008 um 19:03 in schneitzlreuth bei km 21 eine verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24 Stvg begangen zu haben. sie überholten obwohl es durch überholverbotszeichen Z.276 verboten war. bemerkung: sie fuhren mit ihrem pkw auf der b21 von lofer kommend in richtung salzburg. obwohl das überholverbot mehrmals gut sichtbar durch z.276 dargestellt wird, überholten sie einen vorrausfahrenden pkw. die geschwindigkeit ist in diesem bereich auf 50 km/h reduziert. (komischerweise steht laut meiner mutter nicht dabei, mit welcher geschwindigkeit ich gefahren bin bzw. ob ich überhaupt zu schnell gefahren bin) zeugen: Herr S. Polizeiinspektion Bad Reichenhall anhörung wegen einer verkehrsordnungswidrigkeit ... is so ein zettel zum ausfüllen, wo ich meine daten angeben soll. was also jetzt am besten tun? wie siehts mit den folgen aus? bearbeitet 14. Juli 2008 von dafLo 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mesomelas Jahrhunderttalent Beitrag melden Geschrieben 14. Juli 2008 Eventuell war der Herr S. der, den du überholt hast? Wird halt schon frei gehabt haben..... Streife (auch Zivile) hält dich normal gleich auf. Zumindest mit dem Motorrad ist es mir noch immer so ergangen Ausser dem Bußgeld und ein paar Punkten wird aber nichts auf dich zu kommen und selbst wenn, würde ein eventuelles Fahrverbot nur für Deutschland gelten. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
blackened Auch Korbjäger sind Drogenn.. Beitrag melden Geschrieben 14. Juli 2008 ihnen wird zur last gelegt am 30.06.2008 um 19:03 in schneitzlreuth bei km 21 eine verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24 Stvg begangen zu haben. sie überholten obwohl es durch überholverbotszeichen Z.276 verboten war. bemerkung: sie fuhren mit ihrem pkw auf der b21 von lofer kommend in richtung salzburg. obwohl das überholverbot mehrmals gut sichtbar durch z.276 dargestellt wird, überholten sie einen vorrausfahrenden pkw. die geschwindigkeit ist in diesem bereich auf 50 km/h reduziert. (komischerweise steht laut meiner mutter nicht dabei, mit welcher geschwindigkeit ich gefahren bin bzw. ob ich überhaupt zu schnell gefahren bin) zeugen: Herr S. Polizeiinspektion Bad Reichenhall anhörung wegen einer verkehrsordnungswidrigkeit ... is so ein zettel zum ausfüllen, wo ich meine daten angeben soll. was also jetzt am besten tun? wie siehts mit den folgen aus? Ruf bei der Polizeiinspektion Bad Reichenhall einfach mal an. was anderes wird dir eh nicht übrig bleiben. Wenn's sein muss lass dich vorladen, von Sbg nach Reichenhall ist's ja nicht so weit. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Space Janitor Anti Bauernmafia Beitrag melden Geschrieben 14. Juli 2008 (bearbeitet) nochmal zu den konsequenzen ... wie siehts da aus? oder bleibts da bei einer finanziellen strafe (die mir in diesem fall eher wurscht is im vergleich zu nachschulungen oder ähnlichen schas ...) Einen (oder 4? ich versteh die Reglung nicht ganz) Punkt in Flensburg könntest du auch bekommen (ein Deutscher würde, aber kA ob sie Ausländer auch eintragen). bearbeitet 14. Juli 2008 von Space Janitor 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
dafLo Postinho Beitrag melden Geschrieben 14. Juli 2008 eine nachschulung kann mir in österreich also aufgrund meines vergehens in deutschland nicht blühen, oder? weiß nicht, ich spiel nämlich mit dem gedanken das ganze zu ignorieren. ein wg kollege von mir hat diese zettel auch schon des öfteren aufgrund von (geschwindigkeits)delikten in deutschland bekommen, hats stets ignoriert und gekommen ist dann nie was ... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rooster Mostly harmless Beitrag melden Geschrieben 14. Juli 2008 weiß nicht, ich spiel nämlich mit dem gedanken das ganze zu ignorieren. ein wg kollege von mir hat diese zettel auch schon des öfteren aufgrund von (geschwindigkeits)delikten in deutschland bekommen, hats stets ignoriert und gekommen ist dann nie was ... Aufpassen: Übrigens, Strafen reisen nach Wer glaubt, einen Strafzettel aus dem Ausland grundsätzlich ignorieren zu können, irrt: Nicht bezahlte Strafen für Verkehrssünden, die nach dem 1.3.2008 begangen wurden, können von den österreichischen Behörden zwangsweise eingetrieben werden. Oft wird aber die Vollstreckung im Inland ohne gesetzliche Grundlage versucht, weshalb der ÖAMTC dringend rät, mit den ÖAMTC-Juristen Kontakt aufzunehmen, wenn man einen Strafzettel als Urlaubserinnerung im Postkasten findet. Außerdem droht die Eintreibung des offenen Strafbetrags bei Wiedereinreise in das Urlaubsland. Weitere Infos: http://www.oeamtc.at/index.php?type=articl...enu_active=0194 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mesomelas Jahrhunderttalent Beitrag melden Geschrieben 14. Juli 2008 (bearbeitet) eine nachschulung kann mir in österreich also aufgrund meines vergehens in deutschland nicht blühen, oder? Nein nur Geld und Punkte in Deutschland.... weiß nicht, ich spiel nämlich mit dem gedanken das ganze zu ignorieren. ein wg kollege von mir hat diese zettel auch schon des öfteren aufgrund von (geschwindigkeits)delikten in deutschland bekommen, hats stets ignoriert und gekommen ist dann nie was ... Also das würde ich mir nochmal gut überlegen.... Gab es mit Deutschland nicht schon immer ien Abkommen bezüglich Verehrsstrafen und deren Eintreibung in Österreich? bearbeitet 14. Juli 2008 von Mesomales 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
blackened Auch Korbjäger sind Drogenn.. Beitrag melden Geschrieben 14. Juli 2008 eine nachschulung kann mir in österreich also aufgrund meines vergehens in deutschland nicht blühen, oder? weiß nicht, ich spiel nämlich mit dem gedanken das ganze zu ignorieren. ein wg kollege von mir hat diese zettel auch schon des öfteren aufgrund von (geschwindigkeits)delikten in deutschland bekommen, hats stets ignoriert und gekommen ist dann nie was ... Ganz einfach. Ruf an und sag ein anderer Fahrer hat dich genötigt. Wär halt gut zu wissen ob's am Anfang oder am Ende des Überhoverbots war. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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