Fara Top-Schriftsteller Beitrag melden Geschrieben 22. Mai 2007 (bearbeitet) Soda, zum Sachverhalt: Nach 13 Jahren werden ich zu 99,5 % mit 31. Mai mein Dienstverhältnis lösen. Da ich noch nie gekündigt habe, wäre ich um Tipps, wie man sowas taktisch am Besten angeht, um vielleicht doch noch den eine oder anderen Euro Abfertigung rauszuholen bzw. wie das so mit dem Urlaub funktioniert, dankbar. Also, ich habe jetzt noch 23 Urlaubstage und 30 Überstunden. Kündigungszeit beträgt lt. Angestelltengesetz 4 Wochen. Kann ich jetzt noch sämtliche 23 Tage Urlaub konsumieren, oder wird der aliquot (schreibt man das so?) abgerechnet, sprich nur noch ~ 10 Tage Urlaub? Kann einem der Arbeitgeber das "Urlaubgehen" in den letzten Arbeitstagen untersagen? Ist es besser, den Personalchef vor vollendete Tatsachen zu stellen, oder nur mal eine mögliche Kündigung in den Raum zu stellen? Danke im Vorraus für Erfahrungsberichte und Tipps. Gibts hier eigentlich auch Personalchefs im ASB? bearbeitet 22. Mai 2007 von Fara 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Pimmi Kennt das ASB in und auswendig Beitrag melden Geschrieben 22. Mai 2007 also urlaub bzw. zeitausgleich kannst du vergessen, wenn DU kündigst (außer der arbeitgeber hat nichts dagegen); anspruch hast du keinen. ich hab auch die ehre bis zum allerletzten tag arbeiten zu müssen - die urlaubstage bzw. überstunden bekommst aber natürlich ausbezahlt. außerdem würd ich den dienstvertrag nochmal checken - ich hatte da z.b. so ein lustiges satzerl, dass ich die selbe kündigungsfrist habe wie der arbeitgeber; also nix mit 4 wochen. mit kündigung drohen würde ich persönlich nicht. das fahle gefühl bleibt, schließlich weiß der arbeitgeber, dass du mit dem gedanken spielst zu gehen bzw. schaut's dann so aus, als würdest du gleich mit dem schlimmsten drohen, nur um ein paar forderungen durchzubringen. in diesem sinne: neu lage, 10 tage 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
hurmardu Postinho Beitrag melden Geschrieben 22. Mai 2007 Besondere Ansprüche hast du keine, wenn du kündigst. Versuch ihn zu provozieren, dass er dich schlägt, dann hast du einen deftigen Grund 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
+[Jogi]+ mein neues Zuhause Beitrag melden Geschrieben 22. Mai 2007 schon was neues gefunden? Tipps kann ich dir leider keine geben. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Johnny Cut ASB-Gott Beitrag melden Geschrieben 22. Mai 2007 Soda, zum Sachverhalt: Nach 13 Jahren werden ich zu 99,5 % mit 31. Mai mein Dienstverhältnis lösen. Da ich noch nie gekündigt habe, wäre ich um Tipps, wie man sowas taktisch am Besten angeht, um vielleicht doch noch den eine oder anderen Euro Abfertigung rauszuholen bzw. wie das so mit dem Urlaub funktioniert, dankbar. Also, ich habe jetzt noch 23 Urlaubstage und 30 Überstunden. Kündigungszeit beträgt lt. Angestelltengesetz 4 Wochen. Kann ich jetzt noch sämtliche 23 Tage Urlaub konsumieren, oder wird der aliquot (schreibt man das so?) abgerechnet, sprich nur noch ~ 10 Tage Urlaub? Kann einem der Arbeitgeber das "Urlaubgehen" in den letzten Arbeitstagen untersagen? Ist es besser, den Personalchef vor vollendete Tatsachen zu stellen, oder nur mal eine mögliche Kündigung in den Raum zu stellen? Danke im Vorraus für Erfahrungsberichte und Tipps. Gibts hier eigentlich auch Personalchefs im ASB? Ich würd sagen du informierst dich bei der Arbeiterkammer und nicht in einem öffentlichen Fussballforum. Nur mein kleiner aber feiner Tipp von mir! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Fara Top-Schriftsteller Beitrag melden Geschrieben 22. Mai 2007 Ich würd sagen du informierst dich bei der Arbeiterkammer und nicht in einem öffentlichen Fussballforum. Nur mein kleiner aber feiner Tipp von mir! Hast Dich schon mal bei der AK über was zu informieren versucht? Viel Glück. Mehr gehts eigentlich mehr um Erfahrungen, nicht um die Hardfacts. @ Pimmi: Danke erstmal @ Jogi: Ja zu 99,5 % hab ich was 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
milton_friedman ich hab mich nur geirrt! Beitrag melden Geschrieben 22. Mai 2007 Ich würd sagen du informierst dich bei der Arbeiterkammer und nicht in einem öffentlichen Fussballforum. Nur mein kleiner aber feiner Tipp von mir! dann wird dir die arbeiterkammer wohl raten, solange in krankenstand zu gehen, bis du gekündigt wirst 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
herr_obskur lächeln!!! Beitrag melden Geschrieben 24. Mai 2007 wenn du 13 jahre in einer firma gearbeitet hast, wirst du ja wohl ein halbwegs gutes verhältnis mit deinem boss haben. blablabla ... du möchtest dich verändern ... blablabla ... es hat dir sooo gut hier gefallen ... usw ... und dann sollte sich eigentlich auch der urlaub auszahlen lassen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mazunte Ω Beitrag melden Geschrieben 24. Mai 2007 dann wird dir die arbeiterkammer wohl raten, solange in krankenstand zu gehen, bis du gekündigt wirst mit Krankenstand ist so eine Sache! Ziemlich zweischneidig denn nach einer Woche bekommst Du vom Chefarzt der Krankenkasse schon einen Termin außer Du hast etwas gröberes. Ich würde dem Chefe einfach die Wahrheit sagen was Sache ist bin da in den meisten Fällen am besten gefahren. Was Herr-obskur vorschlägt wäre auf jeden Fall zu berücksichtigen. Was die Abfertigung betrifft ist das natürlich so eine Sache da musst Du geschickt verhandeln. Bei Konzernen so eine Geschichte... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Beitrag melden Geschrieben 24. Mai 2007 Soda, zum Sachverhalt: Nach 13 Jahren werden ich zu 99,5 % mit 31. Mai mein Dienstverhältnis lösen. Da ich noch nie gekündigt habe, wäre ich um Tipps, wie man sowas taktisch am Besten angeht, um vielleicht doch noch den eine oder anderen Euro Abfertigung rauszuholen bzw. wie das so mit dem Urlaub funktioniert, dankbar. Also, ich habe jetzt noch 23 Urlaubstage und 30 Überstunden. Kündigungszeit beträgt lt. Angestelltengesetz 4 Wochen. Kann ich jetzt noch sämtliche 23 Tage Urlaub konsumieren, oder wird der aliquot (schreibt man das so?) abgerechnet, sprich nur noch ~ 10 Tage Urlaub? Kann einem der Arbeitgeber das "Urlaubgehen" in den letzten Arbeitstagen untersagen? Ist es besser, den Personalchef vor vollendete Tatsachen zu stellen, oder nur mal eine mögliche Kündigung in den Raum zu stellen? Danke im Vorraus für Erfahrungsberichte und Tipps. Gibts hier eigentlich auch Personalchefs im ASB? bezüglich den abfertigungen ist die frage ob du im jahr 2003 auf die neue umgestiegen bist oder bei der alten geblieben bist. wennst auf die neue gewechselt bist nimmst du deine ansprüche in die andere firma mit, wennst noch bei der alten bist und du kündigst von selbst hast pech gehabt. wies mit dem urlaub ausschaut weiß ich nicht, sollte ich bis mittwoch aber. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Maulinho get the fuck in! Beitrag melden Geschrieben 25. Mai 2007 Soda, zum Sachverhalt: Nach 13 Jahren werden ich zu 99,5 % mit 31. Mai mein Dienstverhältnis lösen. Da ich noch nie gekündigt habe, wäre ich um Tipps, wie man sowas taktisch am Besten angeht, um vielleicht doch noch den eine oder anderen Euro Abfertigung rauszuholen bzw. wie das so mit dem Urlaub funktioniert, dankbar. Also, ich habe jetzt noch 23 Urlaubstage und 30 Überstunden. Kündigungszeit beträgt lt. Angestelltengesetz 4 Wochen. Kann ich jetzt noch sämtliche 23 Tage Urlaub konsumieren, oder wird der aliquot (schreibt man das so?) abgerechnet, sprich nur noch ~ 10 Tage Urlaub? Kann einem der Arbeitgeber das "Urlaubgehen" in den letzten Arbeitstagen untersagen? Ist es besser, den Personalchef vor vollendete Tatsachen zu stellen, oder nur mal eine mögliche Kündigung in den Raum zu stellen? Danke im Vorraus für Erfahrungsberichte und Tipps. Gibts hier eigentlich auch Personalchefs im ASB? Du bekommst auf jeden Fall nur den aliquoten Urlaub bis zu dem Stichtag, an dem du weg bist. Ob dich dein Chef den Urlaub konsumieren lässt oder ob er ausbezahlt wird, musst du dir mit ihm ausmachen, da Urlaub grundsätzlich übereinstimmend zwischen Dienstgeber u. Dienstnehmer vereinbart werden muss. Abfertigung (sofern noch im alten System) bekommst keine, wenn du selbst kündigst. Da müsstest du schon eine einvernehmliche Lösung aushandeln, die aber wahrscheinlich der Arbeitgeber nicht will. Hast ja schließlich nach 13 Jahren schon Anspruch auf 4 Monatsentgelte Abfertigung. Das sind bei einem Bruttoverdienst von (Hausnummer) € 2.000,- immerhin schon knapp € 8.800,- netto. Dienstvertrag lesen ist auf jeden Fall kein Fehler. Kann dir auch leicht passieren, dass du irgendwelche Ausbildungskosten rückerstatten musst, falls sie dir der Dienstgeber bezahlt hat. Was erhoffst dir bei der Überlegung "Ist es besser, den Personalchef vor vollendete Tatsachen zu stellen, oder nur mal eine mögliche Kündigung in den Raum zu stellen?" ? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Taffspeed Postinho Beitrag melden Geschrieben 25. Mai 2007 wie giovanni.php schon erwähnt hat, wäre es interessant ob du bzw. die firma auf die "abfertigung neu" umgestiegen ist, ansonsten kann die firma maximal eine "freiwillige abfertigung" machen, welche sie aber zu 99% nicht machen wird! zum thema urlaub: bevor du die kündigung aussprichst, würde ich mal um einen urlaub ansuchen (oder sie wie es eben bei euch in der firma abläuft, wenn man urlaub haben möchte) und dann ein paar tage später kündigst du, somit hättest du mal einen kleinen teil des resturlaubes abgebaut bzw. wird es für den chef bissl schwerer, dass er dich dann nicht in den urlaub gehen lässt. wie lässt man sich am besten resturlaub/-überstunden ausbezahlen?! also ich habe das vor 2 jahren so gelöst: ich nehme mal an, du bekommst keine "freiwillige abfertigung", dann würde ich mir an deiner stelle, den resturlaub/-überstunden als "freiwillige abfertigung" ausbezahlen lassen!! der vorteil für dich dabei ist, dass du weniger kohle verlierst und die firma hat auch den vorteil, dass sie nicht so viel bezahlen muss, weil einiges von den lohnnebenkosten wegfällt! jedoch hat die sache auch einen nachteil, da für die "freiwillige abfertigung" keine sozialverischerung bezahlt wird usw. wirkt sich das auf deine pension aus, jedoch ist der anteil sowas von gering bzw. der vorteil der steuerersparnis um so viel höher, dass der nachteil damals für mich eigentlich nicht gegeben war. jedoch gibt es noch einen weiteren nachteil, der arbeitgeber muss bei der ganzen sache wohlwollend mitspielen ..... Dienstvertrag lesen ist auf jeden Fall kein Fehler. Kann dir auch leicht passieren, dass du irgendwelche Ausbildungskosten rückerstatten musst, falls sie dir der Dienstgeber bezahlt hat.genau das sollte man auch nicht vergessen bzw. sollte man diese kosten sofort dem zukünftigen arbeitsgeber zahlen lassen 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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