cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Geschrieben 9. März 2005 Oh! Das würde dann bedeuten, dass der Staat von all jenen, die Lohnsteuer zahlen (ein nicht unwesentlicher Teil der Katholiken), die Kirchensteuer übernehmen würde. Sehr fein von unserem Staat. Warum sollte er das aber tun?Übrigens hat mir mein Vater heute erzählt, dass man 50 Prozent seiner Kirchensteuer zweckwidmen lassen kann. Nur wen's interessiert. Naja, i kenn mi ja wirklich net aus. Zahl selbst ja keine Lohnsteuer. Aber in der Schule glaub ich mal was derartiges gehört zu haben. Und ein Bekannter sagt auch, dass er die Kirchensteuer zur Gänze zurückkriegt, meine Freundin kriegt auch ca 80 Prozent davon zurück. Also irgendwie muss es schon gehen... Warum und wie weiß ich aber auch nicht... die bekommen das wahrscheinlich von der kirche zurück, die staffeln das nämlich auch nach einkommen-wer weniger verdient zahlt wenig bis nichts, besserverdiener brennen wie ein luster! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bertl80 ASB-Legende Geschrieben 9. März 2005 Hm, dazu aus einem Ratgeber über Steuern sparen: Kapitel Arbeitnehmerveranlagung: KirchenbeiträgeBeiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften sind ebenfalls als Sonderausgaben absetzbar. Allerdings nur bis zu einem Betrag von jährlich 100 € (2004: 75 €). link Also, da is schon was dran... Dass das Finanzamt das Geld von der Kirche zurückfordert, bezweifle ich aber... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
axeman rockstar Geschrieben 9. März 2005 Hm, dazu aus einem Ratgeber über Steuern sparen:Kapitel Arbeitnehmerveranlagung: KirchenbeiträgeBeiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften sind ebenfalls als Sonderausgaben absetzbar. Allerdings nur bis zu einem Betrag von jährlich 100 € (2004: 75 €). link Also, da is schon was dran... Dass das Finanzamt das Geld von der Kirche zurückfordert, bezweifle ich aber... haggod, weisst du was "absetzbar" heisst? das bedeutet, dass du für diesen betrag keine lohnsteuer zahlst und nicht, dass du diesen betrag zurückerstattet bekommst. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Pepi die Ratte von Hirt bring back my Bonnie to me to me ... Geschrieben 9. März 2005 Oh! Das würde dann bedeuten, dass der Staat von all jenen, die Lohnsteuer zahlen (ein nicht unwesentlicher Teil der Katholiken), die Kirchensteuer übernehmen würde. Sehr fein von unserem Staat. Warum sollte er das aber tun?Übrigens hat mir mein Vater heute erzählt, dass man 50 Prozent seiner Kirchensteuer zweckwidmen lassen kann. Nur wen's interessiert. Naja, i kenn mi ja wirklich net aus. Zahl selbst ja keine Lohnsteuer. Aber in der Schule glaub ich mal was derartiges gehört zu haben. Und ein Bekannter sagt auch, dass er die Kirchensteuer zur Gänze zurückkriegt, meine Freundin kriegt auch ca 80 Prozent davon zurück. Also irgendwie muss es schon gehen... Warum und wie weiß ich aber auch nicht... Das ist ja das große Irrtum. Du kannst im Moment (ich glaub 100 Euro) von der EinkommenssteuerBEMESSENSGRUNDLAGE abziehen. D.h. dein einkommenssteuerpflichtiges Einkommen, von dem erst die Steuer berechnet wird, verringert sich zwar, wenn du deinen Steuersatz auf den Kirchenbeitrag umrechnest, bekommst du nur einen Bruchteil zurück. Also nix mit 100 oder 80 Prozent. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bertl80 ASB-Legende Geschrieben 9. März 2005 (bearbeitet) haggod, weisst du was "absetzbar" heisst? das bedeutet, dass du für diesen betrag keine lohnsteuer zahlst und nicht, dass du diesen betrag zurückerstattet bekommst. Der AlleinverdienerABSETZbetrag mindert aber auch die Lohnsteuer, und nicht die Bemessungsgrundlage... edit: Ok, stimmt. Die Kirchensteuer mindert nur die Bemessungsgrundlage... bearbeitet 9. März 2005 von bertl80 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ugluk Top-Schriftsteller Geschrieben 9. März 2005 Völlig uninteressant. Ich habe mich erst vor kurzem bei der Erzdiözese erkundigt: Solltest du austreten und dann kirchlich heiraten wollen, musst du halt wieder beitreten. Die Geschichte mit Nachzahlungen etc ist ein Gerücht. Also da hab ich wieder was anderes gehört. Du kannst auch dann kirchlich heiraten, wenn du ausgetreten bist - und zwar dann, wenn deine Partnerin nicht auch ausgetreten ist. Der Pfarrer muss dann um "Trauungsgenehmigung" beim Bischof ansuchen, der gibt dann die Erlaubnis (oder auch nicht) und dann kannst du auch als ausgetretener kichlich heiraten. Immerhin kann man ja auch kirchlich heiraten, wenn man unterschiedlichen Glauben hat, warum also nicht auch dann, wenn einer ausgetreten ist. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Geschrieben 9. März 2005 Also da hab ich wieder was anderes gehört.Du kannst auch dann kirchlich heiraten, wenn du ausgetreten bist - und zwar dann, wenn deine Partnerin nicht auch ausgetreten ist. Der Pfarrer muss dann um "Trauungsgenehmigung" beim Bischof ansuchen, der gibt dann die Erlaubnis (oder auch nicht) und dann kannst du auch als ausgetretener kichlich heiraten. Immerhin kann man ja auch kirchlich heiraten, wenn man unterschiedlichen Glauben hat, warum also nicht auch dann, wenn einer ausgetreten ist. is eh klar, daß die diözese erzählt man muß wieder beitreten, die werden ja nicht extra verraten, daß nur einer dabei sein muß! nach dem motto was der bürger ned weiß, und schwupps wieder ein schäfchen mehr.... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast schwejk Geschrieben 9. März 2005 1also: deine kirchensteuer mindert die bemessungsgrundlage für die lohnsteuer, aber nur bis zu 70 euro pro jahr, ich glaube, es wurde heuer auf 100 euro erhöht. d.h., daß dein einkommen, das du versteuern mußt, um 70 euro niedriger ausfällt. in der höchsten steuerstufe wären das 35 euro, die du dir an steuern sparst, als student wirst du wohl eh kaum steuern zahlen, da die ersten 10.000 euro deines verdienstes steuerfrei sind. 2. du bekommst schon ein begräbnis, allerdings kein kirchliches. irgendwo mußt du ja entsorgt werden, fraglich, ob das am katholischen friedhof ist. 3. wenn du ausgetreten bist, und kirchlich heiraten willst, weil dein schatzi das so schön findet, mußt du einen ziemlich mühsamen wiedereintrittskurs machen. oder du heiratest einfach in einem ort, wo dich keiner kennt, zB im ausland. da ist es immer seeeeehr kompliziert, dokumente aus österreich zu beschaffen und da kann man auch kirchlich heiraten, ohne daß man anhand von dokumenten beweisen kann, daß man eh dabei ist....hab da einen bekannten..... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
much ... seit 1834 zum Wohl von Vorarlberg! Geschrieben 9. März 2005 Also da hab ich wieder was anderes gehört.Du kannst auch dann kirchlich heiraten, wenn du ausgetreten bist - und zwar dann, wenn deine Partnerin nicht auch ausgetreten ist. Der Pfarrer muss dann um "Trauungsgenehmigung" beim Bischof ansuchen, der gibt dann die Erlaubnis (oder auch nicht) und dann kannst du auch als ausgetretener kichlich heiraten. Immerhin kann man ja auch kirchlich heiraten, wenn man unterschiedlichen Glauben hat, warum also nicht auch dann, wenn einer ausgetreten ist. für mich stellt sich dabei aber die frage, warum jemand gottes segen für seine ehe will, wenn er nicht an selbigen glaubt, bzw. an seine vertretung auf unserer schönen erde! nur für ne schöne party, oder was? oder weil sich die freundin/frau unbedingt eine hochzeit in weiß wünscht? oder weil der opa oder die oma sonst keine kohle rüberwachsen lassen will? :hää?deppat?: 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
O M Schlafmütze :) Geschrieben 9. März 2005 Ist glaub ich eh schon alles gesagt worden. Steuerlich können ab 2005 € 100 für eine Betrag an eine anerkannte Glaubensgemeinschaft angesetzt werden, davor waren es 75. Es ist ein KirchenBEITRAG und keine KirchenSTEUER, als Student bzw. beim Bundesheer musst du sicher nichts zahlen jedoch musst du eben nachweisen dass du Student bzw. Wehrdiener bist. Ich hab (noch) nicht geplant auszutreten will aber maximal die 100 Euro pro Jahr zahlen und glaub aber nicht, dass da drauf wer einsteigen wird. Da würden mir andere Modelle wo man zur Erhaltung der Kirchen etc. wie in Frankreich glaub ich besser gefallen, ich hab nichts dagegen einen bestimmten Betrag im Jahr zu zahlen, aber wenns schon einen Betrag gibt den man steuerlich gelten machen kann dann will ich aus Prinzip nicht mehr zahlen. Wie gesagt das wird wahrscheinlich nicht gehen und nachdem ich schon länger keine "guten Beziehungen" nach oben hab wird mir nichts abgehen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Pepi die Ratte von Hirt bring back my Bonnie to me to me ... Geschrieben 9. März 2005 1also: deine kirchensteuer mindert die bemessungsgrundlage für die lohnsteuer, aber nur bis zu 70 euro pro jahr, ich glaube, es wurde heuer auf 100 euro erhöht.d.h., daß dein einkommen, das du versteuern mußt, um 70 euro niedriger ausfällt. in der höchsten steuerstufe wären das 35 euro, die du dir an steuern sparst, als student wirst du wohl eh kaum steuern zahlen, da die ersten 10.000 euro deines verdienstes steuerfrei sind. 2. du bekommst schon ein begräbnis, allerdings kein kirchliches. irgendwo mußt du ja entsorgt werden, fraglich, ob das am katholischen friedhof ist. 3. wenn du ausgetreten bist, und kirchlich heiraten willst, weil dein schatzi das so schön findet, mußt du einen ziemlich mühsamen wiedereintrittskurs machen. oder du heiratest einfach in einem ort, wo dich keiner kennt, zB im ausland. da ist es immer seeeeehr kompliziert, dokumente aus österreich zu beschaffen und da kann man auch kirchlich heiraten, ohne daß man anhand von dokumenten beweisen kann, daß man eh dabei ist....hab da einen bekannten..... Hatten wir diese Punkte nicht in exakt der gleiche Weisen schon in vorherigen Beiträgen geklärt? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Blackie75 ASB-Legende Geschrieben 9. März 2005 angeblich bekommt man auch kein gscheites Begräbnis, wenn man aus der Kirche austritt... Also darüber würde ich mir keine Sorgen machen - hinter mir die Sintflut! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Blackie75 ASB-Legende Geschrieben 9. März 2005 oder weil der opa oder die oma sonst keine kohle rüberwachsen lassen will? :hää?deppat?: das wirds wohl sein... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast schwejk Geschrieben 9. März 2005 Das ist ja das große Irrtum. Du kannst im Moment (ich glaub 100 Euro) von der EinkommenssteuerBEMESSENSGRUNDLAGE abziehen. D.h. dein einkommenssteuerpflichtiges Einkommen, von dem erst die Steuer berechnet wird, verringert sich zwar, wenn du deinen Steuersatz auf den Kirchenbeitrag umrechnest, bekommst du nur einen Bruchteil zurück. Also nix mit 100 oder 80 Prozent. die einkommenssteuerbemessungsgrundlage (herrliches wort) können nur selbständige kleiner machen. unselbständige habe eine lohnsteurbemessungsgrundlage wir wollen ja sachlich bleiben, oder? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Blackie75 ASB-Legende Geschrieben 9. März 2005 (bearbeitet) eine andere Frage zum Thema: Auf dem Meldezettel steht zwar ein Feld für Religionsbekenntnis, dieses darf man aber straflos unausgefüllt lassen (vom VfGH abgesegnet, amen ). Kriegt die Kirche eine Meldeauskunft? Hintergedanke ist wohl klar: ein paar mal übersiedeln, "vergessen" der Kirche die neue Adresse mitzuteilen, vielleicht verwurschteln die was und so... bearbeitet 9. März 2005 von Blackie75 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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